Samstag, 30. Juni 2007

Schmierentheater !

Der Kollege Boecker hatte ja schon auf den FR-Artikel hingewiesen, wonach der Oberschnüffelminister seine Online-Schnüffelei für nicht verhandelbar hält und diese nun offensichtlich mit der Brechstange durchzudrücken versucht. Dort findet sich auch die Passage:

Als "dummes Gerede" bezeichnete der Bundesinnenminister den Vorwurf, sein Vorstoß zur Online-Ausspähungen von Verdächtigen sei unvereinbar mit dem Grundgesetz. "Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird", sagte Schäuble. In der Diskussion über die Online-Durchsuchung hatten Zypries und Rechtspolitiker von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei mehrfach Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet.

ch, wirklich? Und wie lässt sich diese Äußerung mit der aus „Unionskreisen" vereinbaren die noch vor wenigen Tagen bei WELT ONLINE lesen war:

... Schäuble ist nach WELT-ONLINE-Informationen bereit, der SPD eine Brücke zu bauen. So besteht er nicht mehr auf einer Grundgesetzänderung. Sollten die Sozialdemokraten ihn davon überzeugen, dass Online-Durchsuchungen im geltenden Verfassungsrahmen möglich sind, werde er dies akzeptieren, hieß es in.

iel durchgeknallter geht es kaum noch: Erst dauert es Wochen, wenn nicht gar Monate, bis der Oberschnüffelminister begreift, dass seine Schnüffelphantasien mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen sind, was ihn sodann veranlasst, schönfärberisch von erforderlichen „Ergänzungen" des Grundgesetzes zu schwafeln. Dann muss er angeblich gerade von der SPD davon überzeugt werden, dass das alles doch gar nicht so schlimm und durchaus auch ohne Verfassungsänderung zu machen ist. Und nun reagiert er geradezu beleidigt, wenn „Zypries und Rechtspolitiker von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei mehrfach Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit" äußern.

Stoff für eine Fernsehklamotte, würde es hier nicht um Pläne gehen, die unsere Verfassung und unseren Staat entscheidend verändern können - und zwar zum Negativen!

eine Karikatur...

Zum (hoffentlich) entspannten Wochenende: eine Karikatur

"nicht verhandelbar"

"Wir brauchen das BKA-Gesetz dringend - und ein Gesetz ohne Online-Durchsuchung wird es nicht geben", soll es aus Kreisen des Innenministeriums heißen "Dieser Punkt ist nicht verhandelbar.".

"Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird", sagte Schäuble.

Alleine der Ansatz, einen gewissen Punkt nicht zur Verhandlung stellen zu wollen, ist in einer Demokratie schon ein bedenklicher Punkt, denn der zum Erlass des Gesetzes notwendige Konsens läßt sich im Regelfall nur über Verhandlungen erreichen.

Dass WibaS nicht bereit ist, einen solchen Konsens anzustreben, sondern einfach nur und ohne jedes Hinterfragen seines Vorhabens seinen Kopf durchsetzen möchte, vermag angesichts seiner Äußerungen nicht mehr so wirklich zu überraschen.

Via FR-Online

Freitag, 29. Juni 2007

Schäuble - plant schon wieder einen neuen Datenpool

Der Oberschnüffler gibt nicht auf: Sind gerade mal zwei Tage vergangen, ohne dass irgendwo erneut seine gebetsmühlenartig wiederholte Forderung nach Legalisierung der Online-Schnüffelei veröffentlich wurde, berichtet heise jetzt von neuen Plänen:

„Schäuble kündigte außerdem an, nach dem Vorbild der USA auch in Europa die Daten von Fluggästen sammeln und auswerten zu wollen. Einen entsprechenden Passus hat sich die EU bereits im momentanen Abkommen ausbedungen. "Völlig unverantwortlich" wäre es angesichts der terroristischen Bedrohung, die Fluggastdaten nicht mittelfristig auch selbst zu nutzen, betonte Schäuble. "Wir werden auch in Europa versuchen, ein entsprechendes System aufzubauen." Im Zusammenhang mit den Beratungen mit den USA sei im Kreise der Innenminister bereits darüber gesprochen worden. Notwendig sei dies etwa im Hinblick auf das Reiseaufkommen zwischen Großbritannien und Pakistan."


Hört der denn nie auf ???

EU-Datenschützer kritisiert Schäuble

tagesschau.de berichtet:

Der Kompromiss zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA ist nach Meinung des EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx eine Gefahr für die europäischen Bürgerrechte. In einem Brief übt er scharfe Kritik an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der das Abkommen mit der amerikanischen Regierung ausgehandelt hat.

Künftig sollen die US-Behörden nur noch Zugriff auf 19 statt bisher 34 persönliche Daten von europäischen Flugreisenden in die USA haben, darunter der Name und die Adresse des Reisenden bis hin zur Kreditkarten- und Telefonnummer. Im Gegenzug wird die Speicherdauer von dreieinhalb auf 15 Jahre erhöht. Mit Hilfe der Fluggastdaten will Washington den internationalen Terrorismus bekämpfen.

In den ersten sieben Jahren gelten die Daten nach einem internen EU-Dokument als "aktiv", für den Rest der Zeit als "schlafend". In diesen letzten acht Jahren bedarf es nach Angaben von EU-Diplomaten einer Sondergenehmigung des mächtigen US-Heimatschutzministeriums, damit Behörden wie das FBI die Angaben nutzen können.

"Ich habe große Zweifel, ob das Ergebnis dieser Verhandlungen voll mit den europäischen Grundrechten übereinstimmt", schreibt Datenschützer Hustinx in seinem Brief an Schäuble. Insbesondere die lange Speicherdauer von 15 Jahren sei problematisch. Hustinx bemängelte, dass es "keine Grenze gibt, was US-Behörden mit den Daten tun können". EU-Bürger hätten keinerlei stabile rechtliche Handhabe gegen einen möglichen Missbrauch ihrer persönlichen Angaben.


„Was US-Behörden mit den Daten tun können" - das ist die eine drängende Frage. Die andere ist die, ob nicht auf diese elegante Weise deutsche und europäische Datenschutzbestimmungen unauffällig umgangen werden können. Der Oberschnüffelminister hat sich ja auch schon bei anderer Gelegenheit äußerst tolerant gezeigt, was die Nutzung illegaler Quellen angeht. Wer sagt bzw. garantiert also, dass die in den USA langfristig gespeicherten Daten nicht auch wieder von deutschen Behörden genutzt werden können?

Datenschützer in S-H lehnen Vorratsdatenspeicherung ab

heise online berichtet:

„Im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages von Schleswig Holstein hat das dortige unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) eine Stellungnahme zur so genannten Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. In der Stellungnahme kommen die Datenschützer zu dem Urteil, dass die geplanten Änderungen bei der Telekommunikationsüberwachung, bei der Telekommunikations-Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden sollen, europarechts- und verfassungswidrig sind. Dementsprechend appellieren sie an die Politiker, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen."

Die Botschaft höre ich wohl, allein, es fehlt mir der Glaube ... daran, dass irgendeiner der Schnüffelfans sich von diesem klaren Votum auch nur irgendwie beeindrucken lassen wird.

Donnerstag, 28. Juni 2007

Offener Brief an die Bundeskanzlerin

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Sie haben bei Ihrer Vereidigung dem Schwur geleistet, unter anderem das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren. Ich wende mich an Sie, weil auch ich bei meiner Vereidigung als Rechtsanwalt geschworen habe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren.

Derzeit finden sich immer wieder öffentliche Äußerungen von Politikern und Politikerinnen, die zum Zwecke der Sicherung der inneren Sicherheit eine erhebliche Verschärfung der Staatlichen Eingriffbefugnisse auch in die Rechte von unverdächtigen Bürgern fordern. Auch sind in der Vergangenheit Gesetze verabschiedet worden, die die Gefahr in sich bergen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland schrittweise in einen Staat wandelt, der sich Befugnisse gegeben hat, ohne jeden konkreten Anlass seine Bürger zu überwachen.

Insbesondere das Verhalten des Herrn Innenministers zeigt Tendenzen, dass dieser in eklatanter Art und Weise seinen Amtseid, die Verfassung zu schützen und zu achten, wiederholt bricht, beziehungsweise zu brechen droht. Höchst bedauerlicherweise greifen Sie in diese Diskussion überhaupt nicht ein, sondern hüllen sich in Schweigen.

Vor dem Hintergrund einer "terroristischen Bedrohung" wird in der Bevölkerung wiederholt, bewusst und systematisch Angst geschürt. Damit werden Überwachungsgesetze, die sich anlass- und verdachtsunabhängig gegen praktisch jeden richten, gefordert, begründet und umgesetzt. Diese stellen eine allenfalls oberflächliche Beruhigung der zuvor geschürten Ängste dar, erscheinen für den Schutz vor Anschlägen jedoch weitgehend nicht geeignet, weil sie sich, wenn man das möchte, ohne weiteres umgehen lassen. Welcher Terrorist würde ohne hinreichende Verschlüsselung Anschläge planen und diese Pläne unverschlüsselt über das Internet verbreiten? Ein Terrorist, der sich so verhalten würde, erscheint nicht als Bedrohung.

