Mittwoch, 26. Dezember 2007

Köhler - unsensibel oder zu zaghaft?

Die Gesetze zur Privatisierung der Flugsicherung sowie für mehr Verbraucherinformationen hatte der Bundespräsident nicht unterzeichnet, weil sie nach seiner Ansicht verfassungswidrig waren. Nun hat er nicht nur das umstrittene Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern durchgewinkt sondern insbesondere auch das zur Vorratsdatenspeicherung. Es hätten nach intensiver Prüfung keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden, wie u.a. die ZEIT berichtet.

Wie sagte er doch so schön in seiner Weihnachtsansprache:

Auch in diesem Jahr habe ich mich wieder recht viel in unserem Land umgeschaut und ich bin dankbar für das, was ich von den Menschen erfahren habe. Sie haben mir von ihren Sorgen und Nöten erzählt ...

Ach, wirklich?

Der Weg zur „Mega-Verfassungsbeschwerde" ist also frei. Einerseits gut so, wenn das BVerfG auf seinem eher kritischen Weg bleibt und das missliebige Gesetz kippt. Andererseits schade, dass der Bundespräsident wohl nicht den Mut hatte, das Gesetz selbst zu stoppen, obwohl namhafte Stimmen es für keineswegs verfassungskonform halten.

Sonntag, 23. Dezember 2007

Die Mega-Verfassungsbeschwerde ...

... vom i.I.a.Z. (ignorantesten Innenminister aller Zeiten) mit einem reichlich geschmacklosen Wortspiel als „größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten" bespöttelt, nimmt tatsächlich ungeahnte Formen an: Wie Telekommunikation und Recht berichtet, ist die Zahl der Beschwerdeführer inzwischen bereits auf 25.000 Bürger angestiegen.

BRAVO! Ein kleiner Lichtblick zum Jahresende, dass sich doch größere Zahlen der Bürger mobilisieren lassen (wenn auch leider insgesamt nur ca. 0,3 % der Gesamtbevölkerung der BRD). Wer noch mitmachen will, kann sich hier anmelden. Einsendeschluss ist der 24.12.2007.

In diesem Sinne wünscht das Schnüffelblog Frohe Festtage, einen Guten Rutsch und
BLEIBEN SIE WACHSAM UND KRITISCH!

Samstag, 22. Dezember 2007

Steigerungen?

Auf einer Mailingliste schrieb ein Rechtsanwalt:


Verschaukelt, verscheißert, verschäubelt. -- SCNR


Danke für den Spruch des (langen) Tages!


Nachtrag 13.o8.2008:

Der Link auf http://www.webmasterwiki.de/SCNR funktioniert leider nicht mehr:

Die Domain "www.webmasterwiki.de" wurde gesperrt.

Sollte uns das zu denken geben ???

Mittwoch, 19. Dezember 2007

Volle Drohnung

Soeben gefunden, eine Meldung bei heise vom 22.o5.2007. Schon etwas älter, aber sicher noch aktuell:

Britische Polizei setzt erste Drohne ein
Bislang wurden Drohnen vornehmlich vom Militär und von Geheimdiensten eingesetzt. In Großbritannien wurde nun die erste Polizeidrohne zur Überwachung in den Dienst gestellt. Der Bezirk Merseyside (1,4 Millionen Einwohner) will die ein Meter lange und weniger als ein Kilogramm schwere Drohne ab Juni für drei Monate testen. Die Briten haben ein Schlupfloch gefunden, um zu vermeiden, dass die Drohne den Regeln der zivilen Luftfahrt entsprechen muss. Sie ist so klein, dass sie als Spielzeug gilt. Sie kann mit ihrer 10-Megapixel-Videokamera Bilder aus einer Höhe von 500 Metern machen.

Eingesetzt werden soll die Drohne zur Bekämpfung von "Verbrechen und antisozialem Verhalten" sowie zur Überwachung der "öffentlichen Ordnung", von Menschenmengen bei großen Ereignissen und Verkehrsstaus. Die Polizei erklärt, dass man mit Drohnen kosteneffizient Beweismaterial sicherstellen und damit mehr Polizisten für Streifen einsetzen könne. Schon jetzt kündigt die Polizei von Merseyside an, dass bei Gelingen des Versuchs weitere Drohnen eingesetzt würden.

Damit hätte man in Heiligendamm im Juni 2007 sehr viel Geld und Ärger sparen können. ;-)
Es bleibt abzuwarten, wann das nette Tierchen auch hier auftaucht. ...

Nachtrag: Jetzt, wie SPON berichtet.

Studie zur Abfrage von Verbindungsdaten bleibt unter Verschluss ...

... berichtet heise:

Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einsicht in ein Gutachten zur Auskunftserteilung über Verbindungsdaten zurückgewiesen. Die laut Medienberichten seit Juli vorliegende 472-seitige Studie über die "Rechtswirklichkeit" der staatlichen Abfrage von Informationen, wer wann mit wem per Telefon oder Internet in Kontakt stand, befinde sich nach wie vor im Stadium eines Entwurfs, begründet das Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ablehnung der Akteneinsicht. ...
Der Bundestag hatte die Bundesregierung bereits vor drei Jahren im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Geltungsdauer der Paragraphen 100g und 100h Strafprozessordnung (StPO) aufgefordert, die Anwendung der damit verknüpften Befugnis zur Verbindungsdatenabfrage zu evaluieren. Erst 2006 erteilte das Justizministerium dem Max-Planck-Institut den entsprechenden Auftrag. ...

Honi soit qui mal y pense ...

Dienstag, 18. Dezember 2007

Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung - Jetzt geht’s los

Heise berichtet:
FDP-Abgeordneter zieht gegen Vorratsdatenspeicherung vor das Verfassungsgericht

Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin hat als erster Verfassungsbeschwerde gegen das heftig umstrittene Gesetz (PDF-Datei) zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen eingelegt. Der Liberale hält vor allem die damit verknüpften Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für angreifbar. "Eine solche Totalregistrierung aller Bürger ist verfassungswidrig", erklärte der FDP-Politiker. Die sechsmonatige Aufzeichnung der Verbindungs- und Standortdaten sei auch nicht mit der Terrorabwehr zu rechtfertigen. Die Sicherheitsbehörden von Januar 2008 an eine "gigantische Datenmenge" über die Bürger sammeln, was mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar sei.

Einsendeschluss für eine Teilnahme an der Massen-Verfassungsbeschwerde des AK Vorratsdatenspeicherung ist am 24.12.2007 - Eine Teilnahmeerklärung wäre vielleicht auch ein nettes Weihnachtsgeschenk? ;-)

Nachtrag:

Wieder bei Heise findet sich heute (19.12.2007) eine „Präzisierung":

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Koppelin, war Anfang der Woche mit dem Hinweis vorgeprescht, bereits Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt zu haben. Diese Angabe präzisierte der schleswig-holsteinische Abgeordnete gegenüber heise online noch einmal. Demnach sei alles "vorbereitet", um sofort nach der umkämpften Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Ausfertigung der Verkündungsschrift nach Karlsruhe zu ziehen. Vorher würde das Gericht die Beschwerde nicht annehmen.

On er’s nun nicht besser wusste oder erst durch die Kritik bemerkte, dass sich gegen ein noch nicht verkündetes Gesetz schwerlich Verfassungsbeschwerde einlegen lässt - Das Medienecho hat K. erst einmal für sich - wohl unverdienterweise, wie Kommentatoren hier bereits zu Recht bemängelt haben.

2. Nachtrag: So oder so, jetzt kann's wirklich losgehen.

Montag, 17. Dezember 2007

Googles gläserne User

PC WELT berichtet:

Google hat mit der Funktion "Profile" einen neuen Online-Dienst eingeführt. Die Nutzer haben nun die Möglichkeit private Daten und ein Foto in einer Art Online-Visitenkarte zu hinterlegen. Google hat mit der Funktion "Profile" still und heimlich einen neuen Web-Dienst freigeschaltet. Die Nutzer können sich ein eigenes Profil, dass stark an eine Visitenkarte ähnelt, anlegen.

"Mit dem Profil können Sie sich auf Google darstellen. So können andere mehr über Sie erfahren", heißt es in den FAQs von Google Profile. Jeder kann bestimmen, welche eingegebenen Informationen sichtbar sein sollen. Neben seinem Namen kann man im Google Profile ein Foto, der Beruf, der Ort und ein paar Links sowie eine kurze Beschreibung abspeichert werden. Wird ein Google-Profile erstmal angelegt und öffentlich geschaltet, können weltweit alle Ihre "Web-Visitenkarte" sehen. Derzeit hat Google den neuen Dienst bei Google Maps, dem RSS-Reader und dem sozialen Bookmark-Dienst Shared Stuff eingerichtet. Jeder Maps-User hat jetzt ein eigenes Profil in dem man den Besuchern ein wenig über sich erzählen kann und weitere Karten findet. Die Funktion soll in nächster Zukunft auch mit weiteren Google-Diensten verknüpft werden.

Dinge gibt’s, die braucht wirklich keiner - es sei denn, er sei vom Drang nach Internet-Exhibitionismus befallen.

Sonntag, 16. Dezember 2007

SPD auf Schnüffelkurs

Kaum hält sich der OSM etwas zurück, kündigt der SPD-Innenpolitiker Edathy Zustimmung zu Online-Durchsuchungen an, wie heise meldet:

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian, hat eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe angekündigt. Die SPD sei nie prinzipiell gegen eine Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gewesen, sagte der Sozialdemokrat der B.Z. am Sonntag. Sobald voraussichtlich im Frühjahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Befugnis für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz vorliege, könne ein entsprechender Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet werden. ...

„Die SPD sei nie prinzipiell gegen eine Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gewesen" - ach so ist das. Ekelhaft!

Bleibt nur zu hoffen, das das BVerfG die Schnüffelfans derartig zurückpfeift, dass diese Pläne ein für allemal vom Tisch sind.

Samstag, 15. Dezember 2007

Der OSM rudert zurück!??

Wie heise berichtet, schaltet der OSM bei Online-Razzien einen Gang zurück:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will einen neuen Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Er müsse respektieren, dass die SPD erst die Entscheidung aus Karlsruhe vor einer weiteren Beratung der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) mit der umkämpften Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" abwarten wolle.

Eigentlich eine gute Nachricht, aber irgendwie traue ich dem Frieden noch nicht so ganz. Dass tatsächlich nur echte Einsicht hinter dieser Kehrtwende steckt, erscheint mir irgendwie unwahrscheinlich. ...

Ein öffentlicher Wunsch nach Diktatur?

Nein, nicht nur, dass sich auf der Webseite des Bindesjustizministeriums diverse sachlich falsche Informationen finden - dazu eine tägliche Serie vom 25.12.07 bis zum Neujahrstag an dieser Stelle - ter hat auf seiner Webseite eben einen Hinweis auf einen Bericht beim Focus veröffentlicht, der Folgendes berichtet:

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will Wohnungen von Terrorverdächtigen heimlich durchsuchen lassen.


Eine heimliche Durchsuchung ist angesichts des damit einhergehenden Grundrechtseingriffs im bestehenden Wertesystem undenkbar. Auch wenn es Einzelnen nicht passt: Jeder hat Grundrechte - auch die Personen bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich terroristisch betätigen wollen. Auch deren Würde muß der Staat bei seiner Ermittlungsarbeit achten und schützen.

