Donnerstag, 31. Januar 2008

Die nächste Verfassungsbeschwerde ...

... diesmal gegen Fingerabdrücke in Reisepässen, von der heise berichtet:

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Bundesverfassungsgericht angerufen. Für die politisch ambitionierte Autorin, die sich mit Romanen wie "Adler und Engel", "Spieltrieb" oder zuletzt "Schilf" einen Namen gemacht hat, ist es laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit schlicht eine "entwürdigende Vorstellung", ihre Fingerabdrücke bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses wie eine Kriminelle abgeben zu müssen. Zudem eröffne der kontaktlos auslesbare Chip auf dem Dokument sowie die Gewöhnung an die Abgabe der höchstpersönlichen Merkmale zahlreiche Missbrauchmöglichkeiten.

Recht so, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Mittwoch, 30. Januar 2008

Zahl der Kontenabfragen im Jahr 2007 auf fast 100.000 gestiegen ...

... wie heise berichtet:

Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind die Abrufe von Bank-konten der Bundesbürger für die Steuerfahndung und die Strafverfolgung im vergangenen Jahr um 15 Prozent im Vergleich zu 2006 nach oben geklettert. In insgesamt 93.560 Fällen sollen Behörden die Kontostammdaten abgefragt haben, berichtet die Tageszeitung Die Welt. Laut Branchenexperten stehen hinter dieser Zahl insgesamt rund 200 Millionen Zugriffe auf Datenbanken der Kreditinstitute, da jede Einzelabfrage etwa anhand eines Na-men und der Adresse eines Verdächtigen eine Art Rasterfahndung in den Systemen auslö-sen und virtuell alle rund 2000 Banken hierzulande nach passenden Kontoverbindungen suchen müssten.

Ekelhaft!

Der Zuständigkeitsstreit beim BVerfG ist zu Ende

Grade kam die Meldung, dass die Zuständigkeitsfragen rund um die Beschwerden zur VDS geklärt sind.

Zuständig ist:

Es sind beide Senate!

Zur Pressemeldung.

Dienstag, 29. Januar 2008

Kennzeichen-Scanning verfassungswidrig ?!!!

Nach einem vom ADAC in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstoßen sieben der acht Bundesländer, in denen Kfz-Kennzeichen per Video-Scanning zu Kontrollzwecken erfasst werden, damit gegen die Verfassung.:


Ein vom Automobilclub in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat jetzt die polizeilichen Kontrollverfahren in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein untersucht. Danach sind lediglich die Regelungen in Brandenburg weitgehend verfassungskonform. „Es ist unbestritten, dass die Polizei schwere Kriminalität wirksam bekämpfen muss und dazu auch geeignete technische Mittel benötigt", so der ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. „Deren Einsatz muss aber in Übereinstimmung mit der Verfassung geschehen und darf nicht zur totalen Überwachung führen."

In dem Gutachten von Prof. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel wird insbesondere kritisiert, dass die Kontrollen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt werden. Sie ermöglichen eine flächendeckende Überwachung und persönliche Bewegungsprofile. Da nennenswerte Fahndungserfolge nicht zu verzeichnen sind, sind die Kontrollen zudem nicht verhältnismäßig.

Völlig unverhältnismäßig ist auch die Regelung in Rheinland-Pfalz, wonach alle Daten – auch so genannte „Nicht-Treffer" – zwei Monate gespeichert werden und deren Benutzung für allgemeine Polizeiaufgaben erlaubt ist. Auch Kontrollen ohne jeden Anlass oder Verdacht, wie in vielen Bundesländern praktiziert, sind problematisch, weil die Entscheidung über die Einschränkung der Freiheit des Bürgers einseitig in das Ermessen der Polizei gestellt wird.

Beim Videoscanning werden Fahrzeuge gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen. Nach Ansicht des Gutachters ist dies ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Trotzdem ignorieren die meisten länderspezifischen Regelungen die Freiheit, über die Preisgabe personenbezogener Daten selbst zu bestimmen. Zulässig wäre ein solches Verfahren aber nur in besonderen Fällen und wenn Zweck, Voraussetzungen und Grenzen dieses Freiheitseingriffs gesetzlich einwandfrei geregelt sind.


