Mittwoch, 26. September 2007

Die Abkehr vom Rechtsstaat?

Mir haben sich beim Lesen eben die Fußnägel aufgerollt:

Im R-Archiv findet sich ein Betrag »Folter« & Verwertungsverbot – Teil II (unbedingt Lesen!)

Wenn die Anmerkung des Kollegen ter stimmen sollte - wovon ich ausgehe, weil er immer ganz außergewähnlich gut informiert ist - dann ist er ein unfassbarer Vorgang, dass der BGH unter Folter gegebene "Geständnisse" dazu benutzt, weitere Ermittlungen anzuordnen, die das "Gestandene" verifizieren sollen.

ter führt aus:

Das pakistanische Gericht erklärte, weil der Beschuldigte nicht innerhalb den gesetzlichen Fristen dem Haftrichter vorgeführt wurde – die Fortdauer der Untersuchungshaft und die Verwertung der ISI- Vernehmungsprotokolle für unzulässig, da die Vernehmungsmethoden des Geheimdienstes nicht rechtstaatlichen Anforderungen entsprechen würden.


Andere Ansicht: der Bundesgerichtshof.

Ein Verdächtiger wird gefoltert. Es ist naheliegend, dass er das erzählt, was die "Vernehmenden" hören wollen, damit die Folter aufhört. Und das "Gestandene" wird dann als wahr unterstellt, um eine Untersuchung anzuordnen, die das "Gestandene" möglicherweise verifizieren könnten.

Mich erinnert das Obige fatal an ein Buch von Emil B. König, das ich im Studium gelesen habe...

Dienstag, 25. September 2007

Freiheit statt Angst - aus Sicht der Veranstalter

Da - wie in vielen Blogs zu Recht kritisiert - die größte Datenschutzdemo seit 20 Jahren am vergangenen Sonnabend in den Medien teils unbeachtet blieb, teils „heruntergeschrieben" wurde, veröffentlichen wir hier eine e-mail nebst Pressemitteilung des FoeBuD e.V.:

Liebe Bürgerrechts- und Datenschutzinteressierte, liebe FoeBuD-Unterstützerinnen und -Unterstützer,

wir haben alle gemeinsam die Demo "Freiheit statt Angst" am Samstag in Berlin zu einem Riesenerfolg gemacht: 15.000 Menschen waren auf der Straße und haben gegen Überwachung protestiert! Das war die größte Demonstration für Bürgerrechte seit der Volkszählung in den 80er Jahren. Eine große neue Bewegung gegen den Überwachungsstaat entsteht!

Wir danken allen, die bei der Demonstration dabei waren, sich engagiert haben und uns mit Rat und Tat geholfen haben. Wir möchten insbesondere allen Spenderinnen und Spendern herzlich danken. Ohne ihre finanzielle Unterstützung hätten wir all dies nicht tun können. Zum Beispiel haben wir...

- 6.000 Euro für Bühne, Strom und Soundanlage vorab aufgebracht, - 10.000 Plakate, - 60.000 Demoflyer, - über 50.000 Informationsfolder, - und mehr als 30.000 Aufkleber in den letzten Monaten unter die Leute gebracht, - 1.000 Euro allein an Porto für den Versand davon ausgegeben.

Diese Infomaterialien wurden von vielen Menschen aus ganz Deutschland bei uns angefordert und weiterverteilt. Auch dafür herzlichen Dank.

Wie geht es weiter? Die Bundesregierung will das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" noch in diesem Herbst durch den Bundestag drücken. Falls das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden sollte, wird der FoeBuD die Sammelverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen. Und auch wenn dieses Gesetz gekippt wird, werden wir uns weiter gegen Überwachung durch Staat und Wirschaft engagieren.

Was Sie tun können: - Fordern Sie Infomaterial bei uns an und verteilen Sie es weiter - Sprechen Sie mit Freunden, Ihrer Familie, Mitschülerinnen und Kollegen über Bürgerrechte und Datenschutz - Schließen Sie sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde an - Überzeugen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten vor Ort von SPD, CDU und CSU

Spenden Sie an den FoeBuD: Denn jede Spende hilft, dass der FoeBuD sich weiter für Bürgerrechte einsetzen kann. Regelmäßige Spenden per Lastschrift helfen uns am meisten, weil sie für uns langfristig planbar sind und am wenigsten Verwaltungsaufwand verursacht.

Online spenden: https://www.foebud.org/spende/ FoeBuD e.V. Konto: 2129799 Sparkasse Bielefeld BLZ 48050161

Es gibt viel zu tun -- wir bleiben dran.

//Rena Tangens & padeluun für die Aktiven des FoeBuD e.V.

