Mittwoch, 23. Dezember 2009

2010 - Es bleibt schwierig

Der FoeBuD e.V. informiert: Jetzt geht es massiv auf das Jahresende zu. Im kommenden Jahr steht viel an:
Steuer-ID
ELENA-Verfahren
Gesundheitskarte
Stockholm-Abkommen
Urteil über die Vorratsdatenspeicherung
Gesetz für Internetsperren
und am 1. November 2010 soll der elektronische Personalausweis mit Fingerabdruck und RFID-Schnüffelchip eingeführt werden.
Deshalb - oder gerade trotzdem: Schönes Neues Jahr!

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Mails verschlüsseln

Passend zur gestrigen Verhandlung vor dem BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung präsentiert tecchannel in der Rubrik „Umstrittene Tools" Gpg4win:
Die meisten Anwender verschicken Ihre Mails unverschlüsselt und haben vertrauliche Dokumente ungeschützt auf der Festplatte liegen. Was die Mails betrifft, so sollte man wissen, dass diese auf ihrem Weg zum Empfänger mehrere Stationen durchlaufen und an jeder einzelnen abgefangen und gelesen werden könnten. Dateien auf der Festplatte könnten durch einen Trojaner in falsche Hände gelangen. Mit Gpg4win schlagen Sie beide Fliegen mit einer Klappe: Die Tool- Sammlung unterstützt neben der Mail- auch die Dateiverschlüsselung. Eine gut gemachte Schritt-für-Schritt Anleitung („Einsteigerhandbuch"`) und ein „Durchblickerhandbuch" für Fortgeschrittene liegen im PDF- Format bei.

Umstritten, weil: Mit Gpg4win könnten etwa auch Straftäter ihre Kommunikation und Web-Piraten ihre illegalen Dateien verschlüsseln. Das führt die staatlich verordneten Abhörschnittstellen der Mail-Provider und die geplanten Online Durchsuchungen ad absurdum.
Diese Bedenken tangieren einen allerdings eher peripher, oder?

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Big Google ist watching You!

SPON leitet seinen durchaus lesenswerten Artikel über Googles weltweite Aktivitäten wie folgt ein:
„Googles neue Ankündigungen vervollständigen ein beunruhigendes Puzzle: Der Konzern überzieht den Globus mit einem unsichtbaren Netz aus Informationen, das schnell unverzichtbar werden wird. Der Eintrittspreis ist die totale Überwachbarkeit."
Eine Tatsache, an die man nicht oft genug erinnern kann und sich fragen, ob z.B. die Google-Toolbar unbedingt sein muss. Aber es kommt noch schlimmer, wie hier berichtet wird: :
Nun also gibt es eine neue Ankündigung: Auch die Suchanfragen von nicht bei Google angemeldeten Nutzern werden jetzt gespeichert, um ihnen "dabei zu helfen, bessere Suchergebnisse zu bekommen", wie es in einem Google-Blog-Eintrag heißt. Letztlich geht es aber um etwas anderes: Je mehr der Konzern über seine Nutzer weiß, desto präziser kann er sie mit Werbung versorgen.
Es wird dort allerdings auch berichtet, was gegen diese Datensammelwut des Suchmaschinen-Quasi-Monopolisten unternehmen kann. Ob’s wirklich hilft?

Donnerstag, 3. Dezember 2009

T-Com vs. Simonym - Game over

Im Sommer letzten Jahres hatten wir über eine interessante Idee berichtet, anonyme und somit VDS- und schnüffelresistente SIM-Karten zu verkaufen.

Die T-Com fand das gar nicht lustig und versuchte, den Vertreiber (Simonym) plattzumachen. Simonym scheute allerdings das Risiko eines recht kostenintensiven Rechtsstreits und gab eine Unterlassungserklärung ab.

Wegen der dann noch im Streit befindlichen Kosten der Abmahnung haben die Parteien sich jetzt verglichen, wie Simonym mitteilt.

Schade um die Gute Idee!

Mittwoch, 18. November 2009

Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung

Heise berichtet:
Lobbyvertreter der Musikwirtschaft und der Verlagsbranche haben an das Bundesverfassungsgericht appelliert, die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aufrecht zu erhalten. Obwohl die sechs Monate von den Providern verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur an staatliche Stellen zu hoheitlichen Zwecken herausgegeben werden dürfen, halten die beiden Industriezweige sie prinzipiell für unerlässlich zur "Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung" im "digitalen Zeitalter". Diese sei für viele der Rechteinhaber, die von "der massenhaften Internet-Piraterie" betroffen seien, nur bei Vorliegen einer entsprechenden Datenbasis "überhaupt noch möglich". ...

Prinzipiell müsste zur Durchsetzung des gesetzlich vorgesehenen Mittels aber "eine ebenso unspezifische generelle Vorratsdatenspeicherung erfolgen", wie sie derzeit für die eng begrenzten Zwecke des Strafrechts und der Gefahrenabwehr vorgesehen sei. Andernfalls drohe der Auskunftsanspruch "regelmäßig leer zu laufen". Somit stellten sich "hier im Wesentlichen ähnliche verfassungsrechtliche Fragen", wie sie gegenwärtig in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zu entscheiden seien.