Alle Daten - auch so genannte „Nicht-Treffer" - zwei Monate speichern und deren Benutzung für „allgemeine Polizeiaufgaben" erlauben - geht’s s noch??? Nebenbei stellte sich zudem heraus, dass die Effektivität dieser Verfahren gegen Null geht, es wurden lediglich ein paar Kleinkriminelle abgefischt. Aber egal, erst mal Daten sammeln, wer weiß, wozu die noch gut sind . ...

"Online-Durchsuchung" Technisch kaum machbar, verfassungsrechtlich sehr bedenklich

Der Kollege Boecker hatte hier gerade einen Lesebefehl erteilt. Ein weiterer von mir gilt einem Artikel von Burkhard Schröder bei Telepolis. Einleitung und Fazit:

"Die aktuellen juristischen Gutachten zur "Online-Durchsuchung" sind sich in zwei Fragen einig: Technisch ist sie kaum machbar, und gegen sie sprechen schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken."

Sachlich, objektiv, unaufgeregt, überzeugend, kurz: Lesenswert!

Reichstagsbrand-Verordnung

Bald ist es erst - oder schon - 75 Jahre her: In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 brannte der Reichstag lichterloh, was die Nazis dazu veranlasste die staatliche Komplettüberwachung einzuführen. Nur einen Tag später trat die Reichstagsbrand-Verordnung in Kraft, mit der die Grundrechte der Bürger sehr stark beschnitten wurden. Dieses Gesetz schränkte persönliche Rechte wie Briefgeheimnis und freie Meinungsäußerung wie auch die Pressefreiheit ein. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen legalisierten die Nazis ebenso. "Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" war der erste Grundstein zur Etablierung der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.

Und heute? Heutzutage geht das Ganze offensichtlich auch ohne Reichstagsbrand, es heißt nur etwas anders, „Vorratsdatenspeicherung" zum Beispiel, oder auch „Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren", was auch noch zynisch als „mehr Grundrechtsschutz als bisher" verkauft wird. Insider sprechen eher von „Online-Durchsuchung light"

Wenn sich Geschichte wiederholt, wie ein altes Sprichwort sagt, steht uns noch einiges bevor!

Montag, 28. Januar 2008

Ein Lesebefehl

ohne jeden weiteren Kommentar: Invasion der Freiheitsfresser!

Bayern-Trojaner für Skype

PC Magazin berichtet:

Aus Dokumenten, die der Website Wikileaks zugespielt wurden, geht hervor, was sich der Freistaat Bayern das Abhören von Skype-Telefonaten und das Ausspionieren der Skype-Buddy-Liste kosten lässt.

Die bayerische Abhörsoftware kommt als Trojaner durchs Netz. Das geht aus der Leis-tungsbeschreibung der von der Firma DigiTask entwickelten Software hervor: "Das Konzept der Firma DigiTask sieht es vor, auf dem PC des Überwachten eine so genannte Skype-Capture-Unit zu installieren. Diese Capture-Unit ermöglicht das Mitschneiden der Skype-Kommunikation, wie zum Beispiel Voice und Chat, sowie die Ausleitung an einen anonymen Recording-Proxy. [...]

Für die Installation der Skype-Capture-Unit wird eine ausführbare Datei mitgeliefert die zum Beispiel als Anhang an eine E-Mail versendet werden kann oder aber direkt auf dem Ziel-system installiert werden kann." Den bei Wikileaks veröffentlichten Dokumenten ist zu ent-nehmen, dass der "Bayern-Trojaner" für Skype von den Behörden zum Preis von 3.500 Euro "pro Monat und Maßnahme" gemietet werden muss. Dazu kommen "einmalige Installations-kosten vor Ort für den Auf- und Abbau" von 2.500 Euro. Der "Mietpreis der SSL-Dekodierung pro Monat und Maßnahme" schlägt ebenfalls mit 2.500 Euro zu Buche. Wie das bayerische Justizministerium in einem Schreiben an die Generalstaatsanwälte in Mün-chen Nürnberg und Bamberg sowie die Präsidenten der Oberlandesgerichte dieser Orte mitteilt, sind "die Kosten für die Beschaffung einer DV-Ausstattung (Hard- und Software) ausschließlich aus dem Polizeihaushalt aufzuwenden.