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Pressemitteilung des FoeBuD e.V. vom Sonntag, den 23. September 2007:

* Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung ein voller Erfolg * Über 15.000 Teilnehmer/innen: Größte Datenschutzdemo seit 20 Jahren

Am Samstag demonstrierten über 15.000 Menschen in Berlin unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn". Organisiert wurde die Demo von Bürgerrechtsorganisationen, die sich im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossen haben. Zu der Demonstration hatten insgesamt 55 Organisationen aufgerufen, u.a. die Jungen Liberalen, Bündnis 90/Die Grünen, ver.di, Journalistenverbände, Attac, die evangelische Telefonseelsorge, Ärzteverbände und der Chaos Computer Club. Die Polizei zählte anfangs 8.000 Demonstranten, korrigierte diese Zahl aber später laut heise.de nach oben.

"Das ist die größte Demonstration für Bürgerrechte und Datenschutz seit der Volkszählung 1987", sagte der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, gegenüber tagesschau.de.

Rena Tangens vom FoeBuD e.V.: "Der überwältigende Erfolg dieser Demo zeigt, dass inzwischen weite Teile der Bevölkerung in Sorge um unseren Rechtsstaat sind. Die Bürger wollen nicht, dass unsere Demokratie in einem Überwachungsstaat umgebaut wird. Der Bundestags muss das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ablehnen und alle anderen Überwachungsgesetze müssen auf den Prüfstand."

Es war eine sehr positive, kreative und bunte Demonstration, auf der die Hacker neben Ärzten, Bürgerrechtler neben der evangelischen Telefonseelsorge und die FDP neben der Linkspartei einträchtig demonstriert haben. Besondere Highlights der Demo waren die Riesen-Datenkrake des FoeBuD, der 'gläserne Patient' auf dem Wagen der freien Ärzteschaft und verschiedene Trojanische Pferde.

Patrick Breyer, vom AK Vorratsdatenspeicherung kündigt weitere Aktionen an: "Wir wehren uns gegen die Vorratsdatenspeicherung mit allen legalen Mitteln." Nach Angaben des AK bereits haben rund 20.000 Bürgerinnen und Bürger erklärt, die vorbereitete Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung zu unterstützen.

Zum Hintergrund der Demonstration: 55 Bürgerrechtsorganisationen, politische Gruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft haben zu diesem Marsch durch Berlin aufgerufen, um gegen die ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft zu protestieren. Die Organisationen sind sich einig, dass es höchste Zeit ist, vor dem Hintergrund permanenter Verschärfungen von Sicherheits- und Überwachungsgesetzen für die Bewahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auf die Straße zu gehen.

Die Demonstration wendet sich unter anderem gegen die Vorratsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung, die im Herbst auf der politischen Agenda steht, sowie gegen verdeckte Online-Durchsuchungen von Computern. Zu den wichtigsten Forderungen gehören: Ein Stopp für neue Überwachungsgesetze und bestehende Überwachungsgesetze auf den Prüfstand stellen.

Vollständiger Demonstrationsaufruf unter:
http://www.freiheitstattangst.de/

Einige Foto-Impressionen von der Demo:
http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/vorratsdatenspeicherung/demo-2007-09-22-berlin-bilder

Presseberichte über die Demo:
http://www.tagesschau.de/inland/ueberwachung2.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96385
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96388

So, jetzt sage keine(r), er/sie seien nicht informiert geween!

ixquick - eine Alternative zur Datenkrake Google?

Die Suchmaschine Google ist wegen ihrer extremen Datenspeicherei schon öfter dumm aufgefallen. Ist Ixquick eine Alternative? Ixquick über Ixquick:

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Das ist wichtig, denn Suchmaschinen wählen Ergebnisse auf unterschiedliche Arten aus und die einzelnen Ansätze funktionieren je nach Fall gut oder schlecht. Ein Ergebnis mit vielen Sternen wurde aus vielen verschiedenen Gründen ausgewählt und ist ein übereinstimmendes Ergebnis vieler Suchmaschinen.

Ixquick schützt Ihre Privatsphäre! Die einzige Suchmaschine, die Ihre privaten Daten nicht speichert.

Jedes Mal, wenn Sie eine der gebräuchlichen Suchmaschinen verwenden, werden Ihre Suchanfragen gespeichert. Suchbegriffe, Zeitpunkt des Besuchs, Links die Sie angewählt haben, Ihre IP-Adresse und sogenannte User ID Cookies, all diese Daten werden im System der Suchmaschinen gespeichert.

Die Persönlichkeitsprofile die sich aus der Fülle dieser Informationen erstellen lassen, sind für gewisse Branchen bares Geld wert und auch Datenerfassungsinstitutionen der Regierung, Hacker und andere Arten Krimineller sind am Zugriff auf diese Daten sehr interessiert. Leider ist es sehr wahrscheinlich, dass es früher oder später auch bei Ihren Daten dazu kommen wird.

Was passieren könnte? Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Im vergangenen August erregte der America Online (AOL) privacy Skandal die Gemüter der Online-Welt. AOL veröffentlichte zu diesem Zeitpunkt die Datenbankinhalte der letzten 3 Monate und damit die Suchdaten von 650.000 ihrer User. Die veröffentlichten Inhalte der Datenbank, sind nach wie vor für jeden aufrufbar. Sie eröffnen erschreckende Einblicke in das Potenzial der Daten, für einen Datenschutzalptraum missbraucht zu werden.

