Dienstag, 31. Juli 2007

Risiken heimlicher Online-Durchsuchungen

Wie heise berichtet, warnt TeleTrusT vor Risiken heimlicher Online-Durchsuchungen:

In die Phalanx der Kritiker heimlicher Online-Durchsuchungen hat sich nun auch der Verein zur Förderung vertrauenswürdiger IT-Infrastrukturen TeleTrusT eingereiht. "Technologien zum Ablauschen von gesicherten Verbindungen oder zum Online-Ausspähen von Daten auf Rechnern beispielsweise mittels 'Trojanischer Pferde' zerstören sämtliche Ansätze zur Absicherung des Internets und der angeschlossenen Endgeräte", hält der Geschäftsführer der Erfurter Interessensvereinigung, Günther Welsch, in einem Positionspapier fest. Solche bewusst in die IT-Infrastrukturen beziehungsweise in Hard- oder Software eingefügten Hintertüren oder Schwachstellen lassen sich dem Experten zufolge "nicht dauerhaft geheim halten und würden alsbald selber von Kriminellen und Terroristen genutzt, um Schäden zu verursachen". Statt mehr Sicherheit und Freiheit zu gewinnen, würden diese beiden Grundwerte auf diese Weise abgebaut. ...

Weise Worte! Schade nur, dass diese angesichts der militanten Beratungsresistenz des doch eigentlich so dringend beratungsbedürftigen OSM wohl auch wieder ungehört verhallen werden.

Montag, 30. Juli 2007

Schon 5.000 Bürger wollen BVerfG gegen die Vorratsdatenspeicherung anrufen

Pressemitteilung vom Montag, den 30. Juli 2007:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet heute den Eingang der 5.000sten schriftlichen Vollmacht zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die von CDU/CSU und SPD geplante Protokollierung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. „Vorratsdatenspeicherung"). Seit November 2006 ruft der Arbeitskreis zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde auf.

vgl. auch heise:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht von einem großen Erfolg seines im November gestarteten Aufrufs zur vorsorglichen Massenklage gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Telefon-, E-Mail- und Internetnutzung über sechs Monate hinweg. "Waschkörbeweise" gehen demzufolge Vollmachten zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale und verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahme beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernehmen wird. Insgesamt seien inzwischen 5000 entsprechende Schreiben bei ihm eingegangen. Im Vergleich zum Februar hat sich die Zahl der besorgten Bürger, die sich an der Aktion beteiligen wollen, somit noch einmal verdoppelt.

Kosten fallen den Teilnehmern an der bislang einmaligen Erhebung einer "Massenverfassungsbeschwerde" gemäß der Zusicherung der zivilgesellschaftlichen Widerstandskämpfer nicht an. Die Eingabe an das Bundesverfassungsgericht soll gestartet werden, sobald der momentan im Bundestag debattierte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden vom Parlament verabschiedet und in Kraft getreten ist.

Das ist doch einmal eine erfreuliche Nachricht - Der Widerstand wächst! Es bleibt zu hoffen, dass sich weiterhin noch zahlreiche Bürger noch an dieser Aktion beteiligen!

Online-Schnüffelei: Endlich etwas Klartext - Erschreckend!

Dass die Bundesregierung auf eine Anfrage der F.D.P.-Fraktion diese - und somit auch die Öffentlichkeit - zur Frage der Einsatzfähigkeit von Schnüffeltechnologien schlichtweg belogen hat, wurde hier bereits dargestellt.

Wie weit diese Technologie anscheinend schon gediehen ist, will die WELT beim Verfassungsschutz jedenfalls in Umrissen erfahren haben:

Auch vom Verfassungsschutz ist dazu nur Abstraktes zu hören. Es gehe um die „offensive Überwachung des Internets in seiner ganzen Breite", um „technische Mittel für die Kontrolle von Internettelefonie, E-Mail-Accounts, privaten Postfächern und Online-Foren", heißt es in der Kölner Behörde lediglich.

Wer mehr Anschauung will, muss einen Blick in die USA werfen. Denn dort setzt die Bundespolizei FBI die Spähsoftware bereits ein, über die in Deutschland so ausufernd wie schwer verständlich diskutiert wird. Die Fachmagazine „Cnet" und „Wired" enthüllten jüngst Details über eine vom FBI genutzte Spionagesoftware, die in der Lage ist, in Computer einzudringen und dort nach Informationen zu suchen.
...
Dieses Programm ist in der Lage, auf dem Rechner des Verdächtigen die Internet-Verbindungen und angesteuerten Homepage-Adressen samt Datum und Uhrzeit aufzuzeichnen. Die in Fachkreisen Trojaner genannte Software erfasst auch weitere Daten wie das Betriebssystem des ausgehorchten Computers, den Namen des bei der Windows-Registrierung angegebenen Nutzers, Teile der Windows-Registrierungsdatenbank oder eine Aufzählung aller laufenden Programme.

Ob „abstrakt" oder nicht, man lasse diesen Horrorkatalog einmal in Ruhe auf sich wirken:

  • Offensive Überwachung des Internets in seiner ganzen Breite (!)

  • Kontrolle von Internettelefonie

  • Kontrolle von E-Mail-Accounts

  • Kontrolle von privaten Postfächern

  • Kontrolle von Online-Foren


Mit anderen Worten: Schlicht und ergreifend Totalüberwachung der Kommunikation per Internet.

Dass in erster Linie diese - und nicht dubiose Festplattenschnüffeleien - der wahre Hintergrund der sog. „Online-Durchsuchung" ist (und perfiderweise sein muss, wenn sie denn den gewünschten Zweck auch nur ansatzweise erfüllen soll), hatten wir bereits mehrfach dargestellt.

Die Frage wäre allenfalls, ob der bei der Definition der sog. „Online-Durchsuchung" mehr oder weniger hilflos vor sich hin stotternde OSM das tatsächlich nicht weiß oder auch hier versucht, das Volk zu veralbern - wo ich derzeit noch von ersterer Variante ausgehe (ohne, dass das auch nur in irgendeiner Weise positiv zu werten wäre).

Online-Schnüffler jagen Pin-Up-Girls

Wäre es nicht wieder einmal ein schamloser „klarer Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen", wie FDP-Innenexperte Max Stadler völlig zu Recht kritisierte, könnte man die Suchaktion des Chef der Bundespolizei in Chemnitz, Detlef Fritzsch, nach einer Rundmail mit Fotos von Pin-Up-Girls, von der FOCUS berichtet, ja noch komisch finden:

In einer heimlichen Durchsuchungsaktion ließ der Chef der Bundespolizei in Chemnitz, Detlef Fritzsch, die E-mail-Konten seiner Beamten ausforschen. Internet-Spezialisten der Bundespolizei knackten auf Anweisung des Amtsleiters, der 1800 Beamten vorsteht, die E-mail-Accounts der Mitarbeiter, um einen Kettenbrief mit erotischen Fotos zu finden. „Uns fiel nur auf, dass wir uns eines Morgens neue Passwörter ausdenken sollten", so einer der Beamten, dessen elektronische Post Ende Januar durchsucht worden war.

Mindestens 50 e-mail-Konten ließ Fritzsch insgesamt filzen. An der gesuchten Rund-Mail, die laut Begleittext möglichst schnell an „Freunde" weitergeleitet werden sollte, hingen Fotos von Pin-Up-Girls. Der Kettenbrief „belastet unser IT-Netz zusätzlich und verringert die Bearbeitungsgeschwindigkeit", begründete Amtsleiter Fritzsch in einem Mitarbeiterbrief die Online-Razzia. Drei der geknackten elektronischen Postfächer gehörten Personalräten. Ihre Kontakte zu Kollegen genießen besonderen Vertrauensschutz. Laut einer Dienstvereinbarung von April 2006 ist es zudem allen Bundespolizisten erlaubt, ihre E-mail-Adressen auch privat zu nutzen.

Nachdem die Aktion nun bekannt geworden ist, dürfte sie die „Bearbeitungsgeschwindigkeit" wohl noch deutlich mehr verringern - wobei zu hoffen bleibt, dass das nicht auch für die dringend erforderlichen disziplinarrechtlichen Konsequenzen gegen den übereifrigen Amtschef gilt.

Sonntag, 29. Juli 2007

Schäubles absolute Inkompetenz - Der Beweis

Es klingt wie Comedy, ist aber wohl (leider) echt. Wenn es nicht so extrem traurig wäre, könnte man wirklich herzhaft lachen - über die unbeholfene Stammelei des Mannes, der leider immer noch (!) Innenminister dieser Republik ist und dieselbe bekanntlich nahezu täglich mit seiner gebetsmühlenartig wiederholten These von der unbedingten Notwendigkeit der sog. „Online-Durchsuchung" traktiert (wenn er nicht gerade - wie jetzt - in Urlaub ist, aber von seinen Brüdern und Schwestern im Geiste mehr oder weniger „würdig" vertreten wird).

Dass der OSM tatsächlich nicht die geringste Ahnung hat, wovon er überhaupt redet, ist schon vielfach vermutet bzw. behauptet worden. Der klare Beweis findet sich jetzt bei Netzpolitik.org. Ein dort zum Download angebotener knapp 45 Sekunden langer Ausschnitt (mp3-Datei) aus der Bundespressekonferenz vom 15.o5.2007 ist wirklich hörenswert und belegt die nach eigenen Worten (mehr als) „laienhafte Vorstellung" des Herrn OSM vom Internet, seinen technischen Gegebenheiten und der sog. „Online-Durchsuchung" überdeutlich.

Im Blog von Markus Hansen findet sich eine Niederschrift dieses (nicht nur) dialektbedingt schwer verständlichen Gestammels:
"Unter Online-Durchsuchung wird Verschiedenes verstanden, das ist wahr, da wird zum, da wird sowohl verstanden der Telekommunikation, der, der Verkehr, als auch die Durchsuchung in den Systemen selbst, weil die technische Entwicklung eben so ist, aber da müssen wir dann jetzt schon fast die die die die Internet-Experten genauer befragen, sich so entwickelt, dass eben unsere oder meine laienhafte Vorstellung, äh, dass, äh, das Internet sowas ähnliches sei wie 'ne moderne Telefonanlage, das stimmt eben lange nicht mehr, und deswegen brauchen wir 'ne, wenn Sie wollen kann der Herr Fromm das auch genauer erläutern, der versteht's - ein wenig. Richtig verstehen wird ... tut er’s wahrscheinlich auch nicht, denn das wär ja gar nicht gut, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz ein Online-Experte wäre, nicht? Des hat er auch seine Fachleute."

Wie Markus Hansen zutreffend formuliert, läßt „Herr Schäuble ... klar durchblicken, dass er nicht die geringste Ahnung hat, was er da eigentlich fordert, ihm jegliche Kompetenz zu diesem Thema fehlt und er anscheinend auch niemanden hat, der ihn kompetent zum Thema auf so eine Pressekonferenz vorbereiten kann."

Sehr bezeichnend auch seine Einschätzung der diesbezüglichen Kompetenz des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm - nach offiziellen Angaben eben „nur" Volljurist.

Wer also bisher tatsächlich noch irgendwelche Zweifel an der diesbezüglichen absoluten Inkompetenz des Herrn OSM - und wohl auch seiner Berater - gehabt haben sollte, wird spätestens jetzt eines Besseren belehrt. Der Mann hat absolut keine Ahnung, wie Internet und/oder Online-Durchsuchung überhaupt funktionoieren, malträtiert das Volk und seine Kollegen aber nahezu tagtäglich mit der Behauptung, diese Schnüffelei sei absolut unerlässlich und müsse so schnell wie möglich gesetzlich eingeführt werden.