... Nach Installation greift der Trojaner der Firma DigiTask die gewünschten Informationen vor der Verschlüsselung durch Skype ab, verschlüsselt sie mit AES und leitet sie an einen "anonymen Recording-Proxy" weiter. Von dort werden die Daten "an den eigentlichen Re-cording-Server" übertragen, wo der Zugriff "mittels mobiler Auswertestationen" erfolgen kann. Dort lassen sich die mit geschnittenen Telefonate und Chats live verfolgen. Wie die Überwachungssoftware gegebenenfalls installierte Firewall- und an die Viren-Software ü-berwinden soll, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Jo mei, für die Sicherheit ist den Bayern nichts zu teuer ...

Sonntag, 27. Januar 2008

Wahlbeobachtung in Hessen

Erste Berichte über die Beobachtung des Wahlablaufes in Hessen (wegen der Verwendung der Wahlcomputer) sammelt seit dem späten Mittag netzpolitik.org.

Bitte nicht nur den Bericht und die Kommentare lesen, sondern auch den Links folgen!

Samstag, 26. Januar 2008

Völlig Merk-befreit

Dass die bayerische Justizministerien ihrem Namen mal wieder absolut keine Ehre macht; zeit die neueste Nachrist bei SPON u.a.:

Bayern will Pädophile per GPS kontrollieren

Als erstes Bundesland will Bayern manche entlassene Sexualstraftäter mit Hilfe von Ortungsgeräten kontrollieren. Diskutiert wird nach SPIEGEL-Informationen ein elektronisches Armband, in dem das satellitengestützte Navigationssystem GPS installiert ist. ... "Ziel ist nicht die Totalüberwachung", sagt Justizministerin Beate Merk (CSU). Man wolle niemanden auf Schritt und Tritt beobachten. "Wir wollen nur besonders rückfallgefährdete Gruppen wie Pädophile von bestimmten Sicherheitszonen, zum Beispiel Kindergärten, fernhalten."...Aus ihrer Sicht gebe es keinen Grund, für den Schutz potenzieller Opfer auf den Einsatz von neuen Technologien zu verzichten, sagte Merk. "Sich hier „Denkblockaden aufzuerlegen, würde dem Schutz der möglichen Opfer, vor allem der Kinder, auf gar keinen Fall gerecht", warnte die CSU-Politikerin.

Sieht eher so aus, als ob diese Dame an einer permanente „Denkblockade" leidet!

Staatstrojaner - Tut gar nicht weh ...

... glaubt man den jetzt vom Oberschnüffelministerium ins Netz gestellten „Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen".

WENN man denen denn glaubt ... (z.B.: „Zunächst zur Klarstellung: Die Online-Durchsuchung dient ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken." Ja, nee, is klar ... )

Mittwoch, 23. Januar 2008

Ausweispflicht in Internetcafés ???

Heise berichtet:

Verfassungsschutz-Experten von Bund und Ländern beraten heute über neue technische Möglichkeiten für die Behörden bei der Terrorismus-Bekämpfung. Zur Diskussion stehen laut einem Arbeitspapier, das dem Südwestrundfunk (SWR) nach eigenen Angaben vorliegt, eine gesetzliche Ausweispflicht für die Nutzer von Internetcafés, Handy-Ortungen in Echtzeit, verdeckte Durchsuchung von Wohnungen und Erleichterungen beim Umgang mit Geheim-Dokumenten.

"Wünschenswert wäre eine gesetzliche Regelung analog der italienischen Vorgehensweise - also der Fertigung einer Kopie des Personalausweises in Verbund mit einer eindeutigen Benutzer-ID für die Dauer des Callshopbesuches", zitiert der SWR aus dem Papier. Zur Handy-Ortung heißt es demnach dort: "Sinnvoll wäre die Möglichkeit, die Standortdaten von Telekommunikationsgeräten und Funkzellenabfragen beim Provider in Echtzeit abfragen zu können, um kurzfristig operative Maßnahmen einleiten zu können."