Abschließend betonen die Rechtsexperten beider Verbände, dass sie es "nach alledem unbedingt geboten halten, die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke des Abgleichs für eine Auskunft über Bestandsdaten eines Verletzers auch bei Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" in die von den Verfassungsrichtern vorzunehmende Güterabwägung einzubeziehen. ...
EKELHAFT !

Montag, 26. Oktober 2009

Datenschleuder Postbank ?!

Sollte diese Meldung bei Magnus.de zutreffen, könnte man in der Tat von einem „Daten-GAU" sprechen:

Schwere Vorwürfe an die Postbank - massiver Datenmissbrauch?

Die Postbank verstößt nach Ansicht der Stiftung Warentest massiv gegen den Datenschutz: Wie die dort erscheinende Zeitschrift "Finanztest" am Montag berichtete, erlaubt das Kreditinstitut rund 4.000 freien Mitarbeitern detaillierten Einblick in Millionen Girokonten ihrer Kunden und will damit den Verkauf ihrer Produkte fördern. Dazu brauchen die Handelsvertreter des Geldhauses den Angaben zufolge lediglich den Namen und das Geburtsdatum von Kunden in eine Unternehmensdatenbank einzugeben. Dann könnten sie nicht nur sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto habe, sie hätten ebenso Einsicht in alle Kontobewegungen, hieß es. Auch wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an die freien Mitarbeiter nicht zugestimmt habe, könne der Berater die Kontodaten lesen.

Eine offizielle Stellungnahme der Postbank liegt bislang nicht vor. Die Kundschaft wurde ebenfalls über die vermeintlich illegalen Vorgänge nicht informiert, obwohl die Vorwürfe seit Freitagnachmittag bekannt sind. ... Auf mehrfache telefonische Anfrage der Redaktion war die Postbank bislang nicht erreichbar. ... Dem "Spiegel" sagte ein Unternehmensvertreter am Abend, dass man strafrechtliche Maßnahmen ergreifen wolle, sofern es Verstöße gegeben habe. Eine Weitergabe von Daten geschehe "anlassbezogen unter strengster Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen". Dafür sei keine gesonderte Einwilligung des Kunden erforderlich, da die Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung im Rahmen der Vertragsbeziehung erfolge.

„Anlassbezogen unter strengster Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen" ja, nee, is klar!

Sonntag, 18. Oktober 2009

And the winners are ... Schäuble & Zensursula

Wie bereits angekündigt, fand am Freitag, 16. Oktober 2009, in Bielefeld zum 10. Mal die Verleihung der BigBrotherAwards statt.
Laut Magnus.de gehörten - nun endlich - der OSM und Zensursula zu den Preisträgern.

Schäuble wurde für sein "Lebenswerk" ausgezeichnet und damit für den Umbau des Bundeskriminalamtes in ein zentrales deutsches FBI mit geheimpolizeilichen Befugnissen zur präventiven Vorfeldausforschung, für die Legalisierung der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern, für die Errichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei sowie einer neuen Abhörzentrale für alle Sicherheitsbehörden. Besonders "preiswürdig" seien Schäubles obsessive Bestrebungen, den demokratischen Rechtsstaat in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat umzubauen, hieß es. Dies führte zu einer gefährlichen Entgrenzung von Polizei, Geheimdiensten und Militär und damit zu einer Gefährdung von Bürgerrechten, Datenschutz und Demokratie.

Von der Leyen räumte die Ehrung in der Kategorie "Politik" ab. Sie habe innerhalb des letzten Jahres ein System zur Inhaltskontrolle im Internet vorangetrieben, das zu einer Technik von Orwell'schen Ausmaßen heranwachsen könne, urteilten die Juroren. Dazu und für ihren persönlichen Wahlkampf habe sie das Leid sexuell missbrauchter Kinder benutzt, ohne tatsächlich irgendetwas gegen Missbrauch zu unternehmen.

Die Hoffnung, dass der OSM nicht mehr Mitglied der nächsten Bundesregierung sei wird, dürfte sich dennoch nicht erfüllen - obwohl der Mann für die FDP eigentlich völlig inakzeptabel sein dürfte.

Montag, 12. Oktober 2009

Schreiben Sie Frau Leu-Schna !

Der FoeBuD e.V. startet als gemeinsame Aktion mit der Aktionsplattform Campact – Demokratie in Aktion einen offenen Brief an die wohl zukünftige Justizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger unter dem Titel „Bürgerrechte sind keine Verhandlungsmasse!"

Am Donnerstag, den 15.10.2009, wollen wir Frau Leutheusser-Schnarrenberger schon den ersten Schwung der gesammelten Unterschriften übergeben, denn dann kommt der Arbeitskreis für Inneres, Justiz und Informationsgesellschaft das nächste Mal zusammen.

Gründe, diesen offenen Brief nicht zu unterzeichnen, gibt es m.E. nicht.