Unabhängig davon ist eine weitreichende Überwachung der Gesamtbevölkerung, insbesondere ihres Telekommunikationsverhaltens, zur Bekämpfung einer "terroristischen Gefahr" unverhältnismäßig, da diese jeden einzelnen Bürger unter Generalverdacht stellt. Das Sammeln von personenbezogenen Daten aller Bürger auf Vorrat ist mit unserer Verfassung nicht, vorallem nicht ohne weiteres, in Einklang zu bringen. Nicht alleine notwendig ist dabei auch eine strikte Zweckbindung der Daten.

Das ständige Gefühl, möglicherweise vom Staat überwacht zu werden, birgt die Gefahr in sich, dass sich Bürgerinnen und Bürger in der Wahrnehmung wichtiger demokratischer Rechte wie Versammlungsfreiheit, freie Informationsbeschaffung und freie Meinungsäußerung einschränken, wie bereits 1983 vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil festgestellt wurde. In einer Gesellschaft, in der kritische Denkweisen, kritische Äußerungen und nonkonformes Verhalten, ohne jeden Gesetzesbruch die Angst vor Nachteilen nach sich ziehen, werden Konformismus und demokratische Unmündigkeit erzeugt; eine solche Gesellschaft würde kulturell verarmen und ihre Identität verlieren.

Konkret wurden und werden ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahmen geplant und bereits teilweise beschlossen, die in unsere Grundrechte massiv eingreifen:

* ein verfassungswidriges Luftsicherheitsgesetz
* eine Anti-Terror-Datei mit unklaren Grenzen und Aufnahmevoraussetzunge
* eine Bundesweite Steuernummer
* ein Elektronischer Reisepass mit biometrischen Merkmalen
* Genanalysen
* Online-Durchsuchung
* Online-Zugriff auf Melderegister durch Polizeibehörden
* Präventive Einschränkung der Freizügigkeit
* Rasterfahndung
* Videoüberwachung
* eine Vorratsdatenspeicherung mit unklaren Grenzen
* eine mit dem ursprünglichen Zweck des Mautsystems unvereinbare Nutzung
* Engere Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Verfassungsschutz und der Polizei

Diese und weitere Vorhaben greifen tief und in vielfacher Weise in das Grundgesetz, die Grundrechte der Bürger und das bestehende Wertesystem unserer Gesellschaft ein. Nicht immer ist dabei auch eine hinreichende Rechtfertigung für diese Eingriffe ersichtlich, denfalls wird diese, wenn sie vorhanden sein sollte, nicht transparent gemacht.

Durch die bundesweite Steuernummer ist jeder Bürger und jede Bürgerin durch eine eindeutige, zentral gespeicherte Kennung in diversen Datenbanken erfasst. Mit dem Online-Zugriff auf Melderegister können mit minimalem Aufwand (und damit minimaler Hemmschwelle) personenbezogene Daten angefordert und vollautomatisch verarbeitet werden. Diese technischen Lösungen verleiten dazu, Daten für vollkommen neue Zwecke zu nutzen, wie beispielsweise Erkennung auf Videobildern.

Ein konkretes Beispiel für eine derartige Zweckentfremdung und Aufweichung der grundgesetzlich notwendigen Zweckbindung der Daten ist das LKW-Mautsystem. Es war ursprünglich nur zur Abrechnung der LKW-Maut bestimmt. Offiziell wurde es mit dieser klaren Zweckbindung eingeführt, die aber bereits kurz darauf aufgehoben wurde. Bereits in der Spezifikation der Ausschreibung waren Eigenschaften vorgesehen, die über den ursprünglichen Zweck weit hinaus gehen. Das System ist in der Lage, den kompletten Personenverkehr auf deutschen Autobahnen zu überwachen. Dieser Einsatz, der dem ursprünglich verabschiedeten Gesetz deutlich widerspricht, wurde bereits 2005 von Bundesinnenminister Schäuble gefordert. Es besteht den Anschein, dass bewußt hohe Hürden bei der Zweckbindung in das Gesetz geschrieben wurden, um dieses verfassungskonform gestalten zu können und bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes die bedenkliche Erweiterung der Zweckbindung der Daten geplant war.

Persönlichkeits- und Bewegungsprofile werden in unterschiedlichsten Lebensbereichen erstellt und miteinander verknüpft. Die geplante Vorratsdatenspeicherung erlaubt eine vollständige und rückwirkende Analyse persönlicher, privater und beruflicher Interessen und des damit einhergehenden Verhaltens der Bürger.
Ich erlaube mir an dieser Stelle eine Kurzzusammenfassung, wie es zu der geplanten Vorratsdatenspeicherung kam: Der 15. Deutsche Bundestag hat am 17. Februar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Beschluss gefasst, die auf den Weg gebrachte Datenspeicherung mit einer Mindestspeicherfrist und damit eine Speicherung von Daten auf Vorrat, abzulehnen. Am 14. Dezember 2005 hat dann das Parlament der Europäischen Union die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Eine der wesentlichen treibenden Kräfte war dabei die Bundesministerin der Justiz, was sich unter anderem daran zeigt, dass sie alle deutschen EU-Abgeordneten angeschrieben hat und für das Vorhaben geworben hat. Inzwischen geriert sie sich allerdings öffentlich als Person, die sich erfolglos für ein Verhindern der Richtlinie eingesetzt haben will. Nunmehr ist der Deutsche Gesetzgeber dabei, die zweifelhafte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und dabei - so auch die Vorschläge und Forderungen des Bundesrates - noch erheblich über die Anforderungen des EU-Vorhabens hinauszugehen.

Die Positionsermittlung, ob durch Mobiltelefone, RFID-Chips (elektronischer Reisepass), Überwachungskameras und/oder Maut-Brücken, erlaubt eine umfassende und praktisch lückenlose Verfolgung jeder Bewegung der Bürger in der Bundesrepublik.

Die heimliche Online-Durchsuchung von privaten Computern ist ein massiver Eingriff in den höchstpersönlichen Raum der Bürgerinnen und Bürger. Da sie unbemerkt stattfinden soll, müssen alle Bürger und Bürgerinnen in ständiger Angst vor dieser Maßnahme leben und werden ihr Verhalten entsprechend anpassen, auch wenn Ihnen nichts vorgeworfen wird und vorgeworfen werden kann. Eine aktive Manipulation des untersuchten Computers ist bei einer Online-Durchsuchungen nicht nur denkbar, sondern technisch fast unvermeidlich. Dies macht den Wert einer verdeckten Online-Durchsuchung als gerichtliches Beweismittel prozessrechtlich äußerst zweifelhaft. Außerdem speichert ein Computer, anders als die meisten anderen Haushaltsgegenstände, oft über lange Abschnitte des Lebens seiner Nutzer detaillierte und sehr intime Informationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich, der gegen Eingriffe von Seiten des Staates besonders geschützt sein muß.

Im Fall der Anti-Terror-Datei werden Informationen zusammengeführt, die zuvor aus gutem Grund, er findet sich in der Vergangenheit, getrennt gehalten wurden. Die Trennung von Polizei und Geheimdienst wird nunmehr schleichend aufgehoben, da immer wieder politische Forderungen nach der Zusammenführung der auf der einen oder anderen Seite vorhandenen Daten aufgestellt werden. Das zeigt sich bei den zweifelhaften Flügen von Militärflugzeugen beim G8-Gipfel, die - angeblich - sehr kurzfristig geplant worden sein sollen; es gibt aber Hinweise, dass diese Flüge langfristig geplant wurden.

Durch die Zusammenführung von Daten und das Zusammenwirken der einzelnen Überwachungsmaßnahmen wird eine neue Dimension der Gefährdung von Grundrechten erreicht.

Die Bestrebungen, das Grundgesetz in seinem Wesensgehalt, nämlich dem Schutz der Bürger- und Menschenrechte, zu ändern, um Überwachungsmaßnahmen "verfassungskonform" gestalten zu können, erscheinen schlicht verfassungsfeindlich. Die Schutzfunktion des Grundgesetzes, den schleichenden Übergang in einen vom Bild des Grundgesetzes abweichenden Staat nachhaltig zu verhindern, droht dabei ausgehöhlt zu werden.

Es werden bewusst Gesetze formuliert, die im Widerspruch zum Geist des Grundgesetzes stehen, und wiederholt vom Verfassungsgericht beanstandet und aufgehoben werden müssen. Unter anderem wird versucht, über die "Hintertür EU-Recht" die Verfassung und den geäußerten Willen der gewählten Volksvertreter zu umgehen. Ein MdB hat öffentlich gefordert, die (sinngemäß) "Grenzen des Grundgesetzes dadurch auszuloten", dass wiederholte Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden, in der Hoffnung, dass früher oder später eines dabei ist, dass Verfassungsgemäß ist. Das ist einem Verfassungsstaat unwürdig, denn bereits der Gesetzgeber hat die Verfassung zu achten und zu schützen.

Maßnahmen, die die Grundpfeiler unseres Gesellschaftssystems versetzen sollen, müssen offen, breit und wahrheitsgemäß in der gesamten Gesellschaft diskutiert werden, um Akzeptanz und Rechtfertigung zu erlangen. Diese tiefgreifenden Änderungen werden jedoch zur Zeit eher still und heimlich im Hinterzimmer formuliert und - so hat es jedenfalls den Anschein - im Eilverfahren vom Parlament verabschiedet.