Wünschenswert, liebe Leute, wünschenswert wäre, alle Schnüffelphantasten lebenslang auf eine einsame Insel zu verbannen, natürlich ohne Strom, Telefon und Internet, auf dass sie sich tagein und tagaus gegenseitig überwachen - und den Rest der Bevölkerung endlich mit ihrem Unfug in Ruhe lassen!

Dienstag, 22. Januar 2008

Skandal: Amerikanisch-Deutsche Postschnüffelei

Ein Leser machte mich auf einen m.E. wirklich brisanten Artikel in der ZEIT aufmerksam:

Kaum bekannt ist jedoch, dass die US-Behörden auch bei Paketen, Päckchen und Briefen schon seit mehreren Jahren verlangen, dass ihnen vorab Daten über Absender, Empfänger und - sofern verfügbar - über den Inhalt mitgeteilt werden. ...

Bislang hat sich in der EU nur Österreich vehement gegen die Weitergabe der Postdaten gewehrt. "Schließlich würde dies dem Postgeheimnis widersprechen, wonach Daten über Sendungen nur an Absender oder Empfänger mitgeteilt werden dürfen", protestiert Michael Homolla, Sprecher der Österreichischen Post. Jetzt aber soll es ein für alle bindendes internationales Abkommen geben. Nach Informationen von ZEIT online finden derzeit geheime Verhandlungen über den Postdaten-Austausch statt. Ziel: Verpflichtung aller Staaten auf einen einheitlichen Standard. Nämlich - nach dem Willen der USA - den amerikanischen. ...

Auch Briefe und Dokumente unterliegen grundsätzlich dieser Regelung, heißt es im sogenannten Advanced Air Manifest. Für die Umsetzung wäre eigentlich ein Beschluss des Weltpostvereins nötig, den es aber bislang nicht gibt. In dieser Organisation sind die großen, früher oder heute noch staatlichen Postunternehmen sowie die zuständigen offiziellen Stellen vertreten. ...

Zu den Gesprächen über eine Ausweitung des Datenaustauschs konnte oder wollte sich ein Vertreter der Deutschen Post nicht äußern - wegen der "Schwierigkeit der Materie".

Auch von der Bundesregierung ist keine Auskunft zu erhalten, auch nicht darüber, wer die Gespräche für die deutsche Seite führt. Das Auswärtige Amt ließ mitteilen, in der Angelegenheit sei das Bundesinnenministerium zuständig. Das jedoch verweist auf das Bundeswirtschaftsministerium. Dort wiederum sagt eine Sprecherin lediglich: "Das Thema Postdatenübermittlung wird in unterschiedlichen Gremien erörtert." Allerdings sei ihr Haus nur im Rahmen des Weltpostvereins damit befasst.

Wenn die Meldung zutreffen sollte, schlicht ein Skandal, diese klammheimliche Aushebelung des Postgeheimnisses! Un die Ministerien wiegeln ab, anstatt konkret Stellung zu beziehen. Es lebe die DAF!

Montag, 21. Januar 2008

Der kleine Abhörratgeber

Ein Leser machte mich auf eine Seite aufmerksam, die ich dem geneigten Publikum nicht vorenthalten will: Der kleine Abhörratgeber. M.E. lesenswert.

Sonntag, 20. Januar 2008

Das Haltbarkeitsdatum eines Joghurts

ergibt sich aus dem aufgebrachten Druck. Die Pflicht, einen solchen Aufdruck aufzubringen ergibt sich aus § 7 LMKV (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung).

Die geplante Lockerung der Einschränkungen für Abhörmaßnahmen sei nicht akzeptabel, sagte Ulrich Schellenberg aus dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Schäuble ziehe nun sogar die erst Anfang des Jahres in Kraft getretenen, an sich bereits sehr löchrigen Bestimmungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern im Rahmen der Neuregelung der allgemeinen Telekommunikationsüberwachung in Zweifel. "Durch den Vorstoß des Bundesinnenministeriums entsteht der Eindruck, dass das Haltbarkeitsdatum eines Gesetzes unter dem eines Joghurts liegt".


