Sonntag, 29. April 2007

Beckstein noch uneinsichtiger als Schäuble ?!

Wie heise online berichtet, hat Bundesjustizministerin Zypries die Entscheidung unseres Oberschnüffelministers begrüßt, dem Bundesverfassungsschutz das heimliche Online-Ausspähen von privaten Computern zunächst zu untersagen:

"Ich glaube, dass es richtig ist, was Schäuble jetzt gesagt hat: Wir machen jetzt erstmal ein Moratorium, gucken uns die Rechtsgrundlage an und entscheiden dann, ob sie geändert werden muss", sagte die Ministerin laut dpa im RBB-Inforadio. Ob ein derartiger Plauderton diesem brisanten Thema allerdings angemessen ist, mag bezweifelt werden.

Schlimmer aber, dass einmal wieder ein promovierter Volljurist und Ex-Rechtsanwalt sich völlig unbelehrbar zeigt:

„Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hält die heimlichen Online-Durchsuchungen für zulässig. "Ich habe die rechtliche Auffassung, dass wir das im Bereich des Verfassungsschutzes und der präventiv polizeilichen Maßnahmen dürfen", sagte Beckstein am Freitagabend bei einer Gesprächsrunde der Elmshorner Nachrichten."

Aber wer u.a.

- der SPD Fahrlässigkeit in der Terrorismusbekämpfung und der Wahrung der inneren Sicherheit vorwirft bis hin zur möglichen Mitschuld;
- für ein Verbot der NPD eintritt;
- eine viel schärfere Zuwanderungspolitik fordert;
- hier lebende oder einreisende Ausländer bereits bei Verdacht (!) auf Terrorgefahr sofort abschieben will;
- eine starke Verminderung der Zuwanderung befürwortet;
- vermehrtes Nutzen der Videoüberwachung, der Biometrie und der Genanalyse bei Straftätern fordert;
- sog. "Killer-Spiele" wie Kinderpornographie einordnen will, "damit es spürbare Strafen gibt",
(Quelle: Wikipedia)

muss wohl so etwas behaupten - und sei es auch wider besseres Wissen. Oder sollte der Mann von diesem unsäglichen Unsinn - den offensichtlich nicht einmal unser Oberschnüffelminister für richtig hält - tatsächlich überzeugt sein ??

Man lasse sich das einmal auf der Zunge zergehen: Erhebliche Grundrechtseingriffe nur aufgrund eines Marschbefehls des ehemaligen schwarzen Sherrifs Otto Schily, ohne Rechtsgrundlage, ohne richterliche Anordnung sollen als "präventiv-polizeiliche Maßnahme" legal sein??? Wer das glaubt, muss auch beliebige Durchsuchungen von Wohnungen angeblich Verdächtiger ohne jegliche Rechtsgrundlage für legal halten. Dass das nicht richtig sein kann, dürfte nicht nur Juristen absolut klar sein.

Samstag, 28. April 2007

Die CDU-Innenminister - Vereinigung der Schnüffelfans

FR-online berichtet:

„Unionsminister stärken Schäuble den Rücken
Die Unions-Innenminister haben sich für Online-Durchsuchungen und den Zugriff auf digitale Passbilder durch die Polizei ausgesprochen. Damit unterstützen sie Bundesinnenminister Schäuble (CDU) in der Debatte um neue Sicherheitsgesetze. ...Die CDU/CSU-Innenminister aus zwölf Bundesländern unterstützten ausdrücklich Schäubles Sicherheitspolitik und gingen auf Distanz zum jüngsten Kompromiss mit dem Koalitionspartner SPD über digitale Passbilder: Nach ihrer Ansicht sollte die Polizei ständig online Zugriff auf Passfotos bei den Meldebehörden haben - und nicht nur nach deren Feierabend, wie es Innenpolitiker von CDU und SPD vereinbart hatten. Die Diskussion darüber, ob die moderne Technik nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden dürfe, sei "absurd", sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU)."

Bezeichnend noch folgendes W.i.b.a.S.-Zitat:

Er betonte aber, wie wichtig solche elektronischen Durchsuchungen seien, um beispielsweise gespeicherte Baupläne für Sprengsätze aufzuspüren.

Online-Schnüffelei „um beispielsweise gespeicherte Baupläne für Sprengsätze aufzuspüren" - selten solchen Unsinn gehört! Derartige Anleitungen finden sich weltweit im Internet, auch ohne Computer auszuspionieren. Was soll hier also eine „Online-Durchsuchung". Es könnte also allenfalls darum gehen, jemandem den Besitz einer solchen Anleitung nachzuweisen. Abgesehen davon, dass diese wird in aller Regel ohnehin verschlüsselt sein wird - der Besitz als solcher ist nicht strafbar. Also wieder nur ein Schlagwort, nichts als heiße Luft!

Donnerstag, 26. April 2007

Die Schnüffelkoalition in voller Fahrt

Wie focus.de berichtet, hat die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass die Polizei Passfotos online abrufen dürfen soll. ... „Dies betrifft beispielsweise Ermittlungen am Wochenende, die nicht bis zur Öffnung der Passämter am Montag aufgeschoben werden können. Innenpolitiker von Union und SPD hätten sich am Donnerstag in Berlin geeinigt, teilte der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger mit."

Link gefunden im Farliblog.

Seit Wochen wird nun der - nur angebliche ? - Streit zwischen der Justizministerin und unserem Oberschnüffelminister nach dem uralten Prinzip bad guy / good girl medienwirksam ausgetragen. Und ganz nebenbei drückt Frau Zypries mal schnell die Vorratsdatenspeicherung durch, dann verständigt man sich auf den Online-Abruf von Passfotos durch die Polizei - natürlich nicht generell, sondern nur an Wochenenden (man darf gespannt sein, wie viele Behördenmitarbeiter plötzlich Überstunden machen ...).

Die Speicherung von Fingerabdrücken will man vorerst nicht, weder zentral noch dezentral - welcher Kompromiss sich hier anbietet, liegt auf der Hand - wobei natürlich dezent verschwiegen wird, dass dieser Unterschied völlig irrelevant ist, sobald auf diese Daten überhaupt nur online zugegriffen werden kann.

Hatte die SPD nicht noch am o4.o4.2007 Folgendes offiziell verlautbart:

„Die von CDU-Innenminister Schäuble vorgelegten Pläne für ein neues Sicherheitspaket sind für die SPD keine Gesprächsgrundlage, hat die stellvertretende SPD-Vorsitzende Ute Vogt klargestellt. Scharf kritisierte sie Schäubles Überlegungen als "Gedankenspiele abseits der Grundrechte der Menschen in Deutschland".

Der Trick liegt hier wohl in dem Wort „Gesprächsgrundlage" - man spricht nicht darüber, man macht es einfach - und notfalls schnüffelt man auch ohne jegliche tragfähige Rechtsgrundlage allein aufgrund eines Marschbefehls des Herrn Schily auf fremden Festplatten herum.

Liebe Leute - Für wie doof haltet Ihr das Volk eigentlich ?

Vorratsdatenspeicherung - worum es geht

Eine gute Darstellung dessen, was kommen soll, findet sich bei den Kollegen Maas.

Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG, die dem Gesetzesmachwerk zu Grunde liegt, kann hier heruntergeladen werden.

Mittwoch, 25. April 2007

BlaBlaBla

Schon bemerkenswert, was der Schnüffelfanclub heute so wieder alles absonderte:

Beckstein bei SZO:

„Mit Blick auf den kritischen Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar vom Dienstag sagte Beckstein: «Der Datenschutz darf nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Das wird von einseitigen Datenschützern verkannt.»

- Datenschutz als Sicherheitsrisiko - da wird doch jedenfalls deutlich, wo der Mann Prioritäten setzt!

Bosbach bei n-tv:

„ ... eine bundesweite Datei, in der alle Fingerabdrücke gespeichert werden, die einmal abgegeben wurden, um einen elektronischen Pass zu erhalten. Das plant niemand, das ist nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes, ist in der Sache nicht notwendig, unverhältnismäßig und begegnet auch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Kern geht es nur um eine Frage, nämlich: sollen die Fingerabdrücke, die abgegeben wurden zur Erstellung eines Passes, anschließend sofort vernichtet werden oder sollen sie dezentral in den 5.300 Passbehörden aufbewahrt werden, damit man noch nachprüfen kann, ob ein Pass überhaupt ordnungsgemäß erstellt wurde."

- „nicht notwendig, unverhältnismäßig und begegnet auch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken" - Augenwischerei übelster Sorte! Sind die Daten dezentral bei den Passbehörden gespeichert, ist es technisch überhaupt kein Problem, alle Passbehörden online abzufragen - was im Effekt einer zentralen Datenbank gleichkommt.

Bosbach bei pr-inside:

„«Wenn die Sozialdemokraten ohne Vorbehalte in das bevorstehende Spitzengespräch der Koalition zur Sicherheitspolitik gehen, werden wir uns einigen können»"

- Wer - speziell als Politiker - gegen die aktuellen Pläne insbesondere der Union keine Vorbehalte hat, sollte schleunigst zurücktreten! Es bleibt also nur zu hoffen, dass die Einigung scheitert.

Schäuble in der Tagesschau:

„Erneut sprach sich Schäuble für eine Grundgesetzänderung aus, um Online-Durchsuchungen auf eine rechtsstaatliche Basis zu stellen. Es brauche eine eigene Rechtsgrundlage, das sei keine Frage. Wie diese gestaltet werde, "muss man sorgfältig überprüfen". Aber wenn es nötig sei, müsse eben auch der Grundgesetzartikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) geändert werden. Die Menschen erwarteten vom Staat, dass er "kein Nachtwächterstaat ist, sondern dass er Sicherheit gewährleisten kann", sagte Schäuble."

- Das übliche Herumgeeiere - bis heute tut der Herr Dr. iur Schäuble so, als wüsste er nicht genau, ob seine Pläne nun verfassungskonform sind oder nicht. Tatsächlich dürfte es hm sehr wohl klar sein, nachdem er in nahezu allen Interviews der letzten Zeit eine „Ergänzung" des Art. 13 GG befürwortete - und mit diesem Begriff wiederum schönfärberisch zu kaschieren versuchte, dass es sich um eine Änderung des Art. 13 handelt - und zwar in der Richtung, das die - mit der Änderung im Jahre 1998 völlig verwässerten Rechte der Bürger noch weiter eingeschränkt werden.

Technische Hintergründe der Online-Schnüffelei

Der Schweizer Kollege Konrad Jeker macht auf einen interessanten Aufsatz von Ulf Buermeyer bei hrr-strafrecht.de aufmerksam:

Die "Online-Durchsuchung". Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme

„Der Verfasser ist Redakteur der HRRS und Richter in Berlin, wo er am Amtsgericht Tiergarten als Strafrichter und Ermittlungsrichter tätig ist. An der Universität Leipzig arbeitete er von 1999 bis 2003 als Netzwerk-Administrator in einer gemischten Windows-Linux-Umgebung."

Online-durchsuchung auf Grundlage einer Dienstvorschrift?

Bei dieser Überschrift muß eigentlich jeder zusammenzucken. Kann eine Dienstvorschrift eine geeignete Grundlage für staatliches Handeln sein?

Die Bundesregierung ist dieser Auffassung: PM der FDP-Fraktion

Hobbyschnüffler gesucht!

Wie die taz berichtet, sucht Hamburgs Verfassungsschutz Hobby-Spitzel. Unter einer Hotline nehmen die Schlapphüte ab sofort Hinweise aus der Bevölkerung entgegen, um diese mit "nachrichtendienstlichen Mitteln" aufzuarbeiten. "Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun, wenn man eine Beobachtung macht und diese weitergibt", verteidigte Innensenator Udo Na-gel (parteilos) gestern die Maßnahme bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2006. "Wer nichts tut, macht mit", sagt Nagel. Der Hamburger Geheimdienst sei ein "entscheidendes Instrument, um Gefahren zu erkennen".