Klingt gut, oder? Ixquick scheint einen Test wert zu sein. Was meinen unsere Leser?

Montag, 24. September 2007

Haarspalterei - oder Rhetorik à la Schäuble

Der OSM Sonntag Abend bei Anne Will: „Ich habe nicht gesagt, es sei nur eine Frage der Zeit, bis ein Anschlag mit einer schmutzigen Bombe erfolgen kann. Ich habe gesagt, die Sicherheitsexperten sagen weltweit seit vielen Jahren, dass sie damit rechnen." (vgl. heise).

Und ??? Haben die Sicherheitsexperten nun Recht oder nicht? Wenn ja, könnte der OSM das auch als eigene Aussage bzw. Ansicht stehen lassen, wenn nein, sollte er sich hiervon deutlich distanzieren, anstatt mit dieser These die Terrorangst zu schüren.

Aber das ist wohl wie mit der gezielten Tötung von Terrorverdächtigen: Erst hat er’s gesagt, dann ist er falsch verstanden worden, dann eigentlich gar nicht, dann doch wieder, aber anders ...

Sonntag, 23. September 2007

Die guten Nachrichten am Wochenende

Die Einführung der Schnüffel-Steuernummer verzögert sich, wie rp-online berichtet. Sehr schön!

Freiheit statt Angst - die Demo war laut heise ein voller Erfolg (s. auch FOCUS). Na also!

Gegen die neuen Personalausweise mit Finderabdruck regt sich laut rp-online Widerstand. Besser ist das !

Freitag, 21. September 2007

Suchmaschinen vs. Datenschutz

Nicht nur der OSM & Co. verursachen erhebliche datenschutzrechtliche Bauchschmerzen, wie heise berichtet:

Datenschutz als "riesiges Problem" bei Suchmaschinen
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat den Betreibern von Suchmaschinen zahlreiche Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht vorgeworfen. ... Als bedenklich bezeichnete Weichert dabei nicht nur die lange Vorhaltung von Suchanfragen oder die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wie bei gezielten Personensuchmaschinen etwa in der Form von Spock.com. Darüber hinaus würden auch hierzulande bestehende Widerspruchsrechte bei der Datenverarbeitung sowie Auskunftspflichten über gespeicherte Informationen nicht angemessen erfüllt.

Datenschutzbelange sieht Weichert bei den Wegweisern durch den Internet-Dschungel an allen Ecken und Enden berührt. Schon allein bei deren ganz normaler Nutzung hinterlasse der Suchende seine IP-Adresse und eine Vielzahl weiterer Informationsspuren. Daraus lasse sich ein Interessensprofil mit sehr hoher Aussagekraft über eine Person erstellen. "Wenn ich mich für bestimmte islamistische Betätigungen interessiere, kann das schnell zu einem Ermittlungsverfahren oder gar zu einer Verhaftung führen", brachte der Datenschützer ein Beispiel. Die Gefahr steigere sich, wenn zusätzliche Informationen aus zugehörigen Angeboten verwendet würden. Dies sei gerade bei Google ein "riesiges Problem", da der Suchmaschinenkönig zahlreiche Zusatzdienste wie GMail, Google Talk, Blogger.com oder Google Desktop offeriere.

"Hier kann auch ein Kommunikations-, Bewegungs- oder Berufsprofil erstellt werden", warnte Weichert. ... Die von der EU-Kommission momentan kartellrechtlich untersuchte und von Daten- und Verbraucherschützern kritisierte Vereinigung Googles mit dem Werbevermarkter DoubleClick könnte hier aber eine zusätzliche hohe datenschutzrechtliche Brisanz entfalten. Auf diesem Weg könnten nämlich klare personenbezogene Zusammenhänge auch bei den Vermarktungsprofilen einfach hergestellt werden.


Wie schnell man wegen einer Suchmaschinen-Recherche zu bestimmten Themen bzw. Stichworten in das Visier der Behörden und/oder gar in Haft geraten kann, hat sich ja gerade erst in erschreckender Weise gezeigt.

Donnerstag, 20. September 2007

Nochmalige Erinnerung an die Demo 22.09.07


Ich möchte hier kurz an die Freiheit statt Angst-Demo am 22.09.07 in Berlin erinnern und aufrufen, dort ganz ganz zahlreich teilzunehmen. Treffpunkt ist der Pariser Platz (Brandenburger Tor) um 14.30 Uhr. Weitere Infos finden sich auf der Webseite des AK VDS

“First they ignore you, then they ridicule you, then they fight you, then you win.” ~ Mahatma Gandhi


An welchem Punkt wir wohl grade sind...

Montag, 17. September 2007

Online-Schnüffelei mit Zweidrittelzustimmung?

Wenn das stimmt, was der OSM im FAZ-Interview zum Thema Online-Schnüffelei von sich gegeben hat, könnte man das Blog hier wirklich völlig gefrustet schließen:

„Seit fast allen klargeworden ist, dass es hier nicht um eine Dauerüberwachung à la George Orwell geht, gibt es in der Bevölkerung eine Zweidrittelzustimmung."