Vielleicht sollte man jedes Gesetz, bzw bereits den Entwurf, mit einer der Regelungen des § 7 oder 7a LMKV versehen, um den permanenten Anschlägen auf die Grundrechte der Bürger Vorstößen von WibaS auf irgendeine Art und Weise Herr zu werden.

"Kein Grundrecht ist absolut", meinte der auch für den Schutz der Verfassung verantwortliche Politiker.


Es gibt aber nach der Rechtsprechung des BVerfG jedenfalls den Kernbereich privater Lebensgestaltung, dessen innerste Sphäre, die Privatssphäre, einen absolut geschützten Kernbereich enthält, der gegen jeden Eingriff des Staates geschützt ist. Es scheint mir in WibaS Weltbild zu passen, dass der promovierte Jurist das lieber vergessen möchte.

Samstag, 19. Januar 2008

Die spinnen, die Bayern !!!

SPON berichtet:

Bayern will eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung

Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gewünschte Online-Durchsuchung per "Staats-Trojaner" liegt auf Eis, bis das Bundesverfassungsgesetz die Rechtmäßigkeit prüft. So lang will Bayern nicht warten: ... Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will im Februar einen Gesetzentwurf für Online-Durchsuchungen auf den Weg bringen. "Wir warten nicht mehr", sagte er am Wochenende dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" werde er die bayerischen Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, dass sie bei einem begründeten Verdacht auf schwere Straftaten Festplatten überprüfen könnten. SPD, FDP und Linke kritisierten den Vorstoß Bayerns.
...
Die FDP verwies darauf, dass vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu Online-Durchsuchungen zu erwarten sei. "Es zeugt von grober Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, wenn Bayern jetzt eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen will", sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler. Die Online-Durchsuchung sei ein so "massiver Eingriff" in die Grundrechte, dass "Hau-Ruck-Aktionen und übertriebener Ehrgeiz hier völlig fehl am Platz" seien.

In der Tat, ebenso respektlos wie schwachsinnig, zumal wenn das Gesetz im Februar auf den Weg gebracht werden soll und kurz danach ohnehin eine Entscheidung des BVerfG zur grundsätzlichen (Un-)zulässigkeit der Online-Schnüffelei zu erwarten ist. offensichtlich bloßes Profilierungstheater!

Freitag, 18. Januar 2008

MicroSchrotts groteskes Schnüffelprogramm

PC WELT berichtet:

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Microsoft im Jahr 2006 ein Patent auf eine Technologie eingereicht, mit der sich Mitarbeiter eines Unternehmens nahezu komplett überwachen lassen. Den Antrag für das Patent hatte Microsoft vor 18 Monaten eingereicht und es wurde vom U.S. Patent Office mittlerweile veröffentlicht. Es beschreibt ein Überwachungssystem, bei dem kabellos beispielsweise jeder Herzschlag, die Hirnsignale, die Körpertemperatur, die Gesichtsbewegungen und -züge und der Blutdruck überwacht werden. Die Daten, so ist dem Patent zu entnehmen, sollen dazu dienen, um den Zustand, den Stress oder Frust es Mitarbeiters zu überprüfen, um einschreiten zu können, wenn die Belastung zu hoch wird. Dabei würden auch Alter und Gewicht des Mitarbeiters berücksichtigt.

Grauenhafte Vorstellung!

Mittwoch, 16. Januar 2008

Eilantrag gegen VDS ausgebremst

Zwei Juristen, drei Meinungen: Dieses alte Sprichwort bewahrheitet sich leider gerade beim des Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der „Mega-Verfassungsbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung, wie taz berichtet:

Die erhoffte Eilentscheidung lässt auf sich warten - weil sich die Richter darum streiten, wer das spannende Verfahren bearbeiten darf. ... Eigentlich ist das ein klarer Fall für den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der die meisten Grundrechtsklagen bearbeitet. Dort ist der liberale Richter Wolfgang Hoffmann-Riem für den Datenschutz zuständig. ... Doch auch der konservative Udo Di Fabio aus dem Zweiten Senat will das Verfahren betreuen. Sein Argument: Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung setzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie um - und für Europarecht sei nun mal er zuständig.