Ach ja, mal wieder der Nagel, der hatte sich ja bereits hier als Schäuble- und Schnüffelfan mit etwas angestaubten Programmiererfahrungen geoutet. Jetzt sucht er wohl Hobby-Blockwarte und selbstverständlich Denunzianten. Peinlich, peinlich!

Dienstag, 24. April 2007

Die Vernunft hat leider doch (noch) nicht gesiegt

Wie die Tagesschau berichtet, streitet die Koalition nach wie vor um Speicherung von Fingerabdrücken:

„Die Union hat Darstellungen aus Reihen der SPD zurückgewiesen, wonach Pläne für eine Speicherung von Fingerabdrücken bei Meldebehörden vom Tisch sind. Es gebe keinen neuen Sachstand, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, der Deutschen Presse Agentur in Berlin. Die Gespräche gingen an diesem Donnerstag weiter. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sagte am Rande einer Sicherheitskonferenz in Moskau, es gebe "bei dieser Thematik noch schwierige Fragen".

Zuvor hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF Vorwürfe von Bundesinnenminister Schäuble zurückgewiesen, sie halte sich nicht an Koalitionsbeschlüsse. Von der Speicherung von Fingerabdrücken in einer Datei, wie Teile der Union sie jetzt forderten, sei im Gesetz nie die Rede gewesen."

Dieser Eiertanz wird langsam unerträglich! Interessant immerhin, dass Frau Zypries wiederum die Behauptung des Oberschnüffelministers bestreitet, über die Fingerabdruck-Datei habe bereits Einigkeit bestanden.

Sehr schwer verständlich ist und bleibt allerdings, dass die Kanzlerin diesem Schmierentheater nach wie vor völlig untätig zusieht. Die Taktik des Aussitzens kommt mir irgendwoher bekannt vor.

Sieg der Vernunft über Schäuble?

Wie WELT online berichtet, haben sich Vertreter der großen Koalition darauf geeinigt, keine Fingerabdrücke auf Vorrat speichern zu lassen. In der großen Koalition werden Pläne nicht weiter verfolgt, zur Verbrechensbekämpfung Fingerabdrücke auf Vorrat zu speichern. Das signalisierte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach Informationen von WELT ONLINE nach einer Sitzung der Innenexperten von Union und SPD. „Fingerabdrücke werden nicht auf Vorrat abgespeichert."

"Die Koalition macht das nicht, weil die SPD nicht mitmacht", sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. Seine Partei habe das Projekt beendet, weil es nicht verfassungskonform sei. ...

Sehr interessant, was Herr Wiefelschnüff nach einer Meldung der Berliner Zeitung darüber hinaus noch gesagt haben soll:

"Das wäre eine Vorratsdatenspeicherung bei unbescholtenen Bürger", sagte Wiefelspütz. "Einem verfassungswidrigen Gesetz werden wir nicht zustimmen."

Ach, wirklich? Nicht, dass man gerade erst die größte Vorratsdatenspeicherung aller Zeiten zu Lasten aller Bürger, Firmen, u.a., ob „unbescholtenen" oder nicht, im Kabinett beschlossen hat, deren Verfassungsmäßigkeit höchst zweifelhaft ist. Dieser hat die SPD nicht nur zugestimmt, vielmehr wurde sie sogar von ihr initiiert - aber das scheint Herr Wiefelschnüff in der Hitze des Gefechts wohl schon vergessen zu haben, ist ja schließlich auch schon sieben Tage her. ...

Montag, 23. April 2007

Bosbachs Nebelkerzen

Laut FOCUS online hat Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) den Regierungspartner aufgefordert, „schleunigst zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren". Derzeit werfe die SPD nur Horrorszenarien an die Wand, die mit Schäubles Plänen gar nichts zu tun hätten, sagte Bosbach der „Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Montag. So habe der Innenminister nie eine zentrale Fingerabdruckdatei gefordert, wie die SPD immer wieder behaupte.

„...nie eine zentrale Fingerabdruckdatei gefordert", ach, wirklich? Dann haben wohl so ungefähr alle Medien, Kommentatoren, Datenschützer und - schlimmer noch - sogar die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
den Herrn Oberschnüffelminister falsch verstanden?

Ob W.i.b.a.S. die zentrale Speicherung - und damit verbunden die Möglichkeit eines bundesweiten Online-Zugriffs - nun höchstselbst ausdrücklich fordert oder diesen Vorschlag seiner Fraktion unterstützt, ist doch wohl nur ein minimaler Unterschied, oder?

Zur Erinnerung noch einmal das Stern-Interview mit dem Meister selbst:

STERN: „Wir nennen es "aushöhlen'' wenn bei den Fingerabdrücken versprochen wurde, diese würden nur im Ausweis gespeichert - zum Schutz vor Fälschung. Jetzt sollen sie auch in der Behörde gespeichert und zwischen den Behörden ausgetauscht werden. Da muss der Bürger misstrauisch werden."

W.i.b.a.S. „Es gab die Zusage, die Daten nur in den Pässen zu speichern. Der Regierungsentwurf sieht auch nichts anderes vor. Aber in der Unionsfraktion gibt es die Auffassung, dass es falsch wäre, wenn man das, was man im Ausweis speichert, nicht auch in der ausgebenden Behörde speichert. Mit Passbildern ist es ja auch so gewesen."

STERN: „Und was denkt der Minister?"

W.i.b.a.S. „Ich unterstütze den Vorschlag. Aber da geht es nicht um eine neue Datenbank."

Wirklich nicht? Fragt sich nur, ob die Betonung auf „eine" oder auf „neue" liegt vgl. folgende Meldung bei heise online:

„EU-Kommission will zentralisierte Datenbank für Fingerabdrücke

Die EU-Kommission will biometrische Merkmale aus der neuen Generation der Reisepässe und anderweitig im Rahmen der Strafverfolgung und Grenzkontrolle gesammelte Körperdaten in einer übergeordneten Superdatei speichern. Den heftig umstrittenen Plan hat die Brüsseler Behörde in ihrer 25-seitigen jährlichen Strategieplanung für 2008" vergraben. Dort führt sie kurz und knapp im Kapitel "Sicherheit und Freiheit" die "Schaffung einer zentralisierten Datenbank für Fingerabdrücke" als eine der geplanten "Schlüsselaktionen für 2008" auf."

Und auch ein "Gemeinsamer Namensbeitrag der Innenminister von Deutschland, Dr. Wolfgang Schäuble, Portugal, Antonio Costa, und Slowenien, Dragutin Mate, zum Programm der Triopräsidentschaft" vom 31.12.2006, wo es heißt:

„ ... wollen wir bewährte Polizei-Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten europaweit einführen. Dazu gehört zum Bespiel die Möglichkeit, gegenseitig auf Fingerabdrücke und DNA-Daten zugreifen zu können und so Terroristen, Hooligans oder Gewaltverbrecher über Grenzen hinweg leichter zu identifizieren",

war doch wohl eher kein Silvesterscherz, oder ?

Sollte Herr Bosbach vielleicht doch noch einmal bei W.i.b.a.S. nachfragen, bevor er so vollmundig an die Öffentlichkeit geht?

Freitag, 20. April 2007

Bundestags-Drucksache 16/4997 - traurig, aber lesenswert

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen u.a. sowie der Fraktion der FDP ist ja schon an vielen Orten diskutiert worden. Sie kann (und sollte zu Informationszwecken) im Volltext (*.pdf) auf den Seiten des Bundestages abgerufen werden,

Besonders entlarvend, aber absolut charakteristisch für den gesamten Text - und wohl auch das gesamte Vorhaben „Online-Durchsuchung" - ist folgende Passage:

Frage 12: „Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Erkenntnis- und Beweisvorteile einer Online-Durchsuchung auf der einen Seite gegenüber einer Präsenzdurchsuchung mit Beschlagnahme der entsprechenden Datenträger und der Überwachung der elektronischen Post im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung auf der anderen Seite?"

Antwort: „Die Bundesregierung prüft derzeit die technischen Möglichkeiten und die rechtlichen Voraussetzungen so genannter Online-Durchsuchungen. Die Frage wird sich erst nach Abschluss dieser Prüfung beantworten lassen."

Insgesamt ein trauriges Beispiel von Konzeptionslosigkeit und mangelnder Fachkompetenz in ganz erheblichem Umfang. Man beachte, es handelt sich hier um die offizielle Antwort der Bundesregierung, der bekanntlich auch Herr Dr. Schäuble angehört! Dieser fordert wieder und wieder mit Vehemenz die Legalisierung der Online-Durchsuchungen und hält diese für unverzichtbar, betontermaßen gerade deshalb, weil sie effektiver sein sollen als Hausdurchsuchungen u.ä.

Wie unser Oberschnüffelminister und einige andere bei dieser unzureichenden Erkenntnislage zu einer solchen Forderung kommen, ist derzeit schlicht nicht nachvollziehbar - wenn denn die Antworten tatsächlich dem Erkenntnisstand der Bundesregierung entsprechen.

P.S.. ... oder geht es gar nicht um die Sache selbst, sondern um Verhandlungsmasse, wie im Kommentar bei heise vermutet wird?

Schäuble-Katalog

Eine kurze objektive Darstellung des nach Aussage unseres Oberschnüffelministers angeblich gar nicht existenten "Schäuble-Katalogs"

  • Zugriff auf Passfotos

  • Speicherung von Fingerabdrücken

  • Online-Durchsuchungen privater Computer

  • Verwendung von Mautdaten

  • Bundeswehr im Inland

  • Abschuss von Passagierflugzeugen


findet sich bei tagesschau.de. Es fehlt lediglich noch der aktuelle Angriff auf die Unschuldsvermutung.

Eine künstlerische Variante des Ganzen findet sich bei ZEIT online.

Donnerstag, 19. April 2007

Gastbeitrag: Eine E-Mail

Dieser Betrag ist - nach Einwilligung des Autors - eine inhaltlich unveränderte Wiedergabe einer E-Mail, die heute an eine Mailingliste ging. Äußerlich habe ich sie ein bisschen in Form gebracht und das war es:


Rechtsanwaltskollege Hans H. Abtmeyer schrieb:

Lieber Herr Kollege *,

ich bitte es mir nicht übel zu nehmen, wenn ich diesen thread von gestern noch mal vorkrame, da mir gestern abend mein Abendessen noch dringlicher schien - das sehe ich aber heute nach etwas drüber nachdenken anders.

die Aussage von Schäuble ist nur ein "Hammer", wenn nicht zwischen Gefahrenabwehr und repressiver Tätigkeit unterschieden wird.

Wenn mit "Terrorabwehr" "Gefahrenabwehr" gemeint ist, ist die Aussage *eigentlich* unproblematisch.
Für eine polizeiliche Störereigenschaft kommt es nicht auf "Schuld" an; Störer können Unschuldige - Deliktsunfähige, Geschäftsunfähige - sein; siehe nur Steiner, Bes. VerwR, 5. A. 1995, POR (II), Rn. 146. Das ist meines Erachtens noch nicht einmal umstritten - jedenfalls nicht in der Fachliteratur.
Das heißt natürlich nicht, dass alles zur Gefahrenabwehr erlaubt wäre, und es muss natürlich eine entsprechend hohe Gefahr vorhanden sein, die von einem (unschuldigen) Störer ausgeht. (Flugzeugabschüsse sind nicht im Extremfall zulässig, was er aber ebenfalls gefordert hatte.)
Wenn Schäuble allerdings die Strafverfolgung gemeint haben sollte, wäre es eine Aussage aus der juristischen Kreisklasse. Das hat er aber anscheinend nicht (?)
Unser Innenminister provoziert halt gern. Irgendwie scheint das am Amt zu liegen, auch, wenn man an seine Vorgänger denkt.


unser Herr Innenminister provoziert leider nicht nur, er handelt auch.

Und mit solcherart verbaler Umweltverschmutzung wird publizistisch das Terrain für den Polizeistaat bereitet.

Was haben wir denn da eigentlich im Blick?