Sonntag, 11. Oktober 2009

10 Jahre BigBrotherAwards

Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir eine Pressemitteilung des FoeBuD e.V

In den 90er Jahren war Datenschutz kein Thema. Wenn heute dagegen Datenschutzskandale in der Wirtschaft hohe Wellen schlagen und Großdemonstrationen gegen Überwachungsgesetze stattfinden, dann ist das unter anderem ein Verdienst einer Preisverleihung, die zur Institution geworden ist: Die BigBrotherAwards.

Der FoeBuD e.V. lädt nun zum zehnten Mal zur Verleihung der BigBrotherAwards in Bielefeld ein:

Freitag, 16. Oktober 2009, 18-20 Uhr in der Hechelei Bielefeld, Ravensberger Park 6


Die Jury enthüllt nach und nach die "Datenkraken" des Jahres. Das Liquid Jazz Trio aus Bielefeld und der Berliner Wortakrobat Marcus Jeroch sorgen für kleine Atempausen und Unterhaltung. Durch den Gala-Abend führt Moderator Andreas Liebold. Anschließend laden wir zu einem Glas Sekt.

Eintrittskarten gibt es an der Abendkasse und im FoeBuD-Onlineshop https://shop.foebud.org/ Die Verleihung der BigBrotherAwards als Livestream im Internet: http://www.bigbrotherawards.de/bigbrotherawards-streaming

Der BigBrotherAward ist ein Negativ-Preis, er nennt Ross und Reiter, die für Datenschutzvergehen, für Überwachungstechnologien und -gesetze und uferlose Datensammlungen verantwortlich sind.

Die BigBrotherAwards machten zum Beispiel Rabattkarten, Scoring, Mautkameras, Anti-Terror-Gesetze, Farbkopierer und Handyüberwachung als Gefahr für Bürgerrechte und Privatsphäre bekannt. Sie warnten schon früh vor der Gesundheitskarte, der Vorratsdatenspeicherung und der Steuer-Id. Datensammlungen über die Gäste bei Hotelketten, die Bespitzelung von Arbeitnehmern bei Novartis und Lidl und die Warndateien der Versicherungswirtschaft in die Öffentlichkeit brachten die BigBrotherAwards an die Öffentlichkeit. Sie deckten auf, dass die Metro AG 10.000 Kundinnen und Kunden ohne deren Wissen mit RFID-Schnüffelchips in der Kundenkarte verwanzt hatte.

Ausrichter der BigBrotherAwards ist der FoeBuD e.V., der sich seit 1987 für Datenschutz, Bürgerrechte und eine lebenswerten Welt im digitalen Zeitalter einsetzt. Für sein Engagement für die Bürgerrechte wurde der FoeBuD 2008 mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet.

Wer kann - Hingehen!

Freitag, 2. Oktober 2009

Überwachung total - Live und in Farbe

Schon erschreckend, was laut rooster24 zur Zeit gerade entwickelt wird:

Am Georgia Institute of Technology arbeiten Wissenschaftler an neuen Ausprägungen der sogenannten Erweiterten Realität (Augmented Reality). Statische Aufnahmen von Online-Kartendiensten wie Google Earth werden mit Live-Aufnahmen aus Überwachungskameras überlagert und so zum Leben erweckt. Das Ergebnis sind plastische Darstellungen von Bewegungen in urbanen Räumen – man könnte auch Echtzeit-Überwachung dazu sagen.

Schöne Neue Welt, oder?

Donnerstag, 24. September 2009

Wer nichts zu verbergen hat ...

... sollte sich einmal diesen Film ansehen. Wem's dann nicht graust, dem ist nicht mehr zu helfen.

Mittwoch, 23. September 2009

Bevor Sie zur Wahl gehen ...

... denken Sie kurz (oder auch länger) daran, wer für die Segnungen der letzten vier Jahre wie Vorratsdatenspeicherung, Internet-ZensurSperren, den Tod des Fernmeldegeheimnisses und ähnliche Irrsinnsvorhaben verantwortlich ist.


Und dann machen Sie ihre Kreuze. Wir haben Sie jedenfalls gewarnt.

FDP voll auf Schnüffelkurs

heise berichtet:

Nach der CDU hat am heutigen Montag auch die FDP auf einem Parteitag in Dresden dem Entwurf für einen Koalitionsvertrag (PDF-Datei) mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Vereinbarung sei "proppenvoll mit FDP", jubilierte der Landeschef der Liberalen, Holger Zastrow, nach dem Votum der rund 200 Delegierten, bei dem es nur wenige Enthaltungen gab. Zumindest in der Innenpolitik, in der sich die FDP generell für eine stärkere Wahrung der Bürgerrechte einsetzt, wird es mit dem Fahrplan für Schwarz-Gelb aber keinen großen Wandel geben. Am hohen Stellenwert des Politikfeldes "Innere Sicherheit" werde sich "nichts ändern", heißt es in dem 57-seitigen Papier.

