Samstag, 31. Januar 2009

Hartz-IV-Schnüffler

Ein Kommentator wies uns darauf hin, dass Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Abenteuerliches berichtet:

Hartz-IV-Bezieher sollen für mobile Observation des Verfassungsschutzes vermittelt werden. Bei Ablehnung sind Sanktionen nicht ausgeschlossen.
(aus jW vom 27. 1. 09)

Dem Verfassungsschutz gehen offenbar die Spitzel aus. Denn solche werden jetzt schon per Stellenausschreibung unter Erwerbslosen rekrutiert. So erhielt Hartz-IV-Bezieher Thomas Waldbauer (Name von der Redaktion geändert) aus Berlin zu Jahresbeginn über die Agentur für Arbeit ein Angebot des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Gesucht werden Observationskräfte und Truppführer für den mobilen Einsatz. ... Erwartet wird in jedem Fall die Bereitschaft, zu ungünstigen Zeiten – auch nachts und am Wochenende – zur Verfügung zu stehen sowie viel Geduld für die Bespitzelung mitzubringen. Dafür winken Spitzeltruppführern eine Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes und eine Sicherheitszulage. Auch in Köln sind Stellen für Schlapphüte frei. Bis Ende Januar läuft die Bewerbungsfrist.

Eine Nichtbewerbung auf die Stellen könnte unter Umständen zu Sanktionen führen, heißt es aus der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom 20. Januar. Voraussetzung sei, daß der Leistungsempfänger bei der Übersendung des Vermittlungsvorschlags über die Rechtsfolgen einer Ablehnung informiert wurde. ...
Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit sei es allerdings »nicht zweckdienlich, wenn Leistungsempfänger ›angehalten‹ werden, sich auf Stellen beim Verfassungsschutz zu bewerben«, heißt es weiter in der Antwort an die Linksfraktion. Die Tätigkeiten bei der Behörde setzten eine starke Identifikation mit der Aufgabe voraus. »Aus diesem Grund sollten die Stellen nur solchen Leistungsempfängern vorgeschlagen werden, die ein Interesse an derartigen Aufgaben haben. Eine Pflicht zur Bewerbung auch für nicht interessierte Leistungsempfänger soll nicht begründet werden.«

So weit sind wir also schon! Aber was tut man nicht alles für die Aussicht auf eine „Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes und eine Sicherheitszulage".

Mittwoch, 28. Januar 2009

Der europäische Datenschutztag

ist heute, am 28.01.2009. Vor 28 Jahren wurde die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet.

Bin gespannt, ob sich einer der typischen Kandidaten da reinsetzt. Zuzutrauen wäre es einigen...

Montag, 26. Januar 2009

Das Schnüffelblog wird zwei ...

... nein, nicht Schnüffelblogs, sondern Jahre alt. ;-) Gelegenheit, allen Lesern und inbesondere Kommentatoren für ihr Interesse zu danken und: Bleiben Sie wachsam!

P.S. Falls noch jemand als Co-Autor mitwirken möchte, bitte kurze Mail an das Schnüffelblog.

Sonntag, 25. Januar 2009

Schäuble kriegt den Hals nicht voll


Die Datensammelwut des OSM kennt keine Grenzen, wie u.a. das Morgenweb berichtet:

Datenschützer laufen wieder einmal Sturm gegen eine Vorlage aus dem Hause Schäuble. Der CDU-Bundesinnenminister hat in einem Gesetzentwurf "zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes", der das Kabinett bereits passiert hat, einen unscheinbaren Paragraphen versteckt: Demnach darf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) automatisch alle Daten auswerten, die bei der Kommunikation von Unternehmen und Bürgern mit Bundesbehörden anfallen. Ferner sollen Anbieter von Internetdiensten das Surfverhalten ihrer Nutzer aufzeichnen dürfen, um Störungen einzugrenzen und zu beseitigen.

Genau das ist es, was beispielsweise den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) auf die Palme bringt. "Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", heißt es beispielsweise bei dem informellen Netzwerk, das 2005 als bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern, Organisationen und Internet-Nutzern gegründet wurde, um ein gemeinsames Vorgehen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu koordinieren.
...
Sie fordern Regierung, Bundestag und Bundesrat auf, diesen Passus komplett aus dem Gesetzentwurf zu streichen. "Herr Schäuble und die gesamte Regierung widersprechen damit offen ihrem nach den Datenskandalen des letzten Jahres öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern", heißt es im AK Vorrat.

