Montag, 23. März 2009

Heute schnüffeln wir im Kongo ...

... und morgen in ganz Deutschland. Wie golem berichtet, hat der deutsche Auslandsgeheimdienst BND mit der Govware für die umstrittene Onlinedurchsuchung in 90 Fällen Computer in Afghanistan und im Kongo angegriffen.

Na, ist doch ein tolles Testfeld für die geplanten Angriffe an der Heimatfont, oder?

Sonntag, 22. März 2009

Zypries will mehr Online-Schnüffelei allüberall

Dass die Generalbundesanwältin die Online-Schnüffelei auch zur Strafverfolgung einsetzen will, wurde bereits berichtet. Leider handelt es sich hier nicht um ihre Privatmeinung, vielmehr ist der entsprechende Gesetzentwurf bereits fertig, wie bei golem nachzulesen ist:

Der Einsatz der Onlinedurchsuchung soll künftig auch auf die Strafverfolgung erweitert werden. Das hat Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärt. "Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen", so Bosbach.

„Bei gutem Willen aller Beteiligten", nicht verehrter WoBo, befördern sie den Gesetzentwurf ganz schnell dahin, wo er hingehört: In die Tonne!

P.S.: „FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte die Bosbach-Ankündigung, ein solches Gesetzesvorhaben innerhalb weniger Wochen abschließen zu wollen, einen "Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte". Wetten, dass sich das im Herbst ganz anders anhört, wenn eine Regierungsbeteiligung ins Haus steht?

Freitag, 20. März 2009

Online-Schnüffelei auch zur Strafverfolgung?

Wie bei redmark.de zu lesen ist, hat die Generalbundesanwältin sich jetzt dafür ausgesprochen, die geheimen Online-Durchsuchungen nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr bei der Terrorbekämpfung sondern auch zur Strafverfolgung einzusetzen:

In dem umstrittenen BKA-Gesetz hatte der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt die Nutzung der geheimen Online-Durchsuchung nur für Zwecke der akuten Gefahrenabwehr gestattet. Geht es dagegen nach den Vorstellungen der Generalbundesanwältin Monika Harms, sollen die Strafverfolgungsbehörden die Erkenntnisse, die mit diesen Maßnahmen gewonnen werden, künftig auch für Zwecke der Strafverfolgung nutzen. Diese Forderung erhob die Generalbundesanwältin jetzt in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt.

Kritik von Datenschützern an derartigen Überwachungsmaßnahmen wollte sie nicht gelten lassen. So verwies sie darauf, dass es Polizei und Staatsanwaltschaften nicht darum gehe, großflächig die Inhalte von PCs einzusehen. Vielmehr komme dieses Verfahren nur in sehr wenigen Fällen zum Einsatz, wobei zudem die Rechte der Beschuldigten gewahrt blieben. Zudem äußerte sie ihr Unverständnis darüber, dass viele Menschen sich vehement gegen die Online-Durchsuchung aussprechen, zugleich jedoch persönliche Daten an vielen Stellen völlig freiwillig preisgeben.

Ihren Vorstoß begründet die Generalbundesanwältin unter anderem mit einer verschlechterten Sicherheitslage in Deutschland aufgrund der anstehenden Bundestagswahl. So sei etwa seit Anfang des Jahres eine deutliche Zunahme der islamistischen Propaganda im Internet zu verzeichnen, die sich explizit an deutsche Bürger richte und die dazu auch in deutscher Sprache verfasst sei. Mittels dieser Propaganda sollten Entscheidungen, etwa über Auslandeinsätze der Bundeswehr, beeinflusst werden, was eine ernst zu nehmende Situation darstelle.

„Nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr ... sondern auch zur Strafverfolgung" - Gibt es irgend jemand, der/die nicht darauf gewettet hätte, dass derartige Ausweitung nicht lange auf sich warten lässt???

Montag, 9. März 2009

Schäuble enttarnt

„Wie lassen sich Einschränkungen der Bürgerfreiheit als Gewinn für alle verkaufen? Indem man sie sprachlich vernebelt. Ein Katalog des Neusprech zur Inneren Sicherheit" findet sich bei Zeit online

Lesenswert!

BND - Schnüffeln, was das Zeug hält

Wie magnus.de berichtet, setzt der BND die Online-Durchsuchung intensiv ein

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat laut Spiegel die Angriffssoftware für Online-Durchsuchungen im Ausland intensiv genutzt. 2008 kamen die Tools in über 2.500 Fällen zum Einsatz, zum Teil um Festplatteninhalte zu kopieren und an die Spione zu übermittelt. Auch wurden Keylogger installiert, um Passwörter abzufangen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel.

Betroffen ist aber offensichtlich nicht nur das Ausland:

Erst im März 2008 war bekannt geworden, dass der BND in Afghanistan den Handelsministers Amin Farhang, sein Ministerium und dessen E-Mail-Kommunikation mit der Spiegel-Redakteurin Susanne Koelbl überwacht hatte. Verantwortlich war die Pullacher BND-Stelle "Operative Unterstützung und Lauschtechnik" (Opus), Referat 26E.