Aber es kommt noch härter:

Die Terror-Experten von Bund und Ländern wollen zudem bei Islamismus-Verfahren den Anwälten von Verdächtigen gerichtliche Beweise vorenthalten. Um Ermittlungen nicht zu gefährden, sei zu prüfen, ob in so genannten in-camera-Verfahren einzelne Aktenteile „nur für das Gericht einsehbar sein sollen“.


Die Verurteilung einer Person mittels von in-camera-Verfahren gefundenen Beweisen hat mit einem rechtsstaatlich geführten Strafverfahren nichts mehr zu tun. Der Angeklagte würde zum schlichten Objekt staatlichen Handelns gemacht, wenn er sich nicht gegen angebliche Beweise verteidigen kann, weil er sie nichteinmal kennt und diese überprüfen kann. Geheime Beweisfindung ist ein typisches Zeichen einer Diktatur.

Fällt dem Staat, seinen Angestellten und Repräsentanten, eigentlich nichts besseres ein, als die Werteordnung des Staates bewußt zu sabotieren, um diese Wertodnung - angeblich jedenfalls - zu schützen?

Statt die Polizeiarbeit über bessere Ausstattung und mehr Personal zu verbessern, sollen die Rechte der Verdächtigen weiter eingeschränkt werden: welch grandioser Lösungsansatz!

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Volksverdummung a la OSM

Wie pr-inside bedrichtet, verteidigt der OSM (natürlich) die Vorratsdatenspeicherung:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen die anhaltende Kritik verteidigt. «Die Menschen sind bei neuen Dingen immer etwas unsicher», antwortete der CDU-Politiker am Mittwoch im ARD-»Morgenmagazin» auf Zuschauerfragen. «Sie glauben ja wirklich, dass alle Telefone flächendeckend abgehört werden. Dies werde nur dann erfolgen, wenn ein begründeter Verdacht bestehe, sagte Schäuble. Ansonsten würden allein die Verbindungsdaten gespeichert. «Das liefert der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden Anhaltspunkte, um Anschläge zu verhindern.» Der Minister versicherte, dass alle Telefon-, Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nach der gesetzlich vorgesehenen Frist vernichtet würden. «Da können sie ganz sicher sein. Sechs Monate werden sie gespeichert und danach müssen sie gelöscht werden», sagte Schäuble.

Die Vorratsdatenspeicherung soll also Anhaltspunkte liefern, um Anschläge zu verhindern. Schlichter Unsinn!

Zur Erinnerung: Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass die Provider verpflichtet sind, alle Telefon-, Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern - und eben nicht staatliche Stellen, wie auch Frau Zypries betonte. Um also mit diesen Daten überhaupt etwas anfangen zu können, müssten die Strafverfolgungsbehörden diese also erst einmal dort abrufen und auswerten. Bestenfalls wird sich hieraus ergeben, wer - wann - mit wem - in den letzten sechs Monaten kommunikativ in Kontakt stand.

Der Inhalt der Kommunikation wird nicht gespeichert. Möge der OSM also einmal konkret erklären, wie er anhand bloßer Kenntnis der Daten früherer Verbindungen Anschläge verhindern will. Praktische Beisiele sind jedenfalls - soweit ersichtlich - nicht vorhanden. Demgegenüber dürften haltlose Verdächtigungen erheblich zunehmen, wie das Beispiel des Berliner Stadtsoziologen Andrej H. zeigt.

Schöne Neue Welt !

Dienstag, 11. Dezember 2007

Bundesanwalt bezweifelt Sinn von Online-Razzien

SPON berichtet:

Als dringend notwendig im Kampf gegen den Terror hat Generalbundesanwältin Harms die politisch umstrittene Online-Durchsuchung stets erachtet. Nun befindet ihr Stellvertreter: Die vermeintliche Wunderwaffe sei nahezu wirkungslos. Auf einer Tagung in Triberg sagte Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum heute: "Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere."

In der Praxis sei es häufig nicht möglich, Computer heimlich zu durchsuchen. Denn die Verdächtigen wechselten ständig ihre Laptops und betrieben ein regelrechtes "Call-Shop-Hopping", so Griesbaum. Dass Straftaten mittels Online-Durchsuchung aufgedeckt oder vereitelt würden, bilde eher die Ausnahme.

Ein Mann mit Durchblick. Wie lange er seinen Job wohl noch behält?

Die Schnüffelpläne in der EU...

Der Westen berichtet über die Schnüffelpläne, die in der EU momentan auf der Agenda sind.

Als vorbildlicher Bürger der EU greife ich die dort aufgeführten Fragen mal auf und beantworte sie in vorauseilendem Gehorsam:
  • Familienstand
Ledig.
  • Datum des Beginns der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Welcher? Der ersten, der letzten? Der, wo es mir am meisten weh tut, dass sie ein Ende gefunden hat?
  • Üblicher Erwerbsstatus
Freiberufler.
  • Freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten
Diverse.
  • Art des Arbeitsplatzes
Schreibtisch.
  • Übliche Arbeitszeit
24/7 und ab und zu wird geschlafen.
  • Zeitweilige Unterbeschäftigung
Eher selten.
  • Dauer der Erwerbslosigkeit
In meinem Leben? 2, 3 Tage.
  • Hauptquelle des Lebensunterhalts
Selbständigkeit.
  • Einkommen
Vorhanden.
  • Bildungsabschlüsse
Ebenfalls vorhanden.
  • Studienfach
Rechtswissenschaft.
  • Schulbesuch
Vor dem Studium, ja, natürlich.
  • Lese- und Schreibkompetenz
Ist hinreichend vorhanden.
  • Computerkenntnisse
Hinreichend.
  • Üblicher Aufenthaltsort fünf Jahre vor der Zählung
Irgendwo auf der Welt unterwegs. Ich führe eher selten Tagebuch und 5 Jahre ist lange, lange her...
  • Ethnische Zugehörigkeit
Tatsächliche oder gefühlte? Letzteres: Weltbürger.
  • Sprache
Deutsch und weitere.
  • Religion
Ja.
  • Behinderung
Nein.
  • Miete
Fällt Leasing auch hierunter?
  • Gebrauchsgüter im Besitz des Haushalts
Der Haushalt kann keinen Besitz ausüben, denn der Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft. Ich als Person besitze einige Gebrauchsgüter und das sind nicht immer zwingend meine eigenen.
  • Zahl der dem Haushalt zur Verfügung stehenden Autos
Immer mindestens eins.
  • Verfügbarkeit eines Parkplatzes
Normalerweise: ja. Ab und zu dauert es ein bisschen länger...
  • Telefon- und Internetanschluss
Jeweils mehr als einen.
  • Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Sind in der Nachbarschaft vorhanden.
  • Großfamilie
Ja, unsere Familie ist - ausgehend von meinen Vorfahren väterlicherseits (Colon Johann Boecker, * um 1635, Gest. 15.10.1720) eine echte Großfamilie. Bei unseren Familientreffen (nicht die Nachfahren des Colon Boecker, sondern meines (wenn mich nicht alles täuscht) Ur-, Ur-Großvaters) rennen um die 70 Leute durch die Gegend...
  • Typ der Patchworkfamilie
Nie gehört den Begriff, was ist das?
  • Art der Unterkunft
Eine Unterkunft in Kölle.



Haben die bei der EU eigentlich nichts Wichtigeres zu erledigen, als sich solche Fragen auszudenken?

Montag, 10. Dezember 2007

Schnüffelinflation

Deutsche Geheimdienstler haben 2006 im „Gefahrenbereich internationaler Terrorismus" mehr als 460.000 Telefonate, Briefe und Faxe erfasst. Das waren 25mal so viel wie im Jahr 2004, wie FOCUS unter Berufung auf den jüngsten Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste meldet.

Eine Steigerung um das 25-fache (!) in zwei Jahren. Die Stasi war ein Kindergarten dagegen.

Veranstaltungshinweis für Berlin am 14.12.2007

Einladung zur Podiumsdiskussion:
Das Ende der Privatsphäre? Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, informationelle Selbstbestimmung.

Veranstaltungsort: dbb forum, Friedrichstraße 169/170
10117 Berlin (U-Bhf Französische Straße)

Datum & Zeit: 14.12.2007, 19.30 - 21.30 Uhr

Seit dem politischen und juristischen Streit um die so genannte "Online-Durchsuchung" privater Rechner ist der Schutz der Privatsphäre ein Thema, das nicht nur Bürgerrechtler interessiert. Das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung berührt nicht nur die informationelle Selbstbestimmung von Privatleuten, sondern auch die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und alle Berufe, deren Reputation unter anderem darauf beruht, dass sie ihre Geheimnisse und die ihrer Kunden bewahren können - Juristen, Journalisten, Steuerberater, Mediziner, Geistliche.

Gibt es aber ein Recht auf Anonymität - nicht nur im Internet? Kann und sollte man seine Daten vor dem potenziellen Zugriff Unbefugter schützen - und wie?

Es diskutieren:

• Falk Lüke, Redakteur bei Zeit Online (Moderation)

• Ulf Buermeyer, Richter des Landes Berlin (zuletzt Strafrichter am Amtsgericht Tiergarten), derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts und Redakteur der Online-Zeitschrift Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht (www.hrrs.de)

• Jakob Erkes, (ITERGO Informationstechnologie) als Vertreter der Ingenieure für Kommunikation e.V. (IfKom)

• Burkhard Schröder, Journalist und Vorsitzender des Vereins German Privacy Foundation

• Rechtsanwalt Dennis Sevriens, Kanzlei SEWOMA Berlin, die u.a. spezialisiert ist auf IT-Recht und Datenschutz

• Martin Engers, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz -Leiter des für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zuständigen Referats R B 3,, das den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung pp. erstellt hat

Wir möchten nach einer Diskussion auf dem Podium auch mit Ihnen ins Gespräch kommen. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Gelegenheit zu vertiefenden Gesprächen in kleinen Gruppen.

Sie sind herzlich eingeladen!

Bitte melden Sie sich unter info@privacyfoundation.de zur Veranstaltung an.


Über den Verein German Privacy Foundation:

Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Die zunehmende Überwachung der Kommunikation erfordert das Recht auf und den Schutz der Privatsphäre. Die Freiheit in der digitalen Welt muss verteidigt werden. Das Recht auf ungehinderte Kommunikation ist ein Menschenrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also auch auf Anonymität, ein unverzichtbares Bürgerrecht und eine Grundfeste des Datenschutzes. Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Informationen er oder sie über sich selbst preisgibt. Solange nicht ein staatliches Gesetz oder die Rechte anderer entgegenstehen, kann jeder Mensch sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Form ausüben, dass er anonym auftritt und sich insbesondere im Internet anonym bewegt.

Der gemeinnützige Verein German Privacy Foundation e.V. informiert über sichere Kommunikation im Internet und organisiert und unterstützt Weiterbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Erwachsene und Jugendliche. Wir sind Spezialisten für Anfragen zu den Themen Kryptographie (insbesondere Verschlüsselung von E-Mails) und Anonymität im Internet. Wir arbeiten eng mit Journalisten- und Bürgerrechtsorganisationen zusammen und wollen erreichen, dass das Thema "Sicherheit im Internet" besser und sachgerechter in den Medien dargestellt wird. Zu unserem Verein gehören unter anderem IT-Fachleute, Juristen und Journalisten.