Wie sagte doch Dieter Nuhr: „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten!" - aber dann wäre von Herrn Schäuble (und diversen anderen) wahrscheinlich kaum noch etwas zu hören - was m.E. allerdings nicht unbedingt zu bedauern wäre.

Nachtrag:
Der OSM hält sich natürlich nicht daran und hat nun seine absolute Ahnungslosigkeit ausdrücklich gestanden.

Elena - Noch ein Schnüffelprojekt

Wie golem.de zutreffend anmerkt, nimmt - vornehm ausgedrückt „die Erosion staatlicher Zurückhaltung bei der Durchmusterung der Bevölkerung zu". Anders ausgedrückt: Die Schnüffelwut der Regeierenden wird immer hemmungsloser und kennt kaum noch Grenzen:

Das - wiederum der Öffentlichkeit nahezu völlig unbekannte - aber bevorstehende neue Schnüffelprojekt, von dem auch FOCUS berichtet, heißt Elena:

Das Bundeswirtschaftsministerium will eine Speicherstelle aufbauen, an die von den Arbeitgebern monatlich die Einkommensdaten für 34 Millionen abhängig Beschäftigte gemeldet werden müssen. Wenn ein Bürger zum Beispiel Arbeitslosengeld benötigt, Kindergeld beantragt oder über Unterhaltszahlungen streitet, könnten die Behörden dort Daten online abrufen -.

Ende September oder Anfang Oktober soll nach FOCUS-Informationen das Bundeskabinett über den elektronischen Einkommensnachweis entscheiden, nachdem der Gesetzentwurf Ende Februar von der Tagesordnung genommen wurde. Die Speicherungen sollen ab 2009 beginnen, voraussichtlich im Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg. Ab 2011 soll die Bundesagentur für Arbeit als Vorreiter mit den Datenabrufen starten, weitere Behörden könnten folgen.


Da bin ich natürlich äußerst begeistert, dass hiervon nur abhängig Beschäftigte betroffen sind, Selbstständige und Freiberufler außen vor bleiben sollen und Abrufe das Einverständnis der Betroffenen voraussetzen ...

P.S. Mehr dazu auch bei dem Kollegen Buck sowie bei heise.

Das Sommerloch, irreführende Phrasen und eine Idee

Wie in jedem Jahr ist die Politik wieder redlich bemüht, das Sommerloch auszufüllen. Dank des Urlaubs des OSM bleiben wir zwar wohl tatsächlich einige Zeit von seinen schon fast täglichen Attacken verschont, das hindert die Daheimgebliebenen jedoch in keiner Weise, das Volk täglich auf’s Neue mit irgendwelchem Unsinn zum Thema „Online-Durchsuchung" zu beglücken.

Zeit, einmal (wieder) kurz daran zu erinnern, dass hier wieder und wieder ein Schlagwort gedroschen wird, dessen Bedeutung keineswegs so klar ist, wie man vielleicht meinen möchte:

Zunächst sprachen der OSM und seine Brüder und Schwestern im Geiste davon, durch Einsatz speziell programmierter Software die Festplatten von PCs Terrorverdächtiger und/oder anderer missliebiger Personen auszulesen (wie auch immer das konkret funktionieren soll).

Dass hier ganz erhebliche technische und juristische Probleme hier zu bewältigen wären, einmal ebenso ausgeklammert wie die schon grundsätzlich mehr als zweifelhafte Effizienz dieser Technologie - eines wird in letzter Zeit immer deutlicher: Es gehrt keineswegs „nur" um Durchforstung von Festplatten:

Wie schon der OSM, wiederholt nun auch Haudrauf und designierter bayerischer Ministerpräsident Beckstein, die - möglicherweise ebenso zutreffende wie mit Sicherheit absolut inhaltsleere These, dass „Online-Durchsuchungen ... dringend notwendig seien, weil das Internet das „führende Medium für Terroristen" geworden sei.

„Das führende Medium für Terroristen" - ah ja, und für andere Menschen nicht? Oder ist jeder, der das Internet nutzt, auch schon ein potentieller Terrorverdächtiger?

Und überhaupt - das Internet: Das ist zwar i.d.R. über Computer zugänglich, die ihrerseits Festplatten besitzen, ebenso aber auch über Handys, Blackberrys und ähnliche Geräte. Diese zu durchsuchen, verschafft eher keinen Überblick darüber, was im Internet vorgeht, wohl aber eine Überwachung der Daten, die zwischen den Geräten ausgetauscht werden - anders ausgedrückt: der elektronischen Kommunikation.

Und genau das ist es, was man wirklich will - und notwendigerweise wollen muss (!), damit das Ganze überhaupt einen Sinn haben kann: Die komplette Überwachung der Kommunikation per Internet. Die Vorratsdatenspeicherung war nur der erste Schritt.

Schade nur, das die Medien zwar immer gerne Interviews zum Thema „Online-Durchsuchung" durchführen, sich aber nie die Mühe machen, ihren jeweiligen Gesprächspartner diesen Begriff zunächst einmal definieren zu lassen. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass das Interview dann sehr schnell zu Ende wäre. ;-) Ansonsten dürfte man wohl gespannt sein, wie viel militante Inkompetenz da zum Vorschein käme.

Spontane Idee: Wie wäre es, wenn die Leser ihre(n) jeweilige(n) Bundestagsabgeordnete(n) via abgeordnetenwatch einmal nur diese eine Frage stellen würden: "Was verstehen Sie unter dem Begriff „Online-Durchsuchung"?

P.S: Entsprechende Fragen

  • Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?

  • Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?


an Angeordnete aller fünf Parteien sind raus. Mal sehen, ob, wann und was für Antworten kommen.

Samstag, 28. Juli 2007

PM der SPD: „Grundgesetz darf nicht Ideen Schäubles geopfert werden"

Pressemitteilung der SPD vom 27.07.2007:

Zum aktuellen Streit bezüglich der Einführung der verdeckten Ermittlungsmaßnahme "Online-Durchsuchung" erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

Der Druck der Union in Sachen Online-Durchsuchung ist ein parteipolitisches Spielchen, dem sich die SPD nicht beugen darf. Weder sind die technischen und (verfassungs)rechtlichen drängenden Fragen der Online-Durchsuchung geklärt, noch ist deren tatsächliche Notwendigkeit hinreichend belegt. Bevor ein solches heimliches Ermittlungsinstrument, mit dem tief in die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer und möglicherweise auch in den Kernbereich der privaten Lebensführung eingegriffen wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die rechtlichen - insbesondere die verfassungsrechtlichen - Voraussetzungen hinreichend geklärt und die Notwendigkeit eines solchen Instruments dargelegt werden.

Angesichts der aktuellen lauwarmen Erklärung des Parteivorsitzenden Kurt Beck zur Gesprächsbereitschaft der SPD in dieser Sache darf man gespannt sein, wie lange die SPD dem Druck noch standhält und vor allem, was sie dem konkret entgegenzusetzen hat.

Die Merk merkt nichts (mehr)

„Um so richtig schwafeln zu können, muß man schon ein akademisches Studium absolviert haben", sagte dereinst Manfred Rommel (u.a. Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart)

Ein überzeugendes Beispiel liefert hierfür eine studierte (doch, tatsächlich!) Volljuristin, Bayerns Justizministerin Beate Merk, nach einem Bericht von heise:

„Die umstrittene Online-Durchsuchung ist nach Auffassung von Bayerns Justizministerin Beate Merk auch im Kampf gegen die Kinderpornografie unverzichtbar. Die CSU-Politikerin verlangte am Donnerstag in München erneut eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen nicht nur zur Prävention, sondern auch zur Strafverfolgung. "Die Kinderpornografie muss mit allen verfassungsrechtlich möglichen Mitteln bekämpft werden." Auch in der Terrorabwehr sei die Online-Durchsuchung unerlässlich.

Terroristen träfen nicht nur Verabredungen online, sondern auch die Rekrutierung laufe über das Internet. "Sie nutzen alle Kommunikationstechnologien." Mit Blick auf die Forderungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu einer Verschärfung der Terrorgesetze verlangte Merk, auch Sympathie-Bekundungen für Terrorgruppen wieder unter Strafe zu stellen.

Es würden keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht. Für jede Aktion müsse ein Anfangsverdacht bestehen und ein Antrag beim zuständigen Richter gestellt werden. Erst dann könne auf dem entsprechenden Computer ein Trojaner eingesetzt werden, der die Überwachung von Inhalten und Online-Kontakten ermögliche. Der Richter müsse wie bei der Telefonüberwachung auch entscheiden, welche Inhalte privat seien und welche für Ermittlungen verwendet werden dürften. ..."

Wichtig, wichtig - und ein erschreckendes Beispiel völliger Ahnungslosigkeit sowohl in technischer als auch in juristischer Hinsicht - oder aber bewusster Volksverdummung:

Mal wieder das Totschlagsargument „Kampf gegen Kinderpornografie" - Na klar, da muss man doch dafür sein, oder? Um die zu bekämpfen, braucht man unbedingt die heimliche Online-Durchsuchung. Ist doch klar: Hat man erst einmal einen Verdacht gegen einen potentiellen Kinderschänder, geht man einfach online, schnüffelt einige 10.000 Dateien auf dessen Festplatte durch und schon hat man das Ferkel! Dass das ein bisschen dauert, u.a. weil gerade qualitativ hochwertige Bilddateien etwas größer sind und auch erheblichen Traffic produziert, der selbst dem Dümmsten irgendwann auffällt, kann doch kein ernsthaftes Hindernis sein, oder?

Und dann die bösen Terroristen, die sich nicht nur telefonisch, sondern auch online zu konspirativem Treiben verabreden - Auch da hilft natürlich die Online-Durchsuchung von Festplatten ungemein, zumal die Oberschurken sicherlich ihre PCs in Deutschland im Geltungsbereich deutscher Gesetze stehen haben. Da wird sich doch wohl eine Datei namens „Bombenbauanleitung.txt" oder ähnliches finden lassen! Wenn überhaupt, nützt hier nicht die - jedenfalls bisher unter dem Stichwort „Online-Durchsuchung" verstandene - Durchsuchung von Festplatten, sondern nur eine Überwachung der gesamten Kommunikation per Internet. Wenn man aber das meint, sollte man es auch offen sagen und sich nicht hinter einem Schlagwort verstecken!

Ist doch aber alles nicht so schlimm, weil „keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht" werden! Ach, wirklich? Unbescholten, liebe Frau Volljuristin Merk, ist nach unserem (glücklicherweise noch) geltenden Recht jeder, der nicht rechtskräftig verurteilt ist. Sollen also nur PCs von bereits Verurteilten untersucht werden? (Abgesehen davon, dass auch das dann wieder „Unbescholtene" treffen würde, da es dann ja um ein neues Delikt ginge.)

Aber nein, man beachte die Voraussetzung: Es muss „ein Anfangsverdacht bestehen", um PCs zu durchsuchen. Besteht also ein solcher „Anfangsverdacht", ist der Bürger eben nicht mehr „unbescholten", so einfach ist das!

Wie viel Dünnsinn will die Politik den Bürgern zu dieser Thematik eigentlich noch zumuten?

Donnerstag, 26. Juli 2007

Lesen & Schreiben - eine neue Idee?

Auch Kriminelle und Terroristen können Lesen und Schreiben und mittels dieser "Werkzeuge" ihre kriminellen Taten miteinander planen, koordinieren und anschließend durchführen.