Machen wir aber NICHT !!!

Das Ende der Privatsphäre ...

... heißt ein Buch - verfasst von Peter Schaar, Deutschlands oberstem Datenschützer, das in dieser Woche erscheinen soll, wie SPON berichtet. Ohne es gesehen zu haben - es dürfte sehr lesenswert sein. Sehr bedenklich - aber mit Sicherheit zutreffend - ist auch, was Peter Schaar über die Opfer der täglich zunehmenden Datensammelei sagt:
"Wir sind dabei, uns an immer umfassendere Kontrolle und Überwachung zu gewöhnen", schreibt Schaar. ... Sein Problem ist nur: Viele Bürger scheinen gar nicht zu wollen, dass Peter Schaar sie schützt. Sie fürchten nicht die schöne neue Welt, wie sie Aldous Huxley in seinem Roman beschrieb, sondern sie freuen sich über den schönen neuen Toaster, den sie für ihre Bonuspunkte erhalten - auch wenn der Supermarkt-Computer dank der Kundenkarte nun speichert, wann sie Kondome kaufen oder wie sich der Alkohol-Konsum entwickelt."

P.S. Falls noch jemand ein Weihnachtsgeschenk für mich sucht ... ;.)

Mahnt die GEZ auch die Bild ab?

Prinzipiell stehen wir Meldungen der Blöd-Zeitung ja eher kritisch gegenüber. Aber die heutige Schlagzeile „Die Methoden der GEZ-Schnüffler" passt zum Thema dieses Blogs und die Meldung hat m.E. auch einen nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeitsgrad:

„Wie aber die 993 hauptamtlichen GEZ-Mitarbeiter und 1800 Außendienstfahnder mittlerweile ganz Deutschland ausspähen, beweist nun ein BILD vorliegendes Geheimdokument. In dem vom Südwestrundfunk (SWR), Abteilung Rundfunkgebühren, erstellten Schriftsatz sind detailliert ganze Gebiete und Straßen mit der präzisen Anzahl von „Schwarzsehern" verzeichnet. ..."

Abgesehen davon, dass so eine Liste natürlich kein „Schriftsatz" ist, bleibt abzuwarten, ob die GEZ jetzt in ihrer bekannten Art auch die Blöd-Zeitung abmahnt oder sich verschämt in Schweigen hüllt - z.B. weil die Nachricht eben doch wahr ist.

Nachtrag:
Abgemahnt wurde bisher zwar nicht, wie aber PC Magazin berichtet, hält der SWR das Vorgehen für gerechtfertigt:

Die Bildzeitung hatte am 17. September 2007 die GEZ als Datenschnüffler bezeichnet. Dies gefiel dem SWR, der nach eigenen Angaben das Marketing zum Thema Rundfunkgebühren federführend betreibt, überhaupt nicht. In einer Stellungnahme nannte der SWR das Vorgehen der GEZ weder illegal noch verwerflich, sondern legitim und gerecht.

Die Bildzeitung habe aus einem vermeintlichen Papier des Südwestrundfunks zitiert, doch enthalte der Artikel mehrere sachliche Fehler, so der SWR. Es gibt eine Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten, was dem geltendem Gesetz entspreche.

Es handele sich um ein offenes und transparentes Verfahren, bei dem rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich zugängliche statistische bzw. nicht personenbezogene Erhebungen zurückgegriffen werde. Dabei würden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Dieses Verfahren sei von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert, so der SWR.

Nicht alles, was legitimiert ist, ist auch datenschutzrechtlich unbedenklich.

Vgl. auch den ausführlichen Artikel bei heise - und nun (22.10.2007) auch einen Nachtrag.

Eine neue Schäublone ...

 



... gibt’s bei Peter Kröner

Samstag, 15. September 2007

Schnüffeln hier, schnüffeln da ...

Wie dem Newsticker der WELT zu entnehmen ist, will auch Frau Zypries noch mehr schnüffeln:

Justizministerin Brigitte Zypries will die Möglichkeiten des Mithörens von Telefonaten im Internet verstärkt nutzen. Sie fordert die Sicherheitsbehörden auf, die technischen Voraussetzungen hierfür zu verbessern. Die Überwachung der Internet- Kommunikation von potenziellen Terroristen sei schon jetzt nach geltendem Recht weitgehend möglich, sagte Zypries der «Welt am Sonntag». Die SPD-Politikerin lehnt die von Innenminister Wolfgang Schäuble geforderte Online-Durchsuchung von Privatcomputern ab.

Was lernen wir daraus? Es gibt eben keine Kommunikation, die nicht im Visier irgendeiner Schnüffelei steht.

Donnerstag, 13. September 2007

Allseitige Instrumentalisierung

Kollege ter vom R-Archiv berichtet unter der Überschrift "»Djihad« nützliche Idioten über die Theorie, dass die Berichterstattung über den vereitelten Anschlag in Deutschland zur Geldbeschaffungspropaganda einer neuen Terrororganisation benutzt werden könnte. Ein interessanter Gedankengang.