Privatsphäre im Internet ist ein dynamischer Prozess, der immer wieder neu hinterfragt werden muss. Der gemeinnützige Verein German Privacy Foundation e.V. stellt sich diesen Fragen und bietet Schulungen und Tutorien an - insbesondere für Journalisten.

Die "naive" Konzeption heute üblicher Protokolle im Internet bietet wenig Sicherheit und Vertraulichkeit für die Kommunikation. Anonymisierende Netze nutzen die bestehende Infrastruktur des WWW und bieten eine technische Möglichkeit, sich zunehmender Kontrolle zu entziehen. Die German Privacy Foundation e.V. beteiligt sich aktiv am Ausbau dieser Netze und bemüht sich, IT-Kompetenz, juristische Unterstützung, finanzielle Ausstattung und Pressekontakte zusammenzubringen.

Online-Schnüffelei - Der Wahnsinn nimmt kein Ende!

Heise berichtet:

Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter drängen nach einem Bericht, den der Spiegel in seiner Ausgabe am Montag veröffentlichen will, auf eine erhebliche Ausweitung ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten. Die Beobachtung von Internet-Cafés solle ausgebaut werden. Die Polizeichefs forderten zudem die bundesweite Beschaffung sogenannter WLAN-Catcher.

Außerdem solle der große Lauschangriff durch eine optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras, den "großen Spähangriff" gesetzlich ergänzt werden. In einem vertraulichen Bericht des BKA an die Innenminister von Bund und Ländern werde weiter gefordert, präventivpolizeilich Telefonate abhören zu können, selbst wenn ein Betroffener noch gar kein Beschuldigter sei.

Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter rechtfertigen ihre Initiative mit dem Vorwurf, die Arbeit der Geheimdienste sei in der Vergangenheit anfangs "sehr zurückhaltend und lückenhaft" erfolgt, weshalb es "zu erheblichen Informationsdefiziten" bei der Polizei gekommen sei.

Die Beobachtung von Internet-Cafés ausbauen, präventivpolizeilich Telefonate abhören, selbst wenn ein Betroffener noch gar kein Beschuldigter (!) ist - warum nicht gleich eine Standleitung von jedem internetfähigen PC und jedem Telefon zum BKA einrichten? IRRSINN!!!

(Link gefunden im RA-Blog)

Mittwoch, 5. Dezember 2007

Noch’n Anti-Schäuble-Tool ...

... gibt’s nur heute kostenlos bei PC WELT:

Folder Castle versteckt Ihre vertraulichen Dateien, Bilder und Ordner. Diese können dann weder gelesen, noch kopiert, verschoben oder gelöscht werden - die Dateien werden vollkommen unsichtbar. Auch mit dem Windows Explorer oder einem anderen Dateimanager auf dem PC kann sie niemand entdecken. Außerdem schützt das Programm alle versteckten Dateien vor Viren, Trojanern und Spyware.

Für besondere Sicherheit sorgt der Stealth Modus - er beugt jedem Versuch von Hackern vor, auf Ihre vertraulichen Dateien zuzugreifen. In diesem Modus wird niemand merken können, dass das Programm auf dem PC installiert ist und einige Dateien versteckt wurden.

BS: Windows 2000/XP/2003/Vista; 256Mb RAM; 8Mb free space on HDD

Montag, 3. Dezember 2007

Sicherheitsmaßnahmen beim ePass unzureichend

PC Magazin berichtet:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein Vorgänger Otto Schily haben das große Maß an Sicherheit gepriesen, das der neue Reisepass mit Chip und biometrischen Merkmalen bringen soll. Doch gerade mal einen Monat nach der Einführung des neuen Reisepasses muss sich das Bundesinnenministerium gerade mit dem Mangel an Sicherheit beim so genannten ePass beschäftigen. Datenschützer aus mehreren Bundesländern waren auf "gravierende Mängel" bei der Sicherheit gestoßen und hatten Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar davon berichtet, der wiederum das Innenministerium informierte. Das Innenministerium überprüft nun die Hinweise.

Bereits vor zwei Wochen hatte der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. Während der Testphase hatte Neumann bei mehreren Passämtern im Land Mecklenburg-Vorpommern Stichproben durchgeführt und dabei erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt. So sei das Antragsverfahren unzureichend überprüfbar und die Daten seien unsicher an die Bundesdruckerei übermittelt worden. Die "technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfassung von Passantragsdaten in den Passbehörden Mecklenburg-Vorpommerns und bei der Übermittlung der Daten an den Passhersteller" seien, resümierte Neumann, "völlig unzureichend". Neumann empfahl deshalb der Passbehörde und dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns, das Verfahren vorläufig auszusetzen.

„Das große Maß an Sicherheit" - ja, nee, is klar, deshalb versteckt Herr Ziercke seinen ePass ja auch in Alufolie.

Microsofts Funktastaturen - Feind hört mit

PC Magazin berichtet:

Das Schweizer Sicherheitsunternehmen Dreamlab Technologies hat nach eigener Aussage die Verschlüsselung von Microsofts Funktastaturen ausgehebelt. Dadurch lässt sich der gesamte Datenverkehr leicht belauschen, um so etwa an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die Mitarbeiter von Dreamlab Technologies zeigten sich sehr überrascht, wie einfach es ihnen gelang, die Verschlüsselung in den Funktastaturen von Microsoft auszuhebeln. Denn zur Verschlüsselung wurde nur ein einfacher XOR-Mechanismus mit einem 1 Byte langen Schlüssel verwendet. Somit werden lediglich 256 verschiedene Schlüssel generiert, um die drahtlose Verbindung abzusichern. Dabei wird dieser eine Schlüssel so lange verwendet, bis die drahtlose Verbindung der Tastatur neu generiert wird, was üblicherweise selten geschieht.

Tja, der Teufel steckt nicht nur im Innenministerium, sondern auch im Detail - Microschrott eben.

Freitag, 30. November 2007

"Einladerdatei" - Ein neues Schnüffelprojekt

Diese unsere (?) Regeierung wird nicht müde, immer neue Dateien zu erfinden, in denen das Volk verdatet werden kann. Nun soll also eine „Einladerdatei" geschaffen werden, wie taz berichtet:

Wer einen visumpflichtigen Ausländer nach Deutschland einlädt, soll künftig in einer speziellen Datei gespeichert werden. Darauf haben sich das von der CDU geführte Innenministerium und das von der SPD geführte Auswärtige Amt verständigt, berichtet der sozialdemokratische Innenpolitiker Michael Hartmann. "Wir sind ein weltoffenes Land, aber wir müssen auch den Visamissbrauch durch Schleuser und Menschenhändler verhindern", sagte er der taz. ...
Die neue Einlader-Datei soll vor allem Viel-Einlader identifizieren, weil davon ausgegangen wird, dass Schleuser immer wieder mit den gleichen Personen zusammenarbeiten.

... und auf diese Art natürlich auch böse Terroristen ins Land holen, wäre noch zu ergänzen, denn:

Die Einlader-Datei dient zwar in erster Linie der Kontrolle der Einwanderung. Aber auch Polizeibehörden und Geheimdienste werden voraussichtlich Zugriff erhalten.

(Link gefunden im JurBlog)

Ich sehe was, was Schäuble sieht ...

Wollten Sie schon immer einmal wissen, welche Informationen Ihr Browser über Sie verbreitet? Dann werfen Sie einmal einen Blick auf diese Seite.

(Dank an den anonymen Kommentator für den Tipp)

Mittwoch, 28. November 2007

More Anti-Schäuble-Tools ...

... gibt’s bei freenet:

Die Tarnkappe:
Das Gratis-Programm TrueCrypt erstellt ein virtuelles Laufwerk auf der Festplatte, das für Dritte unsichtbar ist.

Totale Kontrolle: Wireshark überwacht den Netzwerk-Verkehr zuverlässig, Anfragen des Bundestrojaners werden wahrscheinlich nicht unerkannt durchflutschen können.

Anonymisierung:
Das Programm Tor verwischt die Spuren, die Sie im Internet hinterlassen, indem es die Anfragen vom Server und zum Server über mehrere Zwischenstationen umleitet.

Was haben Peter Struck und der OSM gemeinsam?

Sie müssen schleunigst weg - jedenfalls wenn es stimmt, was Radio Utopie heute berichtet:

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck, ehemaliger Verteidigungsminister, hat heute während der Generaldebatte zur Arbeit der grossen Regierungs-Koalition den von Innenminister Schäuble geforderten Spionagemassnahmen und Vollmachten im Rahmen der sogenannten "Online-Durchsuchung" zugestimmt. Eine Änderung des Artikels 87a der Verfassung (Einsatz der Armee gegen die Bevölkerung) lehnte er aber bei dieser Rede vorerst ab.
Struck wandte sich bei seinen Äusserungen zur "Online-Durchsuchung" direkt an Wolfgang Schäuble und senkte dabei sogar ein wenig die Stimme, nach dem Motto "Hört ja keiner". ...

Sollte der Artikel auch nur halbwegs zutreffen, kann einen nur das Grausen packen!

Google-Festplatte?

Wie PC WELT berichtet, will Google eine „Online-Festplatte" anbieten:

„Das Gerücht, Google plane Anwendern eine „Online-Festplatte" anbieten zu wollen, keimt erneut auf. Dieses Mal berichtet die US-Zeitung „Wall Strret Journal", dass Google derartige Pläne für einen neuen Dienst verfolge. Laut der Zeitung soll der neue Dienst innerhalb der nächsten Monate starten und Anwendern kostenfrei eine gewisse Menge an Speicherplatz für jegliche Art von Daten anbieten. ..."


Das wird unseren OSM aber begeistern, ist er dann doch das lästige verfassungsrechtliche Problem mit Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung]) los bei seiner Online-Schnüffelei!

Allerdings, wer bei Google Daten hostet, kann diese auch gleich öffentlich in’s Netz stellen. PC WELT weiter:

„Google sammelt bereits jetzt diverse Daten von Anwendern, wenn diese einen oder gar alle seine Dienste nutzen und sich bei diesen über ihren Google-Account einloggen. Dazu gehören unter anderem ein- und ausgehende Mails, Suchabfragen, Termine, Kontakte, Präsen-tationen, Tabellen, Textdokumente, und und und…"

Aber Terroristen sind ja so doof, deshalb kann man sie ja auch mit der Online-Schnüffelei fassen ... meinen offensichtlich jedenfalls der OSM & Co. ;-)

"Orwellianische" Schnüffelei in USA gestoppt

In den USA gibt es doch noch Richter, die nicht jede Schnüffelei absegnen, man lese bei Telepolis und staune:

Amazon muss Kundendaten nicht an US-Strafverfolger herausgeben
Ein amerikanischer Richter hat gegen die Herausgabe von Amazon-Kundendaten an Ermittlungsbehörden entschieden. Die Entscheidung fällte Richter Stephen Crocker bereits im Juni, veröffentlicht wurde sie allerdings erst jetzt. In seiner schriftlichen Begründung heißt es unter anderem, dass Ermittlungen, in deren Rahmen das Leseverhalten von Amazon-Kunden ausgekundschaftet wird, "orwellianisch" seien und "unzählige potentielle Online-Buchkäufe" vereiteln könnten.