Der Datenschutz und die Informationelle Selbstbestimmung sind Güter von Verfassungsrang. Deshalb muss auch den Bedenken der Datenschutzbeauftragten Gehör geschenkt werden. Denkbar wäre etwa, dass bei fachlich begründeten Bedenken gegen Gesetzesvorhaben die Datenschutzbeauftragten eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht einleiten können, was das Inkrafttreten bis zum Abschluss der Prüfung durch das BVerfG aufschiebt.

Dass der Bundespräsident unabhängig Gesetze im Sinne seiner Aufgabenstellung prüft und diese zumindest manchmal trotz politischen Druckes zurückweist, ist ein kleiner, aber leider nicht hinreichender Lichtblick, zumal die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten nach überwiegender Auffassung beschränkt ist.


Frau Bundeskanzlerin, Sie haben am 30.11.2005 in Ihrer Regierungserklärung ausgeführt: "Er [der internationale Terrorismus] richtet sich gegen unser gesamtes Wertesystem, gegen Freiheit, Toleranz, Respekt und die Achtung der Menschenwürde, gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Würden wir diese Werte aufgeben, würden wir uns selbst aufgeben."

Bei mir entsteht angesichts der vielfältigen Pläne zur Einschränkung der Grundrechte der Bürger und des angedachten Umbaus des Grundgesetzes der nachhaltige Eindruck, dass die Freiheit nicht nur vom internationalen Terrorismus bedroht wird, sondern auch durch mangelndes Augenmaß der Politik, sodass die Gefahr besteht, dass die Politik das bestehende Wertesystem aufgibt.


Bitte setzen auch Sie sich für das bestehende Wertesystem, ein freiheitliches, demokratisches, rechtsstaatliches, sowie tolerantes, respektvolles, die Menschenwürde der Bürger achtendes freiheitliches Deutschland ein.

Bitte richten Sie Ihren in der Regierungserklärung geäußterten Apell "Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen!" nicht nur an die Bürger, sondern nehmen Sie ihn sich auch selbst zu Herzen: Mehr Freiheit wagen.

Mit freundlichen Grüßen




Dominik Boecker (Rechtsanwalt)



Vorstehender Text wurde von mir verfasst und steht unter folgender Lizenz:

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Diese Lizenz bedeutet, dass mein Text kommerziell und nichtkommerziell vervielfältigt, verbreitet und öffentlich aufgeführt darf und Bearbeitungen angefertigt werden dürfen, wenn dabei mein Name genannt wird.

Köln, am 28. Juni 2007

Sonntag, 24. Juni 2007

Schäublismus

Der Kollege Siebers hat zwei neue Begriffe kreiert: Schäublist bzw. Schäublismus:

„Definition: Ein Schäublist ist eine Person, die zwanghaft versucht, jede andere Person zu zwingen, alle denkbaren persönlichen Daten zu offenbaren. Den krankhaften Zwang als solchen nennt man Schäublismus."

Ein durchaus berechtigter Vorschlag angesichts der aktuellen Meldung bei heise:

Schäuble hält Online-Durchsuchungen für "lebensnotwendig"

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich erneut nachdrücklich dafür ausgesprochen, rasch eine gesetzliche Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen zu schaffen. "Die Überwachung der Kommunikation ist lebensnotwendig", verglich er die gewünschte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Ausspähen privater Festplatten und von Speicherplattformen im Netz laut Agenturmeldungen gleichsam mit der Luft zum Atmen. Deutschland sei gemeinsam mit anderen Staaten seit geraumer Zeit "im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus", erklärte der CDU-Politiker. Selbstmordanschläge radikaler Islamisten in Deutschland halte er "für möglich". Deswegen sei es wichtig, so viele Informationen wie möglich zu sammeln.

Zuvor hatte August Hanning, Staatssekretär in Schäubles Ressort, in einem Hintergrundgespräch mit ausgewählten Pressevertretern Alarm ausgelöst. Deutschland sei immens gefährdet, hatte es dort geheißen. Der Ex-Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) fühlte sich an die Zeit vor dem 11. September erinnert: "Wir sind voll ins Zielspektrum des islamistischen Terrors gerückt." Von einer konkreten Anschlagsgefahr wollte Hanning zwar nicht sprechen; es könne aber auch nicht mehr von der vielfach bemühten rein "abstrakten Gefährdungslage" die Rede sein. Einzelheiten zu der schwer greifbaren Zwischenstufe zwischen abstrakt und konkret verriet Hanning nicht.

Die Einschätzung des Bundesinnenministeriums beruht unter anderem auf der Zunahme von immer präziseren Anschlägen im Norden Afghanistans, wo deutsche Soldaten stationiert sind.


Nahezu täglich beglückt der Oberschnüffelminister das Volk und alle die es hören wollen - schlimmer aber noch: Alle, die es schon lange nicht mehr hören können (!!!), mit seiner Forderung nach Freigabe bzw. Legalisierung der Online-Schnüffelei, nun wieder sekundiert von seinem ebenfalls keinesfalls zweifelsfreien (s. vorletzter Beitrag) Innenstaatssekretär.

Der einzige, der dieses technisch wie rechtlich mehr als fragwürdige Instrument von zudem höchst zweifelhafter Effizienz wirklich „wie die Luft zu Atmen" zu brauchen scheint, ist der Oberschnüffler selbst - sonst schlicht NIEMAND!

Im Übrigen typisch ist wieder einmal die Art der Argumentation: Hier wird wieder alles bunt zusammengewürfelt, um bei den Bürgern ein unbestimmtes Angst- bzw. Bedrohungsgefühl zu erzeugen: Angeblich „immer präzisere Anschläge im Norden Afghanistans", der 11. legendäre September 2001, dessen wahren Geschichte vielleicht nie an’s Tageslicht kommen wird und - ohne jetzt Verschwörungstheorien dreschen zu wollen - wohl mit Sicherheit nicht die ist, die uns als regierungsoffizielle Version verkauft wird. Und auch diesem Grunde soll die Online-Schnüffelei legalisiert werden - dass diese Schnüffelei dann nicht nur potentielle Terrorverdächtige erfassen wird, kann natürlich niemanden ernsthaft stören, oder ?

Die Methode ist klar: Steter Tropfen höhlt den Stein - und auch den Bürger sowie den Koalitions"partner". Die SPD hat zwar - zugegebenermaßen etwas überrauschend - neulich einen Gesprächstermin über dieses unappetitliche Thema platzen lassen, aber das hindert W.i.b.a.S. natürlich nicht, nahezu täglich seine Maximalforderungen hinauszuposaunen in der Hoffnung, sich zu einem späteren Zeitpunkt dann doch noch auf einen Kompromiss verständigen zu können - so dieser Koalition denn noch eine längere Existenz beschieden sein sollte.

Dumm nur, dass sein Wunschkoalitionspartner, die F.D.P., diesen Unsinn - jedenfalls derzeit noch - anscheinend noch vehementer ablehnt als die uneinheitlich auftretende SPD. Es bleibt abzuwarten, wie lange de F.D.P. standhaft bleibt, wenn die Beteiligung an der Macht winkt. Eine Justizministerin namens Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wäre eine gute Garantin ...

 

Donnerstag, 21. Juni 2007

Warum immer die Juristen?

Es ist doch nicht zum Aushalten! Warum müssen es eigentlich immer - oft sogar promovierte - Volljuristen sein, die durch Schnüffel- und Überwachungsphantasien dumm auffallen - und dazu oft auch noch solche, deren Vergangenheit jedenfalls nicht über jeden Verdacht erhaben ist, um es einmal vorsichtig auszudrücken?

Wie bei web.de zu lesen ist, spricht sich Herr Dr. iur Wiefelspütz für verstärkte Überwachung Autonomer aus:

„Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat die angekündigte stärkere Überwachung der autonomen Szene durch den Verfassungsschutz wegen der G-8-Krawalle befürwortet. "Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit, dass das geschieht", sagte Wiefelspütz im WDR. Er reagierte damit auf eine Ankündigung des Innenstaatssekretärs August Hanning, der zur Aufklärung der autonomen Szene V-Leute, Observationen und Telefonüberwachungen einsetzen will."

Tjaja, der Herr Wiefelschnüff - oder auch WirrerSchnüff, den versteht ja wohl ohnehin keiner mehr so wirklich. Erst outet er sich als Fan von Schäubles Schnüffelplänen, dann ist er wieder - jedenfalls teilweise - strikt dagegen. Erst hält er Art. 35 GG (Amtshilfe) für die Rechtsgrundlage von Tornado-Einsätzen zur Observation von Demonstranten, kurz danach bezeichnet er die Aktion als verfassungswidrig. Nun findet er wieder verstärkte Überwachung Autonomer gut. Erst paktiert er mit dem Oberschnüffelminister, dann mit dessen Staatssekretär, von dem SPON folgendes berichtet:

„Als Konsequenz aus den Krawallen beim G-8-Gipfel hat der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, eine verstärkte Überwachung der Autonomen angekündigt. "Wir müssen die Szene, die sich sehr konspirativ abschottet, intensiver beobachten", sagte Hanning im SPIEGEL-Interview. "Das gilt besonders für den Verfassungsschutz, der mehr operativ in diese Strukturen eindringen muss, mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen - seien es V-Leute, Observationen oder abgehörte Telefonate."

Ja, der Dr. iur. Hanning, Ex-BND-Präsident, quasi Ex-Schnüffler von Amts wegen mit anscheinend nicht gerade untadeliger Vergangenheit. Der Herr will also verstärkt Telefone abhören - streng im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, versteht sich!