Jetzt hängen die Eilanträge in der Luft. Denn bis zur Klärung der Zuständigkeit ist niemand für den Fall verantwortlich. In Karlsruhe wird damit gerechnet, dass die Richter zunächst lange Schriftsätze wechseln, in denen sie begründen, warum ihr Senat den Fall bekommen soll und der andere nicht.

Das darf doch wohl nicht wahr sein!

(Link gefunden im law blog)

Schnüffel-Schäuble - Der Irrsinn geht weiter

SPON berichtet:

Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche sollen künftig vor Abhörmaßnahmen des BKA nicht mehr absolut geschützt sein. In den jüngsten Entwurf des neuen BKA-Gesetzes ist der Abhörschutz weiter eingeschränkt worden, bestätigte das Bundesinnenministerium. In den jüngsten Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes sei "eine Ausnahme vom Schutz der Berufsgeheimnisträger eingefügt" worden, erklärte ein Sprecher.

Demnach sollen im Einzelfall auch Telefone und Räume bislang besonders geschützter Be-rufsgruppen abgehört werden können, "soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist." Das sei beispielsweise bei einer Gei-selnahme denkbar. Die Daten dürften in diesen Fällen jedoch ausschließlich zur Abwehr der jeweiligen Gefahr verwendet werden. Die Regelung sei "fachlich erforderlich und verfas-sungsrechtlich nicht zu beanstanden", erklärte der Sprecher. Durch die enge Zweckbindung sei eine - missbräuchliche - weitere Verwendung der Daten ausgeschlossen.

„Missbräuchliche Verwendung der Daten ausgeschlossen" - ja, nee, is klar! Wer’s glaubt - wird selig - oder wandert ggf. in U-Haft, je nachdem.

Montag, 14. Januar 2008

Datenspeicherung - die nächste Verfassungsbeschwerde droht

Wie heise berichtet, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, falls die Bundesregierung dem Vorhaben der EU-Kommission zur 13-jährigen Speicherung von Fluggastdaten zustimmt. "Mit der Registrierung Millionen unbescholtener Urlauber und Geschäftsreisender droht der nächste Verfassungsbruch", warnt Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. "Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorratsdatenanhäufung eindeutig verboten – egal für welche Zeitdauer und welche Personen", ergänzt der Jurist.

Gut so !

Freitag, 11. Januar 2008

Tauschen gegen Schnüffeln

Von einer netten Aktion des AK Vorratsdatenspeicherung berichtet heise:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat ein Verfahren ausgearbeitet, um der Registrierungspflicht auch von vorausbezahlten Handykarten ein Schnippchen zu schlagen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern hat dafür eine Tauschbörse für SIM-Karten eingerichtet. Jeder Interessierte kann an eine dort angegebene Adresse eine mit mindestens zehn Euro aufgeladene und freigeschaltete Prepaid-Karte zusammen mit ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag schicken. Nach wenigen Tagen erhält er eine vergleichbare Smartcard fürs Handy eines anderen Nutzers zurück. Telefoniert der Teilnehmer an der Tauschbörse damit, sind beim Mobilfunkanbieter die Personalien des ursprünglichen Käufers der Karte gespeichert. Der Organisator des Wechselspiels selbst protokolliert nach eigenen Angaben keinerlei persönliche Daten der Tauschpartner. Die Registrierungspflicht von Handys wird so größtenteils ad absurdum geführt.

Erschreckend in diesem Zusammenhang - und ein Grund mehr, sich der Aktion anzuschließen:

Laut Bundesnetzagentur riefen Behörden 2006 über drei Millionen Mal Kundendaten bei den Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste oder Finanzdienstleistungsaufsicht hätten sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber.