Wann entblödet sich endlich einer aus der zweiten Reihe der Politiker und fordert (während des Sommerlochs), dass das Lesen und Schreiben an Schulen nicht mehr unterrichtet wird, weil diese Ausbildung ja auch dafür benutzt werden könnte, Anschläge zu planen, zu koordinieren und auszuführen?


Ähnlich absurd ist die behauptete "Notwendigkeit" von Totalüberwachung des Telekommunikationsverhaltens der Bevölkerung und des Internetverkehrs. Es wird wiederholt behauptete, dass eine Online-Durchsuchung notwendig sei, um die Daten vor einem Verschlüsseln abgreifen zu können. Auch Briefe auf Papier kann man ohne weiteres so Verschlüsseln und das auch so, dass sie nicht knackbar sind.

Wann kommt also die Forderung, dass endlich alle Briefe präventiv geöffnet und vom Staat gelesen, bzw. - am besten schon vor dem Schreiben - präventiv untersucht werden, um Kriminelle und Terroristen fangen zu können? Wo kann ich demnächst die Erlaubnis beantragen, einen Brief an das Landgericht Köln schreiben dürfen (was ich jetzt machen werde)?


Wer Sarkasmus, Ironie, Bitterkeit und/oder Unmögliches in Vorstehendem findet, darf das gerne behalten.

Nun wacht die zweite Reihe auf ...

Wie schon befürchtet: Kaum ist der OSM in Urlaub, tritt nicht etwa Ruhe ein, vielmehr meldet sich jetzt die zweite Reihe zu Wort und setzt das unsägliche Geschwätz von der Online-Durchsuchung in Verbindung mit Billigrhetorik fort, wie heise berichtet:
Kanzleramtschef Thomas de Maizière unterstützt die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) für heimliche Online-Durchsuchungen. Es gebe Regelungen für die Telefonüberwachung und den Umgang mit dem Postgeheimnis, sagte de Maizière am heutigen Donnerstag im Radiosender MDR Info. Wenn Menschen nun verstärkt über das Internet kommunizierten, müssten die Gesetze angepasst werden, forderte der Christdemokrat. ... Von einer Massenbespitzelung werde auch bei der verdeckten Durchforstung von Festplatten privater Computer und von Speicherplattformen im Netz nicht die Rede sein können, versicherte der Kanzleramtschef.

Immerhin wird wieder einmal deutlich, dass es in Wirklichkeit nicht um die Durchsuchung von PCs Verdächtiger geht, sondern um Überwachung der Kommunikation per Internet, ein evtl. noch wesentlich weitreichenderer und noch weniger kontrollierbarer Eingriff.

Die Erwähnung einer (angeblich) nicht stattfindenden „Massenbespitzelung" gehört wieder in die Abteilung Billigrhetorik: Es geht nicht darum, dass diese demnächst konkret zu befürchten wäre, sondern darum, dass ggf. Rechtsgrundlagen geschaffen werden könnten, mit denen diese durchführbar wäre(abgesehen davon, dass die Überwachung der Kommunikation per Internet sehr schnell in eine Massenbespitzelung ausufert, ob es nun beabsichtigt ist oder nicht.

(P.S.: Über das spezielle Verhältnis des Herrn Ministers zu Datensammlungen steht mehr bei Wikipedia)

Schade nur, dass wiederum auch ein SPD-Abgeordneter (Michael Hartmann) sich nicht entblödet, ähnlichen Unsinn zu verbreiten und insbesondere die Mär von der - hier tatsächlich nicht mehr sicher zu stellenden - Unantastbarkeit des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung.

Mittwoch, 25. Juli 2007

Online-Schnüffelei und Art. 13 GG

Ansichten und Einsichten zweier Juristen, Dr. Johannes Rux und Dr. Gerrit Hornung, zu diesem Thema referiert heise online, m.E. lesenswert und durchaus allgemeinverständlich.

40005

merci vielmals ! ;-)

Dienstag, 24. Juli 2007

„Polizeiüberwachung" des Internets - ziemlich sinnlos

Wie SPON berichtet, haben die in der Praxis tätigen Ermittler schon lange erkannt, was der OSM, BKA-Chef Ziercke, Haudrauf Beckstein und andere von keiner tatsächlichen Fachkenntnis belastete Internet-Theoretiker nach wie vor nicht einsehen wollen. Fazit:

Egal, ob es darum geht, Päderasten zu erwischen, Pläne für künftige Terroranschläge zu erkennen oder Amokläufer rechtzeitig auszumachen: In einem als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" - eingestuften Bericht hat das Bundeskriminalamt (BKA) jetzt eine ernüchternde Generalbilanz der deutschen Polizeistreifen im Internet gezogen. Man müsse erkennen, dass eine Überwachung "allenfalls ansatzweise durchführbar ist". Einziges Ziel könne sein, "die Entstehung völlig rechtsfreier Räume zu unterbinden".

Im Ergebnis als ermittlungstaktisch ebenso hoch effektiv wie die tolle Vorratsdatenspeicherung. Den vorerwähnten Herrschaften und anderen Theoretikern gesetzlicher Regelungen, einer „Internetpolizei" und ähnliche Unfugs sehr zur Lektüre empfohlen! (ohne tatsächliche Hoffnung auf Einsichten und Erkenntnisse)

ULD S-H: Entwurf zu Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung u.a. ist europarechts- und verfassungswidrig

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf für ein „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" erstellt und an diesen übermittelt. Die wesentlichen Ergebnisse der rechtlichen Bewertung können hier eingesehen werden. Das ULD appelliert an den Bundesgesetzgeber, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen. Vor einer Umsetzung der Richtlinie sollte dringendst das bereits beim Europäischen Gerichtshof hiergegen anhängige Verfahren abgewartet werden. Möglicherweise werde die Richtlinie bereits dort für unwirksam erklärt.

Das vollständige Stellungnahme ist im Internet hier abrufbar.

Yahoo u.a. vs. Google - Datenhamster unter sich

Google war wegen seiner Datensammelwut in letzter Zeit massiv in die Kritik geraten. Wie eine Meldung von heise zeigt, sind die Konkurrenten auch nicht viel besser:

Yahoo hat laut einem Bericht des US-Magazins InformationWeek angekündigt, Suchanfragen künftig 13 Monate nutzerbezogen zu speichern. Nach diesem Zeitraum sollen Suchhistorien nur noch anonymisiert vorgehalten werden. Der Suchmaschinen- und Portalbetreiber folgt damit den Wettbewerbern Google und Microsoft bei der Festlegung einer konkreten Speicherfrist für Suchdaten. ...

Mit dem Unterbieten der Wettbewerber bei der Speicherung erhofft sich Yahoo, mit dem Interesse der Nutzer für Datenschutz zu punkten. Die Privatsphäre wird somit verstärkt zum Marketingwerkzeug für die Suchmaschinen. Die Branche will damit allerdings auch einer staatlichen Regulierung zuvorkommen. Zudem reagiert sie unter anderem auf die Panne beim Provider AOL, dessen Forschungsabteilung rund 20 Millionen Suchanfragen von 658.000 AOL-Kunden in einem für jedermann zugänglichen Wiki zum Download bereit gestellt hatte. In den Datensätzen befanden sich Informationen, die Rückschlüsse auf die suchende Person zuließen, etwa Namen und Adressen von Freunden oder Kollegen.


Ob diese Datenhamsterei „dem Interesse der Nutzer für Datenschutz" entspricht, mag doch wohl sehr bezweifelt werden, egal ob die Daten nun für „nur" 13 (Yahoo) oder gar 18 Monate (Google) gespeichert werden. Der OSM hätte in jedem Falle seine helle Freude daran!

Mehr zum Thema Googles Datenhunger auch hier.

Über den Umbau eines Staates - die USA

Auf den Webseiten des Weißen Hauses findet sich eine Direktive des amtierenden Amerikanischen Präsidenten mit dem Subject: National Continuity Policy.

Gerrit Wustmann analysiert und berichtet auf Telepolis ein wenig mehr und überschreibt seinen Beitrag mit dem Titel "Das amerikanische Ermächtigungsgesetz?".

Ich nehme angesichts der vorhandenen Affinität von WibaS zu den US-Boys Wetten entgegen, wann er diesen absurden Alleinganggroßartigen Einfall für sich übernimmt und ein ähnliches Vorhaben für seine PersonDeutschland fordert.

Montag, 23. Juli 2007

Schäubles Rücktritt ...

... fordert die "Deutsche Gesellschaft zur Rettung schiffbrüchiger Grundgesetze" auf ihrer neuen Seite www.schaeuble-wegtreten.de:

Herr Dr. Schäuble, treten Sie zurück!

Mit der Eintragung in diese Unterschriftenliste erkläre ich, dass ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und kein Terrorist bin. Außerdem bin ich über 18 Jahre alt. Mit der Eintragung unterstütze ich die Forderung an Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, sofort von seinem Amt als Innenminister der Bundesrepublik Deutschland zurückzutreten.

Außerdem fordere ich die Bundeskanzlerin auf, einen Innenminister oder eine Innenministerin zu benennen, der oder die mehr Kompetenz hat und das Grundgesetz und die Rechtsstaatlichkeit achtet und schützt, anstatt diese Errungenschaften nach und nach zu verwässern und Grundrechte sukzessive abzubauen.
Darum, Herr Dr. Schäuble: Wegtreten!


Die Liste der Unterzeichner wächst von Minute zu Minute (!) und soll in einigen Wochen der Bundesregierung übergeben werden. Sicherlich werde sich wieder Kritiker finden, die meinen: „Das bringt doch nichts" - Mag sein, aber besser, als die rasende Fahrt in den Schnüffelstaat nur mit geballter Faust in der Tasche schweigend zu beobachten (und bekanntlich höhlt steter Tropfen gelegentlich auch Politiker). Auf dass der „Ex-Innenminister in spe" ein solcher werde.

P.S.: Sorry an alle, die die Überschrift schon als erfreuliche Nachricht gefeiert haben! Man hätte sogar auch „Schäuble tritt zurück" schreiben und dann im Text darauf zurückkommen können, dass Präsens und Imperativ hier gleich lauten (allerdings lege ich Wert darauf, mit dem OSM nicht so vertraut zu sein, selbigen zu duzen) - aber die Enttäuschung wäre wohl doch zu groß gewesen. ...

Demo gegen den Überwachungswahn am 22. September 2007

Heise online berichtet:

Bürgerrechtsorganisationen rufen unter der Ägide des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung für den 22. September zum vierten Mal dazu auf, gegen die "ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat" auf die Straße zu gehen. Die Demonstration unter dem Motto "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!" wird erneut in Berlin stattfinden, wo die Reihe von Protestzügen gleichen Zuschnitts im Juni vergangenen Jahres ihren Ausgangspunkt nahm. ... Treffpunkt für die neue Demo ist am 22.9. um 14:30 Uhr am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor unweit vom Reichstag.


Wer kann, möge kommen! Besser wäre m.E. allerdings ein bundesweiter Protesttag mit Demonstrationen in diversen Städten, damit Demonstranten nicht durch die halbe Republik reisen müssen, um ihren Protest kund zu tun.

Mehr auch bei der Vorratsdatenspeicherung.