Ja, nee, is' klar!

Wer war das?

Test für Insider: Drei Gesichter, drei Zitate.


1. Ordnen Sie das passende Zitat dem jeweiligen Gesicht zu.
2. Welches der drei Zitate ist frei erfunden?

a) „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen."

b) „Ich liebe - Ich liebe doch alle - alle Menschen - Na ich liebe doch - Ich setzte mich doch dafür ein!"

c) „Niemand hat die Absicht, die Bürger auszuspionieren, ich liebe doch alle - alle ihre Daten."

Wer die richtige Lösung findet, darf das Bild seines Lieblingspolitikers ausschneiden und behalten!

 

Mittwoch, 20. Juni 2007

Atempause bei der Online-Schnüffelei?

Wie WELT online berichtete, hat die SPD am 19.o6.2007 überraschend eine erste Koalitionsrunde mit Schäuble abgesagt:

„Vor der Sommerpause wird es nichts mehr mit einem Gesetz, das Fahndern den Zugriff auf privaten Festplatten erlaubt. Gespräche zwischen Innenminister Wolfgang Schäuble und der SPD sind gescheitert. Die Sozialdemokraten lassen sich Zeit mit einem Kompromiss.

... Der Minister ist der Ansicht, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die Online-Durchsuchung dringend zur Gefahrenabwehr im Anti-Terror-Kampf braucht. Dem BKA sollen zudem bundesweite Rasterfahndungen und akustische Wohnraumüberwachungen erlaubt werden. Schäuble will diese Fahndungsinstrumente in das BKA-Gesetz aufnehmen, obwohl dazu höchstrichterliche Rechtsprechungen vorliegen oder anhängig sind.

... Schäuble ist nach WELT-ONLINE-Informationen bereit, der SPD eine Brücke zu bauen. So besteht er nicht mehr auf einer Grundgesetzänderung. Sollten die Sozialdemokraten ihn davon überzeugen, dass Online-Durchsuchungen im geltenden Verfassungsrahmen möglich sind, werde er dies akzeptieren, hieß es in Unionskreisen.

... Für den SPD-Innenexperten ist die BKA-Novelle das wichtigste sicherheitspolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode, bedeutender als etwa die Anti-Terror-Datei. „Die BKA-Novelle ist notwendig, aber wir werden keine schnellen Ergebnisse bekommen. Schon gar nicht bei der Online-Durchsuchung", sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz WELT ONLINE. Es sei noch viel Überzeugungsarbeit erforderlich, da es in der Sozialdemokratie eine „weitgehende Ablehnung" gebe: „Die Skepsis in der SPD-Bundestagsfraktion gegenüber Online-Durchsuchungen ist erheblich." Falls die Union auf scharfe Ansagen und ein Hau-Ruck-Verfahren setze, könne nichts erfolgreich angepackt und zu Ende gebracht werden.

... Die Umsetzung stockt auch deshalb, weil sich das Koalitionsklima beim Thema innere Sicherheit Innenexperten zufolge im vergangenen halben Jahr erheblich verschlechtert hat. Im Streit um die richtigen Mittel zur Terrorbekämpfung zeigte sich der Innenminister empört über den früheren SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter. Dieser hatte nach Schäubles Vorstoß, bei Terrorverdacht vom Prinzip der Unschuldsvermutung abzurücken, vor Methoden wie im US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba gewarnt. Die SPD-Seite wiederum legte Schäuble kürzlich nahe, besser gleich mit der FDP zu verhandeln. Der Minister habe doch selbst durchblicken lassen, dass er einen anderen Wunsch-Koalitionspartner als die Sozialdemokraten habe. Allerdings lehnten die Delegierten des FDP-Bundestages in Stuttgart vergangene Woche heimliche Online-Durchsuchungen klar ab. Dieser „schwerwiegende Eingriff in die Bürgerrechte ist nicht hinnehmbar", heißt es in dem Beschluss.

Mit einer ähnlichen Begründung hatte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) am 10. Februar Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz eingelegt, das dem Geheimdienst das Ausspähen privater Computer erlaubt. Die Online-Durchsuchung sei ein „drastischer Eingriff in die Freiheit der Bürger, der schwerer wiegt als der Große Lauschangriff", sagte Baum."


So weit - so schlecht, insbesondere dass hier wieder der Eindruck erweckt wird, der Oberschnüffelminister könne/müsse ggf. von der SPD davon überzeugt werden, „dass Online-Durchsuchungen im geltenden Verfassungsrahmen möglich sind" - bisher war es gerade W.i.b.a.S., der nur mühsam begriff, dass seine Vorhaben ohne Verfassungsänderungen - von ihm schönfärberisch Ergänzung genannt - nicht realisierbar sein würden und eher die SPD, die auf verfassungsrechtliche Bedenken hinwies - alle Zweifel an der Standfestigkeit der Justizministerin einmal ebenso ausgeklammert wie das Staunen über die wankelmütige Argumentation des „Innenexperten" Wiefelschnüff.

Nur - wozu der ganze blinde Aktionismus? Die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Innenministers und Schäuble-Kritikers Gerhart Baum ist in der Welt. Das BVerfG wird also ohnehin über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit derartiger Aktionen zu befinden haben. Was bitte hindert daran, diese Entscheidung einfach in aller Gelassenheit abzuwarten, anstatt mit Gewalt ein verfassungsrechtlich höchst zweifelhaftes Projekt mit Gewalt durchzupeitschen, um dann zu riskieren, dass es mit der nächsten Verfassungsbeschwerde wieder kassiert wird?

Dienstag, 19. Juni 2007

Biometrische Pässe - ersichtlich überflüssig

Der Oberschnüffelminister will bekanntlich immer mehr biometrische Daten von Passinhabern speichern - ersichtlich überflüssig, wie eine Meldung bei heise zeigt:

„Bundesregierung: Terroristen nutzten keine deutschen Pässe

Bei keinem durchgeführten oder geplanten und aufgedeckten Terroranschlag seit dem Jahr 2000 wurden deutsche Ausweise von Terroristen benutzt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Diese begehrte Auskunft über die Frage, ob biometrische Pässe aus Sicherheitsgründen notwendig seien.

Insgesamt wurden nach regierungsamtlicher Auskunft zwischen 2001 und 2006 trotz erhöhter Terrorgefahr nur 6 Fälschungen und 344 Verfälschungen deutscher Pässe durch die Bundespolizei festgestellt. Auf die Bitte der Linksfraktion, die Benutzung deutscher Pässe bei Terroranschlägen oder Anschlagsplanungen tabelliert nach Jahr und Anlass darzustellen, lautet die lakonische Antwort: "Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt." Damit ist die Argumentationskette brüchig geworden, die die Aufnahme biometrischer Informationen als sinnvolle Maßnahme im Kampf gegen den Terror begründet."


Tja, durch Brüchigkeit zeichnet sich die Argumentation des Oberschnüffelministers zur Rechtfertigung der von ihm geforderten Ermächtigungsgesetze ja des öfteren ebenso aus, wie durch mangelnde Akzeptanz seitens wirklicher Praktiker, wie z.B. der GdP. „Bei keinem seit dem Jahr 2000 wurden deutsche Ausweise von Terroristen benutzt", „Nur 6 Fälschungen und 344 Verfälschungen deutscher Pässe" innerhalb von fünf Jahren (!), und das, wo sicherlich Hunderttausende Pässe überprüft worden sind. Aber W.i.b.a.S. braucht die Daten, egal wofür, weshalb und warum. Hat er nicht heute erst wieder gesagt: „ich brauche" die Online-Schnüffelei, äh, Verzeihung Online-Durchsuchung? Eben, er braucht sie, sonst eher niemand!

Schäuble und IT-Firmen in einem Boot ?!

Wie bei heise zu lesen ist, wollen Staat und Wirtschaft im Bereich Internetsicherheit künftig stärker kooperieren.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der Vorsitzende des neuen Vereins "Deutschland sicher im Netz" (DSiN), Heinz-Paul Bonn, haben dazu am heutigen Dienstag in Berlin ein Kooperationsabkommen unterzeichnet.

... besteht gemäß der Vereinbarung aber auch "ein Bedürfnis an der Entwicklung und Herstellung von sicherer Hard- und Software". "Den Schutz werden wir nur durch gemeinsame Anstrengungen erreichen", betonte Schäuble. "Es darf sich keiner aus der Verantwortung stehlen." ... Der CDU-Politiker übernahm im Gegensatz die Schirmherrschaft über die neue Institution, die über eine "sehr ausgewogene Beteiligung" verfüge. Microsoft habe bei der gesamten Initiative "eine ganze Menge Verdienste", lobte Schäuble den Softwaregiganten, der für die beschränkte Sicherheit seiner eigenen Produkte immer wieder Kritik einstecken muss.


Der Oberschnüffelminister, der nicht müde wird, tagtäglich und passenderweise selbst bei dieser Veranstaltung wieder die Notwendigkeit der Online-Schnüffelei zu propagieren, als Schirmherr, der Microschrott lobt, also die Firma, deren Software mehr Sicherheitslecks hat als ein Schweizer Käse Löcher und „gemeinsame Anstrengungen" fordert - Nein nicht Monty Python, nicht Comedy, sondern bittere Realität - oder besser Realsatire?

Soweit schon schlimm genug, noch schlimmer vielleicht, dass führende IT-Firmen mit diesem Mann in ein gemeinsames Boot steigen. Traut da noch irgendwer irgendwem ???

