Im Streit über die heimliche Ausspähung privater Computer bietet das Justizministerium jetzt einen Kompromiss an: "Der Zugriff auf laufende Kommunikation, die mit Passwörtern und Verschlüsselung geschützt ist, ist mit uns sehr wohl vorstellbar", sagte Justizstaatssekretär Lutz Diwell (SPD) am Samstag bei einem Kolloquium des Deutschen Anwaltvereins in Hamburg. Abgelehnt würden aber der heimliche Zugriff auf "Gedanken, die noch nicht nach außen gelangt sind", und auf "geronnene Kommunikation", also abgelegte E-Mails, die nur auf der Festplatte gespeichert sind.
Zustimmen will das Justizministerium damit also der Überwachung von Internettelefongesprächen, die zum Beispiel via Skype geführt werden. Solche Gespräche sind nämlich verschlüsselt und laufen nicht über einen Provider. Nach Darstellung der Polizei können sie nur abgehört werden, indem direkt auf dem Computer von einem der Gesprächsteilnehmer eine Überwachungssoftware installiert wird. Nach Ansicht von Innenminister Schäuble (CDU) ist dies heute schon zulässig, nach Ansicht von Justizministerin Zypries (SPD) eher nicht; über eine gesetzliche Regelung wird verhandelt.
Erfasst wäre von Diwells Angebot auch die Überwachung von passwortgeschützter Kommunikation im gemeinsam genutzten Entwurfsordner eines E-Mail-Providers. Auf diese Weise haben zum Beispiel die Mitglieder der islamistischen Terrorgruppe um Fritz G. Informationen ausgetauscht.
Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes, zeigte sich bei der Hamburger Tagung mit Diwells Angebot nur teilweise zufrieden. Er will auch auf die Festplatte der Computer zugreifen. "Ich will wissen, welche Ziele eine terroristische Vereinigung ins Auge gefasst hat", sagte Ziercke, "nur wenn ich sehe, welche Informationen aus dem Internet heruntergeladen wurden, kann ich erkennen, wo die nächste Gefahr droht."
Einen Kommentar erspare ich mir an dieser Stelle.
1 Kommentar:
so etwas nennt sich dann "Quellen-TKÜ" - Drucksache 16/6885 - ist als Begriff auch viel griffiger als Onlinedurchsuchung.
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