Donnerstag, 21. Januar 2010

Mehr tricksen!

Wie redmark.de berichtet, trickst jeder Vierte im Internet mit seinen Daten:
Jeder vierte Internet-Nutzer ab 14 Jahren (23 Prozent) hat online schon einmal falsche An-gaben über sich gemacht. Das entspricht 12 Millionen Deutschen. Dies hat eine anonyme repräsentative Umfrage des Hightech-Verbands Bitkom mit dem Forschungsinstitut Forsa ergeben. „Mit der Wahrheit nehmen es manche nicht allzu genau", erklärt Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer das Ergebnis. „Viele Web-Surfer verschleiern zuweilen ihre Identität oder täuschen falsche Eigenschaften vor. Dafür gibt es teils sehr verständliche Gründe."
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Die Gründe sind sehr unterschiedlich. „In erster Linie sind Falschangaben eine Abwehrreaktion gegenüber den zahlreichen Datenabfragen im Internet", so Prof. Scheer. 58 Prozent der Schwindler ist es suspekt, so viele persönliche Daten preiszugeben. Fast ebenso viele (48 Prozent) versuchen, unerwünschter Werbung zu entgehen.
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Der Bitkom-Präsident rät auch, mit persönlichen Angaben im Internet sparsam umzugehen: „Internet-Surfer sollten bewusst entscheiden, wem sie welche Details preisgeben. Man muss nicht jedes weiße Feld ausfüllen." Bei vielen Diensten können Nutzer selbst bestimmen, wer ihre Kontaktdaten und andere persönliche Einträge sehen darf. Das gilt vor allem für Internet-Gemeinschaften (Communitys) wie Facebook, StudiVZ, Xing und etliche andere.
Eben! Man kann es nicht oft genug sagen: Bei jeder Preisgabe persönlicher Daten überlegen, ob diese unbedingt erforderlich sind, ansonsten keine oder Fake-Angaben machen. Max Müller aus Musterstadt lässt grüßen.

Mittwoch, 6. Januar 2010

ELENA, mir graust vor Dir

Und wieder kommen wir dem gläsernen Bürger einen Riesenschritt näher - dank ELENA. Ein hübscher Name für ein höchst dubioses Schnüffelprojekt, wie bei loadblog nachzulesen ist: .

Welche Daten werden gespeichert?

- Geburtsdaten und Adresse des Arbeitnehmers
- Adresse des Arbeitgebers, ggf. abweichender Beschäftigungsort
- Steuerklasse, Freibeträge, Sozialversicherungsdaten
- Entgelte (also Lohn- und Gehaltszahlungen)
- Beginn (und Ende) des Beschäftigungsverhältnisses
- Fehlzeiten, Urlaubsanspruch, wöchentliche Arbeitszeit
- Informationen zum geplanten Ausbildungsende
- Nebenbeschäftigung von Arbeitslosen, Heimarbeit
- Informationen zu Versicherungsverhältnissen in Privaten Renten- oder Krankenversicherungen
- Arbeitgeberzuschüsse zu Privaten Renten- oder Krankenversicherungen

Ab o1.o7.2010 wird zusätzlich gespeichert:

- Hat der Arbeitnehmer gekündigt oder wurde er entlassen?
- Wann endete das Arbeitsverhältnis?
- Wie lange war die Kündigungsfrist?
- Was war der Anlass für die Kündigung?
- Durch wen wurde die Kündigung veranlasst (Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
- Handelte es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis?
- Wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen oder handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung?
- Wurde eine Klage auf Kündigungsschutz erhoben?
- Auf welchem Weg wurde die Kündigung zugestellt?
- Wurde eine Sozialauswahl vom Arbeitgeber vorgenommen?

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Alle Daten werden für 2 Jahre gespeichert - es sei denn, sie werden für ein amtliches Verfahren wie bspw. einen Gerichtsprozess benötigt. Die maximal mögliche Speicherungsdauer beträgt 5 Jahre, danach erfolgt die automatische Löschung.

Wer darf auf die gespeicherten, Daten zugreifen?

Im Augenblick ist es vorgesehen, dass Anträge auf Arbeitlosen-, Wohn- und Elterngeld ab 2012 mit Daten aus der zentralen Speicherstelle (ZSS) von ELENA verarbeitet werden. Nur den Sachbearbeitern der entsprechenden Behörden soll nach aktuellem Kenntnisstand Zugriff auf die Daten gewährt werden.
"Soll ..." Wahrscheinlich graust es jetzt nicht nur mir. ?