- wunderschön maschinell verarbeitbare Mautdaten,
- wunderschön maschinell verarbeitbare Passdaten incl. Bild und Fingerabdruck,
- wunderschön maschinell verarbeitbare Verbindungsdaten incl. Aufenthaltsdaten aus Telekommunikation etc.,
- zumindest von einigen Grenzübergängen wunderschön maschinell verarbeitbare Erfassungen,
- wunderschön maschinell verarbeitbare Sozial- und Gesundheitsdaten bei Kassen, Ärzten, Ämtern,
- wunderschön maschinell verarbeitbare Kontendaten bei BaFin und Banken/Kartenunternehmen,

um nur einige Beispiele zu nennen.

Und täglich werden es mehr wunderschön maschinell verarbeitbare Daten ...

Wenn ich bislang erkennungsdienstlich behandelt wurde, habe ich einen Löschungsanspruch nach Feststellung, dass ich nicht als Beteiligter der betreffenden Tat in Betracht komme.

Wenn's nach Herrn Schäuble geht, brauche ich über sowas zukünftig nicht mehr zu diskutieren, denn Fahndungsphoto und Fingerabrücke liegen ja eh schon vor. Bei nicht wenigen auch schon die DNA-Daten, die Truppen des Herrn Schäuble müssen da nur noch drandürfen. Und und und ...

Sie schreiben:

Wenn mit "Terrorabwehr" "Gefahrenabwehr" gemeint ist, ist die Aussage *eigentlich* unproblematisch.


und was ist, wenn Herr Schäuble es "politisch" gemeint haben sollte, im Sinne von: "Wir müssen weg von der Unschuldsvermutung, wo auch immer sie staatlichen Interessen im Wege steht"?

was ist, wenn Herr Schäuble um der Griffigkeit seiner Formulierung willen davon abgesehen hat, feinsinnig juristisch zu sagen: "Unschuldsvermutung und Verhältnismässigkeitsprinzip und informationelle Selbstbestimmung und Schutz der Privatsphere und Aussageverweigerungsrechte und Richtervorbehalte und Beschlagnahme-/Verwertungsbeschränkungen müssen weg, wo auch immer sie staatlichen Interessen im Wege stehen"?

Das ist nämlich die unverkennbare politische Absicht, die teilweise schon umgesetzt ist, telweise offen auf der Agenda steht (Vorratsdatenspeicherung) und vielfach mehr oder weniger im Stillen vorbereitet wird (Mautdaten, Sozial- und Passdaten).

Und jetzt fragen wir uns doch mal, was tatsächlich mit den angeblich zur Terrorbekämpfung erfundenen Werkzeugen der "Geldwäscherichtlinie" in der breiten Masse der realen Anwendungsfälle verfolgt wird: hundskommune Steuerverkürzung!

Wir können zurückgehen bis zum allerersten "Terrorgesetz" aus weiland Baader-Meinhof-Zeiten. Die damals - teilweise sogar zunächst befristeten - Einschränkungen der Verteidigung und der allgemeinen Bürgerrechte gibt's heut noch - obwohl die RAF-Mitglieder derzeit grad begnadigt werden, soweit sie denn überhaupt noch leben.

Glaubt wirklich noch irgendjemand, dass mit dem Totschlagsargument "Terrorbekämpfung" eingeführte Intrumente staatlicher Überwachung und Unterdrückung

1. nach einem "Ende" der Terrormode wieder verschwinden oder auch nur
2. wirklich nur zur Abwehr terroristischer Gefahren eingesetzt werden?

Bei der Vorratsdatenspeicherung sind die schwereren Fälle der Steuerverkürzung schon offen im Katalog aufgeführt!

Wenn Herr Schäuble sagt, er will der Unschuldsvermutung an den Kragen, meint er das auch. Und wollen tut er noch viel mehr, auch wenn er es uns - noch - nicht offen sagt.

Und es ist originär anwaltliche Aufgabe, hier laut und überdeutlich aufzuschreien.

Oder soll es wieder - wie schon bei der gelegentlichen Betrachtung anwaltlichen Verhaltens von 33-45 oder in der ehemaligen DDR - heissen: die Anwaltschaft war mal wieder "staatstragend" ...

Ich habe mich vor noch gar nicht langer Zeit an einem deutschen Grenzübergang ausziehen dürfen, bloss weil da zufällig am gleichen Tag ein paar Hells Angels über den gleichen Grenzübergang zu einer Party nach Prag wollten. Ein Bekannter aus dem Innenministerium hat danach festgestellt, das ich nunmehr in der "Türsteher und Schutzgeld Datei" erfasst bin. Darüber könnte ich mich zwar noch schier totlachen - wenn ich dann aber dran denke, dass gegen Anwälte der Angels gern wegen Beteiligung an Geldwäsche ermittelt und bei der sich dabei bietenden Gelegenheit in deren sonstigem Mandantenkreis rumgeschnüffelt wird, gefällt mir das schon weniger. Wenn jetzt auch noch dank Grenzdatenerfassung rauskäme, dass ich mindestens 1 mal pro Woche den Geltungsbereich deutschen Steuerrechts verlasse (weil ich nämlich bekennender Tabak- und Mineralölsteuerverweigerer bin), wird mir schon ein wenig unheimlicher. Dann fällt mir noch ein, dass gegen ein paar meiner Mandanten unter anderem auch wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung ermittelt wird - da mag ich dann ja schon gar kein inländisches Anderkonto mehr führen, mein Handy sollte ich vielleicht auch ausser Dienst stellen ... Kann mir jemand ein Anwaltsprogramm empfehlen, das ohne EDV funktioniert?

Aber bitte, schicken Sie mir diese Empfehlung nicht über die Liste - Feind hört mit. Am besten gar nicht per mail, lieber auch nicht telephonisch - wir treffen uns am besten nach Mitternacht im Waldpark, aber sehen Sie zu, dass Sie nicht überwacht werden ...

Dies könnte dann ja bald meine letzte mail an die Liste sein, vielleicht stimmt das die Moderatoren gnädig.

Mit freundlichen kollegialen Grüssen


Hans H. Abtmeyer
Rechtsanwalt

Mittwoch, 18. April 2007

Zypries - Volksverdummung á la Schäuble & Co

Bei allem Entsetzen über einen Innenminister, der offensichtlich jegliche Bodenhaftung verloren hat und wohl von massiver Paranoia und/oder einem posttraumatischen Syndrom getrieben, täglich neue Frontalangriffe auf die grundgesetzliche Ordnung fährt, sollte eines nicht vergessen werden:

Die Gesetzesvorlage zu dem gigantischen Schnüffelprojekt namens „Vorratsdatenspeicherung", das heute im Kabinett beschlossen wurde, stammte nicht von unserem Oberschnüffelminister, sondern von der Justizministerin, Frau Zypries.

Speziell eine Passage in der Pressemitteilung ihres Ministeriums

„Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren - mehr Grundrechtsschutz als bisher"

zeigt allerdings deutlich erhebliche Verharmlosungs- und Verdummungstendenzen á la Schäuble & Co.:

„Weil verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, müssen für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz so weitreichend wie möglich ausgestaltet sein. Deshalb sorgen wir mit der Neuordnung für einheitliche Anordnungsvoraussetzungen, bauen Verfahrenssicherungen ein, verbessern die nachträglichen Rechtsschutzmöglichkeiten und stärken auf diese Weise den Grundrechtsschutz der Betroffenen erheblich", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin."

Im Klartext: Wir beschließen ein höchst umstrittenes Gesetz, das ganz erheblich in die Grundrechte der Bürger eingreift und dessen Verfassungskonformität mehr als zweifelhaft ist, schaffen aber auch „nachträgliche Rechtsschutzmöglichkeiten" (was das konkret sein soll, findet sich auch auf der Seite - auf den ersten Blick schlicht unpraktikabel) und nennen das dann volksverdummend „erhebliche Stärkung des Grundrechtsschutzes der Betroffenen"

Hierbei verschweigen allerdings wir ganz dezent, dass „Betroffene" dieses gigantomanischen Projekts keineswegs nur die bösen Schwerverbrecher, Kinderschänder und Terroristen sind, sondern schlicht alle Bürger und Betriebe der BRD, denn schließlich speichern wir ja die gesamten Telekommunikationsdaten aller Telekommunikationsteilnehmer.

Da verzichte ich doch lieber auf den nachträglichen Rechtsschutz und schließe mich den geplanten Maßnahmen zum vorbeugenden Rechtsschutz gegen diesen Wahnsinn an, insbesondere den geplanten Verfassungsbeschwerden.

P.S. Der Text der Pressemitteilung stammt zwar schon vom o8.11.2006, der Unfug vom „nachträglichen Rechtsschutz" wurde heute aber wieder als Zypries’ Äußerung über die Medien verbreitet, ist also aktuell.

P.P.S.: Vgl. auch schon den unsinnigen Versuch des innenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralf Göbel, das von W.i.b.a.S. geplante Herumbasteln an Art. 13 GG als „Erweiterung des Grundrechtsschutzes" zu verkaufen.

Nachtrag: Eine ausführlichere Geschichte zu Frau Zypries' unrühmlicher Rolle findet sich bei TELEPOLIS. Fazit: "Die Aussagen der Bundesjustizministerin sind, in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung, zunehmend von Ablenkungsmanövern und Auslassungen geprägt. Frau Zypries hat, was die Speicherung der Verkehrsdaten bei der Telekommunikation angeht, eine wichtige Rolle gespielt und die umstrittene Maßnahme stets vorangetrieben und verteidigt. Dass nun, bei zunehmendem Widerstand, die Bundesjustizministerin dies durch rabulistische Taktiken entweder verschweigt oder gar die wenigen positiven Veränderungen in Bezug auf die Telekommunikationsüberwachung herausstellt, um den Kabinettsbeschluss insgesamt als Ausbau der Bürgerrechte zu vermitteln, zeigt, dass einerseits starker Informationsbedarf besteht, andererseits aber auch die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung nicht ignoriert wird. Anders lässt sich Frau Zypries ungewohnte Bescheidenheit, was ihre eigene Rolle bei der Vorratsdatenspeicherung angeht, kaum erklären."

Was ein europäischer Staat mit Leuten macht,

die anders wollen als er.

Das berichtet die Frankfurter Rundschau.

Wenn der Vorgang wahr ist, dann kann einem wegen dem, was zur "Abwehr des Terrors" veranstaltet wird, nur Angst und Bange werden.

P.S.: Zu dem in den Kommentaren angesprochenen Linkproblem:

Es ist wirklich schon SEHR eigenartig, aber bei FR Online ist dieser Artikel nicht mehr zu finden, auch nicht im Archiv. Ein Abdruck - mit Hinweis auf die Quelle bei FR online - findet sich aber hier - falls der nicht auch noch gelöscht wird ;-)

Mehr Grundrechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen?

Zumindest ist die Pressemeldung des BMJ so überschrieben: PM des BMJ

So der Link nicht (mehr) funktionieren sollte bitte ich um eine kurze Nachricht per Mail, dann kommt der Text der PM hier rein.

Schutzlücke?

Telepolis stellt hochinteressante Überlegungen an.

Der 4. November 1950 und der 3. September 1953

sind zwei Tage, an die man WibaS bei Gelegenheit dringend erinnern muß.

Das erste Datum ist das, an dem 'etwas' unterzeichnet wurde und am 3. September 1953 trat das Unterzeichnete in Kraft.

Es handelt sich dabei nach Art. 25 GG um in Deutschland zwingendes Recht.

Art. 6 Abs. 2 lautet: "Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist."

Bei dem Unterschriebenen handelt es sich um die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

WibaS sieht das anders: 'Schäuble spricht im neuen stern davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne. "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."'

Das einzige, was in meinen Augen falsch ist, ist, dass WibaS noch Innenminister ist und für solcherlei Unerträglichkeiten auch noch eine öffentliche Plattform geboten bekommt.

WibaS versucht stetig an den Grundpfeilern des Deutschen Rechtssystems zu sägen, zum Glück ohne Erfolg (und hoffentlich bleibt das auch so!).