Bravo, der Mann hat Durchblick !

Sonntag, 25. November 2007

Vorratsdatenspeicherung - Wofür noch alles?

Dass die Vorratsdatenspeicherung - wie andere Schnüffelprojekte auch - keineswegs nur der Terrorabwehr diesen soll, zeigt ein Bericht von Heise:

Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten
Dem Rechtsausschuss des Bundesrates geht der vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht weit genug. Vor allem bei den Bestimmungen zum Zugriff auf die demnach sechs Monate verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungsdaten, die das Parlament bereits deutlich gegenüber den EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ausdehnte, sieht das federführende Gremium der Länderkammer noch Korrekturbedarf. So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag eine Entschließung fassen, wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist.

Heute Terrorabwehr, morgen Urheberrechtsverletzungen - und was kommt übermorgen?

Peter Schaar hat es klar erkannt:

Mit den Daten über Internet- und Telefonnutzung würden hochsensible Angaben gespeichert, "die vielfältige Missbrauchsrisiken mit sich bringen" sagte das Grünen-Mitglied Schaar am Sonntag bei einem Gastauftritt vor dem Grünen-Parteitag in Nürnberg. Es stehe ein Paradigmenwechsel weg vom konkreten Verdacht hin zu "verdachts- und anlasslosem Speichern" an.

Anti-Schnüffel-Tool gratis

Downloaden, bevor auch solche Programme verboten werden: Steganos Safe One:

Der Gratis-Safe für Ihre Daten. Mit Passwort-Generator und Steganos PicPass. Zwei Datensafes fassen jeweils bis zu einem Gigabyte an Fotos, Dokumenten, Musik…was immer Sie verschlüsselt vor fremdem Zugriff schützen wollen.

Läuft ab Windows XP Home Edition (mind. Service Pack 2)

Dienstag, 20. November 2007

Was ein Staat mit Daten macht...

Ich bin versucht zu schreiben: "schaut Euch an, was passiert, wenn Ihr dem Staat Daten gebt!"

Aber das ist falsch. Viele, viele, viele Daten werden dem Staat nicht freiwillig gegeben, sondern er erhebt sie zwangsweise, was das nachfolgende noch ein Stückchen bedenklicher macht:

CDs mit Privatdaten von 25 Millionen Briten verschwunden

Mit bestem Dank an Anonymous für den Hinweis in den hiesigen Kommentaren!

Kurze Erinnerung nach Köln und Umgebung ...

... und alle anderen, die am 24.11.2007 ab mittags etwas Zeit haben:

Freiheit ist Sicherheit - Die Demo: Köln gegen den Überwachungswahn


Aufruf zur Demo am 24.11.2007 in Köln
Das Motto der Demo: "Freiheit ist Sicherheit - Demokratie braucht keine Überwachung"
24.11.2007, 12.00 Uhr, Ende gegen 16:00 Uhr
Treffpunkt: Albertus-Magnus-Platz

Weiteres hier. Die letzten Demos zu dem Thema in über 40 Städten waren ein großer Erfolg. WEITER SO!

Montag, 19. November 2007

Online-Schnüffelei - FAQs

... veröffentlicht jetzt das Oberschnüffelministerium.

Fazit: Alles streng im Rahmen der FDGO, es ist nicht gefährlich und tut auch nicht weh (höchstens im Nachhinein, wenn man denn pflichtgemäß davon informiert wird, das Opfer einer Schnüffelattacke geworden zu sein).

Wer’s glaubt, wird selig, und wer nicht, kommt auch in den Himmel (und wer es sich nicht antut, diesen Beschwichtigungssermon zu lesen, hat auch nichts verpasst).

Die wichtigste und vorrangige Frage, was „Online-Durchsuchungen" eigentlich konkret sind, wird natürlich nicht beantwortet. Bezeichnend immerhin, dass diese FAQs so in’s Netz gestellt werden, als sei die Online-Schnüffelei heute schon gängige Praxis.

Schnüffeln wird teurer ...

... wie heise berichtet:

Die große Koalition plant eine leistungsgerechte Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für deren Dienste beim Abhören von Telefongesprächen und E-Mails. ... Die Regierungsfraktionen begründen den Vorstoß mit dem Hinweis, dass durch die in den letzten Jahren erheblich gestiegene Anzahl von Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung die Unternehmen in immer stärkeren Maße in die Aufgaben staatlicher Stellen eingebunden würden.
...
Eine Funkzellenabfrage bei der Nutzung von Mobiltelefonen, für die lediglich Ort und Zeitraum bekannt sind, kostet dem Entwurf nach im günstigsten Fall 60 Euro. Erfolgt die Auskunft für eine Fläche, schnellen die Preise bis zu 1100 Euro hoch. Diese Maximalsumme gilt dann, wenn die Entfernung der am weitesten auseinander liegenden Punkte mehr als 25 Kilometer beträgt. Für die Umsetzung einer Anordnung künftig anfallender Verbindungs- und Standortdaten in Echtzeit sind 100 Euro, für die Auskunft über den letzten dem Netz bekannten Aufenthaltsort eines Handys 90 Euro ausgewiesen.

„... in den letzten Jahren erheblich gestiegene Anzahl von Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung" - alles streng auf dem Boden der FDGO, versteht sich! Angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen werden die Mehraufwendungen für die Schnüffelei sicherlich zu verkraften sein. Ist ja auch gut angelegtes Geld, oder?

Seit März eine Million Kfz-Kennzeichen gescannt ...

... hat die hessische Polizei, wie heise berichtet:

Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Beschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien sind erste Zahlen zum Einsatz des Verfahrens in Hessen bekannt geworden. Die hessische Polizei hat demnach seit März eine Million Nummernschilder mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten gescannt. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken soll dabei 300 Treffer ergeben haben, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Als größeren Erfolg wertet das Innenministerium laut dem Bericht die Festnahme einer Einbrecher-Truppe.

Dass die Daten nicht auch noch zu anderen Zwecken verwendet wurden, glaubt doch niemand wirklich, oder?

Nachtrag: Soeben in der ZEIT gefunden: Die geschätzte Meinung des OSM zum Thema:
"Um ein anderes Beispiel zu nennen: Ist die Freiheitsverkürzung, die in einer automatischen Ablesung von Autokennzeichen und dem sofortigen Abgleich mit der Fahndungsdatei gestohlener Autos liegt, wirklich relevant im Vergleich zur Freiheitsverkürzung, die mit der Gefahr häufig unaufgeklärter und damit sanktionsloser Autodiebstähle verbunden ist?"

So einfach kann man es natürlich auch sehen (wenn man denn so schlichten Gemüts ist).

Der OSM lässt stur weiterbasteln

Wie heise berichtet, lässt der OSM den „Bundestrojaner" weiterentwickeln.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat den Entwicklungsstopp für den heftig umstrittenen Bundestrojaner beim Bundeskriminalamt (BKA) wieder aufgehoben. Dies berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Der CDU-Politiker treibt demnach sein Prestigeprojekt der heimlichen Online-Durchsuchung gegen alle Widerstände weiter voran. In einem "Aufhebungserlass" soll er am Dienstag dem BKA erlaubt haben, die Arbeit an der Schnüffelsoftware wieder aufzunehmen und neues Personal dafür einzustellen. Zuvor hatte die Wiesbadener Polizeibehörde bereits eine Stellenanzeige aufgegeben, deren Zuschnitt auf die Programmierung des Bundestrojaners schließen ließen. Schäubles Ministerium hatte im andauernden Streit mit der SPD über Online-Razzien im Sommer aber mehrfach betont, dass das Projekt auf Eis liege.
...
Zuvor soll er sich aber bei SPD-Innenpolitikern Rückendeckung geholt haben. Auf großen Widerstand dürfte er dabei nicht gestoßen sein. Der Innenexperte der Sozialdemokraten im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, gilt als Verfechter heimlicher Online-Durchsuchungen unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Auch im Haushaltsausschuss soll sich Schäuble für die Freigabe der Mittel eingesetzt haben.


Die SPD will - angeblich - vor einer abschließenden Meinungsbildung das für Frühjahr 2008 erwartete Urteil des BVerfG zur Lizenz für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten. Stellt sich die Frage, warum trotzdem schon jetzt an der Schnüffeltechnologie weiter gearbeitet wird. Ist der OSM sich evtl. sicher, dass die SPD mal wieder umkippt? Oder will er Fakten schaffen, um so den Druck auf die SPD zu erhöhen?

Freitag, 16. November 2007

Schnüffelmetropole Berlin

Es sind nicht nur die Schwarzen - die rot-roten sind auch nicht besser, wie bei rbb online nachzulesen ist:

Mit den Stimmen der rot-roten Senatskoalition hat der Innenausschuss am Montag die geplanten Änderungen im Berliner Polizeigesetz gebilligt. Nach der Senatsvorlage soll die Polizei in Zukunft leichter auf die Videoaufzeichnungen aus U-Bahnen, Bussen oder Bahnhöfen zugreifen können. Zudem wurde die Handyortung erlaubt.

Der CDU ging der Koalitionsentwurf nicht weit genug. ... Die Grünen nannten den Gesetzentwurf einen "Dammbruch" zu Lasten der Bürgerrechte. ... Die FDP wollte die Gesetzesänderungen mit einer Verfallsklausel versehen. ... Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach hingegen von einer behutsamen Änderung und Ergänzung des Polizeigesetzes. Menschen, die vermisst werden oder verwirrt und selbstmordgefährdet sind, dürfen nach dem neuen Gesetz mit Hilfe ihrer Handys gesucht und geortet werden. Dazu war bislang ihre Zustimmung nötig.

Vermisste, Verwirrte und Suizidenten suchen, ja, nee, is klar!

GröFaZ - Dummschwätzer und Realität

Über den absolut geschmacklosen GröFaZ-Spruch des OSM war u.a. hier ja schon berichtet worden. Die von ihm in völliger Ignoranz der Volksmeinung bespöttelte „größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten" nimmt nun in der Tat ungeahnte - und noch nie dagewesene - Formen an, wie der AK Vorratsdatenspeicherung mitteilt:

Mehr als 13.000 besorgte Bürgerinnen und Bürger haben bereits Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erteilt. Damit hat sich die Zahl der Beschwerdeführer seit dem Gesetzesbeschluss am letzten Freitag fast verdoppelt.

Na also, weiter so!

Donnerstag, 15. November 2007

Schnüffelsoftware bei ebay

PC WELT berichtet:

Ab 2,99 Dollar können auf der Seite des größten Auktionshauses Ebay Handy-Spionage-Software ersteigert werden. Damit lassen sich über Bluetooth Informationen herauslesen und sogar Telefonate mithören. Die Sicherheitsexperten warnen vor dem Missbrauch solcher Produkte.

"Sie wollen wissen ob sie ihre Frau betrügt? Oder mit wem ihr Boss so telefoniert? Dank Handy-Spionagesoftware lässt sich dies schnell herausfinden, ohne dass der Ausspionierte etwas davon erfährt." So preisen windige Verkäufer ihre Handy-Spyware-Produkte bei Ebay an.