Programmtipp: Arte warnt vor totaler Kontrolle

Der Fernsehsender Arte veranstaltet am heutigen Dienstagabend ab 20:40 Uhr einen Themenabend zum drohenden modernen Überwachungsstaat.

Den Anfang macht "Kontrolle total", ein französischer Beitrag von Etienne Labroue, den Kritiker der FAZ bereits als einen "einzigen Horrortrip" durch die moderne Gesellschaft gewertet haben. In dem Beitrag kommt unter anderem die RFID-Kritikerin Katherine Albrecht zu Worte, deren Deutschlandbesuch im Jahre 2004 sinnigerweise aufdecken half, dass in Kundenkarten der Metro AG RFID-Chips eingelassen waren. Metro musste diese Kundenkarten später zurückziehen.

Anschließend folgt "Widerstand.com", der sich mit dem französischen Big Brother Award und dem RFID-Zapper des Chaos Computer Clubs beschäftigt. Außerdem beleuchtet "Widerstand.com" das Freenet-Projekt und die Arbeit von Künstlergruppen, die mit verschiedenen Aktionen gegen die Überwachung protestieren. Den Abschluss bildet der mehrfach ausgestrahlte Beitrag "Big Brother City" von Duncan Campbell über die allgegenwärtigen Überwachungskameras in Großbritannien.

(Quelle: Heise)

Montag, 18. Juni 2007

Deutschland einig Schnüffelland ?!

Wie bei WELT-ONLINE zu lesen ist, verhandelt die Koalitionsrunde am 19. Juni 2007 die sog. „Online-Durchsuchung":

„Dürfen Fahnder unerkannt auf privaten Festplatten herumschnüffeln? Innenminister Wolfgang Schäuble will es ihnen erlauben und befasst nun erstmals die Regierung mit dem Thema. Ein Kompromiss zwischen CDU und SPD scheint in greifbarer Nähe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Innenexperten wollen morgen klären, ob das Bundeskriminalamt (BKA) Online-Durchsuchungen als Mittel zur Gefahrenabwehr im Anti-Terror-Kampf einsetzen darf und ob eine Grundgesetzänderung nötig ist. Auf Letzterem besteht Schäuble nach WELT-ONLINE-Informationen nicht mehr. Sollte die SPD ihn davon überzeugen, dass Online-Durchsuchungen im geltenden Verfassungsrahmen möglich sind, werde er dies akzeptieren, hieß es in Unionskreisen."

Das ist ja wohl der Gipfel der Unverfrorenheit! Erst musste der Oberschnüffelminister mühsam davon überzeugt werden, dass sein Vorhaben mit dem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar ist und überhaupt erst nach einer Grundgesetzänderung (nicht -ergänzung, Herr Oberschnüffelminister!) möglich wäre. Und dann soll gerade „die SPD ihn davon überzeugen, dass Online-Durchsuchungen im geltenden Verfassungsrahmen möglich sind" ???

Auszug aus einem WELT-ONLINE-Interview vom o6. Mai 2007 mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit der treffenden (?) Überschrift „Zypries warnt vor Aufweichen der Verfassung" (Ach, wirklich?)

W.O.: Schäuble will das Gesetz im Sommer fertig haben. Machen Sie da mit?

Zypries: Für mich geht Sorgfalt vor Schnelligkeit. Immerhin geht es um erhebliche Grundrechtseingriffe. (Hört, hört!)

W.O.: In Schäubles Gesetzentwurf sind notwendige Verfassungsänderungen in den Artikeln 2, 10 und 13 eingeräumt.

Zypries: Eins nach dem andern. Erst müssen mich die Sicherheitsbehörden überzeugen, dass eine Online-Durchsuchung erforderlich und technisch möglich ist. Dann kann man prüfen, ob und wie eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung aussehen kann. Dabei spielen auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eine Rolle, das den Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt hat. Auf Festplatten werden heute oft höchstpersönliche Dinge gespeichert. Das müssen wir berücksichtigen.

- Aber anscheinend war das alles nur heiße Luft. Dass Frau Zypries umzukippen droht, wurde bereits 2 Tage (!) nach diesem Interview deutlich, vgl. hier.

Kurze Zusammenfassung: „Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht in der geplanten Online-Durchsuchung von Computern keine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung. Es gehe nicht darum, den Menschen vollständig auszuspionieren, sagte die SPD-Politikerin. Für die Online-Durchsuchung müssten zunächst aber klare gesetzliche Grundlagen geschaffen werden."

Soviel zur Halbwertszeit eines Politiker(innen)worts. Mir ist schlecht!

Freitag, 15. Juni 2007

Noch 16 Tage: Die Personenkennziffer - Der Einstieg in die Totalüberwachung ?!

Folgende Nachricht des wrs-Verlages sei insbesondere allen denen zur Lektüre empfohlen, die - wie leider die überwiegende Mehrheit des Volkes - offensichtlich völlig uninformiert ist, wohl nicht zuletzt wegen des diesbezüglich wieder einmal festzustellende völligen Versagens der Medien (ob z.B. das unsägliche Blondchen P.H. sich gerade inner- oder außerhalb des Knastes befindet, ist anscheinend deutlich interessanter):

Ab Juli kommt die eindeutige Personenkennziffer für alle Bürger

Von der Öffentlichkeit (leider einmal wieder, Anm. d. Red.) weitgehend unbemerkt wird zum 1. Juli 2007 die eindeutige, lebenslang gültige Personenkennziffer für jeden Bürger eingeführt. Nachdem der Bundesrat der Steueridentifikationsverordnung zugestimmt hat, wird das Bundeszentralamt für Steuern ab Juli damit beginnen, allen rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen eine solche ID-Nummer zuzuweisen.

Im Zuge der Einführung der eindeutigen Steueridentifikationsnummer werden erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik alle bisher dezentral bei rund 5.200 Meldestellen geführten Datenbestände in einer Behörde gesammelt. Das dafür zuständige Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de), das dem Bundesfinanzministerium angegliedert ist, wird diese Nummern vergeben, die die bislang von den einzelnen Bundesländern vergebenen Steuernummern ersetzen sollen. Die neue elfstellige Personenkennziffer enthält neben Angaben zum Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse und Namen. Im Einzelnen werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) folgende Daten zu natürlichen Personen gespeichert:

- Identifikationsnummer
- Wirtschafts-Identifikationsnummern
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensnamen/Künstlernamen
- Tag und Ort der Geburt
- Geschlecht
- gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
- zuständige Finanzbehörden
- Sterbetag.

Die Daten können bis zu 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gespeichert werden.

Im Zuge des Vergabeprozesses und dem erstmaligen Abgleich aller Meldedaten aus Deutschland erwartet die Bundesregierung einige Schwierigkeiten, zumal die Meldebehörden angewiesen sind, Unrichtigkeiten bei den Datenbeständen bei dieser Gelegenheit zu beseitigen. Experten gehen daher davon aus, dass es drei bis vier Jahre dauern dürfte, bis alle Bürger mit der neuen Nummer erfasst sind. Die ersten Bescheide mit den neuen ID-Nummern sollen ab Oktober verschickt werden.

Ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger

Datenschützer sehen die neue Personenkennziffer sehr kritisch. Sie weisen u.a. darauf hin, dass mit diesem eindeutigen Merkmal der Einstieg in eine Totalüberwachung möglich sei. So sehen die Datenschützer die Gefahr, dass diese Identifikationsnummer entgegen der im Gesetz beschlossenen Zweckbindung auch in anderen Behörden gespeichert werden könne. Ebenso sei es möglich, dass diese Nummern den Kommunikationspartnern der Finanzbehörde bekannt werden, die diese Daten dann etwa für wirtschaftliche Zwecke nutzen könnten. Zwar sehen die aktuellen Bestimmungen vor, dass nur die Finanzämter Daten beim BZSt abrufen dürften, während andere Behörden nur in Ausnahmesituationen darauf zugreifen können. Nach den Erfahrungen der jüngsten Zeit sei aber damit zu rechnen sein, dass schon bald weitere Lockerungen bei diesen Nutzungseinschränkungen getroffen werden.


Der letzte Satz kann nicht deutlich genug betont werden, vgl. das Gezerre um die - derzeit gesetzlich noch nicht erlaubte - Nutzung der Mautdaten (Dafür, dass diese nicht dennoch schon stattfindet, würde ich nicht einmal einen Finger in’s Feuer legen).

Mittwoch, 13. Juni 2007

Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Mitlesen

Der Oberschnüffelminister wird ja nicht müde, nahezu täglich mit permanenter Ignoranz verfassungsrechtlicher Bedenken die Legalisierung der sog. „Online-Durchsuchung" zu fordern.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist die Dokumentation der „Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die "Online-Durchsuchung" im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen (VSG NRW)" interessant, die bei hrr-strafrecht.de veröffentlicht ist.

Dort finden sich u.a. auch die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Online-Durchsuchung vom März 2007 und der legendäre Beschluss des BGH StB 18/06 vom 31.o1.2007, mit dem die Schnüffelei (jedenfalls vorläufig) gestoppt wurde sowie ein Aufsatz von Buermeyer: "Online-Durchsuchung". Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme.