Nachtrag: Nach einer Meldung des AK Vorratsdatenspeicherung man sich entschlossen, die Handykarten-Tauschbörse vorerst auszusetzen. Ziel ist, die Sicherheit der einzelnen Teilnehmer weiter zu erhöhen und eine Überwachung noch wirkungsvoller zu verhindern.

Mittwoch, 9. Januar 2008

Kundendaten für Testzwecke missbraucht

Wie heise berichtet, missbrauchen deutsche Unternehmen Kundendaten für Testzwecke:

Laut einer Untersuchung des Ponemon-Instituts gefährden mehr als drei Viertel der deutschen Unternehmen vertrauliche Kundendaten, indem sie diese in Anwendungsstests oder bei der Softwareentwicklung benutzen. Sie sehen in den Daten eine kostengünstige Grundlage für Softwaretests. Im internationalen Vergleich bildet Deutschland damit das unrühmliche Schlusslicht. In anderen Länder kommen echte Daten erheblich seltener zum Einsatz: USA (69 Prozent), Großbritannien (58 Prozent) und Frankreich (43 Prozent).

Wieder einmal ein Anlass, an zurückhaltenden Umgang mit den eigenen persönlichen Daten zu erinnern und diese eben nicht unkritisch irgendwo einzutragen, ohne sich vorher die Frage zu stellen, ob das auch wirklich erforderlich ist.

Dienstag, 8. Januar 2008

Seid wachsam !

Mal etwas Kulturprogramm: Reinhard Mey war in den Siebzigern und Achtzigern schwer angesagt, heute ist es leider etwas still um ihn geworden - wohl auch ein Indikator für den intellektuellen Zustand unserer (?) Gesellschaft. Ein Kommentator im law blog des Kollegen Vetter machte auf einen hörenswerten Song bei YouTube aufmerksam: Sei Wachsam - SEHR hörenswert!

Montag, 7. Januar 2008

Vorratsdatenspeicherung gegen Gewaltkriminalität?

Hat OSM hat mal wieder ein Musterstück von Volksverdummung geliefert, von dem heise berichtet?

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble argumentierte heute auf einer Wahlkampfveranstaltung ... mit den Gewalttaten, die in den vergangenen Wochen Aufsehen erregt hatten, für die Vorratsdatenspeicherung. Erst heute Morgen haben erneut Jugendliche zwei Fahrgäste in der Münchner U-Bahn krankenhausreif geprügelt. Der CDU-Politiker meinte, dass die Festnahme der zwei Täter, die im Dezember einen Rentner überfallen haben, mittels Vorratsdaten erfolgt sei, weshalb deren Speicherung nötig sei. Allerdings wurden die Täter zu einem Zeitpunkt, an dem das Gesetz noch gar nicht in Kraft war, nicht mittels Vorratsdaten, sondern durch die Ortung eines gestohlenen Mobiltelefons ermittelt. Auch in dem zweiten spektakulären Fall wurden die Täter weder durch Vorratsdaten noch durch die ebenfalls ins Feld geführte Videoüberwachung gefasst, sondern durch Zeugenaussagen.

Angesichts der bisherigen Glanzleistungen dieses Herrn auf dem Gebiet IT-Technologie besteht allerdings ggf. auch die Möglichkeit, dass er’s tatsächlich nicht besser wusste bzw. die Unterschiede nicht kannte. ...

Donnerstag, 3. Januar 2008

Globaler Trend zur Totalüberwachung

Wie PC Magazin berichtet, sollten Deutsche, die (noch) auf Datenschutz Wert legen, nach Griechenland umziehen:

Das Land führt das Ranking der 47 geprüften Staaten an und hat als einziges Land 2007 das Prädikat "ausreichender Schutz gegen Missbrauch" bekommen. Meiden sollte man hingegen Großbritannien: Es bildet in der EU das Schlusslicht - mit der Einstufung als "endemische Überwachungsgesellschaft", zusammen mit Russland, Malaysia, China, Singapur, Taiwan, Thailand und den USA.