Ermächtigung zum Kontenschnüffeln

Wie den Stuttgarter Nachrichten zu entnehmen ist, bleiben auch die Hartz-IV-Empfänger von der ständig zunehmenden staatlichen Schnüffelei nicht verschont:

Hartz-IV-Empfängern droht künftig bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch zusätzlich eine Kontenabfrage. Das Recht dafür räumt den zuständigen Jobcentern die Unternehmenssteuerreform ein. Nach Informationen unserer Zeitung erwartet die Regierung, dass das Instrument rege genutzt wird: „Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen", sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bisher wird die Kontoabfrage vor allem von Finanzämtern, dem Zoll und der Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von Leistungsempfängern abfragen. Jobcentern, die Ansprüche von Langzeitarbeitslosen auf Arbeitslosengeld II prüfen, waren solche Abfragen bisher ausdrücklich untersagt. Nach der Gesetzesänderung fürchten Betroffene Willkür gegenüber Hartz-IV-Empfängern. Dafür sorge unter anderem die Formulierung im Gesetz, wonach die Behörde vor einer Kontoabfrage nicht zwingend bei dem Betroffenen nachforschen muss, sondern sich auch darauf berufen kann, dass „ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht".


Wenn man bedenkt, wie leichtfertig erfahrungsgemäß behördlicherseits von derartigen Ermächtigungen Gebrauch gemacht wird, dürfte in der Tat mit einem erheblichen „Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen" zu rechnen sein.

Sonntag, 22. Juli 2007

Schäuble: Wirklich keine Ahnung oder endlich Klartext?

Die bei WELT Online geäußerte Meinung, der Urlaub des OSM würde „für Freund und Feind ein paar Wochen Atempause" bedeuten, trifft wohl nicht zu. Auch jetzt noch verpestet er mit seinem gebetsmühlenartig wiederholten Unsinn von der sog. „Online-Durchsuchung" die Medien, so z.B. die Super Illu (welch' ein Blättchen für Verlautbarungen des OSM), wovon ad-hoc-News berichtet:

Schäuble verteidigte zugleich sein umstrittenes Vorhaben, den Sicherheitsbehörden heimliche Online-Durchsuchungen von Computern zu erlauben. Es gehe nur darum, die «restriktiven Regeln» der Telefonüberwachung auf die neuen technologischen Möglichkeiten der Kommunikation per Internet zu übertragen und dafür eine eigene Rechtsgrundlage zu schaffen, sagte der CDU-Politiker.

Wie schon im vorigen Beitrag angemerkt, geht es dem Oberschnüffelminister nicht wirklich (nur) um die Durchsuchung fremder Festplatten, sondern eben darum, die „Kommunikation per Internet" heimlich zu überwachen, wie er jetzt klar zum Ausdruck bringt.

Dass die sog. „Online-Durchsuchungen" - jedenfalls in der bisher diskutierten Form heimlicher Festplattendurchsuchungen - keineswegs als Überwachen der „Kommunikation per Internet" zu definieren sind, sondern es sich hier vielmehr um zwei völlig verschiedene Schnüffelstrategien handelt, wovon er letztere jetzt offen anspricht, dürfte dem OSM nicht wirklich unbekannt sein, auch wenn er sich sonst schon des öfteren als IT-Blindgänger geoutet hat.

Der OSM will möglichst lückenlose Informationsbeschaffung, er hat immer wieder betont, dass das Internet das Kommunikationsmittel der Neuzeit ist. Da liegt es geradezu auf der Hand, dass in erster Linie die laufende Kommunikation ausgespäht werden muss und weniger der Inhalt einzelner PCS - ganz abgesehen von den hierbei auftretenden technischen Schwierigkeiten, die in den letzten Monaten nun wirklich hinreichend aufgezeigt worden sind. Die Vorratsdatenspeicherung war hier nur der erste Schritt, das Belauschen jeglicher Kommunikation ist der konsequente zweite. Und die „restriktiven Regeln der Telefonüberwachung" sind hier ein wirkliches Korrektiv, sondern ein beliebig erweiterbarer Katalog, der schon jetzt in § 100 a StPO einen beachtlichen Umfang aufweist.

Im Ergebnis also doch Klartext: Der OSM will - wen wundert's ? - auf breiter Front ausspionoieren, aufzeichnen, mithören, mitlesen - und keineswegs nur zweideutige Liebesbriefe auf Festplatten lesen.

Samstag, 21. Juli 2007

Schäuble - Will weit mehr als nur Festplatten filzen

Wieder einmal wurde deutlich., das der OSM tatsächlich weit mehr plant, als nur die leidige Online-Schnüffelei in Form der Durchsuchung von PCs von Verdächtigen:

Wie die Netzeitung berichtet, hält Schäuble trotz aller Kritik an neuen Gesetzen zur Terrorismus-Bekämpfung fest - auch die Online-Durchsuchung von Computern wird nach seinen Worten kommen. «Das BKA muss die moderne Computer- und Internet- Kommunikation abschöpfen dürfen, um terroristische Anschläge zu verhindern. Darüber gibt es in der Koalition längst Einigkeit», sagte Schäuble der «BZ am Sonntag».

Eben,„die moderne Computer- und Internet- Kommunikation abschöpfen", das heißt im Klartext - und auch nur so würde die Sache überhaupt den gewünschten Zweck erfüllen, nämlich frühzeitig Informationen zu beschaffen - eben nicht nur Ausspionieren des Festplatteninhalts fremder PCs, sondern umfassende Überwachung der Kommunikation auf allen Wegen, per Telefon, insbesondere aber per e-mail u.a.

(Fortsetzung oben)

Freitag, 20. Juli 2007

Über absolut einseitige Darstellungen

berichtet Hanno Zulla.

Dass versucht wird, die eigene Position durchzusetzen, ist verständlich. Dass das aber über eine einseitige Darstellung und Weglassen von Relevantem gemacht wird, kann - insbesondere für Beamten, wenn sie zu einem Themenbereich angehört werden - eigentlich nicht mehr sein, als ein Zerrbild der Wirklichkeit.

Hier wird versucht, auf Politiker über die Darstellung und Fakten, Einfluss zu nehmen. Wo ist der CCC, um das wieder gradezurücken?

Donnerstag, 19. Juli 2007

NoPSIS - Nein zum Überwachungsstaat!

 



In manchen Blogs und Kommentaren wird kritisiert, dass zu viele Einzelaktionen gegen den Überwachungsstaat laufen und deshalb wenig effektiv sind. Richtig daran ist sicherlich, dass eine Koordination und Bündelung der Aktionen wünschenswert wäre, die Frage ist nur, wer soll das übernehmen? Das dürfte ein absoluter Fulltime-Job sein, der ganz erheblichen Aufwand erfordert.

Bis dahin halte ich jede auch nur halbwegs intelligente Protestaktion für besser, als schweigendes Erdulden der permanenten Angriffe des OSM & Konsorten auf den Rechtsstaat und die FDGO, so auch die Beteiligung an der Unterschriftenliste gegen den Überwachungsstaat bei NoPSIS.

Um rege Beteiligung wird daher gebeten!

„Bundestrojaner" made in U.S.A.

Wie heise online berichtet, ist in den U.S.A. eine Schnüffeltechnologie erfolgreich eingesetzt worden:

Zur Aufdeckung der Identität eines Straftäters, der mehrere Drohungen verschickte, eine High School im amerikanischen Bundesstaat Washington in die Luft zu sprengen, hat das FBI erstmals zum Mittel der so genannten heimlichen PC-Durchsuchung gegriffen. In seinem Blog beim amerikanischen Branchendienst CNet verweist der US-Journalist Declan McCullagh dabei auf die eidesstattliche Erklärung eines FBI-Offiziers, der den Durchsuchungsbefehl beantragte. In dieser Erklärung wird die Funktionsweise der Spyware beschrieben, die das FBI einsetzt und unter dem Kürzel CIPAV (Computer and Internet Protocol Address Verifier) führt.

CIPAV ist offenbar ein Windows-Programm; es wird von einem FBI-Computer per E-Mail oder Instant Messaging verschickt und nistet sich auf einem Zielcomputer oder auf einem Web-Angebot wie MySpace oder Google Mail ein, um von dort auf den oder die Zielcomputer zu gelangen. Einmal installiert schickt CIPAV nach einer Durchsuchung der gesamten Festplatte eine Aufstellung zum FBI, die den Namen aller laufenden Programme, die Browser-Informationen, den Typ des Betriebssystems samt Seriennummer und alle Benutzerinformationen aus der Registry enthält. Außerdem werden jeweils die zuletzt besuchte URL und alle besuchten IP-Adressen übermittelt, jedoch – im Unterschied zu den Forderungen für eine heimliche Online-Durchsuchung hierzulande – nicht die Inhalte der Kommunikation, wie das FBI in der eidesstattlichen Erklärung mehrfach betont. Ob CIPAV in der aktuellen Version zu-mindest technisch in der Lage ist, auch die Inhalte der Kommunikation oder die Tastatureingaben mitzuschneiden und zu übermitteln, geht aus den FBI-Dokumenten nicht hervor.

Die übertragenen Informationen scheinen relativ belanglos zu sein, ob das tatsächlich so (und alles) ist, mag bezweifelt werden.

Nachtrag zur Abendlektüre II

In Abendlektüre II - Juliane Kokott habe ich auf die Schlussanträge der Generalanwältin hingewiesen. Inzwischen findet sich eine tiefergehende Analyse des Schlussantrages.

Es sei noch der ergänzende Hinweis erlaubt, dass sich der EuGH oftmals den Schlussanträgen der Generalanwälte anschliesst.

Mittwoch, 18. Juli 2007

Handy als Wanze - News recycled ?

Am 14. Juli 2007 kam SPON mit der Schlagzeile „Polizei macht Handys zu Wanzen" (wir berichteten). In vielen Kommentaren war daraufhin zu lesen, dass die Meldung mindestens ein halbes Jahr als und bekannt sei.

Heute, vier Tage später, kommt die Blöd-Zeitung mit der Titel-Schlagzeile „Handys können ihre Besitzer belauschen". Alte Meldung, gut recycled, wirkt wie neu? Nicht ganz: „Mit einer Software für umgerechnet 108 Euro kann jedermann fremde Handys ausspionieren! Kurzmitteilungen an die Ehefrau, die heiße SMS an die Geliebte, die vertrauliche Information an den Chef - abrufbar an jedem beliebigen Computer!"

Ein Blick auf die Homepage des deutschen Anbieters:

Die Leistungsfähigste Spionage-software für Handys. FlexiSPY ist ein Programm, daß alle Aktivitäten des Handy auf dem as installiert ist, unbemerkt überwacht. Schützen Sie Ihre Kinder, finden Sie heraus ob Ihr Partner Sie betrügt. Die möglichkeiten sind endlos. Sobald FlexiSPY auf einen unterstützen Modell installiert worden ist, empfangen Sie Kopieen von SMS-berichte die von dem aus geschickt oder empfangen wurden, Anrufsgeschichte, usw.
(Schreibfehler sind original)


Netzwelt weiß mehr:

Kleine Tools mit großer Wirkung: Der erste Handy-Schädling zur User-Überwachung ist aufgetaucht. Der Trojaner überwacht den Datenverkehr auf dem Handy, zudem ist er in der Lage, SMS und Anrufe mitzuschneiden. Dabei agiert er völlig versteckt im Betriebssystem des Mobiltelefons - das Opfer weiß nichts von seinem Glück. ... Allerdings handelt es sich um keinen klassischen Trojaner oder Wurm mit Trojaner-Funktionen: Flexispy muss nämlich von Hand auf dem Ziel-Gerät installiert werden. Eigentlich handelt es sich um ein kommerzielles, 50 Dollar teures Programm des thailändischen Herstellers Vervata. Von einem echten Schädling kann also nicht die Rede sein.