(Link gefunden bei lawgical)

Die Sch-Sch-Liste

Rechtsanwaltskollege Werner Siebers hat gestern Abend eine Idee in Sein Blog geschrieben: Die Sch-Sch-Liste. Sein Beitrag endet mit den Worten:

Die Sch-Sch-Liste, damit die Wähler bei den nächsten Wahlen nachvollziehen können, wer ihnen beim Stoffwechselendprodukt-Ablegen am liebsten in die Schüssel schauen möchte, ob nicht Demonstrantengene in der Wurst sind.


Vielleicht greift jemand ja die Liste auf, damit sich bei den nächsten Wahlen zeigen kann, ob es etwas hilft...

Zum gesamten Beitrag

Dienstag, 12. Juni 2007

Heinz Rudolf Kunze - Alter Song, wirkt wie neu

Farlion erinnerte in einem Kommentar an einen alten Titel von HRK:

„Ich wünsch mir, ich wär beim Sicherheitsdienst"

Kein echter Baum am Straßenrand
das sind alles unsre Jungs, wir sind ein vorsichtiges Land
unser Mann in Bückeburg teilt soeben mit:
der Abwehrchef der Gegenseite heißt Joachim Witt
ja, ja – ich bin als Mensch getarnt
ja, ja – ich habe Sie gewarnt
...
Männerfreundschaft nachts im Büro beim Verhör
Männerfeindschaft von Gewehr zu Gewehr
feurige Mätressen hinter dunklen Sonnenbrillen
unter ihren Deckadressen sind sie uns zu Willen

Morgens um sechs fremde Türen eintreten
unverhofft kommen und ungebeten
den Staatsfeind Nr. 1 beim Verkehr überraschen
abführn und dann schnell noch seine Freundin vernaschen
ja, ja – ich bin als Mensch getarnt
ja, ja – ich habe Sie gewarnt
...
Was wir hier machen
sind saubere Sachen
absolut wertfrei da gibts
gar nichts zu lachen ...

Kleiner Vorschlag bzw. große Bitte an HRK: Wie wär’s mit einem Remix 2007?

Der Schünemann wird langsam lästig

Gerade erst war Niedersachsens Innenminister (ja, genau der Schünemann) wegen verstärkter Kennzeichenschnüffelei dumm aufgefallen, macht er jetzt schon wieder mit einem neuen Schnüffelprojekt von sich reden, wie bei FOCUS online nachzulesen ist:

Minister fordert Autonomendatei
Nach den gewaltsamen Demonstrationen beim G 8-Gipfel in Heiligendamm hat Niedersach-sens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) eine europaweite Gewalttäterdatei gefordert.

"Der Informationsaustausch hat nicht geklappt", sagte Schünemann am Montag in Hanno-ver. "Beim Gipfel hatten wir leider auch viele Gewalttäter aus anderen Staaten dabei." Das belege, dass den Behörden kein realistisches Bild der Lage vorgelegen habe. Daher müsse man Erkenntnisse über gewaltbereite Autonome und Demonstranten zentral bei der euro-päischen Polizeibehörde Europol sammeln. Vor Großereignissen könne man dann die Ein-reise solcher Personen verhindern. Umgekehrt könnten sich Mitglieder der autonomen Sze-ne in Deutschland nicht im Ausland an Gewalttaten beteiligen.

Schünemann schlug in einem Schreiben an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, dass in die Datei Täter aufgenommen werden sollen, die wegen Gewalttaten in Zusam-menhang mit Demonstrationen verurteilt worden seien. "Wer Steine geworfen hat und wer gewalttätig geworden ist, wird dort aufgenommen."

(Link gefunden bei den Strafprozessen u.a, s. auch dort)

„Europaweite Gewalttäterdatei" - die passt ja wunderbar zu den sonstigen „Europaprojekten" des Oberschnüffelministers. Er wird sicherlich begeistert sein!

Europaweite Datenhamsterei beschlossen

Und schon wieder schlechte Nachrichten von der Datenfront! Heise online berichtet:

„EU-Innenminister vereinbaren Austausch von DNA-Daten und Fingerabdrücken

Der Rat der Innen- und Justizminister der Europäischen Union hat sich erwartungsgemäß am heutigen Dienstagmorgen in Luxemburg auf die Einführung des gemeinsamen Visa-Informationssystems (VIS) per Verordnung geeinigt. Ein ebenfalls angenommener Ratsbeschluss erlaubt den Zugriff auf die von Visanehmern in den EU-Mitgliedsländern gespeicherten "alphanumerischen und biometrischen Daten". Man könne dadurch den Handel mit Visa bekämpfen, sagte der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble, der die letzte Sitzung der EU-Innenminister unter deutscher Präsidentschaft leitet. VIS soll bis Dezember 2009 einsatzbereit sein, bereits zum Ende 2008 soll das Schengener Informationssystem (SIS I) laufen und damit die Schengen-Erweiterung realisiert sein.

Besonders zufrieden zeigte sich Schäuble auf der anschließenden Pressekonferenz auch darüber, dass die als Projekt der deutschen Präsidentschaft vorangetriebene Umsetzung des sogenannten Prüm-Vertrags in EU-Recht ebenfalls verabschiedet wurde. Der Prümvertrag erlaubt für die Verfolgung schwerer Straftaten und die Bekämpfung des Terrorismus einen direkten Zugriff auf zahlreiche Datenbanken wie nationale DNA-Datenbanken, Fingerabdruckkarteien und KFZ-Register. Als er die Initiative zur Umsetzung in EU-Recht Ende vergangenen Jahres vorgestellt habe, hätten viele Beobachter skeptisch reagiert, sagte der Minister, "jetzt ist es beschlossene Sache".

Er hoffe nun auf eine rasche Umsetzung, mit der nach dem heutigen Ratsbeschluss die Mitgliedsländer beauftragt sind. ... Österreichische und deutsche Strafverfolger tauschen ihre DNA-Daten so schon seit Ende vergangenen Jahres aus, erläuterte Schäuble. "Der österreichische Kollege sprach von sensationellen Ermittlungserfolgen", rühmte der deutsche Innenminister die Möglichkeiten. ... „

vgl. auch REUTERS Deutschland:

"Polizei erhält Zugriff auf Dateien aller EU-Staaten

Luxemburg (Reuters) - Bei der Aufklärung von Verbrechen kann die Polizei künftig auf die Gen- und Fingerabdruckkarteien aller EU-Staaten zugreifen. Eine bessere Vernetzung von Grenzbehörden soll zudem dafür sorgen, dass die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu den neuen osteuropäischen Mitgliedern zum Jahreswechsel fallen können. Schäuble sagte, die Vorbereitungen zur Ausdehnung des kontrollfreien Schengen-Raums liefen nach Plan. Er rechne damit, dass im Dezember die Grenzbehörden überall mit einem neuen Computersystem zur Kontrolle der EU-Außengrenzen arbeiten. Ein Jahr später soll das Computernetz noch weiter ausgebaut werden. Es ermöglicht den Grenzbehörden überall in der EU den Zugriff etwa auf Einreiseverbote und Fahndungsvermerke."

Wenn der Oberschnüffelminister „besonders zufrieden" ist, kann das nichts Gutes bedeuten! Wahrscheinlich sollte ich jetzt mein Ausreisevisum beantragen, bevor meine "alphanumerischen und biometrischen Daten" europaweit verbreitet werden.

Pizzabestellung im Jahre 2015

Unter all’ den erschreckenden Nachrichten einmal etwas Lustiges (wiiirklich ???):

Pizzabestellung im Jahre 2015 - wenn man rein gar nichts mehr zu verbergen hat.

Montag, 11. Juni 2007

Der Schünemann schon wieder ...

Wie newsclick.de berichtet, soll Niedersachsens Polizei mit mehr Autokennzeichen-Lesegeräten ausgestattet werden:

„Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verstärkt die Fahndung nach Straftätern mit Hilfe elektronischer Lesegeräte für Autokennzeichen. Nach einem rund zweijährigen Test werden neun weitere Geräte für die sechs Polizeidirektionen und das Landeskriminalamt angeschafft. ... Mit den automatischen Lesegeräten werden Autokennzeichen erfasst und in Sekundenschnelle mit Fahndungsdateien verglichen. Damit sollen Straftäter, die mit gestohlenen Fahrzeugen unterwegs sind, schneller gefasst werden."

(Link gefunden bei den Strafprozessen u.a.)

Dass allerdings bereits zwei Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen derartige Schnüffelmethoden laufen, stört den auch ansonsten bereits durch diverse sehr "originelle" Vorschläge bekannt gewordenen Herrn Minister anscheinend eher nicht (er ist ja auch - endlich mal einer - kein Jurist).

Bleibt nur zu hoffen, dass die nächste Verfassungsbeschwerde nicht lange auf sich warten lassen wird!

Schnüffel-Schäuble: Diesmal die Ausländer im Visier

Offensichtlich vergeht kaum eine Woche, ohne das der Oberschnüffelminister mit irgendwelchen Forderungen nach Schnüffel- und/oder Speichermaßnahmen vorprescht:

Die Maerkische Allgemeine berichtet:

„Bundesinnenminister Schäuble will biometrische Daten zentral erfassen / Aufregung um Fingerabdruck-Pläne"

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will Fotos und Passbilder der in Deutschland lebenden Ausländer zentral erfassen. Am Donnerstag soll der Bundestag ein Gesetz beschließen, das die zentrale Speicherung von Passbildern im Ausländerzentralregister vorsieht. Erfasst werden dabei selbst EU-Bürger und Schweizer, was der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar für einen Verstoß gegen EU-Recht hält.