Prävention und Kriminalitätsbekämpfung seien wichtige Aufgaben, lautet die Begründung für die Beständigkeit im Kurs. Dabei gelte es jedoch, "die richtige Balance zwischen den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten der Bürger und den staatlichen Eingriffen zum Schutz der Sicherheit der Bürger zu finden". ...

Im gleichen Atemzug, in dem die Regierungspartner ein effektives Vorgehen gegen Graffiti-Schmierereien geloben, versprechen sie zudem, "bestehende Eingriffsmöglichkeiten bei der Telefonüberwachung auch auf Internet-Telefonie" auszudehnen. Diese Forderung nach rechtlichen Handhaben für eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der es um das Abhören von Internet-Telefonaten vor beziehungsweise nach einer Verschlüsselung direkt auf dem Rechner des Betroffenen geht, überrascht. Die dazu eingesetzte Technik ist vergleichbar mit der für heimliche Online-Durchsuchungen, auch wenn bei der Quellen-TKÜ offiziell nur auf die laufende Kommunikation – nicht auf Festplatteninhalte – zugegriffen werden darf. Gegen Befugnisse verdeckter Zugriffe auf IT-Systeme haben sich die Liberalen im Bund bisher gewehrt.

Vornehmen wollen sich die Koalitionäre ferner eine Novellierung des sächsischen Polizeigesetzes "unter Beachtung neuer Gefahren". Dazu zählen sie Punkte wie den anlassbezogenen Einsatz mobiler Kennzeichnen-Erkennungssysteme, eine Regelung der "effektiven Videoüberwachung öffentlicher Plätze" und Verkehrsmittel oder die Einführung der elektronischen Signatur im Berichtsverkehr zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Schwarz-Gelb will zudem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "stärker im Bewusstsein der Bevölkerung und der Verwaltung verankern".

„Gegen Befugnisse verdeckter Zugriffe auf IT-Systeme haben sich die Liberalen im Bund bisher gewehrt" - das wird sich spätestens nach der Bundestagswahl ändern, falls es für schwarz-gelb reicht und letztere von Herrn Schäuble eingenordet werden. Wetten?

Dienstag, 22. September 2009

Das BSI warnt vor Nutzung von Google-Anwendungen

Das BSI informiert in seinem aktuellen Lagebericht:

Google Wave ist derzeit nur mit einem Google-Nutzerkonto nutzbar. Alle Google-Wave-Daten liegen auf Google-Servern. Damit gilt für Google Wave dieselbe Kritik, die durch Datenschützer und das BSI an Google Mail, Google Docs, Google Calendar und anderen Online- Diensten des Unternehmens geübt wurde:

Der Nutzer verliert vollständig die Kontrolle über seine Daten. Daher ist eine Nutzung von Google Wave (ebenso wie eine Nutzung der anderen Google-Dienste) sowohl aus IT-sicherheitstechnischen Gründen als auch aus Sicht des Datenschutzes aktuell nicht zu empfehlen. Der offene Ansatz des Google Wave Federation Protocol ist zu begrüßen, kann aber die negative Gesamteinschätzung nicht ändern. Sollte zukünftig eine verteilte, gesicherte und kontrollierbare Datenhaltung mit Google Wave möglich sein, muss diese Bewertung neu vorgenommen werden. Zudem kann derzeit noch nicht vorhergesagt werden, ob das neue Paradigma „Wave" überhaupt eine breite Nutzer­ und Entwicklerakzeptanz finden wird.

Dienstag, 1. September 2009

Freiheit statt Angst - Demo am 12.o9.2009 in Berlin

Damit die Vorwahlzeiten nicht ganz so langweilig werden, hier eine PM des FoeBuD

Freiheit statt Angst - aktiv gegen Datensammel- und Überwachungswahn

Liebe Bürgerrechts- und Datenschutzinteressierte, liebe FoeBuD-Unterstützerinnen und -Unterstützer,

vor der Bundestagswahl wollen wir noch einmal ein deutliches Zeichen setzen und demonstrieren deshalb am 12. September in Berlin gegen ausufernde Kontrolle und Überwachung unter dem Motto "Freiheit statt Angst".

Datensammelwut und Kontrollwahn von Staat und Wirtschaft betreffen uns alle - ob als Verbraucherinnen, Patienten, Arbeitnehmerinnen, Schüler, als politisch Aktive oder als ganz normale Bürgerinnen und Bürger, die einkaufen, reisen, telefonieren oder im Internet surfen.

Bitte unterstützen Sie uns! Kommen Sie am Samstag, den 12. September mit zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" nach Berlin. Start ist um 15 Uhr am Potsdamer Platz. Weitere Informationen unter http://www.freiheitstattangst.de/

Der FoeBuD ist Mitorganisator der Demo, macht Pressearbeit und kümmert sich um den kompletten Versand von Flyern und Plakaten für die Berliner Demonstration gegen Überwachung. Freiwillige bearbeiten bei uns in Bielefeld die Bestellaufträge und packen jeden Tag Tausende von Flyern und Plakaten, um bundesweit für die Demonstration zu mobilisieren. Herzlichen Dank an die vielen Helferinnen und Helfer - ohne sie wäre es überhaupt nicht zu schaffen. Unterstützen Sie bitte auch die Arbeit des FoeBuD mit einer Spende! Zusätzlich zum großen Engagement benötigen wir eben auch Geld: zum Beispiel für Druckkosten, Porto und Verpackung, Miete, Telefon, Transport etc.