Die auf Bluetooth basierenden Programme werden nicht nur in den USA verkauft, sondern auch beispielsweise von britischen Ebay-Verkäufern für ganz Europa angeboten. So werden bei dem Suchbegriff "Bluetooth Spy" auf Ebay.com derzeit etwa 180 Artikel gelistet. Schon ab 2,99 Dollar verscherbeln die Verkäufer die Spionage-Programme.

Für knappe 5 Dollar erhält man eine so genannte "Bluetooth Spy Pro-Edition". Die Software kann dazu benutzt werden ins Adressbuch des Opfers zu schauen, Textnachrichten (SMS) zu lesen, eingehende und ausgehende Telefonate zu überprüfen, Fotos anzuschauen und vieles mehr. Besonders dreist: Sobald das Sypware-Opfer angerufen wird, bekommt der Spion eine Nachricht auf sein Handy und kann das Gespräch mithören. Es ist ihm sogar möglich, Telefonate über das fremde Handy zu führen. Die Software kann über eine Bluetooth-Verbindung installiert werden und läuft sowohl auf Windows Mobile als auch auf dem Symbian-Betriebssystem, sowie auf allen Handys die das Java-Format unterstützen.

Die Sicherheits-Experten sind besorgt, da diese Produkte momentan noch legal vertrieben werden dürfen. Erst die Installation auf das Mobilfunkgerät eines Dritten ohne dessen Einverständnis ist strafbar. Ebay nimmt nur die Sypware-Auktionen vom Netz die unzulässigen oder arglistigen Textinhalt beinhalten. Mcafee glaubt, dass die Spyware-Programme aus einer Quelle stammen und weitaus mehr hinter dieser aggressiven Werbemaßnahme der Verkäufer stecken könnte. So könnten die Entwickler Hintertüren eingebaut haben, mit denen sie selbst an Informationen (z.B. zu Werbezwecken) herankommen.

Unternehmen wie Flexispy oder Neo-Call vertreiben mobile Spionage-Software für das Handy schon seit einigen Jahren. Dort kosten die Produkte aber wesentlich mehr. Die Unternehmen werben nur mit den legalen Eigenschaften der Spionagesoftware. So könne die Spyware beispielsweise auch dazu benutzt werden, gestohlene Handys zurückzuverfolgen. Trotzdem wird die Software aber meist zu schädlichen Zwecken wie Industriespionage benutzt, sagt Mikko Hyppvnen, Chef-Entwickler von F-Secure.

Wieder ein Bespiel dafür, wie leicht es heutzutage ist, an anderer Leute Daten zu gelangen.

Mittwoch, 14. November 2007

Ziercke vs. Wiefelspütz

Jeder wird sich bei der Überschrift fragen: HÄ?

"Ein Anschlag wie Madrid rechtfertigt die Verkehrsdatenspeicherung", erklärte der oberste Bundespolizist. Ihm sei es schleierhaft, dass die geplante Maßnahme "überhaupt zu Diskussionen in Deutschland führen kann". Man sei schließlich Teil des "weltweiten Gefahrenraums des Terrorismus", in dem bereits vier große Anschläge auch mit Hilfe der Telefonüberwachung verhindert worden seien.


O-Ton Ziercke laut Heise Veröffentlicht bereits im Dezember 2004

Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun.


O-Ton Wiefelspütz

Reden die nicht miteinander? Oder doch und nur aneinander vorbei? Oder freut sich am Ende nur die MI?

Vom Namen zum Profil ...

... wie schnell das selbst mit einfachen Bordmitteln geht, erklärt die PC WELT.

Dienstag, 13. November 2007

Die SPD und die "geronnene Kommunikation"

Als hätte sich die SPD mit ihrem Abstimmungsverhalten bei der Vorratsdatenspeicherung nicht schon genug diskeditiert, präsentiert das Justizministerium jetzt eine neue Glanzleistung, wie taz berichtet:

Im Streit über die heimliche Ausspähung privater Computer bietet das Justizministerium jetzt einen Kompromiss an: "Der Zugriff auf laufende Kommunikation, die mit Passwörtern und Verschlüsselung geschützt ist, ist mit uns sehr wohl vorstellbar", sagte Justizstaatssekretär Lutz Diwell (SPD) am Samstag bei einem Kolloquium des Deutschen Anwaltvereins in Hamburg. Abgelehnt würden aber der heimliche Zugriff auf "Gedanken, die noch nicht nach außen gelangt sind", und auf "geronnene Kommunikation", also abgelegte E-Mails, die nur auf der Festplatte gespeichert sind.

Zustimmen will das Justizministerium damit also der Überwachung von Internettelefongesprächen, die zum Beispiel via Skype geführt werden. Solche Gespräche sind nämlich verschlüsselt und laufen nicht über einen Provider. Nach Darstellung der Polizei können sie nur abgehört werden, indem direkt auf dem Computer von einem der Gesprächsteilnehmer eine Überwachungssoftware installiert wird. Nach Ansicht von Innenminister Schäuble (CDU) ist dies heute schon zulässig, nach Ansicht von Justizministerin Zypries (SPD) eher nicht; über eine gesetzliche Regelung wird verhandelt.

Erfasst wäre von Diwells Angebot auch die Überwachung von passwortgeschützter Kommunikation im gemeinsam genutzten Entwurfsordner eines E-Mail-Providers. Auf diese Weise haben zum Beispiel die Mitglieder der islamistischen Terrorgruppe um Fritz G. Informationen ausgetauscht.

Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes, zeigte sich bei der Hamburger Tagung mit Diwells Angebot nur teilweise zufrieden. Er will auch auf die Festplatte der Computer zugreifen. "Ich will wissen, welche Ziele eine terroristische Vereinigung ins Auge gefasst hat", sagte Ziercke, "nur wenn ich sehe, welche Informationen aus dem Internet heruntergeladen wurden, kann ich erkennen, wo die nächste Gefahr droht."

Einen Kommentar erspare ich mir an dieser Stelle.

Montag, 12. November 2007

Einen tiefen Blick auf das Verfassungsverständnis

einiger Mitglieder des Bundestages offenbart der heutige Tag.

Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz lautet: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. (Unterstreichung durch mich)

Nachdem der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag durchgewunken wurde und der AK VDS noch immer Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde sammelt, findet sich nunmehr Entlarvendes auf der Webseite des Bundetages.

In Anlage 4 ab S. 13031 des Protokolles findet sich eine Erklärung nach § 31 GOBt:

Die genannte Erklärung geben folgende Abgeordnete der SPD ab:

Christoph Strässer, Niels Annen, Dr. Axel Berg, Lothar Binding (Heidelberg), Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Dr. Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Dr. Ditmar Staffelt.

Dort heißt es im letzten Absatz:
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.


Der Gesetzgeber ist nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden. Wenn er selber (zumindest teilweise) davon ausgeht, dass ein Gesetz nicht verfassungskonform ist, dann ist es in meinen Augen nicht hinnehmbar, dass er das Gesetz sehenden Auges gleichwohl verabschiedet, sondern muß a) darauf hinwirken, dass das Gesetz verfassungskonform gestaltet wird und wenn das nicht geht b) konsequenterweise seine Zustimmung für das Gesetz verweigern.


Dass (ein Teil) des Gesetzgebungsorganes dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung überlassen möchte, ob die Regelung verfassungskonform ist, ist für mich mit Worten nicht mehr beschreibbar, ohne dass ich beleidigend werde. Der Gesetzgeber darf sich nicht auf das BVerfG verlassen, um den Stall auszumisten, weil er bereits selber dafür Sorge zu tragen hat, dass die Grundrechte beachtet werden.

Die MdB bekommen Geld dafür, dass sie ihren Job erledigen. Also sollten sie auch den Job erledigen und nicht die ihnen obliegenden Kernfragen an das BVerfG durchreichen. Es ist zu hoffen, dass der beim BVerfG zuständige Senat klare Worte für die zu Protokoll gegebene Erklärung findet.

OSM plant Schnüffelzentrale

FOCUS berichtet:

„Innenminister Schäuble will die staatlichen Abhöraktionen neu ordnen. Künftig sollen Lauschoperationen zentral im Kölner Bundesverwaltungsamt gesteuert werden. Das erfuhr FOCUS aus Berliner Sicherheitskreisen. Das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei, die bislang in eigener Regie Telefone, Faxe oder E-Mails kontrollierten, müssen laut FOCUS ihre Zuständigkeiten an das Kölner Bundesverwaltungsamt abtreten."

Wo der Herr OSM doch so gerne in die Vergangenheit blickt:

„Die Schaffung einer schlagkräftigen politischen Polizei war eines der ersten Ziele des NS-Staates. Die Gestapo wurde in Preußen bereits 1933 auf Veranlassung von Hermann Göring gegründet, aus der übrigen Ministerialverwaltung vollständig herausgelöst und mit weitgehenden Kompetenzen ausgestattet. Sitz des Geheimen Staatspolizeiamtes war die berüchtigte Terrorzentrale in der Prinz-Albrecht-Straße 8 in Berlin."

Der Vergleich ist natürlich geschmacklos und unpassend, aber wenn derartige Reflexe denn heute Mode sind ...

Anti-Schäuble-Tool

"Safe’n'Sec Personal wurde entwickelt um Ihre Daten vor bekannten und unbekannten Gefahren sowie Schwachstellen zu schützen. Das Programm benutzt die fortgeschrittene Technologie der Malware-Entdeckung - die Präventiv-Technik. Objekte werden auf Grund ihres Verhaltens und nicht nach ihrem Code analysiert. So können sämtliche Arten von Bedrohungen erkannt werden, egal ob es sich um einen Virus, einen Hackerangriff oder ein Trojanisches Pferd handelt."

Nur heute kostenlos zum Download bei PC WELT.

Vorratsdatenspeicherung - Die waren das !

Wer für und wer gegen das bisher größte Schnüffelprojekt gestimmt - und wer sich vor einer klaren Meinungsäußerung gedrückt hat, wie z.B. die Kanzlöse, können Sie bei
Abgeordnetenwatch genau nachlesen - und bei Ihrer nächsten Wahlentscheidung berücksichtigen.

Freitag, 9. November 2007

Bundestrojaner - Der Widerstand wächst

PC WELT berichtet:

Bundestrojaner schürt Angst vor Überwachungsstaat

Staatliche Überwachungsmaßnahmen im Internet verursachen bei vielen Bürgern erhebliches Unbehagen. In einer Online-Befragung sprechen sich fast 70 Prozent der Teilnehmer gegen Internet-Kontrollen durch Behörden aus.

Der Antivirus-Hersteller Avira aus Tettnang hat die Besucher seiner Website im Oktober zu ihrer Meinung über den so genannten "Bundestrojaner" befragt. Knapp 3000 Internet-Nutzer haben an der Umfrage teilgenommen und ein deutliches Votum abgegeben. Eine klare Mehrheit sieht Deutschland auf dem Weg in einen Überwachungsstaat.