Ziel ist etwa die Aufdeckung von Personen, die mit verschiedenen Namen und Pässen nach Deutschland eingereist sind. Der Polizei werden deshalb auch Recherchen mittels elektronischer Gesichtsbilderkennung erlaubt. Für zusätzlichen Speicherplatz und die Anschaffung von Biometrie-Software wird mit rund zwei Millionen Euro Kosten gerechnet, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der MAZ vorliegt. Für Aufregung sorgte darüberhinaus ein "Spiegel"-Bericht, wonach Schäuble auch die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke aller Ausländer plane, die nicht aus der EU und der Schweiz stammen. Dies hat Schäuble inzwischen aber dementiert."

Zwar ist W.i.b.a.S.’ nach Angaben der FTD inzwischen ein kleines Stück weit zurückgerudert:

„Es gehe nur um schon vorhandene Fingerabdrücke, erklärte der CDU-Politiker am Sonntagabend in Berlin. Diese sollten im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert werden. "Es ist in keiner Weise daran gedacht, neue Fingerabdrücke zu erheben", relativierte Schäuble anders lautende Berichte vom Wochenende. ... Einer Ministeriums-Sprecherin zufolge geht es etwa um biometrische Daten, die von Ausländern in Botschaften bei der Beantragung eines kurzfristigen Visums erhoben worden seien oder um die beim Bundeskriminalamt hinterlegten Daten von Asylantragstellern. Sie sollten nun zusammengeführt werden."

- aber eben nur ein kleines Stück. Tatsache ist und bleibt, dass die Schnüffelwut dieses Mannes nur noch als pathologisch bezeichnet werden kann, was so langsam immer mehr Bürgen auffällt - bis auf die Kanzlerin, die sich in der untergehenden Sonne des G 8 - Spektakels sonnt, eisern schweigt und versucht, das offensichtliche Problem Schäuble auszusitzen.

Sonntag, 10. Juni 2007

Mal wieder wahr Worte von Heribert Prantl

Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung innenpolitische Themen.

Sein heutiger Kommentar Der artgerechte Staat trifft mal wieder den Nagel auf den Kopf. Er ist lesenwert und jeder, wirklich absolut jeder, sollte sich das darin Geschriebene vergegenwärtigen und entsprechend Handeln!

Freitag, 8. Juni 2007

Bundesrat - chaotisch !

Wie bei FOCUS online zu lesen ist, ergab sich „keine Mehrheit im Bundesrat für Verschärfung der Telefonüberwachung":

„Die von einigen Ländern geforderte Verschärfung der Telefon- und Internetüberwachung hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Regierung lehnte die Länderkammer die meisten der Vorschläge ab. Außerdem billigte sie die Speicherung von Fingerabdrücken auf den neuen Reisepässen."

vgl. auch stern.de:

„Die von einigen Bundesländern geforderte Verschärfung der Telefon- und Internetüberwachung fand im Bundesrat keine Mehrheit. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Regierung lehnte die Länderkammer die meisten Vorschläge ab, für Überwachungsmaßnahmen den Straftatenkatalog noch auszuweiten. Keine Mehrheit fand auch die Forderung, die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Zurückgewiesen wurde schließlich auch der Vorstoß, im Zuge dieses Gesetzes die heimliche Online-Durchsuchung von Computern einzuführen."

erst so, dann so, dann wieder so - und nun wieder anders - offensichtlich charakteristisch für die derzeitige politische Szene. Dass noch irgendjemand "in diesem unserem Lande" irgendeinen Politiker für verlässlich hält, glaubt niemand mehr ernsthaft, oder ?

Gemeinsame Entschliessung der Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben eine gemeinsame Entschließung gefasst, die das Thema Telekommunikationsüberwachung behandelt:

Diese bekommt von mir das Prädikat absolut lesenwert


Kurz in eigener Sache: Das hier ist der Post mit der laufenden Nummer 200. Auch wenn ich mit dem Kollegen Melchior heute noch nicht gesprochen habe, sage ich: wir werden weitermachen! Das ist wichtiger denn je.

Donnerstag, 7. Juni 2007

Informiert Wolfgang !

Es soll ja immer noch Leute geben, die angeblich nichts zu verbergen und deswegen auch keine Probleme mit den Frontalangriffen des Oberschnüffelministers auf die Verfassung haben. Da diese geschätzten Mitbürger vermutlich auch ansonsten eher staatstragend veranlagt sind, gibt es jetzt speziell für sie eine Seite, um sich aktiv zu beteiligen und dem bekanntlich chronisch klammen Staat Arbeit und somit Kosten zu sparen:

http://informiert-wolfgang.de

Das Problem:
Permanent alle Bürger zu überwachen, bedeutet einen extremen Aufwand an Zeit, Geld und Technik. In einer globalisierten Wirtschaft ist jede zusätzliche Staatsausgabe ein Standortnachteil. Sicherheit geht alle an! Daher müssen wir alle für Sicherheit sorgen!

Die Lösung:
Wir überwachen uns alle selbst und gegenseitig. Wir informieren Wolfgang über alles, was wir tun und ob es eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt.

In der Freizeit und am Arbeitsplatz, am Rechner und an der Schule oder Uni, im Schlaf- und im Kinderzimmer können wir alle etwas für unsere Sicherheit tun. Und für Wolfgang, der sicher besser schlafen kann, wenn er darüber informiert wird, wie viele rechtschaffene, anständige und nicht zuletzt wachsame Bürger ihm bei seiner schweren Aufgabe helfen.


Informiert Wolfgang, helfen Sie mit - animiert

Dort finden sich Musterbriefe an den Oberschnüffelminister für alle Lebenslagen. Copy & paste und ab damit an W.i.b.a.S., je mehr, desto besser. Um möglichst zahlreiche Teilnahme wird gebeten, der Minister wird begeistert sein!

P.S.: Dort gibt's auch hübsche Postkarten zum Thema.

Dienstag, 5. Juni 2007

Bundesrat - wie extrem verlogen ist dieser Laden ?

Das schlechte Gedächtnis der Bürger (potentiellen Wähler) Ist das größte Kapital der Politiker - Dem soll hier einmal kurz abgeholfen werden:

Am 12.o3.2007 gab es noch - scheinbar - Positives zu berichten:

Bundesrat lehnt Einführung von Online-Durchsuchungen ab"

„... hat der Bundesrat den Antrag abgelehnt, eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen." Doch wer hier an Vernunft glaubte, sieht sich - wieder einmal - getäuscht: Nur 85 Tage bzw. 12 Wochen später wird von der Ausschüssen des hohen Hauses nicht nur das genaue Gegenteil gefordert, sondern noch weit mehr:

Bundesratsausschüsse noch weit schlimmer als Schnüffel-Schäuble"

Forderungen u.a.:

Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen schaffen (!!!);

Verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für zwölf (statt sechs) Monate;

Katalog der Straftaten, bei denen Telekommunikation überwacht werden darf, umfassend erweitern.

U.v.a.m. Für wie extrem vergesslich halten die Damen- und Herrschaften die Bürger - ihre potentiellen Wähler (!) - eigentlich??

Noch ‘ne Schnüffeldatei ?

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) hat mal wieder eine tolle (wenn auch wieder nicht eigene) Idee, wie bei de.internet.com zu lesen ist:

„Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) unterstützt den Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) für ein EU-weites Vorgehen gegen Linke. "Es macht Sinn, europaweit eine Datei für gewaltbereite Linksextremisten aufzubauen, analog der Datei für Gewalttäter im Sport", sagte Bosbach.

Schünemann hatte zuvor eine europaweite Datei für Autonome angeregt. "Wir beobachten eine 'Hooliganisierung' der G8-Proteste", sagte der Minister im Gespräch mit dem Blatt. "Es macht deshalb durchaus Sinn, europaweit eine Datei für gewaltbereite Linksextremisten aufzubauen, denn genau wie Fußball-Hooligans sind militante Autonome grenzüberschreitend aktiv."

„Eine Datei für gewaltbereite Linksextremisten" - klänge ja trotz grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Unbehagens noch erträglich, wären es nicht gerade zwei einschlägig bekannte Schnüffelfans, de hier vorpreschen:

Bosbach - erklärter Fan von W.i.b.a.S.’ Schnüffelplänen, der die Kritik aus der SPD für Horrorszenarien hält, die „mit Schäubles Plänen gar nichts zu tun" hätten.

Schimmer noch Schünemann:
- Vertreter einer restriktiven Innenpolitik;
- Verfechter einer erheblichen Ausweitung der Videoüberwachung;
- Forderte unter anderem elektronische Fußfesseln für angeblich vorhandene „3000 gewaltbereite Islamisten in Deutschland", die ohne richterlichen Beschluss (!) angewendet werden dürfen sollen;
Weitere nette Ideen s. hier:

- Und wie schnell mehr oder weniger harmlose Bürger in Verdacht geraten, dem linksterroristischen Lager anzugehören, hat man ja in den letzten beiden Wochen hineichend beobachten können - Stichwort Durchsuchungen im Vorfeld des G 8 - Gipfels u.ä. ...

Google - Datenhamster die 2.