Dass zwischen der Herstellerfirma und dem Bundesministerium des Inneren bereits intensive Verhandlungen geführt werden, ist natürlich nur ein Gerücht ...

Damit es nicht in Vergessenheit gerät ...

Das schlechte Gedächtnis der Wähler ist bekanntlich das Kapital der Politiker. Damit aber nicht in Vergessenheit gerät, was der OSM und seine Sekundanten planen, bzw. was jetzt schon Gesetz ist, gibt es bei taz.de eine instruktive Übersicht - damit diese Dinge eben nicht in Vergessenheit geraten. Kurzform:

Pläne und Ideen:

  • Online-Durchsuchung

  • Bundeswehreinsätze im Innern

  • Präventive Tötung von Terrorverdächtigen, nicht „Terroristen", wie taz schreibt

  • Internierung von sog. „Gefährdern"

  • Mautdatennutzung


Das wird oder ist bereits Gesetz (falls das BVerfG nicht noch korrigierend eingreift)

  • Handy- und Internetverbot für sog. „Gefährder"
  • Passdatennutzung

  • Antiterrordatei

  • Kronzeugenregelung

  • Antiterrorstrafrecht

  • Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten


Ist natürlich alles schon bekannt, wollte sicherheitshalber nur mal kurz erinnern (s.o.) ...

Abendlektüre II - Juliane Kokott

Juliane Kokott ist Generalanwältin beim EuGH. Ihr Schlusswort in der Rechtssache C‑275/06 endet mit folgendem Absatz:


128. Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, das Vorabentscheidungsersuchen wie folgt zu beantworten:

Es ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn Mitgliedstaaten die Weitergabe von personenbezogenen Verkehrsdaten zum Zweck der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausschließen.


Das verspricht eine interessante Abendlektüre zu werden.

NoPSIS - Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

Immer mehr Bürger haben die permanenten Angriffe des OSM und Konsorten auf die Verfassung satt, der Widerstand formiert sich. Wer sich bezteiligen möchte, findet bei NoPSIS Gelegenheit:

Was ist "NoPSIS"

"PSIS" ist die Abkürzung für "Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit", jenem Maßnahmenkatalog, den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit der (offiziellen) Absicht maßgeblich vorangetrieben hat, die Sicherheit der Bürger dieses Landes angesichts der Bedrohung durch den internationalen und - insbesondere - islamistischen Terrorismus zu gewährleisten und zu verbessern.

Dieser Katalog hat jedoch nicht nur bei vielen Politikern, sondern vor allem bei vielen Bürgern einen Faden Beigeschmack hinterlassen. Denn die angepeilten Ziele dieses Programms sind nicht nur fragwürdig, was ihren Erfolg angeht. Sie hätten darüber hinaus auch noch eine bedeutende Einschränkung grundlegender Bürgerrechte zur Folge und stellen die demokratische Grundordnung dieses Landes als solche in Frage.

Viele Bürger haben sich bereits zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen dieses Programm und seine Maßnahmen zu protestieren. Doch es wird weiterhin eine Politik gegen den Willen des Volkes gemacht, gegen den Willen der Wähler und gegen jeglichen gesunden Menschenverstand. Die für die PSIS-Maßnahmen maßgeblich verantwortlichen Politiker lassen den Bürger bewußt im Unklaren darüber, welche Folgen diese sogenannte Stärkung der Inneren Sicherheit für jeden Einzelnen haben wird. Stattdessen wird der Bürger durch sich ständig wiederholende Warnungen ob einer Bedrohung durch den Terror verunsichert und eingeschüchtert, ja nahezu gefügig gemacht.

Wir als Bürger dieses Landes haben jedoch die Pflicht ein Wörtchen mitzureden, wenn es um uns und unser Leben in diesem Land geht, wenn es darum geht, wie wir morgen in diesem Land leben wollen. Wir haben das Recht, Widerstand gegen die zu leisten, die den Bürgern dieses Landes die Freiheiten und Rechte entziehen wollen. Und es wird Zeit für einen friedlichen, aber deutlichen Widerstand.

Es ist Zeit, "Nein" zu sagen. Wer schweigt, stimmt zu.

Zum Mitmachen empfohlen!

Dienstag, 17. Juli 2007

Lieber schlecht plagiiert als gut selbst gemacht...

aber was will man schon von Nachwuchspolitikern erwarten?

Man mag über die Aktion Schäuble-Support durchaus geteiler Meinung sein, aber schlechte Plagiatoren sind eine Krätze, wenn sie das als ihre Idee verkaufen.
Jens Scholz' Anmerkung ist - neben dem Hinweis auf Sven Scholz und Farlion - nichts hinzuzufügen.

Online-Schnüffelei startklar? Chronik einer Lüge

Heise online berichtet:

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, hat die Technik für verdeckte Online-Durchsuchungen als startklar bezeichnet. Die Software für die Durchführung der heftig umstrittenen Maßnahme existiere bereits und könne auch eingesetzt werden, sagte der CSU-Politiker der Tagesschau. Sicherheitsbehörden würden ihm zufolge dabei heimlich ein Programm auf einen Zielcomputer übertragen, die dort gespeicherten Dateien auf Stichworte hin durchsuchen und die so aufgefundenen Informationen online zurück übertragen. Auf technische Details – wie etwa dieser "Bundestrojaner" auf die PCs der Verdächtigen gelangt und wie er beispielsweise vor Schutzsoftware wie Intrusion Detection Systems oder Antiviren-Software versteckt wird – ging Uhl allerdings nicht ein.

Für die, die es immer noch nicht bemerkt oder schon wieder vergessen haben, wie hier (wieder einmal) das Volk belogen wird:

Im Dezember 2006 meldete heise:

„In ihrer Antwort vom 28.12.2006 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Rechtmäßigkeit von Online-Untersuchungen hat die Bundesregierung erstmals Details zum geplanten "Bundestrojaner" veröffentlicht ... Nach Auskunft der Bundesregierung sind für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten."

Noch am 10. April 2007 behauptete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der F.D.P., noch nicht genau zu wissen, ob und wie die Online-Schnüffeleifunktioniert, wie hier unter „Bundestags-Drucksache 16/4997 - traurig, aber lesenswert" berichtet.

Bereits am 25. April 2007 (nur 15 Tage später !!!) musste die Bundesregierung wiederum auf Anfrage der F.D.P. - zugeben, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Ob die Online-Schnüffelei aus technischen Gründen gestoppt wurde, oder wegen des öffentlichen Rummels, mag dahinstehen.

Tatsache ist jedenfalls, dass spätestens mit dieser Auskunft klar war, dass die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP schlicht falsch waren.

Und nun, im Juli 2007 verkündet uns Herr Uhl freudestrahlend, die Technologie sei einsatzbereit - wohlgemerkt, die Technologie, für die (angeblich) vor einem haben Jahr erst zwei Programmiererstellen geschaffen werden mussten und von der die Bundesregierung noch im April nicht wissen wollte, ob und wie sie überhaupt funktioniert.

Das einzig richtige daran ist, dass tatsächlich höchst zweifelhaft erscheint, ob diese Technologie wirklich funktioniert. Wie sagte doch der OSM im legendären taz-Interview: „Terroristen sind auch klug." Terroristen schon ...

Schutz des „Kernbereichs"? Unsinn!

Zu der abwegigen Idee, den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung auf privaten Speichermedien bei der „Online-Durchsuchung" durch Schlüsselwortanalysen wahren zu wollen, findet sich bei rabenhorst ein schönes Exempel.

Die Idee ist ebenso unsinnig wie das vom OSM und Konsorten (und leider auch SPD-Politikern) propagierte „Richterband", mit dem bei einem Lauschangriff zunächst ausnahmslos alles aufgenommen werden soll, um dann im Nachhinein von einem Richter quasi „zensiert" zu werden.

Vgl. hierzu auch fr-online:

Der Vorsitzende des Richterbundes, der Oberstaatsanwalt Christoph Frank, warnte vor den praktischen Schwierigkeiten eines solchen Verfahrens. Es bedeute einen "gigantischen Arbeitsaufwand", sagte er der ARD. Dieser könnte Ermittlungen sogar behindern. Die Justiz müsste deutlich nachrüsten und wesentlich mehr Ermittlungsrichter einstellen.

Das würde auch für den Bundesgerichtshof (BGH) gelten. Denn bei Terrorismusverdacht ermittelt die Staatsanwaltschaft des Bundes, also die Bundesanwaltschaft. Die zuständigen Ermittlungsrichter, die Online-Durchsuchungen genehmigen und danach die Festplatten-Kopien lesen müssten, sind die Ermittlungsrichter des BGH.

Die Probleme bei der Umsetzung sind möglicherweise aber noch die geringeren. Denn es ist fraglich, ob ein "Richterband" rechtlich zulässig wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zum großen Lauschangriff untersagt, dass Privatgespräche oder gar Intimes heimlich aufgenommen werden. Die Tonbänder müssen dann abgestellt werden. Das würde beim "Richterband" aber umgangen. Erst einmal wäre alles auf Band, der Richter würde die Verletzung der Privatsphäre nur nachträglich abmildern, indem er die Weitergabe unzulässiger Aufzeichnungen an die Staatsanwaltschaft verhindert. Betroffene müssten dagegen hinnehmen, dass zumindest gegenüber dem Ermittlungsrichter der Schutz ihrer Intimsphäre nicht mehr gilt.

Aber wen stören denn schon verfassungsrechtliche Bedenken, nicht wahr, Herr OSM? Dann wird die Verfassung eben auch insoweit „ergänzt".

Montag, 16. Juli 2007

Vorratsdatenspeicherung ersichtlich sinnlos! Megapeinlich, oder ?

Wie bei heise nachzulesen ist, bringt die (auch und gerade von Frau Zypries!) bereits auf den parlamentarischen Weg gebrachte Vorratsdatenspeicherung gerade mal eine um 0,006 Prozentpunkte (!) höhere Aufklärungsquote:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung haben ihre Warnungen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht konkretisiert. In einer Stellungnahme untermauern die drei Organisationen den bereits zuvor geäußerten Vorwurf, dass die Vorratsdatenspeicherung kaum oder gar keinen Nutzen bringt, mit Daten.

Kronzeuge der Vorwürfe ist ausgerechnet eine Studie des Bundeskriminalamts, nach der die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 % im besten Fall auf 55,006 %" erhöhen kann. In Irland und in einigen anderen Staaten, in denen es bereits eine Vorratsdatenspeicherung gibt, hatte sie keinen merkbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate. Aus diesen und aus anderen Gründen sei nicht zu erwarten, betonen die Organisationen, dass damit weniger Verbrechen geschehen würden und die Sicherheit der Bevölkerung gestärkt würde.

... Der bisherige Entwurf wurde unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als nicht vor Gericht haltbar kritisiert. Die drei zivilgesellschaftlichen Organisationen warnen den Bundestag zudem eindringlich vor der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in deutsches Recht, da die Brüsseler Vorgaben offensichtlich von schweren, gegen das Gemeinschaftsrecht und die Grundrechtsordnung verstoßenden Fehlern behaftet seien.


Nicht nur, das die Vorratsdatenspeicherung formal und verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist, sie ist also auch ersichtlich sinnlos und uneffektiv - und zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung ohnehin kaum zu gebrauchen.