Auf der anderen Seite des grossen Teichs offenbaren sich im Zusammenhang mit grade jenem vereiteltem Anschlag - ich nenne es mal vorsichtig - mit erheblichen Kausalitätsmängeln behaftete Äußerungen des Directors of National Intelligence. Quelle: Spy Master Admits Error mit dem Untertitel: "Intel czar Mike McConnell told Congress a new law helped bring down a terror plot. The facts say otherwise."

Ich sehe keinen Grund, warum in Deutschland nicht Ähnliches gemacht werden könnte (und erinnere mich - wenn mich nicht alles täuscht - an die Erörterungen eines Mitarbeiters eine Bundesbehörde vor einem Ausschuss des Bundestages...)

Montag, 10. September 2007

10 - 12 „Terrorverdächtige" vs. GG?

Die Zahl von 99,9 % der deutschen Bevölkerung, die von der sog. „Online-Durchsuchung" (deren exakte Definition ihren Fans nach wie vor - wohl nicht zuletzt mangels eigener Fachkenntnis - ersichtlich schwer fällt) ist seit einiger Zeit vom Tisch. Aktuell sind nicht mehr demnach 82.310 potentiell Betroffene, sondern jetzt die Zahl von sage + schreibe (!) „zehn bis zwölf Fällen im Jahr", wie wieder bei SPON zu lesen war:

"Heute erneuerte Kauder für die Union die Forderung nach der Online-Durchsuchung. "Es darf keinen geschützten Kommunikationsraum für Terroristen in unserem Land geben", betonte der Christdemokrat, um wenig später darauf hinzuweisen, dass die Online-Durchsuchung "kein Regelfall" werden solle. Es gehe um zehn bis zwölf Fälle im Jahr, so Kauder weiter."

Es kann nicht oft genug betont werden: Für „zehn bis zwölf Fälle im Jahr" mit mehr als zweifelhaften Erfolgsaussichten und jedenfalls wohl immensen Kosten wollen der OSM & Co. das Grundgesetz ändern. Glaubt das eigentlich irgendjemand wirklich oder wie lange muss man sich diesen Irrsinn noch anhören?

Denunziantentum als Bürgerpflicht gem. StGB?

Wahr ist, dass der OSM das Volk mal wieder mit tollen Vorschlägen und juristischen Halbwahrheiten beglückt, wie AFP berichtet:

Schäuble: Islamverbände müssen radikale Mitglieder anzeigen
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Islamverbände in Deutschland zur Mithilfe bei der Fahndung nach radikalen Islamisten aufgefordert. "Die Anzeige von schweren Verbrechensplanungen ist heute schon Bürgerpflicht, das steht im Gesetz", sagte Schäuble der "Welt am Sonntag". Er erwarte auch von den Islamverbänden, dass sie auf Personen, die erkennbar in "radikale Milieus" ab-gleiten, hinweisen. Zuvor hatte bereits Justizministerin Brigitte Zypries gefordert, dass muslimische Gemeinden in Deutschland künftig radikale Mitglieder den Sicherheits-behörden melden müssten.

Halbwahr ist, dass die "Anzeige von schweren Verbrechensplanungen" heute schon Bürgerpflicht ist und steht im Gesetz steht, vgl. § 138 StGB - Nichtanzeige geplanter Straftaten. Zudem kann gem. § 139 StGB u.a. von Strafe abgesehen werden, wenn die in § 138 StGB genannte Tat nicht versucht worden ist.

Wahr ist, dass zwischen einem nebulösen Abgleiten in „radikale Milieus" und den in § 138 StGB genannten schweren Straftaten ein erheblicher qualitativer Unterschied besteht. Der OSM (und auch Frau Zypries) sollten also nicht so tun, als ob sie etwas Selbstverständliches forderten.

Kauf von Puderzucker und Holzkohle bald registrierungspflichtig?

Eine herrlich sinnfreievolle Idee unser aller (?) Justizministerin publiziert die Netzeitung:

Die im Sauerland verhafteten Terrorverdächtigen konnten unbehelligt große Mengen Was-serstoffperoxid kaufen, um damit Bomben zu bauen. ... Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat eine Registrierungspflicht bei dem Verkauf von bestimmten Chemikalien vorgeschlagen, die zum Bombenbau geeignet sind. «Die Tatsache, dass die Chemikalie, um die es bei den drei jetzt gefassten Tätern ging, frei im Handel erhältlich ist, ohne dass der Name registriert wird beim Kauf, halte ich nicht für sonderlich glücklich», sagte Zypries am Sonntag im Deutschlandfunk.

Puderzucker ist auch frei im Handel erhältlich, ohne dass der Name registriert wird, und aus Unkraut-Ex und Puderzucker lassen sich bekanntlich Bomben basteln. Aber Unkraut-Ex gibt's ja angeblich nicht mehr ... und wer kauft schon Kaliumchlorat?