Wie schon neulich fällt Google schon wieder als Datenhamster dumm auf: Laut RP-online will Google Spieler ausspionieren:

„Der Suchriese Google will ein Patent anmelden, das es ermöglicht, Online-Spieler auszuhorchen und deren Gewohnheiten aufzuzeichnen. Dadurch soll Werbung effektiver verschickt werden.

Online-Spiele wie "World of Warcraft", "Der Herr der Ringe Online" oder "Second Life" erfreuen sich im Moment größter Beliebtheit. ... Jeder Einzelne agiert dabei individuell und zeigt persönlichen Gewohnheiten und Vorlieben. Und genau die will Google jetzt genau aufzeichnen um psychologische Profile für jeden einzelnen Spieler erstellen. ... Aufgrund des Verhaltens in der virtuellen Welt lassen sich Rückschlüsse auf das "wahre Leben" der Spieler ziehen. Spieler, die sich zum Beispiel ständig per Chat unterhalten bekommen vorzugsweise Werbung für Handys gezeigt, einer der sich viele Stunden am Stück in der virtuellen Welt bewegt, hat bestimmt Hunger und bekommt die Werbung vom nächsten Pizzalieferservice. Datenschützer sehen das Patent kritisch. Psychologische Profile würden persönliche Informationen freigeben, die man nicht freigeben muss."

Dass der Oberschnüffelminister Google bereits eine intensive Zusammenarbeit angeboten hat, ist (noch) natürlich nur ein Gerücht ...

Die Neufassung des TKG

Die Einzelanalyse der Norm erscheint nicht zielführend.

Wen es Interessiert, der möge den Entwurf und vorallem die Begründungen der Änderungswünsche des Bundesrates lesen: Entwurf der Ergänzung des TKG. Bis zur Mittagspause werde ich ein paar "Highlights" herauspicken und hier reineditieren.

Edit (15:25 Uhr): Das ist für heute zu deprimierend. Ich bitte jeden Leser, sich mit dem Entwurf der Bundesregierung und den Änderungswünschen des Bundesrates zu beschäftigen. Da stehen manche Sachen drin, wo die Kinnlade ungebremst auf den Schreibtisch fällt.

Montag, 4. Juni 2007

Schäuble - zynisch oder durchgeknallt?

Schon sein (ehemaliger?) Bruder im Geiste Wiefelspütz fiel ja bereits durch merkwürdig variierende Meinungsäußerungen auf. Kaum zu glauben allerdings, was jetzt der Oberschnüffelminister laut einer Meldung von heise auf der internationalen IT-Sicherheitskonferenz von sich gegeben hat:

„Schäuble will sicheren Kommunikationsraum im Internet schaffen"

„Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forderte auf der internationalen IT-Sicherheitskonferenz "Innovation und Verantwortung" am heutigen Montag in Berlin einen stärkeren Schutz kritischer Infrastrukturen und Standards zur elektronischen Identifizierung ein. "Wir werden einen sicheren Kommunikationsraum im Internet schaffen", erklärte der CDU-Politiker. ...Der Austausch über das Netz müsse so vertrauenswürdig werden wie heute die Papierpost.

„Einen sicheren Kommunikationsraum im Internet schaffen" - das ist angesichts der seit Monaten nahezu täglich wiederholten Forderung nach Legalisierung der Online-Schnüffelei ja wohl an Dreistigkeit und/oder Zynismus kaum zu überbieten! Und „vertrauenswürdig wie heute die Papierpost"? Da kann W.i.b.a.S. doch wohl allenfalls die Postkarte gemeint haben - oder sollte er unbemerkt auch das Briefgeheimnis bereits abgeschafft haben?

Sonntag, 3. Juni 2007

Skandal: Bundesratsausschüsse noch weit schlimmer als Schnüffel-Schäuble

Wie heise online (vgl. dazu auch hier) berichtet, sind „Bundesratsausschüsse für deutlichen Ausbau der TK-Überwachung", also flächendeckende Schnüffelei per Telefonüberwachung, sog. „Online-Durchsuchungen" und Vorratsdatenspeicherung:

„Fachgremien des Bundesrates sind unzufrieden mit dem heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Sie haben auf 53 Seiten Empfehlungen (PDF-Datei) für eine umfangreiche Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzesvorhaben vorbereitet, über welche das Plenum des Bundesrats in seiner nächsten Sitzung am Freitag in einer Woche entscheiden soll. Insgesamt sprechen sich die Fachpolitiker für eine deutliche Verschärfung der Vorlage aus."

Ein Horrorkatalog, der da präsentiert wird:

„So pochen der Rechts- und der Innenausschuss etwa auf die Ausdehnung der Verpflichtung von TK-Anbietern zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von sechs auf zwölf Monate."

Gerade erst hatte Frau Zypries es als „Erfolg" gepriesen, dass die Daten nur sechs Monate lang gespeichert werden sollen, diesbezüglich steht ohnehin eine Verfassungsbeschwerde bevor und nun soll dieser Wahnsinn auch noch eine doppelt so lange Zeit stattfinden? Es kann nur eine Antwort geben: Ein striktes „NEIN" zu jeder Art von Vorratsdatenspeicherung !!!

„Ferner soll ihrer Ansicht nach der Katalog der Straftaten, bei dem die Sicherheitsbehörde die Telekommunikation überwachen dürfen, umfassend um Delikte etwa nach dem Vereinsgesetz, dem Grundstoffüberwachungsgesetz, zusätzliche Sexualvergehen oder schweren Diebstahl erweitert werden."

Telefonüberwachung wegen Delikten nach dem Vereinsgesetz? Merken die Herrschaften eigentlich überhaupt noch irgend etwas? Oder bei Schwerem Diebstahl? Man sehe sich diesen Paragrafen einmal etwas genauer an, um zu erkennen, wie schnell ein einfacher Diebstahl zu einem schweren werden kann!

„Der Innenausschuss will zudem im Rahmen des Gesetzes eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen schaffen. Die entsprechende Bespitzelung von "Speichermedien über Telekommunikationsanlagen" soll bei allen Katalogstraftaten auf richterliche Anordnung hin durchgeführt werden dürfen."

Klar, „bei allen Katalogstraftaten" - des soeben erweiterten Katalogs, also z.B. Online-Schnüffelei bei Einbruchsverdacht (wer weiß, was man bei solchen Leuten sonst noch alles findet!).

„Für die Installation des benötigten "Trojaners" oder anderer Spionagesoftware sieht der Innenausschuss keinen Regelungsbedarf. Notwendige Beeinträchtigungen des Betroffenen durch typische Vorbereitungs- oder Begleitmaßnahmen seien durch die Norm gedeckt."

Ach, ja? Und wie soll das dann technisch funktionieren? Hier kommt wieder die geballte Inkompetenz zum Vorschein - oder soll die Online-Schnüffelei gänzlich ohne gesetzliche Regelung zur „typischen Vorbereitungs- oder Begleitmaßnahme" umdefiniert werden?

„Innen- und Rechtsausschuss wollen gemeinsam bei der Vorratsdatenspeicherung sicher stellen, dass ein Diensteanbieter Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auch zur einfacheren zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen erteilen darf. Andernfalls würde der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, wie er im Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgesehen ist, leer laufen."

Klar, bedingungslose Offenlegung von Nutzerdaten ohne behördliche Kontrolle, damit die bösen Filesharer endlich mit Prozessen überzogen werden können - so hilft die Staatsacht dem Kapital, oder wie?
...
„Weitere Anregungen kommen vom Innenausschuss. Er stößt sich etwa daran, dass künftig auch bei der TK-Überwachung Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unverzüglich zu löschen sein sollen, so diese "allein" bei einem Kommunikationsvorgang anfallen. Die bundesweit eingesetzte Technik lasse derzeit keine Ausradierung einzelner Aufzeichnungspassagen zu."

Letzteres ist m.E. schlichtweg gelogen!
....
„Dem Rechtsausschuss liegt noch am Herzen, die vorgesehene Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, nach Beendigung einer Telekommunikationsüberwachung das anordnende Gericht über Verlauf und Ergebnisse zu unterrichten, zu streichen."

Klar, wäre ja auch noch schöner, wenn man über die ungehemmte Schnüffelei dann auch noch Bericht erstatten müsste.

Vor 20 Jahren, zu Zeiten der Volkszählung, hätten derartige Begehrlichkeiten eine Revolution ausgelöst - und heute ???

Mikado - das Spiel geht weiter

Wie heise online berichtet, soll die Überprüfung von 22 Millionen deutschen Kreditkarteninhabern durch Kreditkartengesellschaften im Rahmen der Operation "Mikado" gegen Kinderpornografie rechtens gewesen sein. Das soll laut einer Vorabmeldung des Magazins Focus aus einem noch nicht veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Halle/Saale hervorgehen. Die Richter haben demnach eine Beschwerde des Rechtsanwalts Udo Vetter gegen ein Beschluss des Amtsgerichts Halle zurückgewiesen.
...
„Der Datenabgleich stelle keine Rasterfahndung dar und sei auch "nicht unverhältnismäßig", befand nun das Landgericht laut Focus. Die Staatsanwaltschaft habe nicht auf Grund von "Mutmaßungen" ermittelt, sondern sei einem "Anfangsverdacht" nachgegangen. Vetter will nun laut Bericht vors Bundesverfassungsgericht ziehen."

Wir wünschen dem Kollegen Gutes Gelingen!

P.S. Nahezu zeitgleich hat auch der Kollege Vetter in seinem law blog entsprechendes berichtet.