Zusammenfassung: “Stasi 2.0″ und die Vorratsdatenspeicherung

Netzpolitik.org sammelt die Ergebnisse des Aufrufs zum Protest gegen Stasi 2.0

Dienstag, 17. April 2007

Programmhinweis

PHOENIX-Programmhinweis für Mittwoch, 18. April 2007, 22.15 Uhr:
(Wiederholung um 24.00 Uhr, und Donnerstag, 19. April 2007 um 09.15 Uhr)

PHOENIX-Runde „Verschärfte Sicherheit - Brauchen wir den „Schäuble-Katalog"?"

Anke Plättner diskutiert in der PHOENIX Runde mit Wolfgang Bosbach (CDU, stellv. Fraktionsvorsitzender), Klaus-Uwe Benneter (SPD, Mitglied des Innenausschusses), Petra Pau (Die Linke, Bundestagsvizepräsidentin) und Klaus Jansen (Bund Deutscher Kriminalbeamter).

Noch besser wäre es ja, wenn unser aller Kanzlerin endlich einmal aus dem Knick käme und öffentlich zu den verfassungsfeindlichen Bestrebungen ihres Oberschnüffelministers Stellung bezöge, aber besser als nichts!

Ohne Worte



Mit Dank an dataloo

Montag, 16. April 2007

Keine Ahnung - aber davon eine ganze Menge!

Dass die Bundesregierung - entgegen dem Eindruck, den W.i.b.a.S. & Co. zu erwecken versuchen - anscheinend kaum eine Ahnung davon hat, ob und wie die Online -Schnüffelei überhaupt konkret technisch funktioniert, ist spätestens seit ihrer Antwort auf eine umfassende Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag bekannt, vgl. z.B. bei heise:

„Konkrete Aussagen zur geplanten Technik würden sich noch nicht treffen lassen."

Um so mehr muss es verwundern, wenn dennoch gleich wieder vollmundige Ankündigungen verbreitet werden:

„Die Schaffung von Sicherheitslücken werde bei möglicherweise bald legalen Online-Durchsuchungen privater Festplatten und Speicherplattformen im Netz nicht angestrebt, versichert das Innenministerium. Derzeit werde davon ausgegangen, dass eine missbräuchliche Nutzung der einzusetzenden Programme durch Dritte für eigene Zwecke durch technische Maßnahmen allerdings nur "weitestgehend" verhindert werden könne. Insgesamt stuft die Bundesregierung ein Entdeckungsrisiko der verwendeten Software als gering ein. Eine Manipulation eines entsprechenden Beschnüffelungsprogramms sei "im Vergleich zu anderen über den Markt bereits bestehenden Möglichkeiten" zur Ausnutzung von Sicherheitsschwachstellen auf gängigen PCs zudem "extrem aufwendig".

Wie bitte, kann man solche Behauptungen aufstellen, wenn man überhaupt nicht weiß, von welchen technischen Eingriffen überhaupt die Rede ist ???

Auch ansonsten zeigt man sich wie gehabt völlig beratungsresistent:

„Die von den Liberalen, Forschern und Hackern skizzierte Gefahr eines "digitalen Wettrüstens" zwischen staatlichen Online-Durchforstern und Internet-erfahrenen Kriminellen sieht das Innenministerium nicht."

Ach, wirklich nicht ???

"Das Ergreifen möglicher Gegenmaßnahmen durch die "Zielperson" und eine Reaktion der Ermittlungsbehörden darauf sei "tägliche Praxis"."

Es gibt durchaus Fachleute, die ganau das für das Problem halten!

Einen möglichen Vertrauensverlust der Bevölkerung in das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befürchtet die Bundesregierung ebenfalls nicht, da die Bonner Behörde im Gegensatz zum BKA nicht mit der Entwicklung technischer Verfahren zur Durchführung von Online-Durchsuchungen beauftragt sei."

Das ist nun an Blauäugigkeit und Ignoranz kaum noch zu überbieten!

W.i.b.a.S. - Ein weiterer Versuch, das Volk für dumm zu verkaufen

Dass der Oberschnüffelminister weit davon entfernt ist, die Wahrheit über seine Schnüffelpläne zu sagen, wurde bei seinem letzten Interview deutlich, über das hier schon berichtet wurde. Noch ein kleiner Nachtrag:

Die verharmlosenden Halbwahrheiten von W.i.b.a.S.:

„Seit 100 Jahren geht man mit zwei Passfotos ins Rathaus, wenn man einen Ausweis beantragt. Das eine kam auf den Ausweis, das andere wurde zu den Akten genommen. Kein Mensch hat das je als Anschlag auf irgendwelche Verfassungsprinzipien angesehen."

„Bisher wurden die Bilder per Fax übermittelt, nun sollte man das auch elektronisch machen."

Was er verschweigt, steht in der taz:

„Diskussionen gab es darüber bisher nicht, wohl weil auch früher ein papiernes Passbild im Passregister aufbewahrt wurde. Schon heute können Polizei und andere Sicherheitsbehörden Informationen aus dem Passregister verlangen.

Im digitalen Zeitalter ergeben sich aber neue Fahndungsmöglichkeiten. Software zur Gesichtserkennung kann bald auch die Aufnahmen von Überwachungskameras biometrisch auswerten, zum Beispiel nach einem Terroranschlag. Mit diesem biometrischen Steckbrief könnten dann die 5.300 Passregister der Republik nach der zugehörigen Person durchforstet werden. ...

Künftig soll die Polizei auf die elektronischen Passbilder sogar "im automatisierten Verfahren", also ohne Mitwirkung der Passbehörden, zugreifen können. Ursprünglich wollte die Bundesregierung dies nur für die Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zulassen, etwa um die Identität eines "geblitzten" Rasers schneller überprüfen zu können."

Schlimm: Das entsprechende Gesetz könnte schon im Mai in Kraft treten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der der taz vorliegt, wurde als "besonders eilbedürftig" deklariert.

Sonntag, 15. April 2007

Online-Durchsuchung - Technisch fragwürdig, erheblich gefährlich

Dass die Bundesregierung ganz offensichtlich noch nicht einmal weiß, wie eine Online-Durchsuchung technisch funktionieren soll, sorgt völlig zu Recht für Unverständnis und Spott in den Medien, wie z.B. dem Inqirer:

„Bundesregierung: Keine Ahnung von der Online-Durchsuchung" ... "Im BKA wird derzeit die technische Umsetzbarkeit einer Online-Durchsuchung im Rahmen eines Entwicklungsprojekts geprüft. Konkrete Aussagen lassen sich hierzu jedoch noch nicht treffen." Volles Vertrauen in die tollen Softwareentwickler vom BKA hat unsere Regierung jedenfalls, denn mit richtigen Softwareherstellern sollen die gar nicht erst zusammenarbeiten: "Absprachen mit Herstellern von Software werden dabei nicht angestrebt."

Völlig berechtigt die abschließende Frage:

„Und für diese lautstark angekündigte Vaporware des Bundeskriminalamts sollen schnell mal die Grundrechte ausgehebelt werden?"

Man beachte dazu auch W.i.b.a.S.’ ungeheuer kompetente Äußerung in dem schon erwähnten WELT-Interview:

„Ob wir aber in alle Computerprogramme reinkommen, ist eine offene Frage." (!!!)

Wie bei Handelsblatt.com zu lesen ist, bestehen in Fachkreisen ohnehin ganz erhebliche Zweifel, ob die Schnüffelei ohne Mithilfe der Hersteller von Betriebssystemen und Antivirenprogrammen überhaupt möglich ist, dafür aber diverse Gefahren mit sich bringt:

„Internetexperten sind jedoch der Ansicht, dass der „Bundestrojaner" über Virenscanner spätestens 48 Stunden nach Einführung keine Chance mehr hätte, auf die Festplatte zu kommen. Die Konsequenz wäre, dass für den Bundestrojaner eine Hintertür eingebaut werden müsste. Diese Hintertür wäre insbesondere aus Sicht der Wirtschaft wiederum ein Schlupfloch für findige Hacker."

„Nach Ansicht von betroffenen Unternehmen müsste Microsoft dem deutschen Geheimdienst eine Art Generalschlüssel für das System anvertrauen. ... Die Softwarehersteller fragen sich allerdings welche Akzeptanz Microsofts wichtigstes Produkt noch bei Nutzern fände, die ihre Daten nicht Agenten ausliefern möchten?"

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder kommentierte den Bundestrojaner ebenfalls äußerst kritisch: ... „Verdeckte staatliche Zugriffe zerstören das Vertrauen in den Schutz der Privatsphäre im Internet", sagt Rohleder."

Also lasst es !!!

Thomas de Mazière - Noch ein Schnüffelfan

Inzwischen hat sich ein weiterer Schnüffelfan geoutet, wie net tribune berichtet.

Kanzleramtschef Thomas de Mazière (CDU) hat sich „dafür ausgesprochen, beim Kampf gegen den Terrorismus im Zweifel für die Sicherheit zu entscheiden". Schon ziemlich dreist, was dieser Herr - üblerweise auch wieder ein promovierter Volljurist (Seine Doktorarbeit trug den bezeichnenden Titel „Arbeit „Die Praxis der informellen Verfahren beim Bundeskartellamt - Darstellung und rechtliche Würdigung eines verborgenen Vorgehens") - so von sich gibt:

Schäubles Vorschlag, zur Verhinderung von Verbrechen auch heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer zuzulassen, nannte de Mazière maßvoll. «Im Umgang mit neuer Technik muss auch der Rechtsstaat sich versuchsweise der Regelung dieses Themas nähern dürfen.»

Jeder, der sich im Internet bewege, müsse sich bewusst sein, dass es sich offener mache, als er vielleicht glaube. «Da ist mir schon lieber, dass der Staat unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, internationalem Terrorismus und Kinderpornografie diese Online-Durchsuchung macht. Das ist vielleicht auch ein milderes Mittel, als eine Wohnung zu durchsuchen», sagte de Mazière. Der Staat müsse probieren, wie weit er bei der Durchsuchung gehen könne: «Dann ist jeder eingeladen, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, und dann wird Karlsruhe darüber entscheiden.»

Abgesehen davon, dass dieser Vergleich technischer Unsinn ist, diesem Herrn, dessen Familie die Stasi durchaus gut bekannt ist (vgl. Wikipedia), ist es also lieber, Computer werden vom Staat attackiert als von bösen privaten Hackern. Und wem das nicht passt, der kann ja das BVerfG anrufen, das dann klärt, ob ein von der Regierung gestarteter Versuchsballon noch verfassungskonform ist. Noch kaltschnäuziger lässt sich die Marschroute der Schnüffelfans kaum beschreiben!

Schäuble-Interview - Unbeirrbar, unbelehrbar, unerträglich !

Die WELT, jüngst durch einen ebenso substanz- wie kritiklosen Kommentar zu W.i.b.a.S.' Schnüffelplänen dumm aufgefallen, fragt jetzt doch etwas kritischer nach. Das neue Interview mit dem Oberschnüffelminister unter dem schönen Titel „Schäuble versteht die Aufregung der SPD nicht" ist von schon bekannter Qualität: Ignoranz, Verharmlosung, Arroganz der Macht pur, sowie Halb- und Unwahrheiten bis hin zur dreisten Lüge. Hier einige Auszüge:

„Schäuble: Zunächst geht es um die Fälschungssicherheit des Ausweises. Einer der schlimmsten Angriffe auf das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung ist, wenn sich jemand meine Identität zu Eigen macht, also etwa unter meinem Namen über mein Konto verfügt."

Deutlicher hätte er es kaum formulieren können, dass er den Wesensgehalt des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung nicht einmal ansatzweise verstanden hat.

„Schäuble: Manche sagen bei allem, was Ihnen nicht gefällt, es sei verfassungswidrig. Sie verraten damit in der Regel nicht viele Kenntnisse über die Verfassung."