Immerhin 69 Prozent der Befragten halten die Online-Überwachung von Festplatteninhalten für einen unangemessenen Eingriff in die Bürgerrechte. Etwas differenzierter sehen das noch 13 Prozent, die einen sehr gezielten Einsatz staatlicher Spitzelprogramme akzeptieren. Nur neun Prozent machen sich überhaupt keine Gedanken darüber und sind weiterhin der Meinung, wer nichts zu verbergen habe, müsse sich auch keine Sorgen machen.


„Eine klare Mehrheit sieht Deutschland auf dem Weg in einen Überwachungsstaat" - EBEN! Auch wenn diese Umfrage vielleicht nicht repräsentativ ist, so langsam scheint das Volk aufzuwachen.

PM des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung

Aus bekanntem traurigen Anlass veröffentlichen wir nachfolgende Pressemitteilung:

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die heutige Entscheidung der Bundestagsmehrheit, eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen, obwohl sie in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft abgelehnt wird und gegen die Verfassung verstößt.

SPD, CDU und CSU haben das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht. Werner Hülsmann, für das FIfF e.V. im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, erklärt hierzu: "Das Ergebnis der Abstimmung zeigt, dass auch in den Regierungsfraktionen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung umstritten ist. Allerdings wird das Gesetz, sofern es der Bundespräsident überhaupt unterzeichnet, vor dem Verfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben."

Das Gesetz erwartet nun die mit ca. 7.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden ist. Die Beschwerde wird eingereicht, wenn und sobald das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: "Das Fernmeldegeheimnis wird von den Gerichten wieder hergestellt werden. Dagegen ist die Wählbarkeit von SPD, CDU und CSU für die Generation Internet endgültig verloren gegangen." padeluun vom FoeBuD e.V.: "Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt, müssen sich dann alle Abgeordneten, die dafür gestimmt haben, in die Ecke stellen und schämen?"

"Die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsprojekte stoßen auf zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung", bestätigt der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis. "Diesmal hat die Koalition noch auf stur geschaltet, aber der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung wird sich ausweiten zu einer gesellschaftlichen Bewegung für mehr Freiheit und weniger Angst."

Zur weiteren Arbeit des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Proteste der letzten Wochen und Monate koordiniert hat, erklärt Ricardo Cristof Remmert-Fontes: "Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird weiter die Frage stellen, in welcher Gesellschaft wir in Zukunft leben wollen und daran arbeiten, das Bewusstsein für die Grundwerte unserer freien Gesellschaft zu fördern. Wir sind erst am Anfang unserer gemeinsamen Arbeit." Gegen die Vorratsdatenspeicherung wird der Arbeitskreis neben der Verfassungsbeschwerde auch auf das Angebot technischer Instrumente und Dienste setzen, die eine weiterhin freie und unbefangene Telekommunikation in Deutschland ermöglichen sollen. Daneben wird der Arbeitskreis seine Aufklärungsarbeit fortsetzen. So wird ein bundesweites Filmfestival der Aktion Mensch mit Informations- und Diskussionsveranstaltungen begleitet. Das Netzwerk "Freiheitsredner" bietet ehrenamtliche Vorträge zum Thema Privatsphäre an. Auch die Veranstaltung weiterer Demonstrationen und die Fortsetzung der lokalen Aktivitäten in den inzwischen über 50 Ortsgruppen des Arbeitskreises ist geplant.

Ein schwarzer Tag!

Donnerstag, 8. November 2007

9-11 - Schon wieder ein Unglückstag

9-11 ist bekanntlich schon ein Synonym für einen Unglückstag. Am 9.11. soll also das - ohnehin schon kränkelnde - Fernmeldegeheimnis endgültig zu Grabe getragen werden. Deshalb beteiligen wir uns an der Protestaktion / Webdemo des AK Vorratsdatenspeicherung. Beim ersten Besuch unserer Seite erscheint diese verhüllt.

P.S.: Man kann die Seite natürlich auch ganz verhüllt lassen, wie der Kollege Buck, dem wir den Tipp verdanken.

Mittwoch, 7. November 2007

Vorratsdaten - Export in 52 Staaten?!

Als wäre der Plan der Vorratsdatenspeicherung als solcher nicht schon schlimm genug - es kommt noch wesentlich schlimmer, wie beim FoeBuD e.V. nachzulesen ist:

Bundesregierung will deutsche Kommunikationsprofile an 52 ausländische Staaten weitergeben
Unter dem Schlagwort "Cybercrime-Konvention" will die Bundesregierung sensible Daten über unsere Kommunikation, Handystandorte und Internetnutzung an ausländische Staaten wie Azerbaijan, Russland und die USA weiter geben. Bürgerrechtler schlagen Alarm und fordern einen "Stopp der geplanten Datenhalden mit weltweitem Lagerverkauf".

Anfang November entscheidet der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf, der die Erstellung von Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsprofilen für alle Menschen in Deutschland vorsieht (sog. Vorratsdatenspeicherung). Die Zivilgesellschaft läuft seit Monaten Sturm gegen das verbreitet als verfassungswidrig angesehene Vorhaben. Nun ist ein Beschluss der Bundesregierung vom 28.09.2007 bekannt geworden, wonach Deutschland dem "Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität" beitreten soll. Dieser Beitritt würde 52 Staaten in Europa und weltweit den Zugriff auf die ab 2008 in Deutschland zu speichernden Vorratsdaten eröffnen - nicht nur zur Verfolgung von Computerstraftaten, sondern jeglicher im Ausland mit Strafe bedrohter Handlung.
...
"Die Versicherung, die Daten würden im Zuge der Vorratsdatenspeicherung nur für sechs Monate gespeichert, ist damit eine Farce", kritisiert Twister (Bettina Winsemann) vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Am Beispiel der Fluggastdaten hat sich bereits gezeigt, dass die Daten in absurden Überwachungssystemen landen und der Einzelne keinerlei Möglichkeit mehr hat, den Weg seiner eigenen Daten überhaupt nachzuvollziehen oder sich gegen Fehlinterpretationen zu wehren. Auch die Speicherdauer kann nicht mehr überprüft werden, weil viele Systeme miteinander verknüpft werden. Alle beruhigenden Worte, die Vorratsdatenspeicherung werde nur im Mindestmaß umgesetzt, dienen somit lediglich dazu, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Davon abgesehen ergeben sich immer genauere Profile, die im Ausland auch zur Wirtschaftsspionage genutzt werden können, z.B. wenn man Kommunikationsdaten und Fluggastdaten eines Managers miteinander verbindet."

Kommentar entfällt, mir wird schlecht!

Der Zynismuspreis des Jahres 2007 geht an

den Deutschen Bundestag für die Tagesordnung der 124. Sitzung, Freitag, 09.11.2007.

Warum?

Es findet sich - unter Anderem - folgender Tagesordnungspunkt:

ZP*.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung

Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckter Ermittlugsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
- Drs 16/5846 , 16/3827 , 16/.... -


Das ist der Punkt mit der Vorratsdatenspeicherung.

Dem aufmerksamen Leser wird dabei aber nicht entgangen sein, dass sich auf der Tagesordnung vorher auch noch folgender Punkt findet:

33.c) Beratung BeschlEmpf u Ber (22.A)

zum Antrag CDU/CSU, SPD, FDP
Errichtung eines Freiheits- und Einheits-Denkmals
zum Antrag CDU/CSU, SPD
Errichtung eines Freiheits- und Einheits-Denkmals
zum Antrag DIE LINKE
Errichtung eines Denkzeichens mit Dokumentationszentrum
- Drs 16/6776 , 16/...., 16/.... -

ZP*.a) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Errichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals unter breit angelegter Beteilung der Öffentlichkeit
- Drs 16/.... -
(TOP 33a-c+ZP*,01:30 Stunden)



Erst über die Errichtung eines Freiheits- und Einheits-Denkmals beraten (auch wenn ich nicht weiß, was unter "unter breit angelegter Beteilung der Öffentlichkeit" verstanden werden soll) und danach dann die 2. und 3. Lesung in Sachen VDS (ohne - ich interpretiere - breit angelegter Beteiliung der Öffentlichkeit...

Zynisch?

Danke dem Mitschreiber der ML des AK VDS für den Hinweis!

Dienstag, 6. November 2007

Die Bundesregierung - speichert munter weiter

heise berichtet:

Die Bundesregierung verteidigt die verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen der Besucher fast aller ihrer Internetangebote und der Webauftritte nachgeordneter Behörden wie dem des Bundeskriminalamts (BKA) vor allem mit Sicherheitsargumenten. "Die Bundesverwaltung ist kontinuierlich massiven und hoch professionellen Angriffen aus dem Internet ausgesetzt", schreibt das Bundesinnenministerium in seiner Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zur Registrierung von Surfern. Der davon verursachte Kommunikationsverkehr übertreffe seit Langem den regulären Datenfluss. Zur Abwehr und zur Aufrechterhaltung des Behördenbetriebs gehöre "zwingend" etwa die Vorhaltung der IP-Adressen, um Angriffsmuster zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Ach, wirklich? Der Zweck heiligt die Mittel, oder wie? Dass das nicht ganz legal ist - um nicht zu sagen gerichtlich verboten - stört natürlich niemanden wirklich, oder?

Und apropos „hoch professionell" - da war doch was, oder? Und überhaupt, glauben der OSM & Co. denn wirklich, dass die bösen Angreifer mit Original-IPs arbeiten?

OPERA-Fan, der ich nun einmal bin, empfehle ich für sorglose Besuche bei unseren Ministerien OperaTor - dann klappt’s auch mit der Anonymität. ;-)

Heute gegen Schäuble ...

... demonstrieren in 41 Städten in ganz Deutschland!

Verkettung digitaler Identitäten

Walfischbucht weist auf einen lesenswerten Report des ULD S-H hin: Verkettung digitaler Identitäten, als *.pdf-Datei verfügbar:

Der Report stellt nicht nur die Techniken vor, wie Datenprofile verkettet werden, sondern auch einige Maßnahmen, wie sich solche Verkettungen einschränken lassen. Als großes Problem sehen die Autoren indes, dass eine "Entkettung" der einmal zusammengesammelten Daten technisch kaum garantiert werden kann.

Also, es kann nicht oft genug gesagt werden: Vorsicht mit den Daten! Nicht immer einfach blindlings alle möglichen Daten irgendwo preisgeben. Und immer daran denken: Das Internet vergisst NICHTS!

Montag, 5. November 2007

Flugpassagierdaten 13 Jahre lang speichern ???

Der Wahnsinn nimmt kein Ende, wie heise berichtet:

Die EU-Kommission fordert in einem vorab veröffentlichten Gesetzentwurf, dass Flugpassagierdaten in Europa regulär insgesamt 13 Jahre für die Terrorabwehr gespeichert werden müssen. Die Airlines sollen laut dem Papier, das der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch in die Hände gefallen ist, bei Flugreisen in die EU hinein und aus ihr hinaus in etwa die gleichen umfangreichen Passenger Name Records (PNR) wie beim transatlantischen PNR-Abkommen sammeln und einer Risikobewertung öffnen. Insgesamt lehnt sich der Vorschlag stark an die Vereinbarung zwischen der EU und den USA an. Bei der Vorhaltungszeit etwa bleiben die Forderungen Brüssels nur zwei Jahre unter den Gepflogenheiten Washingtons,
...
Die Kommission stellt mit ihrem Vorschlag auf ein dezentrales System zur Vorhaltung der PNR ab. Die Fluglinien sollen die begehrten Mitteilungen, die unter anderem Namen, Geburts- und Flugdaten, Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern enthalten, spätestens 72 Stunden vor dem Start sowie direkt nach dem Abfertigen einer Maschine an so genannte Passagier-Informationseinheiten (Passenger Information Units, PIUs) in jedem Mitgliedsstaat weiterleiten. Für europäische Carrier ist dabei ein Push-System vorgesehen, in dem sie die Fluggastdaten aktiv zur Verfügung stellen. Bei ausländischen Fluglinien mit Transporten Richtung EU ist zusätzlich geplant, dass sich die PIUs auch selbst gemäß dem so genannten Pull-Verfahren in deren Datenbanken mit den PNR eindecken können.