Jede kleine und große Spende ermöglicht unseren entschlossenen Einsatz für Datenschutz, Bürgerrechte und freie Kommunikation. https://www.foebud.org/spende

Jetzt ist es an der Zeit, auf die Straße zu gehen und zu zeigen, dass wir viele sind.

Für all das brauchen wir Ihre Unterstützung. Vielen Dank!

Also, wer kann - mitmachen!

Dienstag, 25. August 2009

Videoüberwachung - Sinnlose Geldverschwendung?!

Wie heise berichtet, ist nach einem britischen Polizeibericht Videoüberwachung ineffizient:

Auf 1000 Überwachungskameras in London kommt statistisch gesehen die Aufklärung von nur einer Straftat. Dies geht aus einem internen Bericht der Metropolitan Police hervor, der über eine Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Vereinigten Königsreichs jetzt ins Licht der Öffentlichkeit geriet. Die hohen Erwartungen der Bevölkerung in "Closed Circuit Television" (CCTV) würden damit insgesamt enttäuscht, schreibt der Verfasser des Berichts, Chief Inspector Mick Neville. Schließlich werde den Bürgern vielfach erzählt, dass sie pro Tag 300 Mal von Kameras erfasst würden.

Die geringe Effizienz der Videoüberwachung, die sich Großbritannien allein zwischen 1996 und 2006 rund 500 Millionen Pfund hat kosten lassen, schreibt Neville vor allem einer mangelhaften Auswertung des Videomaterials zu. ... Im vergangenen Jahr hatte die Association of Chief Police Officers (ACPO) bereits auf eklatante Schwächen bei der Videoüberwachung hingewiesen. Gewaltverbrechen und spontan begangene Straftaten könnten die Kameras beispielsweise nicht verhindern.

Aber wo man diese schöne Technik doch erst einmal hat. ...

Donnerstag, 20. August 2009

Umgehen von Kinderporno-Sperren strafbar?

Der ja auch schon im Rahmen der unseligen Diskussion über die noch unseligere Online-Schnüffelei nicht gerade durch besondere Sachkompetenz in Erscheinung getretene BKA-Päsi Jörg Ziercke beglückt die Nation laut heise wieder mit fragwürdigen Auffassungen, aber auch interessanten Einzelheiten:

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat vor den Gefahren eines Missachtens der geplanten staatlichen Warnhinweise vor kinderpornographischen Webseiten gewarnt. "Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko", sagte der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde Ende vergangener Woche auf einer Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann. Laut einem MP3-Mitschnitt der gut zweistündigen Debatte verdeutlicht nach Ansicht Zierckes der Staat "allen" durch das Zeichen: "Ab hier machen Sie sich strafbar." Logisch sei dabei, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden könne.

„Logisch ..., dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt ... werden könne" - also findet die doch angeblich nicht mehr geplante Erfassung der IP-Adressen von Besuchern der „Stopp-Schild-Seiten" doch statt?!! Ist ja interessant.

Lesenswert dazu der Kommentar bei kieslichdaily.de !

Dienstag, 18. August 2009

M-V’s Datenschützer Karsten Neumann für Überwachungsgesetze?

Am 20. Juli 2009 hatte ich aufgrund eines Zeitungsartikels dem Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, per e-mail folgende Frage gestellt:

Sehr geehrter Herr Neumann,

unter der Überschrift "Testlauf: Polizei erfasst 73 000 Auto-Kennzeichen" werden Sie in der OZ u.a. wie folgt zitiert:

"Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter, Karsten Neumann, fordert, weitere Einsätze der Automatischen Kennzeichen-Lesegeräte bis zur Klärung oder Rechtsgrundlagen auszusetzen. "Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern muss geändert werden", sagte er.

Sind Sie wirklich der Auffassung, das SOG M-V müsse (im Sinne von "solle") geändert werden um derartige Aktionen zu legalisieren, anstatt diese schlichtweg als verfassungsrechtlich höchst problematisch schlicht zu unterlassen - oder handelt es sich hier um ein Fehlzitat?

Eine Antwort steht bis heute aus. Sollte man dieses Schweigen als Zustimmung werten? Ist der Datenschützer also wirklich dafür, das verfassungsrechtlich höchst problematische Kennzeichen-Scanning durch die Polizei gesetzlich zu legalisieren? Das wäre dann ungefähr so peinlich wie eine Verfassungsbeschwerde vor dem falschen Gericht. ;-)

Montag, 10. August 2009

Der „normale" alltägliche Überwachungshorror ...

... wird bei ZEIT online plastisch geschildert. Absolut lesenswert!

Ein grausames Szenario, aber leider nicht mehr Science Fiction, sondern schon längst harte Realität. Kleiner Tipp: Die *.pdf-Ausgabe des Titels herunterladen und per Fax, mail o.ä. an alle Bekannten schicken, die „nichts zu verbergen haben".