Nicht nur das. Auch die Regierung selbst widerspricht sich. Denn noch im November hat sich Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) - nach einem offenen Brief von Datenschützern - bei seinen EU-Kollegen dafür stark gemacht, eine solche verdachtsunabhängige Speichererlaubnis aus einem auf EU-Ebene geplanten Gesetz ("Telekom-Paket") zu streichen. Leider habe die Bundesregierung in Brüssel noch keine Mehrheit dafür gefunden.

Deshalb vermutet der Arbeitskreis, dass der Bundesinnenminister noch vor dem EU-Beschluss, der frühestens im Sommer fallen soll, Fakten schaffen will. So sieht es wohl auch der Bundesdatenschutzbeauftragte. Peter Schaar hofft deshalb auf "die Unterstützung in den parlamentarischen Beratungen".

Und wieder ein Schritt weiter in den Überwachungsstaat. Man darf gespannt sein, wie der CDU-Wahlverein Wunsch-Koalitionspartner der CDU darauf reagiert, der eigentlich strikt dagegen sein müsste.

Wer sich lieber selbst wehrt anstatt sich auf Politiker zu verlassen, findet beim AK Vorratsdatenspeicherung Anregungen.

Montag, 19. Januar 2009

10 Minuten-Mail-Adresse

Kleiner Tipp zur Postfachhygiene:

Beim Klicken auf den untenstehenden Link, erhältst Du eine temporäre e-Mail-Adresse. Jede e-Mail, die an diese Adresse geschickt wird, erscheint automatisch auf der Webseite. Du kannst diese lesen, links anklicken und sogar darauf antworten. Die e-Mail-Adresse erlischt nach 10 Minuten.

Das ganze gibt’s bei 10minutemail.com. Die 10 Minuten-Frist können Sie beliebig oft verlängern.

Wie unsere (?) Vorratsdatenspeicherer das wohl finden?

Donnerstag, 8. Januar 2009

Bundestrojaner angeblich einsatzbereit

Das Neue Jahr hat kaum begonnen, schon häufen sich die schlechten Nachrichten:

Bundestrojaner ist angeblich einsatzbereit

Nach Angaben des Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke ist rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen BKA-Gesetzes die heftig umstrittene Spionage-Software für die heimliche Online-Durchsuchung fertiggestellt worden. Das offiziell unter dem Namen Remote Forensic Software entwickelte Programm müsse allerdings noch für die jeweiligen Fälle individuell angepasst werden, erklärte Ziercke. Weitere Einzelheiten zu dem Spionage-Werkzeug machte er nicht. Ebenso bleibt ungeklärt, wie die Software auf die Rechner der verdächtigen Personen gelangen soll.

Ziercke geht davon aus, dass die Online-Durchsuchung von PCs ausschließlich in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen zum Einsatz kommen soll. Derartige Fälle könnten seiner Meinung nach lediglich drei- bis viermal pro Jahr auftreten. Damit bleibt der BKA-Präsident nochmals unter seinen bisherigen Schätzungen von etwa zehn geheimen Online-Durchsuchungen, die er im Vorfeld der Gesetzentscheidung mehrfach geäußert hatte.

„Lediglich drei- bis viermal pro Jahr" - und dafür nimmt man den bisher angerichteten riesigen Kollateralschaden natürlich gerne in Kauf, oder?

Zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft

Pünktlich zum Jahreswechsel ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, durch die nun nach den Telefonunternehmen auch die Internetprovider dazu verpflichtet sind, Verbindungsdaten ihrer Kunden zu sammeln und für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Zu den hierbei gespeicherten Daten gehören etwa die zugewiesen IP-Adresse, Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus, Zeitdauer der Verbindung sowie die jeweilige Anschlusskennung. Bei der E-Mail-Nutzung und auch beim Telefonieren per Internet (VoIP) werden zudem die Netzkennungen von Sender und Empfänger (bzw. der Gesprächspartner) gespeichert.
...
Gegen die Vorratsdatenspeicherung laufen verschiedene Verfassungsklagen, wobei Datenschützer vor allem auf Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme hinweisen. In einem Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten bereits beschränkt und diese Regelung einmal verlängert. Noch in diesem Jahr soll das Hauptverfahren in dieser Sache eröffnet werden. Wann jedoch mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest.

Die Bundesregierung räumt den Klagen, ähnlich wie bei den angekündigten Verfassungsbeschwerden gegen das neue BKA-Gesetz mit der Option zur heimlichen Online-Durchsuchung, keine Chancen ein.

Das wäre ja nicht das erste Mal, dass unsere (?) verehrte (??) Regierung sich in verfassungsrechtlichen Fragen gründlich irrt!