Das BKA hat mußmaßlich eine undichte Stelle, denn von einem Journalisten sollen immer wieder ihm zugespielte geheime Papiere des BKA weiterverkauft worden sein.
Um diese undichte Stelle im eigenen Amt zu finden, wurde in der Vergangenheit allerlei unternommen, was nicht immer für gute Laune beim eigenen und - wenn man anderen Webseiten glauben darf - auch anderen Diensten gesorgt haben soll.
Mir stellen sich an dieser Stelle drei Fragen:
1. Es sind im Rahmen dieser Untersuchung drei Millionen Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich, die im BKA aufgelaufen sind, durchsucht worden. "Trotz des enormen Aufwands sei man den "schwarzen Schafen" in den eigenen Reihen aber letztlich nicht auf die Schliche gekommen." sagte der BKA-Chef Jörg Ziercke.
Ausweislich der Webseite des BKA hat das Amt zum Jahresbeginn 2004 5.291 Stellen. Wenn man diese Zahl (um einfacher rechnen zu können) knapp verdoppelt kommt man auf 10.000. Angesichts der 80.000.000 Bürger der Bundesrepublik stellt sich die Frage: Wenn man in drei Millionen Verbindungsdaten, die im eigenen Haus (bei 10.000 Mitarbeitern) aufgelaufen sind, nichts finden kann, wieso sollte man in der 8000-fachen Zahl dieser Daten etwas finden können, wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt (und das obwohl man im letzteren Falle nichteinmal weiß, wonach man sucht, wohingegen man im ersteren Fall, einen konkreten Anhaltspunkt hat)?
2. Im Zuge dieser Überprüfungen sollen auch Journalisten und Autoren "überprüft" worden sein, was Ende 2005 publik geworden ist. Seit dem 22. November 2005 ist WibaS Bundesinnenminister. Er läßt sich dahingehend ein: "Er wies darauf hin, dass der betroffene Zeitraum vor seiner Amtsübernahme lag. Eine Aufklärung der Vorfälle aus dem Verantwortungsbereich seines Vorgängers sei somit nicht seine Aufgabe."
WibaS: Wer einen Stall übernimmt, muß diesen ggf. auch ausmisten. Politisch trägt nach meiner Auffassung alleine derjenige die Verantwortung, der politisch die Verantwortung für das BKA trägt. Und das ist der Bundesinnenminister.
Die schlichte Weigerung, einen solchen Vorgang politisch aufzuarbeiten, halte ich für hochgradig unanständig.
3. Warum sollte man dem Staat erlauben, Zugriff auf Computer mit hochsensiblen Daten (zB mit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) geben, wenn es eine hochgestellte Dienststelle des Staates nichteinmal schafft, eine undichte Stelle in den eigenen Reihen zu finden und zu schliessen.
Als Gedankenspiel, wenn die Online-Durchsuchung kommen sollte: Wer haftet eigentlich für entstehende Schäden wenn Beamte durch die Online-Durchsuchung gefundene Geschäftsgeheimnisse an unmittelbare Konkurrenten verkaufen? Wer haftet, wenn die Technik, durch die die Online-Durchsung möglich ist, von Konkurrenten zur Betriebsspionage ausgenutzt wird?
Quellen: Heise, Das Erste, SpOn
Dienstag, 10. April 2007
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