Montag, 3. August 2009

Paneuropäische Schnüffelei allüberall

So langsam wird auch der letzte Bereich von der paneuropäischen Schnüffelwut erfasst, wie heise vermeldet:

EU möchte bei Rechnungen mitlesen
Während die Wogen um die Weiterreichung europäischer Bankdaten an US-Behörden hochschlagen, blieb es um ein EU-eigenes Projekt bislang still. In ihrem schon im Januar veröffentlichten Vorschlag zur Vereinfachung der Rechungsdirektive sieht die EU-Kommission ein länderübergreifendes Kontrollrecht vor.

§ 249 dieses Entwurfs erlaubt den "zuständigen Behörden" eines Mitgliedlandes, auf Online-Rechnungen von Bürgern und Firmen in anderen EU-Staaten zuzugreifen, sie herunterzuladen und zu "benutzen". Bezeichnenderweise erstreckt sich diese Regelung nur auf digitale Dokumente - ein erklärtes Ziel der neuen Direktive ist es jedoch, elektronische und papierne Rechnungen gleichzustellen. ...

Der Finanzausschuss des Bundestages hat zu der geplanten Direktive keinen Kommentar abgegeben. Die Bundesregierung denkt nach eigenem Bekunden noch nach, da für sie "der Abbau von Bürokratiekosten und die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs gleichwertige Ziele" seien.

Was es angesichts eines solchen Irrsinnsprojekts noch „nachzudenken" gibt, anstatt es sofort und unmissverständlich abzulehnen, erschließt sich jedenfalls mir nicht!

Montag, 27. Juli 2009

EU-Bankdaten for U.S.A.?

Der Datenhunger unseres freundlichen (?) Verbündeten kennt keine Grenzen. Jetzt wird ein neues Schnüffelprojekt auf EU-Ebene angeschoben, wie bei ZEIT online nachzulesen ist:

Die Außenminister haben entschieden: Die Kommission wird mit den USA über ein Abkommen verhandeln, das amerikanischen Fahndern den Zugriff auf erlaubt. Die Minister erteilten der Kommission am Montag in Brüssel ein entsprechendes Mandat. Deutsche Datenschützer und Politiker kritisierten das Vorhaben heftig; in Deutschland gab es Widerspruch aus dem gesamten Parteienspektrum. Die Kritiker fürchten, durch den Zugriff der US-Fahnder könnten Persönlichkeitsrechte der Bankkunden verletzt werden. Zudem bemängeln sie, dass das Europäische Parlament keine Möglichkeit hatte, Einfluss auf das geplante Abkommen zu nehmen.

So weit, so schlecht! Das einzig positive scheint hier, dass offensichtlich Politiker aller Parteien diese Idee gar nicht so toll finden und selbst Bayerns Innenminister (!!) Joachim Herrmann (CSU) fürchtet, das Abkommen bedeute einen "schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre".

Montag, 20. Juli 2009

Kennzeichen-Scanning als Testlauf?

Unser Käseblättchen, die OZ, berichtet:

Mit einem Großversuch hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen sechs Monaten im deutsch-polnischen Grenzraum die automatische Erfassung von Autokennzeichen getestet. Die ist juristisch höchst umstritten. Datenschützer kritisieren den flächendeckenden Einsatz der Lesegeräte, weil damit alle Fahrzeuge registriert werden und im Missbrauchsfall Bewegungsprofile von Bürgern erstellt werden könnten.
...
Nach Polizeiangaben wurden bei 49 Kontrollen von Mitte Dezember bis Mitte Juni im Bereich bis 30 Kilometer vor der Grenze insgesamt mehr als 73 000 Fahrzeugkennzeichen erfasst. Zum Einsatz kam das sogenannte Kfz-Kennzeichenlesegerät PoliScan, das die Firma Votronic in Wiesbaden lieferte. ...

So weit, so schlimm. Nicht viel besser liest sich allerdings, was der Datenschutzbeauftragte von sich gegeben haben soll - wenn er das denn tatsächlich so gesagt haben sollte:

Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter, Karsten Neumann, fordert, weitere Einsätze der Automatischen Kennzeichen-Lesegeräte bis zur Klärung oder Rechtsgrundlagen auszusetzen. „Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern muss geändert werden", sagte er. Denn laut Paragrafen 43a und 27a dürfe die elektronische Datenerfassung nur zur „Gefahrenabwehr beziehungsweise zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung" angewandt werden.

Falls der Datenschutzbeauftragte tatsächlich der Meinung ist, das SOG M-V müsse (im Sinne von „solle") geändert werden, um derartige Schnüffelaktionen zu legalisieren, sollte er wohl lieber seinen Hut nehmen.

Freitag, 17. Juli 2009

Die spinnen, die Schweizer!