Aber da wäre noch die Holzkohle. Wird zum Grillen gern genommen, ist aber auch Bestandteil von Schwarzpulver (daher auch die Farbe). Da kommt bei ALDI & Co. sicherlich Freude auf, wenn die Kundennamen registriert werden müssen.

Anti-Schnüffel-Software ?!

PC Welt bietet Gpg4win zum kostenlosen Download an:

"Gpg4win ist eine recht komplexe Open-Source-Software zum Verschlüsseln von Dateien und Mails. Das Programm ist die Weiterentwicklung von GnuPG. Zunächst müssen Sie über den Schlüssel-Assistenten einen eigenen Schlüssel erzeugen, danach importieren Sie die Schlüssel Ihrer Korrespondenzpartner."

Tatsächlich ist die Verschlüsselung natürlich völlig nutzlos, da die Online-Schnüffelei ja vor der Verschlüsselung ansetzen soll, oder? ;-)

Dass das mit der sog. Online-Durchsuchung von PCs allerdings überhaupt nicht funktioniert, sondern eine Überwachung des Datenverkehrs voraussetzt, steht auf einem anderen Blatt.

Mittwoch, 5. September 2007

Unisono ...

... klingt doch viel netter als „gleichgeschaltet", was man hierzulande sicherlich gar nicht gerne hört, auch und gerade nicht bei den Medien. Zufällig entdeckt: Für die Schlagzeile „Schäuble erhält Unterstützung für Online-Durchsuchungen" verzeichnet Google „ungefähr 24.700" Treffer. Sollte das einem nicht doch zu denken geben ?!

Anti-Terror-Kampf - Dichtung, Wahrheit und Gerede

Drei Terrorverdächtige haben Glück gehabt - Sie sind nicht mit einer Rakete oder anderen Tötungsmitteln beschossen worden, wie es der OSM für "diskutabel" hält, sondern nur festgenommen. Und das ganz ohne Online-Schnüffelei, wie der OSM betont, denn die ist - zu seinem bekanntlich größten Bedauern ja derzeit (noch) nicht erlaubt, und der OSM hält sich an die Gesetze, wie er betont.

Dennoch sprach er sich - natürlich - dafür aus, entsprechende Gesetze zu schaffen. Anders ausgedrückt, die Festnahme hat gezeigt, dass es auch ohne die vom OSM doch so dringend befürworteten drastischen Maßnahmen geht, dennoch brauchen wir - natürlich - umgehend die Legalisierung der Online-Schnüffelei!

Etwas anderer Ansicht ist da Frau Zypries: „Die mutmaßlichen Terroristen hätten überwiegend über das Internet kommuniziert. Ihre Beobachtung sei damit schon nach geltender Rechtslage möglich gewesen. Dafür sei jedenfalls die Online-Durchsuchung nicht erforderlich gewesen."

Sieh an, sieh an: Die gefürchtete Kommunikation „über das Internet", und deren Observierung ist auch ohne zusätzliche Schnüffelgesetze möglich! Ob der OSM das tatsächlich nicht weiß?

Auch BKA-Präsi Ziercke hält unverdrossen munter drauf: „Das Internet droht, ein strafverfolgungsfreier Raum zu werden. Hier werden schwerste Straftaten und Terroranschläge vorbereitet und der Staat soll keine Möglichkeit haben, das zu verhindern?"

Strafverfolgung im Internet - das klingt ja wirklich toll! Cybercops an die Front!

Peinlich nur, dass er in einem aktuellen FAZ-Interview am o5. September offensichtlich nicht einmal etwas von den drei verhafteten Terrorverdächtigen wusste. Jedenfalls gab er zu Protokoll: „Derzeit haben wir keine konkreten Anhaltspunkte für eine Anschlagsplanung". Oder war er schon so aktuell, dass er diesen angeblich geplanten Anschlag - weil ja erfolgreich verhindert - schon nicht mehr einbezog?

Und natürlich darf auch Herr Bosbach nicht fehlen: „Die dramatischen Ereignisse der letzten Stunden zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht», sagte Bosbach im Gespräch mit Netzeitung.de. Das betrifft insbesondere die Bereiche Ausbildung in einem Terrorlager und das Verbreiten von Anleitungen zum Bombenbau via Internet oder in anderer Form". Das seien „besonders gefährliche Handlungen, die bis jetzt straflos sind und zukünftig strafrechtlich geahndet werden sollten".

Da sind sie also wieder, die beliebten Bombenbauanleitungen. Es wird einen ausländischen Terroristen natürlich mächtig beeindrucken, dass seine - zukünftig vielleicht dem Zugriff teutscher Verfolger via Online-Durchsuchung schutzlos ausgelieferte - Bombenbauanleitung auch noch strafbar ist.