Dann soll der Herr Dr. iur doch einmal zum einen verraten, ob er seine Pläne mit der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG für vereinbar hält und zum anderen, warum er dann erklärtermaßen selbst Verfassungsänderungen anstrebt. Man beachte auch den Widerspruch zu folgender Antwort:

„Schäuble: Manche sagen mit beachtlichen Argumenten, wenn der Staat auf Computerdaten zugreift, dann ist das ein Eingriff in den grundrechtlich geschützten Wohnungsbereich und mehr als zum Beispiel das Abhören des Telefons. Daher haben wir gemeinsam mit der SPD überlegt, ob wir den Artikel 13 ändern müssen. Dass die Onlinedurchsuchung an sich nötig ist, ist unumstritten.

Hier entlarvt W.i.b.a.S. sich endlich selbst: Wären seine Pläne mit der Verfassung und insbesondere deren Art. 13 vereinbar, bräuchte man über eine Änderung nicht einmal nachzudenken. „Dass die Onlinedurchsuchung an sich nötig ist", ist bekanntlich keineswegs „unumstritten", sondern das Streitthema der letzten Wochen. Man fragt sich, ob W.i.b.a.S. hier dreist drauflos lügt oder aber schon an derartigen Wahrnehmungsstörungen leidet, dass er die Kritik aus allen Lagern einfach nicht mehr registiriert.

„Schäuble: Ich verstehe von Technik nicht so viel wie von der Verfassung."

Das will offensichtlich auch nicht viel heißen! Wie mein Mathematiklehrer einmal sagte: „0 + 0 bleibt 0". Im Übrigen hätte es dieser Aussage nun wirklich nicht bedurft, dass W.i.b.a.S. von beiden so gut wie nichts versteht, hat er in den letzten Wochen mehr als deutlich gemacht.

„Schäuble: ... Bei der Lkw-Maut sind sich doch alle einig, dass es ein Fehler bei der Einführung war, dass die Daten, die der Staat erhoben hat, um die Maut zu kassieren, nicht zur Bekämpfung schwerer Verbrechen herangezogen werden können."

Es mag aus W.i.b.a.S.’ Sicht ein Fehler sein - die Frage ist doch eine ganz andere: Warum musste man seinerzeit ein milliardenschweres System installieren, das weit mehr kann, als Mautdaten zu erheben, wenn es doch deutlich billigere Systeme gibt, wie z.B. das österreichische? Da drängt sich der Verdacht doch geradezu auf, dass die Verwertung der Daten zu Fahndungs- und sonstigen Zwecken von Anfang an geplant war und man diesen Aspekt nur vorerst ausgeklammert hat, um die ohnehin geringe Akzeptanz des Systems nicht noch weiter zu gefährden. Und das sich hinsichtlich der Nutzung dieser Daten „alle einig" sind, dürfte ebenso gelogen sein.

„Schäuble: Es gibt gar keinen Anlass, das Verfassungsgericht im Zusammenhang mit diesen Änderungen zu erwähnen. Klar ist aber: Für den Schutz des Grundgesetzes ist nicht allein das Verfassungsgericht zuständig, sondern alle Verfassungsorgane. Die Entscheidungen des Gerichts respektieren wir natürlich. Sie sind aber kein Hindernis, über künftige Grundgesetzänderungen nachzudenken."

Unerträglich arrogant und wieder ein Versuch, das Volk für dumm zu verkaufen. Wenn Verfassungsorgane schon keinen Respekt mehr vor der Verfassung zeigen, dann bleibt nur noch das BVerfG als buchstäblich letzte Instanz, um derartige Amokläufer zu stoppen. Um derartigem aber zuvor zu kommen, denkt W.i.b.a.S. keineswegs nur „über künftige Grundgesetzänderungen nach", sondern plant diese offensichtlich ganz konkret - und zwar deshalb, weil er sehr wohl weiß, dass seine Gesetzgebungspläne - sollte sie denn Realität werden - einer verfassungsgerichtlichen Prüfung keineswegs standhalten würden.

Nach diesem und anderen Interviews ihres Oberschnüffelministers stellt sich für mich nur die Frage, weshalb die Kanzlerin zwar eiligst Leute wie den Geschichtsklitterer Öttinger kritisiert, W.i.b.a.S.' Treiben aber seit Wochen wort- und tatenlos zusieht. Man wird wohl befürchten müssen, dass sie an diesen Plänen nichts zu kritisieren findet. Schlimme Aussichten!

Dank an Farliom für den Hinweis auf den Artikel.

Weitere Beispiele für die Denkweise und absolute Kritikresistenz dieses Herren finden sich auch in dem ZEIT-Artikel vom 12.o4.2007.

Freitag, 13. April 2007

... und morgen zur Demo !

Kurze Erinnerung: Freiheit statt Angst - Morgen, am 14. April, findet ab 15.00 Uhr die Demo gegen Sicherheits- und Überwachungswahn in Frankfurt (Main) statt, vgl. hier bzw. bei der Vorratsdatenspeicherung.

Udo Nagel - Noch ein Schnüffelfan

WELT ONLINE berichtet:

„Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) unterstützt die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte Verschärfung der Sicherheitsgesetze. Die heimliche Durchsuchung von Computern solle in speziellen Fällen möglich sein, sagte Nagel. "Insbesondere bei der Terrorbekämpfung sollte man auf so ein technisches Mittel nicht verzichten." ...
Auch Schäubles Forderung, Maut-Daten zur Kriminalitätsbekämpfung zu nutzen, teilt Nagel. "Es ist niemandem plausibel zu erklären, dass bei der Fahndung nach Schwerverbrechern - sogar nach Mördern - diese Daten nicht genutzt werden dürfen." Auch die präventive Nutzung von Maut-Daten in ganz bestimmten Fällen hält er für angebracht. "Wenn eine schwere Gefahr, gar ein Terrorschlag, droht und die Sicherheitsbehörden davon erfahren, dann muss alles möglich sein, um diese schwere Straftat zu verhindern." ...


Aus seinem offiziellen Lebenslauf:


1972/76: Ausbildung zum Programmierer bei der Firma Siemens und dem Landesamt für Datenverarbeitung in den Sprachen ASSEMBLER, COBOL und RPG. Während dieser Zeit eigenständige praktische Programmerstellung in unterschiedlichen polizeilichen Bereichen.

1978/82: Verantwortlicher Projektleiter der Programmierung für die Fachbereiche Spurendokumentationssystem (SPUDOK), Wirtschaftsdeliktsverfahren, Personalverwaltungssystem, Lösegeldverfahren und der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik mit "echter" Tatverdächtigen-Zählung.
Durchführung von Programmierlehrgängen und Ausbildung von EDV-Personal.

1982/83: Sachverständige Unterstützung bei der Ermittlung in Computer-Krimialitätsfällen, vorwiegend im Umfeld der kleinen und mittleren Datentechnik verschiedener Hersteller

1983: Mehrmonatige Untersuchung über den weiteren Einsatz der EDV im BLKA mit der Analyse der möglichen Realisierung der Textverarbeitung, Vorgangsverwaltung und Umstellung von Karteien auf Dateien

1984/85: Organisationsprogrammierer im Bereich des Polizeilichen Kriminalstatistik-Verbundes mit den Polizeidirektionen.
Seit dieser Zeit zusätzlich Lehrbeauftragter an der Fachhochschule München, Fachbereich Betriebswirtschaft, im Themenbereich EDV.

Erste Überlegungen zur Einführung des sog. Polygraphen (Lügendetektor) im Bereich des Polizeipräsidiums München.


Sieh" an, ein Mann mit Programmiererfahrung - vielleicht kann der ja - anders als W.i.b.a.S. & Co. - einmal erklären, wie die Online-Schnüffelei technisch funktionieren soll. Aber offensichtlich ist er ja auch schon über 20 Jahre aus dem Geschäft.

W.i.b.a.S.’ Neue Schnüffelwelt - eine Horrorvision!

Ein Beispiel, welche Auswirkungen W.i.b.a.S.’ Schnüffelpläne haben können, ist bei SPON nachzulesen:

„Eine Fahndung deutscher Polizisten könnte künftig so aussehen: Auf dem Foto einer Überwachungskamera fällt eine verdächtige Person auf. Auf Knopfdruck durchsucht der Computer die Datenbank aller Bundesbürger - und liefert eine Liste möglicher Treffer. Die Betroffenen werden zur Fahndung ausgeschrieben. Oder aber Beamte finden an einem Tatort einen Fingerabdruck. Blitzschnell läuft der Abgleich mit der Biometriedatenbank - und wieder gibt es eine Trefferliste mit den potentiellen Tätern. Schöne neue Fahndungswelt.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, glaubt, dass es den Ermittlern genau darum geht: "Die Suche nach einer Person in einer bundesweiten Datenbank anhand eines Bildes - das ist technisch beabsichtigt", sagte er im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Derzeit sei dies jedoch noch schwierig, weil die Suchläufe dezentral in den Meldeämtern durchgeführt werden müssten. Denn Meldedaten sind in Deutschland nicht auf einem einzigen Server gespeichert - noch nicht." ...

Einfach nur gruselig!

BVerfGE 27, 1 - speziell für Dr. iur. Schäuble

In den Nachrichten wird heute morgen über den aktuellen Streit in der Koalition über die Speicherung von Passfotos und ähnliche Schnüffelattacken berichtet. Zeit, einmal wieder an weise Worte unseres BVerfG zu erinnern (BVerfGE 27, 1 - Mikrozensus):

„1. a) Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar und muß von aller staatlichen Gewalt geachtet und geschützt werden. In der Wertordnung des Grundgesetzes ist die Menschenwürde der oberste Wert (BVerfGE 6, 32 [41]). Wie alle Bestimmungen des Grundgesetzes beherrscht dieses Bekenntnis zu der Würde des Menschen auch den Art. 2 Abs. 1 GG. Der Staat darf durch keine Maßnahme, auch nicht durch ein Gesetz, die Würde des Menschen verletzen oder sonst über die in Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Schranken hinaus die Freiheit der Person in ihrem Wesensgehalt antasten. Damit gewährt das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41], 389 [433]).

b) Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen (vgl. BVerfGE 5, 85 [204]; 7, 198 [205]). Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein "Innenraum" verbleiben muß, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt" (Wintrich, Die Problematik der Grundrechte, 1957, S. 15 f.; vgl. auch Dürig in Maunz-Dürig, GG 2. Aufl., Rn. 37 zu Art. 1). In diesen Bereich kann der Staat unter Umständen bereits durch eine - wenn auch bewertungsneutrale - Einsichtnahme eingreifen, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch den psychischen Druck öffentlicher Anteilnahme zu hemmen vermag."

Dem ist nur wenig hinzuzufügen - außer vielleicht dem (wohl unrealistischen) Wunsch, dass Herr Dr. iur (!) Schäuble, der doch nach eigenem Bekunden die Rechtsprechung des BVerfG zum Schutz der Privatsphäre "kennt und respektiert", die Wahrheit dieser Behauptung unter Beweis stellt und seine paranoiden Pläne endlich beerdigt.

Donnerstag, 12. April 2007

Schäubles Antwortmaschine

Das Projekt abgeordnetenwatch.de ist sicherlich bekannt, natürlich auch unserem geschätzten Oberschnüffelminister.

Interessant: Auf seiner Seite kann man sich die an ihn gestellten Fragen (31) ansehen, fein säuberlich geordnet u.a. nach und „nicht beantwortet" (6) „beantwortet" (25). Wer nun allerdings glaubt, dass W.i.b.a.S. auch nur eine einzige Frage wirklich beantwortet hätte, irrt gewaltig. Alle 25 angeblich beantworteten Fragen wurden mit W.i.b.a.S.’ Standardtext „erledigt":

„Sehr geehrte Damen und Herren,

das Projekt "Abgeordnetenwatch" – wie schon das Vorgängermodell "Kandidatenwatch" – stellt durchaus eine interessante Idee dar, um einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Gleichwohl bitte ich Sie auf diesem Wege um Verständnis, dass ich mich an dieser Initiative nicht beteilige.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest die E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (wolfgang.schaeuble@bundestag.de), per Telefon (030-227 72600), per Telefax (030-227 76744) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen." ...