- jedenfalls wenn eine Meldung bei heise Wirklichkeit wird:

Die Schweizer Regierung plant laut einem Zeitungsbericht die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen. Die überregionale Zeitung der Deutschschweiz Wochenzeitung berichtet, ab dem 1. August müssen Internetprovider zur "Echtzeit-Überwachung" in der Lage sein. Das gehe aus vertraulichen Dokumenten hervor, die der Zeitung vorliegen. Demnach solle künftig das gesamte Surfverhalten einer Person abgefangen werden können, wenn ein Strafverfahren eröffnet worden sei. Konkret heißt es in dem Bericht: "Der Staat liest Diskussionen in Chats oder Einträge in Foren mit, hört bei Gesprächen über Dienste wie Skype mit oder guckt zu, sobald die Person eine Webcam aktiviert."
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Der OSM & Co. wären allerdings sicherlich begeistert.

Späh-Attacke auf Bankkonten - Schnüffelskandal?

Die Süddeutsche berichtet:

Alleine zwischen Januar und Juni 2009 haben Finanzämter, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden 56.975 private Bankkonten überprüft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, berichtet die Rheinische Post. Anlass für die Späh-Aktionen waren demnach einerseits Vermögensüberprüfungen bei Hartz-IV- und Bafög-Empfängern. Andererseits wurden auch Konten von Verdächtigen zur Abwehr von Straftaten überprüft.

Für die Überwachung von Konten gibt es eigentlich klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Wichtigster Punkt: Die Betroffenen müssen nachträglich informiert werden, das ist in der Abgabenordnung so vorgesehen. Ob die Kontoinhaber nach der Späh-Attacke tatsächlich informiert wurden, konnte die Bundesregierung jedoch nicht sagen, heißt es in dem Bericht.

In der FDP herrscht nun Empörung. "Die Bundesregierung beweist eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen", sagte die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. "Bei Maßnahmen wie der Kontoabfrage muss der Betroffene wenigstens hinterher informiert werden. Sonst ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht möglich."

Seit dem Jahr 2003 ist es Behörden gestattet, die Konten verdächtiger Menschen einzusehen. Allerdings darf dies nur im Kampf gegen Steuerhinterziehung oder Terrorismus geschehen. Auch die Arbeitsagenturen dürfen Empfänger staatlicher Transferleistungen überwachen - allerdings nur, wenn die Nachfrage beim Bürger selbst "keine Aussicht auf Erfolg hat".

„Vermögensüberprüfungen bei Hartz-IV- und Bafög-Empfängern - im Kampf gegen Steuerhinterziehung oder Terrorismus" ja, nee, is klar!

Wie ernst man allerdings die Empörung der FDP wirklich nehmen darf, ist eine andere Frage. Kann sie etwa garantieren, dass derartiges sich im Falle ihrer doch ach so herbeigesehnten Regierungsbeteiligung ab Herbst dieses Jahres nicht wiederholt?

Samstag, 11. Juli 2009

Demnächst schwarz-gelb? Zieht Euch warm an!

Nach den derzeitigen Unfrageergebnissen besteht eine nicht unerhebliche Gefahr Wahrscheinlichkeit, dass die CDU in Koalition mit dem CDU-Wahlverein (gelegentlich auch FDP genannt) die nächste Bundesregierung stellen wird.

Wer glaubt, die FDP könnte hier ein Korrektiv zu Schnüfflern, Speicherern & Zensierern bilden, sollte sich mal ansehen, was laut Daten-Speicherung derzeit in Hessen abgeht:

In trauter Einigkeit planen FDP und CDU dort Mit einem am 30.06.2009 eingebrachten Gesetzentwurf, in verfassungsrechtlich mehr als bedenklicher Weise die Eingriffsrechte der Polizei weiter auszudehnen.

Schlicht grauenhaft!

Freitag, 26. Juni 2009

"Gegenschnüffel"-Tool

Ob der OSM & Co. sich schon an Ihrem Rechner zu schaffen gemacht haben, können Sie evtl. mit eine kleinen Tool feststellen, das PC WELT vorstellt:

Mit dem kostenlosen Sicherheits-Tool Lauschangriff überwachen Sie alle Veränderungen an Ordnern und Laufwerken, von denen Sie sonst nichts bemerken würden. Mit dem kostenlosen Tool können Sie Ordner und komplette Laufwerke überwachen und alle Lese- und Schreibvorgänge dokumentieren. Dateiattribute und Sicherheitseinstellungen werden ebenfalls überwacht.

Alles Retro, oder was?

Der freie Journalist und Buchautor Torsten Kieslich macht sich in seinem Blog kieslichdaily.de über eine Variante der allgegenwärtigen Retro-Welle lesenswerte Gedanken:

Im Moment liegt Retro voll im Trend – man greift wieder zu (nur dezent modernisierten) alten Designs, alter Mode und dergleichen. Fast glaubt man, einen Hauch Wehmut zu vernehmen, den Wunsch nach der guten alten Zeit, die meist so gut gar nicht war. ...