Das umfangreiche Datenschutzgesetz, das Griechenland so gut hat abschneiden lassen, orientiert sich dabei am deutschen Vorbild. Da ist es besonders bitter, dass das Vorbild Deutschland abgerutscht ist und 2007 nur noch auf dem siebten Platz rangiert - im vergangenen Jahr besetzte man mit der Einstufung "Umfangreicher Schutz und Sicherungsmaßnahmen" noch den Spitzenplatz in Europa. Die Klassifizierung hat sich gleich um zwei Stufen auf "Einige Sicherheitsmaßnahmen, aber geschwächter Schutz" verschlechtert – mit der Bemerkung "alarmierend starker Abbau des Schutzes".

... und bis hin zur „endemischen Überwachungsgesellschaft" werden wir es auch noch schaffen, das walte Wolfgang!

Zwischenupdate & Veranstaltungshinweis für den 15.01.2008

Ich wünsche, dass alle Leser ein geruhsames Weihnachtsfest hatten, gut ins neue Jahr gekommen sind und mein Mitblogger sich an dem gewonnenen Kalender erfreut.

Zwei, drei Themen möchte ich kurz aufgreifen:

Als erstes: Der ein oder andere mag die Umsetzung meiner Vorankündigung erwartet haben, aber ich war ein bisschen angeschlagen und im Büro war zu viel los, um das auch noch zu stemmen, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Die Fehlinfos von der Webseite des BMJ steht auf meinem Plan; Versprochen!

Als zweites: Ich bin am 08.01.2007 zu einer Vortragsveranstaltung zur Vorratsdatenspeicherng und den Berfsrechtlichen Implikationen von einem Kreis von Steuerberatern eingeladen worden. Leider ist das eine nicht-öffentliche Veranstaltung, die aber sicherlich spannend und informativ werden wird. Ich werde fragen, ob ich berichten darf.

Als drittes: Am 15.01.2008 findet eine Informations- und
Diskussionsveranstaltung in Köln statt: “Deutschland – ein Überwachungsstaat“ statt, Beginn 19.30 Uhr im Bürgerhaus Kalk, Kleiner Saal, Kalk-Mülheimer Str. 58, 51103 Köln(-Kalk). Der Kreisverband der Partei “die Linke“ hat die Veranstaltung organisiert.

Als Referenten sind eingeladen:
Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie
Ein Vertreter der Deutschen Journalisten Union/DJU (angefragt)
Ralf Michalowsky, Pressesprecher der LINKEN NRW
sowie - ob meines Engagements beim AK VDS - meine Wenigkeit.

Ich muß dabei auch noch meine normale Arbeit - daily business - erledigen. Nach den Vorträgen im Januar wird's aber hoffentlich ein bisschen ruhiger werden und dann steht die Serie mit dem BMJ an...

Mittwoch, 2. Januar 2008

Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke ???

Das Jahr beginnt an der Datenfront leider nicht mit guten Nachrichten, sondern mit dem üblichen Politiker-Blabla, diesmal von der geschätzten (?) Bundesjustizministerin Zypries. Nach ihren Angaben der Bundesjustizministerin im FOCUS-Interview vom 29.12.2007 sollen die gespeicherten Daten von Telefon- und Internetverbindungen auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. „Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte die SPD-Politikerin in einem Interview des Nachrichtenmagazins FOCUS. „Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."

Liebe Frau BJMin,

1. Die Glaubwürdigkeit und insbesondere das Vertrauen der Bürger hat der Staat schon lange verloren, nicht zuletzt wegen derartiger Gesetze;
2. Die „Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie" ist mit den Daten sehr wohl möglich, nämlich auf dem einfachen Wege, dass die Musikindustrie Strafanzeige gegen illegale Up- bzw. Downloader erstattet, die dann Staatsanwaltschaft pflichtschuldigst die Daten abfragt, die dann der Industrie spätestens bei der Akteneinsicht zur Verfügung stehen;
3. Es bleibt zu hoffen, dass das BVerfG diesem Gesetzesmonstrum baldmöglichst den Garaus macht und die am 31.12.2007 eingereichte Verfassungsbeschwerde nebst Eilantrag kurzfristig den Erfolg haben, dass die Vorratsdatenspeicherung zunächst ausgesetzt und dann für verfassungswidrig erklärt wird.