Diese Irrsinn zu kommentieren, ersparen wir uns an dieser Stelle ...

Weitere Demo in Köln am 24.11.2007

Morgen, am Dienstag, den 06.11.2007 finden - wie bereits berichtet - in 35 Städten Demonstrationen statt.

In Köln wird am 24.11.2007 ab 12:00 Uhr eine weitere Demo stattfinden. Der Aufruf findet sich hier.

Veranstalter und Organisator ist die Gruppe rund um NoPSIS (no Program zur Stärkung der inneren Sicherheit).

Der Treffpunkt ist am 24.11.2007 um 12:00 Uhr am Albertus-Magnus-Platz (der große Platz vor dem Uni-Haupteingang) und von dort aus geht es über den Zülpicher Platz, den Rudolplatz, den Neumarkt zum Bahnhofsvorplatz.

Weitere Infos, auch zur Mailingliste der Gruppe findet sich auf deren Webseite.

Bitte vormerken und Hingehen!

yasni is watching you

Über die Datensammelmaschine spock.com hatten wir schon berichtet. Jetzt gibt’s das Ganze auch auf Deutsch in nennt sich yasni, wie heise berichtet:

Ähnlich wie bei den US-Vorbildern schöpft das Portal aus öffentlichen Quellen wie Wikipedia, Nachrichtenartikeln, Websites von Personen oder Firmen sowie in sozialen Netzwerken wie MySpace oder Xing. Zusätzlich greift die Site auf die Ergebnisse anderer Suchmaschinen wie Google oder Yahoo zurück. Die yasni-Macher werben aber anders als ihre Vorbilder damit, die Privatsphäre der Nutzer als "zentralen Bestandteil" des Dienstes zu sehen. "Wir schaffen Transparenz, auch im Sinne des Datenschutzes", verkündete der Gründer des Suchangebots, Steffen Rühl, zum Start am heutigen Montag in Frankfurt.

„Transparenz, auch im Sinne des Datenschutzes" - klingt irgendwie wie ein Widerspruch in sich, oder?

(Link gefunden bei telemedicus)

Nachtrag o7.11.2007:

Den ersten Ärger gibt's auch schon, wie heise berichtet:
Die vor kurzem gestartete deutsche Personensuchmaschine yasni.de hat zu ersten Nutzerbeschwerden geführt und knifflige datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen. Der Elektromusiker Ingo Vogelmann stellte Ende Oktober fest, dass der nach eigenen Angaben stärker als US-Vorbilder um die Gewährleistung der Privatsphäre bemühte Webdienst Informationen über seinen Wohnort und sein Geburtsdatum in einer Trefferliste zu seinem Namen erfasste. Er zeigte sich gegenüber dem Datenschutzbeauftragten von yasni, Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest, damit "überhaupt nicht einverstanden".


Nett auch der besondere Kundendienst, den yasni anbietet, die erweiterte Suche:
Alle Ergebnisse zu Max Muster

Bei der ersten Suchanfrage zu einem Namen werden nur wenige Quellen und nur die ersten Suchergebnisse berücksichtigt, da Ihre Wartezeit sonst zu lang wäre.

Gern fragen wir für Sie alle verfügbaren Quellen im Internet ab und informieren Sie per E-Mail in max. 24 Stunden über alle Ergebnisse. Danach halten wir Sie kostenlos wöchentlich über alle neuen Suchergebnisse zu "Max Muster" per E-Mail auf dem Laufenden (jederzeit beendbar).

Nett, nicht ?

Sonntag, 4. November 2007

Schäuble und die „rote Linie"

Dass der OSM vor dem BVerfG ebenso wenig Respekt hat wie vor unserer Verfassung, haben wir ja schon immer gesagt. Nun bringt er es in einem Satz klar auf den Punkt, wie die ZEIT berichtet:

Wo die Grenze sei, wurde er in dem Spiegel-Interview gefragt. Seine Antwort: Es gibt keine. "Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann."

Ingesamt ein lesenswerter Artikel, der die ganze Maßlosigkeit der Pläne des OSM ebenso deutlich macht wie die Tatsache, dass diese absolut inakzeptabel sind.

Freitag, 2. November 2007

Hingehen! Demonstrationen in 35 Städten am 06.11.07

Kollege Melchior hat am 22.10.07 bereits auf den Demo-Aufruf des AK VDS für den 06.11.2007 hingewiesen.

Die Vorbereitungen für diese Demos sind inzwischen so weit gediehen, dass in fast 40 Städten gleichzeitig dezentrale Demonstationen stattfinden sollen und werden. Die Kernzeit ist zwischen 17:00 und 19:00 Uhr.

Ich halte es für wichtig, dass bei den Demos jede Menge Leute erscheinen und Ihren Willen kund tun. Eine Demo sollte auch bei Euch in der Nähe sein. Bitte nehmt Euch die Zeit und geht hin!

Donnerstag, 1. November 2007

Der OSM kriegt den Hals nicht voll

FOCUS online berichtet:

Schäuble will mehr Nachrichtenaustausch
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich für eine umfassende Nutzung von Geheimdienstinformationen ausgesprochen. Auch die Polizeien von Bund und Ländern sollen Einblick erhalten. "Ich sage mit großer Klarheit: Aus Sicht des Innenministers sind wir auf Information der Nachrichtendienste lebensnotwendig angewiesen", unterstrich Schäuble am Donnerstag auf einem Symposium des Bundesnachrichtendienstes in Berlin. Er verwies dabei auch auf Informationen ausländischer Geheimdienste, die zur Terrorbekämpfung in Deutschland schon hilfreich gewesen seien.

Ebenfalls mit großer Klarheit: Aus Sicht des Schnüffelblogs sind wir auf diesen Oberschnüffler und seine paranoiden Vorstellungen NICHT angewiesen. Weg mit ihm!

Mittwoch, 31. Oktober 2007

Zypries verteidigt Vorratsdatenspeicherung

dpa via PC WELT:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet trotz teils massiver Kritik mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in der kommenden Woche im Bundestag. "Ich denke, wir werden eine Mehrheit bekommen", sagte sie am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Zypries verteidigte zugleich den Gesetzentwurf, der Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität für sechs Monate flächendeckend zu speichern, wer mit wem per Telefon, Handy oder Mail in Verbindung gestanden und wer wann das Internet genutzt hat.

"Wir speichern ja nicht den Inhalt der Gespräche", sagte Zypries in der ARD. "Wir speichern, wer mit wem gesprochen hat. Das speichern wir aber heute schon." Und auch heute schon bekämen die Ermittlungsbehörden nach einem entsprechenden Richterbeschluss zur Aufklärung von Straftaten Zugang zu diesen Daten. "So wird es in Zukunft auch sein. Die Daten werden nicht beim Staat gespeichert, sondern die Daten bleiben bei den Telekommunikationsunternehmen." Es werde auch nur gespeichert, dass jemand im Internet war, nicht, welche Seiten er aufgerufen hat.

Klar, im Prinzip ändert sich nichts, alles bleibt wie gehabt - eigentlich brauchen wir dieses Gesetz also gar nicht, oder? Bleibt nur zu hoffen, dass das BVerfG auch diesem Unfug schnellstens ein Ende setzt. Noch ist Gelegenheit, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen, kostelos und risikofrei!

Und überhaupt, wenn die „Daten nicht beim Staat gespeichert" werden, wer ist dann „wir", die wir heute schon speichern ???

Montag, 29. Oktober 2007

Lesetipp !?

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) findet sich ein Artikel, bei dem schon die Verknüpfung von Autor und Thema wie blanker Zynismus wirken:

Schäuble: Aktuelle Sicherheitspolitik im Lichte des Verfassungsrechts, S. 210 ff.

Mehr dazu demnächst. Einen - teils etwas drastisch kommentierten - Vorgeschmack gibt’s bei Radio Utopie.
 

SMS auslesen zu Werbezwecken?

Hier mal etwas über private bzw. gewerbliche Schnüffler: PC Magazin berichtet:

Motorola will SMS auslesen und passende Werbung versenden

Motorola forscht an einem Text-Scanner für SMS. Die Software durchsucht Kurznachrichten auf Schlüsselwörter - passt ein Begriff, soll entsprechende Werbung auf dem Handy landen. Kommt beispielsweise das Wort Hunger oder Essen in einer Kurznachricht vor, erhält der Nutzer Restaurant- oder Supermarktwerbung auf das Mobiltelefon.

Kenneth Keller, Marketing-Chef bei Motorola sagte gegenüber Times Online: "Wir haben hier eine Technik, die es uns nicht nur erlaubt, herauszufinden, wo sich eine Person gerade befindet, sondern auch, was ihre Interessen gerade sind." Die auf dem Handy laufende Software müsse dabei nicht auf die Durchforstung von SMS beschränkt bleiben, sondern ließe sich auch für Telefongespräche einsetzen. Motorola teste die Technik derzeit, sei aber parallel bereits mit Netzbetreibern in Gesprächen.

Datenschützer dürften angesichts dieser Abhörpraktiken Sturm laufen. Zwar verspricht Motorola ein Opt-in-Verfahren, d.h. der Benutzer muss zustimmen, wenn seine persönlichen Gespräche und Nachrichten analysiert werden sollen. Doch Datenschützer befürchten, dass Netzbetreiber diejenigen Nutzer benachteiligen, die ihre Zustimmung verweigern.

Wer wird denn auch so einfältig sein, einer Werbefirma das Auslesen von SMS zu gestatten? Aber vielleicht gibt es in nicht allzu ferner Zukunft ja ein Joint Venture zwischen Motorola und dem BKA, die wollen ja auch nach Schlüsselwörtern suchen ...

Sonntag, 28. Oktober 2007

Bundes-Trojaner spähbereit ?!

SPON berichtet:

Das Bundeskriminalamt hat offenbar einen Computer-Trojaner fertiggestellt, der beliebige Rechner aus der Ferne durchsuchen kann. Das geht aus jetzt enthüllten Schreiben des Innenministeriums hervor. Der Bundes-Trojaner soll sogar Mobilgeräte ausspionieren können.

Das Bundesinnenministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) will mit dem sogenannten Bundes-Trojaner nicht nur Heimcomputer durchsuchen, sondern auch PDAs, Smartphones und Blackberrys. Das geht aus zwei Antwortschreiben des Ministeriums hervor, die das Blog Netzpolitik.org veröffentlicht hat.