Zudem kommen unabsehbare Datenmengen und Kosten auf die Branche zu, wie seinerzeit das Erste berichtete:

„Schätzungen gehen von mehreren hundert Millionen Euro aus, welche die Vorratsdatenspeicherung kosten wird. Es müssen unfassbare Datenmengen zunächst auf die Festplatten der Provider geschaufelt und dann auf Magnetbänder umgespielt werden. Außerdem müssen diese Daten so aufbereitet werden, dass Ermittler im Zweifelsfall etwas damit anfangen können."


Gerade erst fragten wir „Das GG ändern für 10 bis 20 Fälle pro Jahr ???" Nun stellt sich auch die Frage: „Vorratsdatenspeicherung für eine 0,006 Prozentpunkte höhere Aufklärungsquote?"

Die Antwort in beiden Fällen ist klar: NEIN!

Sonntag, 15. Juli 2007

Handy als Wanze

Wie SPON berichtet, kann die Polizei Handys zu Wanzen umfunktionieren:

Hamburg - Der SPIEGEL berichtet, die Software der Mobiltelefone werde dazu so umprogrammiert, dass die Freisprecheinrichtung aktiviert wird, ohne dass der Benutzer es merke. Aus Bayern und mehreren anderen Bundesländern gibt es dem Bericht zufolge die Bestätigung, dass diese Technik bekannt ist.

Vergleichsweise einfach ist die Software-Manipulation, wenn die Polizei das Gerät in die Hand bekommt, möglich ist sie aber auch über Datenschnittstellen per Bluetooth oder W-Lan. In Spielen, Bilddateien oder Klingeltönen lassen sich zudem sogenannte Trojaner verstecken, die entsprechende Änderungen vornehmen.

Die Software des Telefons kann so programmiert werden, dass auch ein vermeintlich abgeschaltetes Handy als Wanze funktioniert. Bei dem manipulierten Gerät erlischt zwar das Display, Anrufe werden nicht angenommen. Das Gerät bleibt aber dennoch betriebsbereit und reagiert auf ein bestimmtes Signal der Polizei. Während der Verdächtige glaubt, sein Mobiltelefon sei ausgeschaltet, überträgt es über die Freisprecheinrichtung alle Geräusche aus der Umgebung.

Link gefunden im RA Blog
http://ra-blog.de/1885-Polizei-benutzt-Mobiltelefone-als-Wanzen

Na, da wird der OSM doch begeistert sein! Man sollte wohl doch öfter mal im Handy-Shop seines Vertrauens (!) ein Software-Update machen lassen, um die verpestete Software wieder loszuwerden.

Samstag, 14. Juli 2007

Was braucht es?

Heute war hier ein ziemlich ruhiger Tag.

Ich war bis in den späten Abend hinein mit meinem "daily Business" beschäftigt. Gleichwohl geht mir eine Frage nicht aus dem Kopf? "Was braucht es sinnvollerweise?"...

Der Innenminister steckt im Moment in der Blogosphäre (und zum Glück nicht nur dort) einige Schläge ein. Mit 82megaohm gibt es eine recht kurzfristig organisierte, neue Webseite, die dem BMI kritisch gegenübersteht. Der Widerstand scheint also durchaus zu wachsen. Er macht mit seinen Forderungen aber weiter und bekommt bedauerlicherweise auch noch von anderer Stelle Rückendeckung.

Die Opposition (jedenfalls das, was man als solche bezeichnen könnte, ist völlig abgetaucht); der Koalitionspartner scheint auch völlig weich und stimmt zu oder taucht ab.

Der BMI will auf privaten Festplatten herumschnüffeln... Die Technik dazu soll inzwischen ja da sein (wenn nicht FUD, dann viel Spaß beim Auswerten von Gigabyte an völligem Datenmüll! und wehe es werden Sachen aus dem grundrechtlich geschützten Lebensbereich gesichtet oder angefasst...).


Mir geht eine Frage nicht aus dem Kopf? Wie kann der (teure und IMO uneffektive) Unsinn gestoppt werden? Einen überzeugten Selbstmordattentäter stoppt man nicht mit irgendeiner Art von Online-Durchsuchung (mag sie möglich sein oder auch nicht).


Es braucht einen wahren Kosmopoliten, der die Beteiligten an einen Tisch und zum Ausgleich bringt. Vieles von dem, was Unruhe und Ablehnung gegen "die westliche Lebensweise" mit sich bringt, dürfte auf wirtschaftlichen Nachteilen oder ideellen Vorurteilen (gleich in welcher Richtung) basieren. Über diese Nach- und Vorurteile muß dringend, ganz ganz dringend, geredet werden.


"Spitzelei ist die Waffe des Schwachen." und man möge mir bitte die Anlehnung an ein wirklich großes Zitat nachsehen.

Freitag, 13. Juli 2007

Das GG ändern für „10 bis 20 Fälle pro Jahr" ???

Angesichts der neuesten Äußerungen des BKA-Chefs Jörg Ziercke zur Online-Schnüffelei fragt man sich wirklich, ob dieser und andere Herren - und mindestens auch eine Dame - noch alle Nadeln auf der Tanne haben:

In einem taz-Interview am 26. März 2007 behauptete Ziercke hinsichtlich der Online-Schnüffelei noch, 99,99 Prozent der Menschen in Deutschland würden damit nichts zu tun haben.

Die BRD hat ca. 82.310.000 Einwohner. Wenn 99,99 % - also 82.301.769 Einwohner - „damit nichts zu tun haben", verbleiben (immerhin) 8.231 mögliche Fälle.

Nun - im Juli 2007 - sagte er laut heise online, er rechne bei der heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs mit zehn bis 20 Fällen pro Jahr, sollte das BKA-Gesetz die neue Maßnahme zulassen.

Erst 8.231 mögliche Schnüffelfälle, jetzt („nur" noch) 10 bis 20! Einmal ganz abgesehen von allen praktischen und technischen Bedenken - für 10 bis 20 Fälle pro Jahr will man wirklich ernsthaft die Verfassung ändern ??? Wie weit ab von jeglicher Realität sind u.a. die Herren Ziercke und Schäuble und die Frau Merkel eigentlich schon?

Aber eingestandenermaßen sagt Herr Ziercke ja „ ... auch nur, was mein Mitarbeiter aufschreibt" - und der Mitarbeiter hat wahrscheinlich übersehen, dass „99,99 Prozent der Menschen in Deutschland" eben doch etwas mehr sind als 10 - 20.

Donnerstag, 12. Juli 2007

Schäuble-Support

Mündige Bürger/Blogger haben eine nette kleine Aktion in’s Leben gerufen:

Das Grundgesetz - in der derzeit glücklicherweise noch (!) geltenden Fassung kann in gedruckter Form umsonst beim Bundestag bestellt werden, sogar das Porto wird bezahlt. Höchstabgabemenge: 3 Exemplare.

Feine Sache: Eines für den Besteller, eines für xyz und das letzte - bei Bedarf mit persönlicher Widmung - an jemanden, der es ganz offensichtlich ganz dringend nötig hat:

Herrn
Dr. Wolfgang Schäuble
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101

10559 Berlin

Näheres bei Sven Scholz und insbesondere Frank Wettert. Das Schnüffelblog wünscht Viel Erfolg - und bittet seine Leser um zahlreiche Telnahme.


© Jens Scholz

Nachtrag: Das Schnüffelblog distanziert sich hiermit nachdrücklich von dem frechen Versuch der Jusos Hessen-Nord, mit Datum vom 16.o7.2007 (!) diese Aktion als eigene Idee auszugeben. Plagiatoren, PFUI !

Mittwoch, 11. Juli 2007

Merkel & Schäuble - ein Albtraumpaar!

Nachdem die Kanzlerin monatelang hartnäckig zu den immer neuen Attacken ihres Oberschnüffelministers auf Grundgesetz und FDGO geschwiegen hat, kommt sie nun aus der Deckung und ... gibt ihm auch noch Rückendeckung, wie heise online berichtet:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat für seine umstrittenen neuen Vorstöße zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel erhalten. Merkel verwies im Fernsehsender RTL auf neue Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus und fügte hinzu: "Ich will einen Innenminister, der sich mit diesen neuen Bedrohungen auseinander setzt. Denkverbote helfen nicht weiter."
...
Merkel ging in dem am Dienstag aufgezeichneten Interview nicht im Detail auf Schäubles neueste Überlegungen - zum Beispiel die gezielte Tötung von Terroristen oder ein Internet- und Handy-Verbot für "Gefährder" - ein. ... Merkel betonte, natürlich müsse eine "Balance zwischen Sicherheit und Freiheit" gefunden werden. "Aber die Menschen erwarten mit Sicherheit vom Staat auch, dass er sie schützt." Die Bundeskanzlerin unterstützte zudem erneut Schäubles Forderung, zusammen mit der anstehenden Änderung des BKA-Gesetzes auch Online-Durchsuchungen von Computern rechtlich abzusichern. Sie betonte, nicht jeder Computer werde durchsucht. "Aber für Menschen, die eine solche terroristische Aktion planen, muss eine Online-Durchsuchung auf richterliche Anordnung möglich sein."


Wohl bezeichnend: Da fährt ihr Oberschnüffelminister einen Angriff nach dem anderen und die Kanzlerin stärkt ihm noch den Rücken (vielleicht typisch für Leute, die schon gegen Parksünder und ähnliche „Kleinkriminelle" „Null Toleranz" propagieren), ist gegen „Denkverbote" und verliert sich in Allgemeinplätzen.

Gegen Denkverbote zu sein, klingt ja auch sehr schön liberal. Allerdings, was das ewige Rütteln an Grundsätzen unserer Verfassung und insbesondere gezielte Tötungen (nur) Verdächtiger durch staatliche Stellen betrifft, herrscht von Verfassungs wegen ein striktes Denkverbot, Frau Merkel, jedenfalls für Regierungsmitglieder!

- Allerdigs auch nur insoweit, ansonsten könnte ein wenig mehr (Nach)denken durchaus nicht schaden!

Terrorismusbekämpfung und Datenschutz - Eine Abendlektüre

Dr. Michael Ronellenfitsch ist Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und seit 2003 Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen.

In der Jurpc ist sein Aufsatz Terrorismusbekämpfung und Datenschutz erschienen.

Prof. Ronellenfitsch beendet seinen Aufsatz mit den Worten:
Auch im Krieg gegen den Terrorismus sind die Datenschutzgrundsätze zu beachten und können beachtet werden, ohne das Ziel zu gefährden, die freiheitliche und demokratische Staatsordnung zu erhalten.


Das läßt auf eine interessante Abendlektüre hoffen.

Dienstag, 10. Juli 2007

PM des Deutschen Anwaltvereines

Der Deutsche Anwaltverein hat eine lesenswerte PM herausgegeben.

Auch Anwälte diskutieren das Thema heiß und heftig und nach meinem Eindruck sind die Kollegen in einer recht deutlichen Überzahl, die sich gegen die Forderungen von WibaS stellen.

Sonntag, 8. Juli 2007

"Der Angstmach-Minister"

überschreibt Heribert Prantl seinen aktuellen Kommentar.

Nicht das erste Mal bekommt er dafür das Prädikat: absolut lesenwert!

WibaS' Gedanken an staatlichen Mord...

Ein (angebliches?) Interview mit WibaS, das ich hier vorab kommentiere. Im Usenet ist es im Volltext zu finden. Ich denke, dass es sich herumsprechen wird.

Kommentar zu WibaS' Antwort #2:
Ich frage mich, warum WibaS der Ansicht ist, dass wir erst nach einem schweren Anschlag Gelassenheit bewahren sollten. Warum in Teufels Namen nicht vorher? Das fände ich wesentlich sinnvoller.