Was zeigt sich deutlich: W.i.b.a.S hat Angst vor dem anonymen Bürger, deshalb braucht er seine DATEN!

Wer sich traut, diese bekannt zu geben, W's Schnüffelpläne einfach satt hat und auch nicht stolz darauf ist, „nichts zu verbergen" zu haben, wende sich vertrauensvoll an folgende Adressen:

per e-mail: wolfgang.schaeuble@bundestag.de
per Telefon: 030 / 22 77 26 00)
per Telefax: 030 / 22 77 67 44) oder aber
per Post: Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Parallel ein Schreiben an den eigenen Bundestagsabgeordneten - auch über abgeordnetenwatch.de ausfindig zu machen - ist sicherlich auch nicht schlecht.

Bundesweit abfragbares Bevölkerungs-Biometrie-Datensystem?

Das Schnüffelnetz soll möglichst eng ausfallen, wie bei heise online zu lesen ist. Lücken werden offensichtlich allenfalls in der gesetzlichen Reglementierung des möglichst unbegrenzten Zugriffs auf die Daten der Bürger akzeptiert. Allerdings regt sich glücklicherweise auch heftiger Widerstand. Sogar der Bundestrojaner-Freund Dieter Wiefelspütz protestiert jetzt:

„Der erneute Vorstoß der Bundesregierung, digitale Passfotos und eventuell auch Fingerabdrücke aus der nächsten Generation der Biometriepässe für den automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken zu öffnen, stößt beim Koalitionspartner SPD und bei Datenschützern auf wenig Gegenliebe. "Ein Zugriff auf digitalisierte Passbilder der Bürger darf auf gar keinen Fall die Regel werden", erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, gegenüber der Netzeitung. ...
...
Schwere Bedenken ... hat auch der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert. Ihm zufolge soll "mit Salamitaktik die digitale Volkserfassung" eingeführt werden. Das Bundesinnenministerium betrachte offensichtlich jede Form der behördlichen und privaten Datenhaltung als ein "Selbstbedienungsangebot für die Polizei". Heute seien es die biometrischen Daten aus dem Passregister, morgen die Autobahn-Mautdaten und übermorgen die Daten auf den Privatcomputern, die heimlich über das Netz ausspioniert werden, verweist Weichert auf die weiteren Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Ausbau des Überwachungsnetzes. ...Der polizeiliche elektronische Zugriff auf Passbilder und Fingerabdrücke führt dem Datenschützer zufolge aber zwangsläufig zu einem zentralen, "bundesweit abfragbaren Bevölkerungs-Biometrie-Datensystem". Dahinter stecke die falsche Annahme, dass die höchstpersönlichen Informationen für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung notwendig wären. ...

Auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stößt das "große Unbehagen über die Art und Weise der Neuregelung des Passgesetzes" weiter auf Verständnis. "... Im Gegensatz zur automatisierten Abfrage von Passbildern stelle eine zentrale Fingerabdruckdatei... eine völlig neue Qualität der Datenerfassung dar". Daher lehne die GdP dieses Vorhaben ab.

Der Bundesrat hatte sich Mitte Februar für eine Speicherung von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken aus biometrischen Ausweisdokumenten sowie einen automatisierten Vergleich der höchstpersönlichen Daten mit Fahndungsdatenbanken wie dem beim Bundeskriminalamt geführten automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) ausgesprochen. ...

Nicht weit genug geht dem Bundesrat ferner eine umstrittene Klausel im Regierungsvorstoß, wonach ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. ... Die Bundesregierung hat die Vorschläge der Länderkammer teilweise befürwortet und unterstützt die übernommenen Forderungen nun im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Parlament."

Der Bundesrat will noch extremer schnüffeln und die Bundesregierung unterstützt diesen Unsinn auch noch! Liebe Mitmenschen - Aaaaauuuuufwaaaacheeeen !!!

Polizei soll Zugriff auf digitalisierte Passbilder erhalten

PC Welt berichtet:

„Die Bundesregierung will der Polizei laut einem Zeitungsbericht den automatisierten Zugriff auf digitalisierte Passbilder der Bürger ermöglichen. Alle Inhaber eines biometrischen Reisepasses sollen davon betroffen sein.

Wie die taz am Donnerstag berichtet, plant die Bundesregierung, den Polizeibehörden einen automatisierten Zugriff auf die digitalisieren Passbilder der Bundesbürger zu gewähren. Bisher war immer beteuert worden, dass die biometrischen Merkmale nur auf dem Chip der Reisepässe gespeichert werden. Laut Angaben der Zeitung werden aber bereits heute schon die für den biometrischen Reisepass benötigten Passbilder in digitalisierter Form im Passregister gespeichert. ...

Im Mai 2005 hatte der damalige Innenminister Otto Schily gegenüber der Tageszeitung betont, dass die biometrischen Merkmale ausschließlich auf dem Pass gespeichert würden. Am Dienstag erfuhr die Zeitung vom Innenministerium, dass die digitalisierten Bilder doch bei der Passbehörde gespeichert werden und dabei in der Regel das JPG-Format zum Einsatz käme."

Naja, was schert denn W.i.b.a.S. Ottos Geschwätz von gestern ?

S. auch bei heise

Mittwoch, 11. April 2007

So könnte der „Bundestrojaner" funktionieren

PC Welt beschäftigt sich mit dem bereits in NRW legalisierten Bundestrojaner:

„Die Technik
Wir wollten vom Innenministerium in NRW wissen, mit welchen technischen Mitteln es das neue Gesetz anwenden will. Uns antwortet Frau Pelzer, Pressesprecherin für den Verfassungsschutz von NRW: „Das Stichwort Trojaner ist in diesem Zusammenhang schon gefallen. Auch schulen wir unsere Mitarbeiter für entsprechende Maßnahmen. Mehr kann ich aber naheliegender Weise nicht verraten." Dass die Behörde keine weiteren Angaben zu ihren Überwachungsapparaten machen kann, zeigt auch eines: Das Gesetz geht bis an den äußersten Rand des Rechtsstaats – oder vielleicht auch darüber hinaus.

Spionage-Code und Hintertürchen – was denkbar ist
Was der Verfassungsschutz nicht verraten will, können wir uns denken. Die naheliegendste Lösung ist eine in Windows bereits eingebaute Hintertür. Microsoft müsste nur so freundlich sein, für den Staat ein Türchen zu öffnen. Der nötige Code ist zumindest in Windows XP schon vorhanden. Denn das System-Tool Remote Desktop erlaubt die komplette Übernahme des Rechners. Standardmäßig ist das Tool aber deaktiviert und nach dem Einschalten wird der Anwender deutlich über eine Fremdsteuerung informiert. Das sind allerdings Hindernisse, die sich mit einem kleinen Update am nächsten Patch-Day problemlos beseitigen ließen.

Microsoft sagt nein: Die Aussage von Microsoft ist beim Thema Hintertür in Windows eindeutig. ,,Es gibt keine Vereinbarung mit staatlichen Stellen, weder hier noch anderswo auf der Welt, die das Eindringen auf Computersysteme für die Behörden ermöglicht‘‘, sagt Microsoft-Sprecher Thomas Baumgärtner. Weiter gibt er an: „Das wird auch die Novelle in Nordrhein-Westfalen, oder ein neues Gesetz auf Bundesebene nicht ändern." Microsoft geriet bereits öfters in den Verdacht, für Behörden eine Hintertür eingebaut zu haben. Bis heute konnte das aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechend muss Windows – abgesehen von den unfreiwilligen Sicherheitslücken – als Hintertüren-frei angesehen werden.

Antiviren-Hersteller sagen nein: Das Stichwort „Trojaner" (oben) lässt wohl jeden PC-Anwender zusammen zucken. Wir wollten von den Herstellern der Antiviren-Programme wissen, ob ihre Tools auch vor den Spionageprogrammen der Behörden schützen werden. Auch hier hat der Staat kein Glück. So antwortet uns der Virenanalyst Magnus Kalkuhl von Kaspersky auf die Frage: Wird Kaspersky Spionage-Code der Behörden aus der Signatur-Datenbank nehmen?: „Nein, und ich wäre auch überrascht, wenn wir darum ernsthaft gebeten würden. Dann könnte die Politik gleich Microsoft und Apple bitten, von Haus aus eine Backdoor in ihre Betriebssysteme zu integrieren - das wäre sicherlich weniger Aufwand, als sich an dutzende Antiviren-Hersteller zu wenden. Zumal sicher keine Behörde das Risiko eingehen wird, dass ein Mitarbeiter eines Antiviren-Herstellers womöglich die entsprechende Signatur öffentlich macht und damit die teuer entwickelte Spionage-Software nutzlos wird." Andere Antiviren-Hersteller haben uns die Frage ebenfalls und im gleichen Sinne beantwortet.

Tricks der Staatsmacht
Doch auch wenn sich Antiviren-Hersteller und Microsoft momentan gegen eine Zusammenarbeit mit dem Staat aussprechen, gibt es keine Entwarnung. Im Gegenteil: Der Staat hat bereits heute mehr Möglichkeiten, als sich die meisten träumen lassen. Der beste Platz, um Ihnen einen Trojaner unterzuschieben, ist Ihr Internet-Provider. Und da sitzt der Staat bereits: Mit der Telekommunikations-Überwachungsverordnung von 2002 mussten die Provider die technischen Voraussetzungen schaffen, dass etwa das Bundeskriminalamt (BKA) hier Ihren Datenstrom vom und zum Internet abhören kann. Indem man sich an dieser Stelle in die Kommunikation einklinkt, lässt sich eine man-in-the-middle-Attacke starten und der Trojaner platzieren. Praktisch könnte das so aussehen: Sie geraten ins Visier der Polizei. Nun analysiert sie Ihren Datenstrom. Wenn Sie dann eine beliebige ausführbare Datei aus dem Netz holen, etwa ein Spiel, eine neue Firefox-Version oder auch nur Updates für Windows oder das Antiviren-Programm, wird unterwegs ein Trojaner diese Datei eingebaut. Sie starten die heruntergeladene Datei, und der Spionage-Code installiert sich mit. Per Rootkit-Technik klinkt er sich dabei so ins System ein, dass Sie ihn nicht entdecken. Bei entsprechendem Programmieraufwand werden auch Antiviren-Tools den Eindringling nicht entdecken."

Dazu findet sich ein lesenswertes Interview mit dem RA Dr. Fredrik Roggan zu den rechtlichen Gegebenheiten und einer geplanten Verfassungsbeschwerde. Kurzer Ausschnitt:

„PC-WELT: Muss eine solche Überwachung noch von einem Richter genehmigt werden?
Dr. Roggan: Nein. Lediglich ein parlamentarisches Kontrollgremium muss die Aktion kontrollieren. Das macht die Gesetzesänderung auch so brisant: Da die Überwachungsaktion heimlich und eine nachträgliche Mitteilung eher die Ausnahme ist, hat der Überwachte praktisch keine Möglichkeit, gerichtliche Kontrolle in Anspruch zu nehmen.

Übelst, oder ?

Dienstag, 10. April 2007

Mal wieder Kurznachrichten

NRW-Innenminister sieht Gefahr des Überwachungsstaates

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) sprach in einem dpa-Gespräch von der Gefahr eines "Überwachungsstaates", sollten Rasterfahndung und heimliche Online-Durchsuchungen von Computern erlaubt werden.

Angesichts der Tatsache, dass NRW als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen eingeführt hat (vgl. hier), ganz schön dick aufgetragen - oder nur kaum zu überbietende populistische Doppelzüngigkeit?


Berliner Senat hält gründliche Prüfung von Online-Durchsuchungen für nötig

Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue hat sich zurückhaltend gegenüber den umstrittenen Forderungen zur raschen Schaffung einer Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Eine verdeckte Ausforschung privater Festplatten in PCs oder virtuellen Speicherplattformen berühre den vom Grundgesetz umfangreich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung "in ganz besonderem Umfang", schreibt die SPD-Politikerin.