Warum nicht einfach einmal die Kirche im Dorf lassen, wie es sogar der ansonsten manchmal etwas wirr wirkende Herr Wiefelspütz tat: "Ich höre, dass Herr Bosbach einen Zusammenhang herstellt mit der Online-Durchsuchung. Das halte ich für abwegig. Wir sollten diesen wichtigen Fahndungserfolg nicht instrumentalisieren für tagesaktuelle Debatten."

EBEN !!!

Dienstag, 4. September 2007

Einfach mal F..... halten, Frau M. !

... wann bzw. warum erklärt bekanntlich Dieter Nuhr. Leider hält die Dame sich nicht daran, und macht gleichzeitig mehr als deutlich, dass die entsprechenden Voraussetzungen bei ihr durchaus und offensichtlich gegeben sind, wie u.a. bei Reuters Deutschland zu lesen ist:

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich hinter die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble zur Ausspähung von privaten Computern gestellt. "Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat", sagte die CDU-Vorsitzende am Dienstag auf einem Parteikongress in Hanau. "Deshalb sind wir für Online-Durchsuchungen."

Ein Raum, in dem Terroristen sich austauschen können ... Ah ja - mal wieder das furchterregende Internet als Bühne, Hort und Heimat der Schwerkriminalität, bekanntlich „eine Welt, in der jede Sauerei stattfindet"

Dass Terroristen sich dort (man beachte das Wort "Raum") sicher austauschen (können), ist zweifellos ebenso selbstverständlich wie unerträglich und muss natürlich unverzüglich verhindert werden! Wie dieses - alle technischen und juristischen Bedenken einmal gänzlich vernachlässigt - mit Hilfe deutscher Gesetze über sog. Online-Durchsuchungen allerdings tatsächlich im bekanntlich internationalen Netz tatsächlich funktionieren soll, sollte Frau M. allerdings auch einmal konkret erklären. Das dürfte doch für eine (Ex-) Diplom-Physikerin nicht so schwer sein, oder ??? Falls doch - s.o.!

Bundestrojaner - klappt eher nicht !

Ein bisschen Grundlageninformation zum Thema Bundestrojaner bzw. Online-Durchsuchung findet sich in der ZEIT. Traurig nur, dass die Damen und Herren Politiker, die immer so wichtig über dieses Thema schwafeln, offensichtlich noch nicht einmal diesen Kenntnisstand haben.

GEZ & Co. sollen auch schnüffeln dürfen?!

Ein Kommentator zum letzten Artikel macht auf eine geplante neue Schnüffelermächtigung aufmerksam, zu finden am Ende des Entwurfs zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag:

2. § 8 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:

(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die von ihr beauftragte Stelle nach Absatz 2 kann zur Feststellung, ob ein den Vorschriften dieses Staatsvertrages genügendes Rundfunkteilnehmerverhältnis besteht, und zur Verwaltung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass

1. die Datenbestände dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die Gebührenpflicht zuzulassen, insbesondere durch Abgleich mit dem Bestand der nach § 3 angemeldeten Rundfunkteilnehmer und

2. sich die Daten auf Angaben zu

a) Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer bestimmten Personengruppe,
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen,
c) Vor- und Familiennamen,
d) Titel,
e) Anschrift und
f) Geburtsdatum

beschränken und kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat. Es dürfen keine Daten, die Rückschlüsse auf tatsächliche oder persönliche Verhältnisse liefern könnten, an die übermittelnde Stelle rückübermittelt werden. Die Daten sind spätestens zwölf Monate nach ihrer Erhebung zu löschen. Sie sind unverzüglich zu löschen bei Feststellung des Nichtbestehens oder des Bestehens eines Rundfunkteilnehmerverhältnisses, das den Voraussetzungen dieses Staatsvertrages entspricht. Das Verfahren der regel-mäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenvermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt."

Man beachte: „Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen". Besonders nett die Formulierung: „... kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat."

Diese Annahme, liebe Schnüffelfans, besteht grundsätzlich. Nicht nur ich habe „ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung" meiner Daten. Und dieses ist auch per se „schutzwürdig", und zwar allein schon wegen meines (noch!) verfassungsrechtlich verbrieften - „garantierten" sage ich bewusst nicht (mehr) - Rechts auf informationelle Selbstbestimmung!

Vgl. auch die Kritik bei bitcom:

„Der Entwurf für den „10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" sieht vor, dass die GEZ auch Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern abfragen darf. „Das wür-de ohne Wissen der betroffenen Kunden geschehen", erklärt Rohleder. „Die Ermächtigung ist bewusst wolkig formuliert."

Montag, 3. September 2007

„Online-Durchsuchung" - nachgefragt

„Warum fragt man seitens der Medien hier nicht einmal viel konkreter nach ???" war die Schlussfrage im letzten Artikel. Richten wir diese doch einmal direkt an einige namhafte Repräsentanten der Angesprochnen (FOCUS, Spiegel online, STERN, Süddeutsche, WELT, ZEIT):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Diskussion um die sog. „Online-Durchsuchung" beschäftigt die Medien nun schon seit diversen Monaten. Leider wird - auch und gerade von Politikern - immer nur dieses Schlagwort verwendet, ohne es näher zu definieren.