Kommentar zu WibaS' Antwort #4:
US-Geheimdienste? Waren das nicht die, die auch steif und fest behauptet haben, dass im Irak definitiv Massenvernichtungswaffen vorhanden sind? Sind die inzwischen verlässlicher geworden?

Kommentar zu WibaS' Antwort #6:
Da fühle ich mich direkt bemüßigt, im vorauseilendem Gehorsam, doch mal zwei Absätze als Vorschlag zu unterbreiten:

Abs. 1. Mit TodesstrafeInternierung auf unbestimmte Zeit ohne Gerichtsverhandlung wird bestraft, wer es auf irgendeine Art unternimmt, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen.
Abs. 2. Die Immunität von Abgeordneten wird hinsichtlich des vorherigen Tatbestandes aufgehoben.

(Falls jemandem, die Irnoie und die groben gesetzestechnischen Fehler meines Vorschlags nicht auf Anhieb auffallen sollen: das ist Sarkasmus; nein, nicht Abs. 2, den Abs. 1 meine ich)

Gefährder wie Kombattanten behandeln und internieren? Das kann man direkt in einen weiteren Tatbestand verpacken: Wer gegen das gesunde VolksempfindenEmpfinden eines Ministers verstößt, wird angemessen bestraft als Kombattant behandelt und interniert. (dito)

Und ich hatte geglaubt, dass die Unsitte des habeas corpus auch in den Köpfen von Politikern ausgestorben ist. Wäre das nicht was? habeas corpus ad suspicaro? (an die Lateingelehrten: stimmt der letzte Satz?)

Kommentar zu WibaS' Antwort #8:
Das ist falsch. Es ist nach dem derzeitgen Stand des Gesetzes geklärt. Und zwar eindeutig. Wenn die Amerikaner meinen, Leute ohne rechtsstaatliches Verfahren internieren und auch töten zu können, dann sollte man bereits dagegen mit aller Macht intervenieren. und es nicht auch noch zum Vorbild auserwählen. Für einen Politiker der CDU - und man erinnere sich, dass das C für christlich steht - hält bereits die Bibel das passende zur Hand: 2. Buch Mose (EXODUS), S. 13.

Wenn man sich etwas zum Vorbild nehmen möchte, schaue man sich an, wie oft die Verfassung in den USA für mittels Gesetz "angepasst" wurde. (27 Ergänzungen in ~200 Jahren; der deutsche Gesetzgeber ist deutlich Änderungs-/Ergänzungsfreudiger)

Kommentar zu WibaS' Antwort #10:
Das ist eine reine Selbstübereinschätzung.

Immer noch #10:
Meine Ergänzung: "Wir müssen sie uns selbst nehmen, damit die uns die nicht mehr nehmen können."

Kommentar zu WibaS' Antwort #12 2. Satz:
Die wünsche ich mir auch. WibaS sei Vorbild!

Kommentar zu WibaS' Antwort #22 3-5. Satz:
Oh die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen, wäre etwas wunderbare. Die Politik muß auch nicht nur versuchen, zu überzeugen, sondern sie muß überzeugen.

Kurz darauf sagt WibaS (zum Internet und und ob er das Stasi 2.0 T-Shirt kenne):
Kommentar zu WibaS' Antwort #24 1+2. Satz:
Das mit dem "Bisher nicht." werde ich dann mal ändern. Stay tuned. :-D

Kommentar zu WibaS' Antwort #24 3. Satz:
Na dann will ich doch zu seinem Ärger noch eine Runde beitragen: eine Debatte von und unter Bürgern als "unseriös" zu bezeichnen ist eine bodenlose Unverschämtheit.

Alles, was WibaS nicht nach dem Mund redet, scheint als unseriös tituliert zu werden.

Kommentar zu WibaS' Antwort #27:
The 51st State war und ist ein guter Song von New Model Army. Als Staatsmodell macht's mir Angst.

Und eine Anwort im Volltext: "Sonst kann ich die Verantwortung für die Sicherheit dieses Landes als Innenminister nicht tragen."

Wenn es das BMI, der Verfassungsschutz und die Polizei nicht schaffen, die Sicherheit des Landes sicher zu stellen, dann sollte der politisch Verantwortliche sofort und ohne jede weitere Diskussion die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

Alle Dämme sind (!) gebrochen!

Es ist kein direktes Schnüffelthema, der folgende Beitrag zeigt aber, wes Geistes Kind der derzeitige Oberschnüffelminister und Leider-Immer-Noch-Innenminister ist:

Kaum hat der Kollege Boecker hier die Frage gestellt „Brechen jetzt alle Dämme?", ist ein Dammbruch in einer Form erfolgt, wie ihn sich wohl selbst engagierte Kritiker des Mannes, der leider nach wie vor auf dem Sessel des Innenministers sitzt, bisher nicht vorstellen konnten.

Der Oberschnüffelminister lies jetzt in einem SIEGEL-Interview vollends die Maske fallen:

Er bezeichnete die gezielte Tötung von Verdächtigen durch den Staat als "rechtliches Problem". Würde etwa Osama Bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland "völlig ungeklärt", so der Innenminister: "Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten."

Dass es sich hier um verlogene Propaganda übelster Art handelt, wurde anderenorts bereits dargestellt.

Nicht nur, dass dieser Mann keine Bedenken hat, unter Folter erpresste Geständnisse zu verwenden und fordert, von Terroristen entführte Passierflugzeuge durch die Bundeswehr abzuschießen. Nun will der offensichtlich jeden Tag immer mehr jegliches Augenmaß und jeden Respekt vor der Verfassung verlierende Paranoiker unter Verstoß gegen alle Prinzipien der EMRK, insbesondere deren Art. 2 und Art. 6 Abs. II sowie des Grundgesetzes eine grundgesetzliche Regelung herbeiführen, die das gezielte Töten von Verdächtigen (!) durch staatliche Stellen erlaubt. Wer so etwas auch nur für möglich hält, tritt den Rechtsstaat und alles, was unsere grundgesetzliche Ordnung (noch) ausmacht, mit Füßen - und ist insbesondere für einen Posten absolut ungeeignet: Nämlich für den des Innenministers!

Fast ebenso schlimm ist allerdings, dass es sich hier nicht um einen Alleingang eines offensichtlich verwirrten Paranoikers handelt, sondern dass er einerseits durchaus Zustimmung findet und andererseits die Reaktion des Koalitionspartners nicht etwa deutlich ablehnend, sondern allenfalls lauwarm ausfällt, wie die Rhein-Zeitung berichtet:

„CDU- Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der „Bild"-Zeitung (Mon­tag): „Wir müssen prüfen, was der Staat tun kann, um auch zukünftig die Freiheit seiner Bürger zu schützen." Denkverbote wären grob fahrlässig. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte: „Die Form der Bedrohung hat sich grundlegend geändert. Deshalb muss sich auch die staatliche Reaktion auf rechtstaatlicher Grundlage ändern." Dies müsse man vorurteilsfrei diskutieren. Dagegen sagte CDU/ CSU-Fraktions­vize Wolfgang Bosbach (CDU) dem „Kölner Stadt- Anzeiger" (Montag) zur Frage einer rechtlichen Regelung der möglichen Tötung von Extremisten im Ausland, er könne sich zur Zeit nicht vorstellen, um welche Fälle es sich handeln sollte."

„Parteichef Kurt Beck sagte am Sonntag im ZDF: „Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen." Er glaube, dass Schäuble überzeichne. Ständig neue Verschläge seien nicht hilfreich. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte der „Berliner Zeitung", man könne den Rechtsstaat nicht gegen den Terrorismus verteidigen, „indem man die rechtsstaatlichen Grundsätze in Frage stellt".

Wirklich scharfe Kritik an Schäubles Vorstoß kam nur von der Opposition:

"FDP- Vizefraktionschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte am Sonntag an die Adresse des Ministers, der Rechtsstaat „deformiert sich, wenn er Ihren Vorschlägen folgen würde". Mit der gezielten Tötung von Verdächtigen wolle Schäuble „den politischen Mord legalisieren". Linksfraktions-Vize Petra Pau warf Schäuble vor, er werde jetzt „offenbar vollends von Verschwörungstheorien beherrscht".

Grünen- Parteichef Reinhard Bütikofer sagte im ZDF, Schäuble bringe mit seinen Vorschlägen nicht mehr Sicherheit, „aber auf jeden Fall das Ende der Freiheit, wie wir sie kennen". Damit würde Schäuble den Rechts­staat in sein Gegenteil verkehren. Der Völkerrechtler Christian Tomuschat nannte die Vorstellung einer Legalisierung gezielter Tötungen „ungeheuerlich". Diese seien eindeutig unzulässig, sagte er der Berliner „Tageszeitung" (taz/ Montag). Ein Terrorist müsse grundsätzlich als Schwerkrimineller vor Gericht gestellt werden."


P.S. Der Volltext des Interviews - noch schlimmer als die Vorabversion - steht schon hier.

Freitag, 6. Juli 2007

Brechen jetzt alle Dämme?

Nein, ich meine dabei nicht das durchaus durchwachsene Wetter, sondern:

"(...) Denn nach Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b des Übereinkommens sind die darin vorgesehenen Befugnisse und Verfahren – mithin auch die in Artikel 16 vorgesehene Speicherungsanordnung nebst der in Artikel 17 vorgegebenen Erhebungsbefugnis für die zuständigen Behörden – insbesondere auch hinsichtlich solcher Straftaten vorzusehen, die in den Artikeln 2 bis 11 des Übereinkommens umschrieben sind (dazu zählen z. B. Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte, Artikel 10 des Übereinkommens) oder (...) "

heißt es in dem neuen "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG". Link auf den Entwurf.

Damit hat sich die Bundesregierung den Empfehlungen des Bundesrates weitgehend angeschlossen, die auf Vorrat gespeicherten Daten, auch Rechteinhabern zur Durchsetzung Ihrer (tatsächlichen oder vermeintlichen) Ansprüche zugänglich zu machen.

"Selbst zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken will die Bundesregierung die Nutzung der Vorratsdaten zulassen."

Heißt es dazu in der PM des AK Vorratsdatenspeicherung.

Just heute wird der neue Vorschlag im Bundestag "verhandelt". Nach der Tagesordnung sind dafür grade einmal 30 Minuten vorgesehen (Top 31).

Mittwoch, 4. Juli 2007

"Ich habe nicht zu verbergen" - ja bitte :-)

Es gibt ein Gesetz, das Politiker verpflichtet, Ihre Nebeneinkünfte offenzulegen, sobald diese die Summe vom 1.000 € im Monat oder 10.000 € im Jahr übersteigen. Weitere Infos zur Gesetzgebungshistorie und weiterführende Dokumente.

Gegen dieses Gesetz hatten einige Abgeordnete geklagt, um der Verpflichtung zur Veröffentlichung nicht nachkommen zu müssen.

Nach dem Bericht von SpOn hat das BVerfG die Klage abgewiesen.

Ein kleines Stückchen Transparenz.

Ich bin auf die Angaben einiger Berufspolitiker gespannt und werde dort sehr sehr sehr genau hinschauen. Hoffentlich veröffentlicht der Präsident des Bundestages die Informationen zeitnah nach Zustellung der Entscheidung.

JFTR und zur Info an SpON: Eine der Kanzleien für die ein MdB arbeitet heißt nicht Mayer, Brown, Rowe & May, sondern Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP.