Die Dokumente beantworten Anfragen des Bundesjustizministeriums und der SPD-Bundestagsfraktion zu eben jenem Schnüffelprogramm, mit dem Beamte die Computer Verdächtiger ausspähen sollen.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte SPIEGEL ONLINE, dass entsprechende Antworten verschickt wurden - wollte zu den aufgetauchten Dokumenten im Detail aber keine Stellung nehmen.

In den beiden jetzt bekannt gewordenen Schreiben wird klar, wie weit die Programme des Bundeskriminalamts tatsächlich sind und welche Einsatzmöglichkeiten für den Bundes-Trojaner gesehen werden - der in Ministeriums-Englisch "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software", RFS) heißt.

Die Diskussion über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Schnüffelei ist in vollem Gange und seitens des OSM & Co. wird weitergewerkelt, als wenn nichts wäre. „Nicht nur Heimcomputer durchsuchen, sondern auch PDAs, Smartphones und Blackberrys" - aber wohlgemerkt, in höchsten 10 Fällen pro Jahr; alles natürlich streng im Rahmen der FDGO, versteht sich.

Wer’s glaubt, wird selig - oder auch nicht, dafür ausspioniert. Wer sich jetzt nicht wehrt, lebt verkehrt!

Das BVerfG - Lesenswert!

Die Herren Schäuble und Kauder sind ja jüngst wieder durch mangelnden Respekt vor dem BVerfG dumm aufgefallen, indem sie - vordergründig richtig, juristisch im Ergebnis aber unzutreffend, vgl. § 31 BVerfGG - betonten, dass das BVerfG Urteile und keine Gesetze schreibt.

Nicht nur hierzu lesenswert ein Interview beim Deutschlandfunk mit Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Auszug:

Geuther: Dann zu einem solchen konkreten Fall, aber trotzdem noch zur Frage der Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht: Bei der heimlichen Online-Durchsuchung hat sich diese Frage konkret gestellt. Da liegt beim Gericht ein Gesetz, das die Kompetenz für einen Landesverfassungsschutz regelt, und der Bund hat dann eine ganze Weile gestritten, ob für eine Regelung für das Bundeskriminalamt das Urteil des Verfassungsgerichts abzuwarten ist. Ist es hier nicht doch so, dass der Gesetzgeber wartet, dass ihm das Bundesverfassungsgericht Gesetze entwirft?

Papier: Wir werden keine Gesetze entwerfen, übrigens auch in diesem Verfahren nicht. Aber richtig ist, dass in Bezug auf dieses konkrete Verfahren, das Sie angesprochen haben, bei dem es also um die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes geht, notwendigerweise gewisse Grundaussagen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität eigener informationstechnischer Systeme gemacht werden müssen vom zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts. Und dass diese Grundaussagen, die einfach in Bezug auf das anhängige Verfahren notwendig sein werden, natürlich auch für weitere gesetzgeberische Vorhaben auf der Ebene des Bundes oder anderer Länder Bedeutung haben werden, das wird man wohl sagen dürfen.

„... dass diese Grundaussagen ... natürlich auch für weitere gesetzgeberische Vorhaben auf der Ebene des Bundes ... Bedeutung haben werden, das wird man wohl sagen dürfen."

In der Tat - Schade nur, dass hier einige Damen- und insbesondere Herrschaften grundsätzlich nicht zuhören!

(Link gefunden im ravenhorst)

Freitag, 26. Oktober 2007

Online-Schnüffelei dringend erforderlich?

heise berichtet:

NRW-Innenminister: Verfassungsschützer spähten keine privaten Computer aus

Die umstrittene nordrhein-westfälische Verfassungsschutz-Novelle ist nach Angaben der Landesregierung bislang nicht zum Ausspähen privater Computer genutzt worden. Der Zugriff auf sogenannte "informationstechnische Systeme" erfolge nur nach seiner persönlichen Anweisung und Bestätigung einer Landtagskommission, sagte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) am heutigen Donnerstag im Düsseldorfer Parlament. "Bis heute ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden." Die Novelle war Ende 2006 verabschiedet worden. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit aufgrund von Beschwerden gegen das nordrhein-westfälische Gesetz, ob Online-Durchsuchungen grundsätzlich zulässig sind. NRW erlaubt bisher als einziges Bundesland das heimliche Ausspähen privater Computer.

Man beachte: Der OSM wird nicht müde, immer wieder zu betonen, wie dringend man doch die sofortige Einführung der Online-Schnüffelei auf Bundesebene benötige. In einem Bundesland ist die gesetzliche Grundlage vorhanden, wird jedoch seit fast einem Jahr nicht genutzt. Soviel zur Dringlichkeit!

Montag, 22. Oktober 2007

Schäubles absolute Inkompetenz - Das Geständnis

Nach dem ersten Beweis jetzt das Geständnis: Auf die Frage: "Herr Dr. Schäuble, wie können Sie garantieren, dass die Online-Durchsuchung tatsächlich nur in Einzelfällen eingesetzt wird?" sonderte der OSM ein sehens- und insbesondere hörenswertes Statement ab:



Das Gestottere und Genuschel ist wie immer schwer zu verstehen. Eine Passage haben wir dennoch übersetzt, sie ist absolut entlarvend:
„... was immer man unter Online-Durchsuchung versteht - da reden ja auch die Leute alle ganz klug, die keine Ahnung haben. Äh, es ist so aufwendig, dass der Chef des Bundeskriminalamtes, der Herr Ziercke, der versteht ein bisschen was davon, ich versteh’ nichts davon ..."

EBEN !!! Und wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... Dieter Nuhr fragen.

Vorschlag: Vielleicht sollten wir sammeln, das Shirt kaufen und dem OSM schicken ?!!

Link gefunden im law blog.

Bundesweite Demo zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 22.10.2007:
„Bundesweiter Demonstrationsaufruf zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft unter dem Motto „Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte!" zu bundesweiten Demonstrationen am 6. November 2007 auf, um die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung noch in letzter Minute zu stoppen.

Anlass für die Demonstrationen ist die Abstimmung des Deutschen Bundestags am 9. November über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung. Das Gesetz soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer wann mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschließlich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Wir fordern die Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.

Deshalb rufen wir alle Bürger auf, am 6. November von 17:00 bis 19:00 Uhr mit friedlichen Protesten vor Rathäusern und Regierungsgebäuden für unsere Grundrechte einzutreten. Die Kundgebungen knüpfen an die Berliner Großdemonstration vom 22. September an, welche mit 15.000 Teilnehmern die größte Bürgerrechtsdemonstration seit der deutschen Wiedervereinigung war. Wir wollen die Unverhältnismäßigkeit einer totalen Protokollierung jeglicher Telekommunikation nun in vielen deutschen Städten deutlich machen und appellieren an die Bevölkerung, mit ideenreichen Aktionen, Reden und schweigenden Mahnwachen die Einhaltung des Grundgesetzes von unserer Regierung einzufordern.

Demonstrationen sind bereits in Planung in Berlin, Bremen, Frankfurt am Main, Bonn, Köln, Leipzig, Karlsruhe, München und Münster. Weitere Städte sowie Einzelheiten werden auf der Internetplattform des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung abrufbar sein. Wir rufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Kundgebungen auf, Grundgesetze, Kerzen, Fackeln oder Grablichter mitzubringen.

MITMACHEN !!!

Sonntag, 21. Oktober 2007

BKA-Gesetz: Wachen die Länder langsam auf?

Der Oberschnüffelminister posaunte laut heise mal wieder seine Forderung nach der angeblich ach so unverzichtbaren Online-Schnüffelei hinaus: „Online-Durchsuchungen seien eine geeignete Maßnahme, Terroranschläge zu verhindern" - selten so gelacht. Unterstützt wurde er von der Kanzlöse, die mit Sicherheit genau so wenig wie ihr Oberschnüffler weiß, wovon genau sie eigentlich redet.

Demgegenüber scheinen selbst CDU-regierte Länder langsam aufzuwachen: In schriftlichen Stellungnahmen rügen die Länder demnach vor allem, dass das BKA zu stark in die Belange der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe, wie heise berichtet. Das lässt doch jedenfalls ein bisschen hoffen!

Dass das unselige Gesetz ohnehin wohl kaum noch vor der Entscheidung des BVerfG zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes NRW Anfang nächsten Jahres durchgebracht werden kann, verschweigen der OSM und die Kanzlöse wohlweislich ebenso wie die Tatsache, dass bereits hinreichend deutlich geworden ist, dass das BVerfG die Sache recht kritisch sieht. Allerdings interessiert den OSM die Meinung des BVerfG erklärtermaßen ohnehin nur minimal - wenn überhaupt.

Freitag, 19. Oktober 2007

Online-Durchsuchungen ab 2008 in Österreich ?

PC WELT berichtet:

Österreich hat den Weg für den Einsatz staatlicher Überwachungsmethoden auf den Computern von Privatanwendern geebnet. Unter eng gefassten Rahmenbedingungen werden ab dem kommenden Jahr Online-Durchsuchungen möglich sein. Die Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der bei konkretem Tatverdacht eine Online-Durchsuchung von Computern erlauben soll. Allerdings sind dafür strengere Voraussetzungen festgelegt, als dies in Deutschland beabsichtigt ist.

Es muss ein konkreter Tatverdacht auf terroristische oder andere, sehr schwere Verbrechen vorliegen, die mit eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren belegt sind. Eine richterliche Genehmigung muss die Anordnung eines Staatsanwalt zur Online-Durchsuchung bestätigen. Ferner muss eine Kontrolle der Maßnahme durch einen hinzu zu ziehenden Rechtsschutzbeauftragten erfolgen.

Nach der Diskussion des Entwurfs im Ministerrat soll eine Expertengruppe noch technische und rechtliche Details abklären. Spätester Termin für die Einführung der Online-Durchsuchung soll der Herbst 2008 sein. Verfassungsrechtler warnen, der Gesetzentwurf sei womöglich verfassungswidrig. Österreich sei sehr nah dran am Überwachungsstaat.

„...sehr nah dran am Überwachungsstaat" - dann sind wir wohl deutlich näher dran.

Donnerstag, 18. Oktober 2007

Krankendaten bei Google

PC Magazin berichtet:

Kurz nachdem Microsoft verkündet hat, Gesundheitsdaten zentral zu sammeln, will auch Google in diesem Segment aktiv werden. Zudem will der Suchmaschinengigant künftig zahl-reiche Informationen zu Gesundheitsthemen bereitstellen.

Auf einem geschützten Speichermedium sollen persönliche Gesundheitsdaten abgelegt werden, die etwa einem anderen Arzt vorgelegt werden können, der dann mehr Informatio-nen über den Patienten erhält. Bis das Projekt voll einsatzfähig ist, wird es aber wohl noch einige Jahre dauern, meinte Marissa Mayer von Google nach einem Reuters-Bericht. Nach Angaben von InformationWeek.com soll der Dienst Anfang 2008 starten.

Anfang Oktober 2007 hatte Microsoft bereits den Start von HealthVault verkündet. Microsoft will persönliche Gesundheitsdaten verschlüsselt in einer zentralen Datenbank speichern und so die Arztbehandlung vereinfachen.

Persönliche Gesundheitsdaten auf einem geschützten Speichermedium, na klar! Wie lange der Schutz Hackerangriffen wohl standhalten wird?