„... berühre den vom Grundgesetz umfangreich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" - Ach, wirklich? Ziemliches BlaBla !!! Thema verfehlt, sechs, setzen!

„Verwanzung des Rechts"

Einen wirklich schönen Begriff hat die Humanistische Union geprägt: In ihrem aktuellen Mitteilungsheft beklagt die Bürgerrechtsorganisation die fortschreitende „Verwanzung des Rechts" nachdem neben den biologischen und den für das „klassische" Abhören eingesetzten elektronischen Wanzen erstmals offiziell auch eine „virtuelle" Form dieses Ungeziefers in die freie Wildbahn entlassen worden sei.

Schnüffelchance für US-Geheimdienste via SWIFT

Nach einem Bericht bei heise online gibt es auch noch schlechte Nachrichten aus der Schnüffelwelt, die nichts mit W.i.b.a.S. zu tun haben:

Zugriff von US-Geheimdiensten auf inländische Bankdaten befürchtet

„Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bemängelt, dass mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums künftig auch alle Inlandsüberweisungen vom Finanznetzwerk SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) abgewickelt würden. Damit könnten auch US-Geheimdienste unter dem Aufhänger der Terrorabwehr auf die Bankdaten zugreifen. "Wenn diese Daten, wie es geplant ist, auch über SWIFT laufen, würde das ohne eine Veränderung des Systems bedeuten, dass man dann auch diese Daten den Amerikanern für ihre Recherchen zur Verfügung stellt", zeigte sich Schaar gegenüber dem SWR besorgt über die Entwicklungen. Eine solche Praxis wäre dem Datenschützer zufolge aber "mit unseren Vorstellungen von Souveränität schwer zu vereinbaren."

Versucht Schäuble, Zypries auszutricksen?

Folgende Schlussbemerkung bei SPON lässt aufhorchen:

„Den Streit um Online-Durchsuchungen von PC löste die Koalition formal: Hatten sich Innenminister Schäuble und seine Justizkollegin Zypries kürzlich noch darüber gestritten, zieht Schäuble die Causa nun in sein Ministerium. Da die strafprozessuale Nutzung juristisch schwierig ist, will er seine Fahnder nun nur noch zur Gefahrenabwehr online schnüffeln lassen. Für eine solche Regelung braucht er Zypries, genauer gesagt ein Gesetz aus ihrem Haus, dann nicht mehr."

„... „nur" noch zur „Gefahrenabwehr" online schnüffeln" - und das ohne gesetzliche Grundlage? Das lässt ganz Übles befürchten!

Schnüffel-Schäubles Pläne keine Gesprächsgrundlage für die SPD

In den letzten Tagen wurde in manchen Medien - so auch bei heise - der Eindruck erweckt, die Meinung der SPD zu W.i.b.a.S.’ Schnüffelplänen sei uneinheitlich. Diese Meldung dürfte allerdings so nicht zutreffen: Soweit ersichtlich, unterstützt - jedenfalls von den namhaften Parteimitgliedern - lediglich der Herr Dr. iur. Wiefelschnüffspütz die Online-Schnüffelei, wobei er allerdings auch schon etwas zurückzurudern scheint:

„Allerdings sei dafür eine klare rechtliche Grundlage notwendig, sagte Wiefelspütz am Samstag im Inforadio vom rbb. Wiefelspütz kritisierte dagegen den Vorschlag, genetische Fingerabdrücke für biometrische Pässe dauerhaft aufzubewahren."

Demgegenüber erfreulich klar die Stellungnahme der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ute Vogt auf der SPD-Homepage:

>>Die von CDU-Innenminister Schäuble vorgelegten Pläne für ein neues Sicherheitspaket sind für die SPD keine Gesprächsgrundlage, hat die stellvertretende SPD-Vorsitzende Ute Vogt klargestellt. Scharf kritisierte sie Schäubles Überlegungen als "Gedankenspiele abseits der Grundrechte der Menschen in Deutschland".

"Eben wollte er noch den Verteidigungsfall ausrufen lassen und das Militär vollbesetzte Passagierflugzeuge abschießen lassen", jetzt provoziere Innenminister Schäuble erneut mit seinen Plänen für schärfere Sicherheitsgesetze in Deutschland. Die von ihm angeregten Maßnahmen zukünftig Fingerabdrücke zentral abzuspeichern, großzügige Möglichkeiten Computerfestplatten heimlich zu durchstöbern zu schaffen sowie Bewegungsprofile von LKW-Fahrern anzulegen seien ein Versuch, den man auch die "Diktatur der Daten" nennen könne, eine "Pseudosicherheit durch Datenflut".

Ute Vogt warf dem CDU-Innenminister vor, in seinen "Anti-Terror-Phantasien" Informationen und Daten von möglichst allen Menschen sammeln zu wollen, um sie mittels Rasterfahndung auf Knopfdruck durchleuchten zu können. Langsam müsse man aufpassen, sich nicht verdächtig zu machen, wenn man darauf pocht, selbst über seine Informationen und Daten bestimmen zu wollen. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende erinnerte daran, dass die Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte gegen den Staat konstruiert worden seien.
Schäubles Vorschläge stellen keine Gesprächsgrundlage dar

Vielleicht, so Vogt, sei es aber auch wieder nur Schäubles bekannte Taktik, erst einmal möglichst radikale Forderungen zu stellen, um dann im Wege eines vermeintlichen Kompromisses das eigentlich angestrebte Ziel zu erreichen. Die von Schäuble vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze würden zumindest für die SPD keine Grundlage für die Politik der großen Koalition bilden, bekräftigte die stellvertretende SPD-Vorsitzende. Sicherheit und Freiheit seien für die Sozialdemokraten zwei Seiten der gleichen Medaille. "Unsere Geschichte lehrt uns, dass das Eine ohne das Andere nicht zu haben ist!"<<

Klare Worte - das Schnüffelblog sagt: "BRAVO" - und hofft, dass das die Parteilinie bleibt!!!

Leider etwas weniger klar, was Schleswig-Holsteins SPD-Innenminister Ralf Stegner im Deutschlandfunk von sich gab:

„Ganz kurz zum Schluss, Herr Stegner. Halten wir fest: LKW-Maut, Verwendung der LKW-Mautdaten ist mit der SPD durchaus zu machen. Online-Durchsuchungen und Fingerabdruck-Dateien dagegen überhaupt nicht?

Stegner: Fingerabdrücke auf gar keinen Fall. Bei den Online-Durchsuchungen sehe ich noch nicht nachgewiesen, dass wir das brauchen. Bei der LKW-Maut mit einer vernünftigen Gesetzesgrundlage eingeschränkt, darüber kann man reden."

Es sei noch einmal daran erinnert, dass zum einen jegliche Verwendung der Mautdaten zu anderen als Abrechnungszwecken gesetzlich ausgeschlossen ist, was W.i.b.a.S. und Wiefelschüff im Nachhinein für einen „großen Fehler" halten.

- Dass man allerdings bereits damals eine nachträgliche Gesetzesänderung bereits „im Hinterkopf" hatte, kann natürlich nur vermutet werden. Anders wäre aber der milliardenschwere Technologieaufwand kaum zu erklären, zur bloßen Mauterfassung hätte auch das wesentlich billigere „österreichische Modell" ausgereicht -

Im Übrigen geht es keineswegs nur um „LKW-Mautdaten". Vielmehr fotografieren die Mautbrücken ausnahmslos jedes Fahrzeug, das sich ihnen nähert. Erst in einem zweiten Schritt sollen (angeblich) die Daten vernichtet werden, die nicht mautpflichtige Fahrzeuge betreffen. Sie sind also durchaus vorhanden und können benutzt werden, um auch von PKWs und deren Fahrern ein Bewegungsprofil zu erstellen.

Drei Fragen...

Das BKA hat mußmaßlich eine undichte Stelle, denn von einem Journalisten sollen immer wieder ihm zugespielte geheime Papiere des BKA weiterverkauft worden sein.

Um diese undichte Stelle im eigenen Amt zu finden, wurde in der Vergangenheit allerlei unternommen, was nicht immer für gute Laune beim eigenen und - wenn man anderen Webseiten glauben darf - auch anderen Diensten gesorgt haben soll.

Mir stellen sich an dieser Stelle drei Fragen:

1. Es sind im Rahmen dieser Untersuchung drei Millionen Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich, die im BKA aufgelaufen sind, durchsucht worden. "Trotz des enormen Aufwands sei man den "schwarzen Schafen" in den eigenen Reihen aber letztlich nicht auf die Schliche gekommen." sagte der BKA-Chef Jörg Ziercke.

Ausweislich der Webseite des BKA hat das Amt zum Jahresbeginn 2004 5.291 Stellen. Wenn man diese Zahl (um einfacher rechnen zu können) knapp verdoppelt kommt man auf 10.000. Angesichts der 80.000.000 Bürger der Bundesrepublik stellt sich die Frage: Wenn man in drei Millionen Verbindungsdaten, die im eigenen Haus (bei 10.000 Mitarbeitern) aufgelaufen sind, nichts finden kann, wieso sollte man in der 8000-fachen Zahl dieser Daten etwas finden können, wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt (und das obwohl man im letzteren Falle nichteinmal weiß, wonach man sucht, wohingegen man im ersteren Fall, einen konkreten Anhaltspunkt hat)?

2. Im Zuge dieser Überprüfungen sollen auch Journalisten und Autoren "überprüft" worden sein, was Ende 2005 publik geworden ist. Seit dem 22. November 2005 ist WibaS Bundesinnenminister. Er läßt sich dahingehend ein: "Er wies darauf hin, dass der betroffene Zeitraum vor seiner Amtsübernahme lag. Eine Aufklärung der Vorfälle aus dem Verantwortungsbereich seines Vorgängers sei somit nicht seine Aufgabe."

WibaS: Wer einen Stall übernimmt, muß diesen ggf. auch ausmisten. Politisch trägt nach meiner Auffassung alleine derjenige die Verantwortung, der politisch die Verantwortung für das BKA trägt. Und das ist der Bundesinnenminister.

Die schlichte Weigerung, einen solchen Vorgang politisch aufzuarbeiten, halte ich für hochgradig unanständig.

3. Warum sollte man dem Staat erlauben, Zugriff auf Computer mit hochsensiblen Daten (zB mit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) geben, wenn es eine hochgestellte Dienststelle des Staates nichteinmal schafft, eine undichte Stelle in den eigenen Reihen zu finden und zu schliessen.

Als Gedankenspiel, wenn die Online-Durchsuchung kommen sollte: Wer haftet eigentlich für entstehende Schäden wenn Beamte durch die Online-Durchsuchung gefundene Geschäftsgeheimnisse an unmittelbare Konkurrenten verkaufen? Wer haftet, wenn die Technik, durch die die Online-Durchsung möglich ist, von Konkurrenten zur Betriebsspionage ausgenutzt wird?

Quellen: Heise, Das Erste, SpOn

Sonntag, 8. April 2007

10378

10378 Seitenaufrufe seit dem 26. Januar 2007, das ist doch schon was. Herzlichen Dank allen Besuchern für Ihr Interesse, Frohe Ostern allerseits + bleiben Sie wachsam gegenüber W.i.b.a.S. + sonstigen Schnüfflern aller Art!