Biesenbach fordert Ausweitung der Videoüberwachung in NRW

ad-hoc-news.de berichtet:

„Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach, fordert eine Ausweitung der Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen. Die schnellen Ermittlungserfolge nach den versuchten Anschlägen in Großbritannien zeigten, «wie wichtig und richtig die Videoüberwachung als Mittel der Terrorbekämpfung ist", sagte Biesenbach am Dienstag in Düsseldorf. Ohne die Bilder der Überwachungskameras hätten die Tatverdächtigen nicht so schnell ermittelt und festgenommen werden können."

Schräge Logik a la Schäuble! Tatsächlich ist damit wieder einmal beweisen, dass Videoüberwachung gerade kein „Mittel der Terrorbekämpfung" ist, jedenfalls nicht im Sinne von Prävention. Sie nützt allenfalls etwas nach einem Attentat zu Zwecken der Strafverfolgung.

Dienstag, 3. Juli 2007

Ganz schlechter Stil oder "Ich nehme Schäuble beim Wort!"

Der Leser mag sich jetzt vielleicht fragen, wie ausgerechnet ich, der ich die Pläne und Forderungen von WibaS (aka: OSM) durchaus kritisch hinterfrage, zum zweiten Teil der Überschrift dieses Beitrages komme.

Nun, die Lösung ist relativ einfach. Kollege Melchior hat in seinem Beitrag Schäubles Amok eine Quelle verlinkt, die ich eben gelesen habe. Dort findet sich eine Aussage von WibaS:

Politiker und Öffentlichkeit müssten sich diesen Debatten endlich stellen.


Es müssen sich nicht nur Politiker und die Öffentlichkeit einer Debatte stellen, sondern auch WibaS selbst. Es ist an der Zeit, dass er zur Kenntnis nimmt, dass seine Forderungen nicht das Allheilmittel sind.

Und Politiker und die Öffentlichkeit zu einer Debatte aufzufordern ist in meinen Augen dann ganz schlechter Stil, wenn das Ergebnis doch sowiso schon feststeht: WibaS Position ist ja bekanntlich nicht verhandelbar.

WibaS sagte auch:

Einseitige Entscheidungen hülfen hier nicht weiter.


Wenn man den Satz nicht nur auf Entscheidungen, sondern auch auf politische Forderungen und Diskussionen bezieht: Ausgesprochen schade, dass er sich selber nicht daran hält.

Zum Thema sich einer öffentlichen Debatte stellen:
WibaS selbst stellt sich auch keiner öffentlichen Debatte, weil - ach lest WibaS' Textbaustein doch selber...

Scheinargumente bei Zeit-online?

Sehr löblich und interessant (zumindest in meinen Augen) ist ein aktueller Versuch in der Zeit, Pro und Kontra-Argumentationen zu einem Themenbereich in den Kommentierungen zu machen.

Falk Lüke hat dabei vorgelegt und endet mit der Aussage: "Innenpolitiker und Sicherheitsexperten wollen die Freiheit zu Tode sichern."

Heute Morgen erschien die Erwiderung "Überwachung tut not" von Gero von Randow.

Ich finde diesen Kommentar des Chefredakteurs von Zeit-online nicht sonderlich gelungen und greife mir einen ziemlich zentralen Absatz von ihm, nämlich den den zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung, heraus:

Ein paar Probleme indes sind vertrackt. Wie soll die Forderung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden, dass der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ vor Überwachung geschützt wird? Darüber ist zu diskutieren. Vielleicht ist gar nicht ausgemacht, ob die Kommunikation übers Netz, selbst wenn sie verschlüsselt wurde, zu diesem Kernbereich gehört. Da muss man auch ein bisschen auf die soziale Wirklichkeit gucken: Wer, der ins Netz geht, weiß denn nicht, dass darin letztlich alles öffentlich ist?


Natürlich ist das Netz und alles, was darin veröffentlicht ist, öffentlich zugänglich. Aber der Besucher des Netzes, ist es nicht zwingend. Wenn ich - wie vorhin - ein bisschen auf der Webseite lese, findet das nicht in der Öffentlichkeit statt. Wenn ich zu Hause die Printausgabe der Zeit lese, ist das sicherlich keine Öffentlichkeit; warum sollte es im Internet anders sein?


Und es geht auch nicht um die Überwachung des Internets als solches (wie man es euphemistisch auch formulieren könnte), sondern (zumindest kann man die Forderungen und Befugnisse durchaus so verstehen - siehe das Verfassungsschutzgesetz NRW) darum, dass die alle Festplatten durchsucht werden dürfen, die über das Netz erreichbar sind, also auch die desjenigen, der selber nichts publiziert, sondern (halbaktiv) konsumiert.

Schäubles Amok - oder „tief greifende Änderung des Rechtssystems"

Die nahezu täglichen Forderungen des OSM nach Legalisierung der Online-Schnüffelei kennt man ja schon. Eigentlich könnte man das Geschwätz eines Paranoikers, der ständig von Technologien redet, die er eingestandenermaßen nicht einmal ansatzweise versteht, irgendwann einfach ignorieren - ginge es nicht um massive Angriffe auf die Verfassung und - um den schönen alten Begriff einmal wieder auszugraben und ggf. auch neu zu beleben, die „freiheitlich demokratische Grundordnung" (FDGO).

Man fragt sich ja wirklich langsam, glaubt der Mann den Unsinn tatsächlich, den er da täglich verzapft von der angeblich lebensnotwenigen Online-Schnüffelei und deren Unverzichtbarkeit für die immer wohlfeile Terrorismus-Bekämpfung?

Aber Herr Dr. iur. Schäuble, der Oberschnüffelminister, kurz OSM - oder auch W.i.b.a.S. genennt, lässt es damit natürlich nicht genug sein, ihm fällt noch immer wieder Neues ein. Hat er gestern schon einmal ein bisschen die Katze aus dem Sack gelassen und angedeutet, was er wirklich will - nämlich keineswegs nur Online-Schnüffelei., sondern eine möglichst weitgehende Überwachung der Kommunikation - legt er heute noch einmal kräftig nach:

Die "Ergänzung" des Grundgesetzes reicht noch nicht, nun soll sogar noch das Völkerrecht dran glauben, wie bei REUTERS u.a. zu lesen ist:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat die Wirksamkeit des Völkerrechts im Kampf gegen den Terrorismus in Frage gestellt und eine internationale Debatte darüber gefordert.

"Meine Überzeugung ist, dass nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht zu dieser neuen Form der Bedrohung im Grunde nicht mehr richtig passen", sagte der CDU-Politiker am Dienstag auf einer Sicherheitskonferenz in Berlin. ... Mit Blick auf Deutschland forderte Schäuble erneut eine verfassungsrechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) sowie für den Einsatz der Bundeswehr gegen Bedrohungen aus der Luft. "Wenn dieser freiheitliche Verfassungsstaat nicht in der Lage ist, auch unter neuen Bedrohungen Sicherheit zu gewährleisten, ... läuft er in Zeiten der Krise Gefahr, die Legitimation in der Bevölkerung zu verlieren", sagte der Minister. Dies hätten die Deutschen im vergangenen Jahrhundert lernen müssen.


Die „Legitimation in der Bevölkerung" - nämlich die demokratische Legitimation Ihres Amoklaufs, sehr nicht geehrter Herr OSM, dürften Sie schon lange verloren haben! Was ich im vergangenen Jahrhundert gelernt habe, ist, dass totalitäre Schnüffelstaaten nur von begrenzter Haltbarkeit sind. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Und „Einsatz der Bundeswehr gegen Bedrohungen aus der Luft." - klar verfassungswidrig, geht denn das schon wieder los?

Nebenbei: Kürzlich wurde wohl eher die Bundeswehr zu einer „Bedrohungen aus der Luft", über die der Verteidigungsminister zu allem Übel auch offensichtlich nicht so ganz die Wahrheit gesagt hat, wie die ZEIT berichtet:

„Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat beim umstrittenen Luftwaffeneinsatz zur Sicherung des G-8-Gipfels wesentliche Informationen zurückgehalten. Statt von zwölf Flugzeugen sprach er nur von zweien."

Naja, 12 statt 2, der Unterschied ist ja nur eine „1", oder?

Noch weit schlimmer allerdings, was der OSM laut dem Tagesspiegel ansonsten noch so von sich gegeben haben soll:

„Schäuble und Verteidigungsminister Franz Josef Jung (ausgerechnet der, s.o.) machten deutlich, dass ihr Ansatz für eine „vernetzte Sicherheit" weit über den umstrittenen Bundeswehreinsatz im Inneren hinausreicht. Die neuen terroristischen Gefahren müssen nach Ansicht von Schäuble vielmehr zu einer tief greifenden Änderung des Rechtssystems führen. Das bisherige Strafrecht sei „wenig effektiv" gegen Selbstmordattentäter, sagte er. In diesem Zusammenhang warb der Innenminister erneut für die Möglichkeit von Onlinedurchsuchungen privater Computer.

Notwendig sei auch eine Debatte, wie man beispielsweise gegen Top-Terroristen wie Osama bin Laden gezielt vorgehen könnte, fügte Schäuble hinzu. Ferner plädierte er für eine enge Zusammenarbeit der Geheimdienste, um gegen die asymmetrische Art der Kriegsführung durch lose internationale Netzwerke effektiv vorgehen zu können. Das setze aber voraus, dass Geheimhaltung "auch gegenüber dem Parlament" gewahrt werde.

Erneut warb Schäuble für eine engere Zusammenarbeit von Polizei und Militär bei der Terrorismusbekämpfung. "Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit sind mehr und mehr obsolet", betonte der CDU-Politiker. Deshalb müssten die spezifischen Fähigkeiten von Polizei und Bundeswehr „stärker miteinander verbunden" werden.


So langsam brechen bei dem Mann wirklich alle Dämme: Wie eine „tief greifende Änderung des Rechtssystems" aussehen könnte, kann man sich vorstellen: Ade Grundrechte, tschüss Unschuldsvermutung (die steht ja auch nur in der EMRK, was schert mich denn die?), auf Nimmerwiedersehen Grundrecht auf ein faires Verfahren! All’ das ist bei der Verfolgung des allgegenwärtigen Terrorismus doch nur hinderlich!

Stattdessen flächendeckende Schnüffelei, totale Überwachung der Kommunikation, große Lauschangriffe, Schleppnetzfahndung, umfassende Zusammenarbeit aller „Sicherheitskräfte", wie Geheimdienste, BKA, MAD, BND, Polizei, Bundeswehr - letzteres neuerdings auch mit erklärter Billigung der Kanzlöse, das Ganze schön im Verborgenen, selbstverständlich unter Geheimhaltung „auch gegenüber dem Parlament" - nicht dass da noch irgend ein ewiggestriger Freiheitsfanatiker dazwischenquatscht oder gar die schönen neuen Strategien offenbart!

Das bisherige Strafrecht ist „wenig effektiv" gegen Selbstmordattentäter? Kein Problem! Prophylaktische Schutzhaft für alle, die schon einmal bei Google Suchworte wie „Koran, Allah, Anschlag, Terror" o.ä. eingegeben haben (Googles Datenspeicherei ist da sehr hilfreich!) - und schon sind wir das Problem los! Und Osama werden wir dann auch in Kürze finden - das versuchen die USA zwar (angeblich) schon seit sechs Jahren vergeblich, aber alles nur eine Frage der Strategie (s.o.), oder?

Furchtsam bin ich eigentlich nicht, aber so langsam wird mir angst und bange - oder einfach nur schlecht?