Hielten Sie es nicht auch für sinnvoll, diesbezüglich jeweils konkret nachzufragen bzw. einmal an eine Reihe von Politikern die Frage zu stellen, was genau sie sich unter dem Begriff „Online-Durchsuchung" vorstellen?

Mit freundlichen Grüßen

J. Melchior"

Ob und ggf. welche Rückantworten es gab, wird hier berichtet werden.

Online-Schnüffelei - der nächste Dammbruch

Kaum hat sich die erste Aufregung über den vom CCC publizierten Entwurf der Änderung des BKA-Gesetzes - leider viel zu schnell - gelegt, preschen sog. „bayerische CSU-Spitzenpolitiker" schon wieder weiter vor, wie heise berichtet:

„Mehrere bayerische CSU-Spitzenpolitiker haben sich am Wochenende für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Dabei wollen sie über die heftig umstrittenen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch hinausgehen und polizeiliche Online-Razzien nicht nur zur Terrorabwehr gestatten. So erklärte etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber beim Festakt "60 Jahre Junge Union" in Berlin, seine Partei sage "selbstverständlich ja zu Online-Untersuchungen von Terrorverdächtigen und bei Verdacht auf schwere Straftaten". Natürlich müssten insbesondere die Ursachen des islamistischen Terrorismus bekämpft werden. "Aber wir brauchen auch im eigenen Land die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für hohe Standards an Sicherheit und für den Schutz unserer Bürger vor diesen Gefahren." Insbesondere "die kleinen Leute" seien auf einen starken Staat angewiesen. Und da das Kommunikationsmittel der Verbrecher im 21. Jahrhundert das Internet sei, müssten die Computer von Schwerverbrechern überwacht werden.

Ob diese scheidende Politmumie tatsächlich weiß, wovon sie redet, mag bezweifelt werden. Interessant ist jedenfalls der letzte Satz: Weil das "Kommunikationsmittel der Verbrecher im 21. Jahrhundert das Internet" ist, müssen "Computer von Schwerverbrechern überwacht" werden - aha, und weil man von vornherein nicht weiß, wer Schwerverbrecher ist und wer nicht, überwacht man zur Feststellung dessen prophylaktisch erst einmal jeden PC, zumindest von Verdächtigen, oder wie?

Und dann noch die unsägliche bayerische Justizministerin Beate Merk, die wirklich nicht müde wird, ihre bereits überdeutlich demonstrierte Ahnungslosigkeit von der Materie durch Geschwafel zu kaschieren:

Die bayerische Justizministerin Beate Merk warf einigen Gegnern der geplanten heimlichen Ausforschung "informationstechnischer System" eine Fehlinformation der Öffentlichkeit vor. Die Debatte werde zum Teil "ideologisch verbrämt", behauptete die CSU-Politikerin im Deutschlandfunk. Es würden "ganz bewusst Ängste geweckt" und "Horrorszenarien" über flächendeckende Untersuchungen verbreitet. Diese seien in Wirklichkeit jedoch technisch gar nicht möglich. Die Maßnahme soll ihrer Ansicht nach bei schwersten Delikten wie Mord, Terrorakten oder Kinderpornografie zum Einsatz kommen. Ausnahmsweise sollte dabei bei Gefahr in Verzug auch zunächst auf eine richterliche Genehmigung zu verzichten sein. Generell hält Merk es für wichtig, dass der Staat mit technisch sehr versierten Kriminellen "auf Augenhöhe" umgehe, um die Bürger zu schützen. Dabei müssten auch die Planer von Verbrechen entlarvt werden.

(Die üblichen Verdächtigen namens Beckstein, Karl Heinz Gasser (thüringischer Innenminister) und Ziercke fehlten natürlich auch nicht)

Wie hier schon lange vorhergesagt: es geht keineswegs nur um die Bekämpfung des allgegenwärtigen und immer wohlfeilen Terrorismus. Ist die Tür zur Online-Schnüffelei erst einmal aufgestoßen, der Anwendungsbereich auf die sog . „Schwerkriminalität erweitert, wird es nicht lange dauern, bis sie zum universellen Fahndungsinstrument erweitert wird - denn schließlich hat heutzutage ja fast jede(r) einen PC.

Das Kardinalproblem liegt zudem darin, dass hier immer plakativ über die sog. „Online-Durchsuchung" schwadroniert wird, ohne jemals klar zu definieren, was hiermit eigentlich gemeint sein soll. Eines ist jedenfalls klar: Es geht keineswegs „nur" darum, online fremde PCs durchzuschnüffeln, sondern um generelle Überwachung des Datenverkehrs Verdächtiger im Internet. Im Übrigen sei wieder einmal daran erinnert, dass einerseits unbestritten schon sog. „Online-Durchsuchungen" durchgeführt worden sind, andererseits man seitens der Regierung so tut, als wenn diese Technologie noch nicht (ganz) einsatzreif ist. Warum fragt man seitens der Medien hier nicht einmal viel konkreter nach ???