Samstag, 7. April 2007

Uwe Schünemann hält Schnüffelei für „dringend geboten"

Wie bei heise online zu lesen ist, hält der niedersächsische Innenminister die von W.i.b.a.S. angestrebten Gesetzesänderungen etwa zur Online-Durchsuchung von Computern oder zur vorbeugenden Anzeige Telefonüberwachung "für dringend geboten". Endlich einmal kein Jurist, der sich an Grundfesten unserer Verfassung vergreifen will, aber auch nicht ohne:

Nett, was bei Wikipedia über diesen Herren zu lesen ist:

Vertreter einer restriktiven Innenpolitik;
Verfechter einer erheblichen Ausweitung der Videoüberwachung;
Forderte unter anderem elektronische Fußfesseln für angeblich vorhandene „3000 gewaltbereite Islamisten in Deutschland", die ohne richterlichen Beschluss (!) angewendet werden dürfen sollen;
Treibt die Einführung kommunal bezahlter „Bürgerstreifen" nach Vorbild der USA voran;
Forderte ein Verbot gewalttätiger Computer- und Videospiele, sogenannter „Killerspiele";
Forderte Ausweitung der Videoüberwachung auch auf „belebte Plätze in den Innenstädten";
Forderte, die große Koalition „sollte sich Gedanken über eine Verfassungsänderung machen", da er es beklagenswert fand, dass das Bundesverfassungsgericht die Anwendung der Rasterfahndung und des „ Großen Lauschangriffs" – für ihn „wirksame Instrumente im Kampf gegen den Terror" – eingeschränkt habe;
Forderte er ein „Verbot des Herunterladens von Hassbotschaften" aus dem Internet.

Solche Minister braucht das Land ...
... mit Sicherheit nicht!

Den Bundestrojaner gibt es schon - oder doch nicht?

Auch das PC Magazin beschäftigt sich mit dem „Bundestrojaner":

„Während das BKA auf Nachfrage zu technischen Details der Online-Durchsuchung öffentlich keine Stellung nehmen will, verrät der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, Dr. Hans-Peter Uhl, gegenüber der Onlineredaktion schon einmal Einzelheiten und spricht von entwickelten Spionageprogrammen, „die über das Trojaner-Prinzip hinausgehen". Diese würden Computer automatisch nach ungesicherten Einfallstoren durchsuchen, sobald sie sich im Internet anmelden. Doch der elektrische Spion soll noch mehr können: „Nach getaner Arbeit deinstallieren sich die Spione dann selbst und verschwinden unerkannt".

Der Datenschutz- und Sicherheits-Experte Wolfgang Nefzger meint, die Opfer hätten im Zweifel wenig Chancen, sich gegen die staatliche Schnüffelei zu wehren: „Wenn eine Behörde direkt am PC ein Spionageprogramm installiert, das speziell für diesen einen Einsatz programmiert wurde, erkennt das kein Antivirenprogramm. Schließlich müssen die Virenanalytiker erst einmal eine Kopie des Spions haben, um ihn zu analysieren. Versteckt sich der Trojaner noch geschickt mit Windows-Interna haben, um dem Spionage-Tool auf die Spur zu kommen. 99,99 Prozent aller Anwender dürfte das überfordern."

Donnerstag, 5. April 2007

Es ist zum Göbeln !!!

Wenn zutrifft, was die Linkszeitung berichtet, ist ein nicht ganz unbedeutender CDU-Politiker entweder völlig durchgeknallt oder versucht mit Gewalt, das Volk zu verdummen:

„Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern."

>>Aus seiner Vita: Ralf Göbel, geboren 19.07.1961, 2. Juristisches Staatsexamen 1989. Stellvertretender Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Obmann der CDU/CSU im Innenausschuss, Berichterstatter im Innenausschuss für die Themen Öffentlicher Dienst, Bundespolizei, Europol, internationale polizeiliche Zusammenarbeit sowie BOS-Digitalfunk, Mitbegründer des Parlamentarischen Weinforums<<

Das lasse man sich einmal auf der Zunge zergehen: Eine grundgesetzliche Regelung eines - wohlgemerkt derzeit absolut illegalen - Grundrechtseingriffes erweitert den Grundrechtsschutz der Bürger, da sie das regelt - und somit erlaubt - was jetzt (noch) verboten ist.

Merkt der gute Mann eigentlich überhaupt noch irgend etwas ??? Er ist, wie auch sein offensichtliches Idol W.i.b.a.S. - man glaubt es kaum - Volljurist. Gesetze und insbesondere das GG dürften ihm also nicht fremd sein. Er sollte sich auch noch daran erinnern, dass das Grundgesetz - und so auch Art. 13 GG - Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat enthält. Grundrechtsschutz ist also nichts anderes als Schutz des Bürgers vor staatlichen Eingriffen (Staatsrecht 1. Semester).

Für Interessierte: Man vergleiche einmal die Urfassung des Art. 13 GG, die aus drei kurzen Absätzen bestand, mit dem traurigen Monstrum, das nach der Änderung im Jahre 1998 daraus entstanden ist. Lediglich Absatz 1 und 2 blieben unverändert. Es folgten ein völlig aufgeweichter Absatz 3 sowie vier weitere Absätze, die weit davon entfernt sind, den Grundrechtsschutz zu erweitern. Man kann sich vorstellen, was bei der von W.i.b.a.S. geplanten „Ergänzung" dieses Artikels herauskommt - eine völlige Entwertung des letzten verbliebenen Schutzes dieses Artikels.

Alls Weitere hat übrigens das BVerfG bereits in seinem Urteil 1 BvR 2378/98 vom o3.o3.2004 gesagt:

1. ...

2. Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diesen Bereich darf die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung (Art. 13 Abs. 3 GG) nicht eingreifen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Strafverfolgungsinteresse findet insoweit nicht statt.

3. ...

4. Die auf die Überwachung von Wohnraum gerichtete gesetzliche Ermächtigung muss Sicherungen der Unantastbarkeit der Menschenwürde enthalten sowie den tatbestandlichen Anforderungen des Art. 13 Abs. 3 GG und den übrigen Vorgaben der Verfassung entsprechen.

5. Führt die auf eine solche Ermächtigung gestützte akustische Wohnraumüberwachung gleichwohl zur Erhebung von Informationen aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung, muss sie abgebrochen werden und Aufzeichnungen müssen gelöscht werden; jede Verwertung solcher Informationen ist ausgeschlossen.

6. ...


Dem ist nur wenig hinzuzufügen.

Wo Recht zu Unrecht wird ...

Die Diskussion kommt in Gang. Allein die Netzeitung bringt fünf Beiträge zum Thema Frontalangriff auf den Rechtsstaat. Hier ein kurzer Überblick:

Schäuble ist schlimmer als Schily

„Hier wird Terrorangst geschürt, sagte der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter dem Sender n-tv. Mit seinem neuen Katalog liege der Minister falsch, und wir lassen uns hier nicht Angst machen. ... Mit dem, was sich Schäuble vorgenommen hat, ist er schlimmer als sein Vorgänger (Otto) Schily , sagte Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele. ... Im Gesetz stehe ausdrücklich, dass die Datenerhebung nur zur Eintreibung der Mautgebühren genutzt werden dürfe. Eine weitere Verwendung schließt das Gesetz ausdrücklich aus. Darüber seien sich bei der Verabschiedung auch alle einig gewesen."

Grundgesetzänderung für PC-Check erwogen

„Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) denkt an eine Ergänzung des Grundgesetzes, um den Sicherheitsbehörden den heimlichen Zugriff auf Computer zu erlauben. Wenn, worüber sich die Juristen streiten, in diesen Fällen Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen, sagte Schäuble dem Handelsblatt. ... Die FDP reagierte empört auf Schäubles Grundgesetz-Vorstoß. Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf dem Minister ... vor, die unsägliche Sicherheitspolitik seines Vorgängers Otto Schily (SPD) fortzusetzen. Der Minister betreibe mit seiner unverantwortlichen Politik Aktionismus pur, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger. ... Die FDP-Politikerin forderte auch aus Sicherheitsgründen: Finger weg von Online-Durchsuchungen. Wenn sich der Staat als Hacker betätige, schaffe er selbst Sicherheitslücken, warnte Leutheusser-Schnarrenberger. Denn für einen heimlichen Zugriff auf Computerfestplatten müsste Software entwickelt werden, die ein Überwinden privater Firewalls ermöglicht. Andere Hacker könnten dann diese Lücken genauso nutzen."


Schäuble will keine Volksverdatung

„Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mit Unverständnis auf die Kritik an den von ihm geplanten neuen Sicherheitsgesetzen reagiert. Es besteht kein Grund zum Alarmismus , sagte Schäuble dem Tagesspiegel . Er wolle die SPD auch in keinster Weise überfallen."


Breiter Widerstand gegen Schäuble-Katalog

„SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz dämpft die Hoffnungen von Koalitionspolitikern auf eine schnelle Verschärfung der Sicherheitsgesetze. Wie der Jurist der Nachrichtenagentur dpa sagte, ist längst nicht sicher, dass die Veränderungen bei in der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplanten Form kommt. ... Sicherheitsbehörden sollen die Daten aus der Lkw-Maut zur Aufklärung schwerer Verbrechen benutzen dürfen. Entsprechende Pläne hätten Unionspolitiker bereits in einer Koalitionsrunde vorgelegt, hieß es. Unionspolitiker wollten zudem, dass Meldebehörden die Fingerabdrücke nicht nur in neuen Reisepässen, sondern auch bei der Behörde selbst speichern.

Dagegen regt sich Widerstand der Gewerkschaft der Polizei. Deren Vorsitzender, Konrad Freiberg, hält dies für den Einstieg in eine bundesweite Fingerabdruck-Kartei . Das lehne er mit aller Vehemenz ab sagte Freiberg der Passauer Neuen Presse . Das Abhören von Privatgesprächen wieder zuzulassen, ist für Freiberg jedoch in Ordnung. Nach jetziger Rechtslage ist der Große Lauschangriff kaum mehr möglich , sagte Freiberg. Eine Gesetzesänderung zum Großen Lauschangriff ist derzeit in Arbeit. Sie soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, wonach in einer verwanzten Wohnung keine Privatgespräche abgehört werden dürfen. ... Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar kündigte an, er werde alle Vorschläge Schäubles sehr genau anschauen . Die Maßnahmen müssten verhältnismäßig sein und dürften nicht zu tief in Bürgerrechte eingreifen. Trotz Terrorgefahr müsse der Gesetzgeber verhindern, dass praktisch die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger wegen einer solchen Gefährdung letztlich nicht nur in Gefahr gerät, sondern aufgehoben wird .

Linksfraktionsvize Petra Pau warnte vor dem Schritt vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat . Der Grünen-Politiker Volker Beck sprach von einer neuen Qualität des Übergriffs des Staates auf private Daten .

Der innenpolitische Experte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, warf der Union gesetzgeberischen Aktionismus vor. Es sei stillos, ein Gesetz über Online-Durchsuchungen vorzubereiten, bevor das Bundesverfassungsgericht seine in Kürze zu erwartende Entscheidung zum Thema getroffen habe."


Union stützt Schäuble bei PC-Durchsuchung

„In der Debatte um den heimlichen Zugriff auf Computer unterstützt die Unions-Fraktion im Bundestag den Vorstoß von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für eine mögliche Änderung des Grundgesetzes. Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) begründete dies damit, dass die bisherigen Vorschriften der Strafprozessordnung für die Hausdurchsuchung nach der neuesten Rechtsprechung für Online-Durchsuchungen nicht mehr ausreichen. Deswegen wird jetzt zu prüfen sein, ob wir die Online-Durchsuchung auf eine einfachgesetzliche Rechtsgrundlage stellen können oder, ob wir hierfür die Verfassung ändern müssen , sagte der CDU-Politiker. ... Bosbach betonte, dass der heimliche PC-Zugriff für den Staat zur Verbrechensbekämpfung unerlässlich sei: Wir können auf das Instrument der Online-Durchsuchung nicht verzichten, denn es geht um die Sicherung so genannter 'flüchtiger Beweise'. Wie der CDU-Innenexperte erläuterte, nützt es nichts, eine Computer-Festplatte zu beschlagnahmen, wenn ein Text bereits verschlüsselt wurde und deshalb nicht mehr lesbar entschlüsselt werden kann. Texte, die zur Vorbereitung oder Verabredung von Verbrechen dienten oder Täter überführen können, stehen dann als Beweismittel nicht mehr zur Verfügung , sagte der CDU-Politiker. Daher müsse den Fahndern die Online-Durchsuchung ermöglicht werden."