Was mir aber Kummer macht, ist, dass der Retro-Trend auch bei vielen Menschen im Denken angekommen zu sein scheint. Das nicht nur in der großen Politik, wo man fast schon hemmungslos über Sperrmöglichkeiten des Internet nachdachte und Online-Durchsuchungen für das normale Vorgehen eines demokratischen Staates hält und auch nicht nur im Ausland, dem Unternehmen hierzulande gern schon mal mit modernster Spitzeltechnologie unter die Arme greifen. So soll etwa, Meldungen zufolge, „Nokia Siemens Networks" dem Iran eines der weltweit ausgeklügelsten Systeme zur Kontrolle und Zensur des Internets geliefert haben.

Nein, die geistige Retrowelle hat längst die Geschäftsführungen vieler deutschen Unternehmen erwischt: sie kaufen begeistert Software, die für kleines Geld Leistungen wie diese anpreisen:

„Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Mit unserer Überwachungssoftware können Sie unbemerkt aufzeichnen, was Ihre Kinder, Gatte oder Angestellte auf Ihrem PC machen."

Dass man ausgerechnet in Deutschland wieder begeistert in den Fundus des Überwachungsstaates greift, ist geradezu unglaublich. Passend zu dieser Retro-Haltung im Hirn lehnt sich dann auch eines der meistverkauften Produkte in diesem Bereich mit unverhohlenem Zynismus an den Namen des 1984-Autors George Orwell an.

Diese Software kann unbemerkt alles aufzeichnen, was am PC geschieht – vom Tastendruck bis zur E-Mail kann alles protokolliert werden und landet mit geringer Zeitverzögerung auf dem Monitor des Überwachers. Und diese Software kann noch mehr: Sie kann sämtliche PC-Aktivitäten eines Arbeitstages aufzeichnen und im Zeitraffer wiedergeben – eine perfekte Möglichkeit, die Arbeitsleistung zu beobachten. Die Überwachungsmöglichkeiten sind vielfältig: ...

Die Zahl der Spitzelprogramme nimmt dabei immer weiter zu. Schon 2007 war die Rede von zweistelligen Zuwachsraten, der Sprecher eines Softwareunternehmens sprach von 100.000 installierten Versionen seiner Software. Wenn Sie das einmal hochrechnen, kommen Sie auf ein horrendes Potential an mehr oder minder legaler Überwachung am Arbeitsplatz. ...

Wirklich alles Retro oder einfach schöne neue Schnüffelwelt?

Mittwoch, 24. Juni 2009

Mitmachen! Datenschutzsünder gesucht!

Hier geben wir mal einen Aufruf der BigBrotherAwards weiter:

Im Oktober findet zum 10. Mal die Verleihung der BigBrotherAwards statt. Dieser Negativ-Preis brachte schon lange vor den Skandalen bei Lidl, Telekom, Bahn und Co. das Thema Datenschutz in die Schlagzeilen. Bis zum 15. Juli 2009 können noch Vorschläge für „Datenkraken" eingereicht werden.

Ist Ihnen als wache Bürgerin und verantwortungsbewusster Mensch ein Datenschutzübergriff aufgefallen, egal ob am Arbeitsplatz oder im sonstigen Leben? Sind Sie selbst betroffen? Wissen Sie von schwarzen Listen über unbequeme Arbeitnehmer? Werden Sie z.B. als IT-Experte zu Dingen verpflichtet, die sich mit Datenschutz und einem guten Gewissen nicht vereinbaren lassen? Haben Sie Kenntnis von geplanten Überwachungsmaßnahmen einer Behörde? Wie steht es mit der Datenverarbeitung im Ausland bei den Adressenhändlern?

Die BigBrotherAwards wollen es wissen! Helfen Sie, Datenschutzsünder ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen! Ihre Information sollte konkret und belegbar sein. Die BigBrotherAwards sichern Ihnen Vertraulichkeit zu. Meldungen können per Kontaktformular im Internet, per Post und per Mail geschickt werden.

Einsendeschluss: 15. Juli 2009

Die Verleihung der BigBrotherAwards findet am 16. Oktober 2009 in Bielefeld statt.

Kontaktformular: https://www.bigbrotherawards.de/nominate
Mail: bba@foebud.org
PGP-Key zur Mail-Verschlüsselung: http://www.foebud.org/impressum
FoeBuD e.V. / BigBrotherAwards
Ansprechpartner: Rena Tangens & padeluun
Marktstr. 18,
33602 Bielefeld
Tel: 0521-175254, Fax: 0521-61172

Hintergrund: Die BigBrotherAwards

Die BigBrotherAwards, »die 7 Oscars für Überwachung« (Le Monde), sind eine Ehrung, die bei den damit Ausgezeichneten nicht sehr beliebt ist. Sie brandmarken Firmen, Personen oder Institutionen, die im vorangegangenen Jahr besonders negativ aufgefallen sind, zum einen durch die Verletzung von Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung und Privatsphäre und zum anderen durch die Installation von Überwachungsstrukturen und durch uferloses Datensammeln.

Die BigBrotherAward-Jury besteht aus Persönlichkeiten von verschiedenen Bürgerrechts, Datenschutz- und Netzorganisationen (FoeBuD, Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), FIfF, FITUG, Chaos Computer Club, Humanistische Union und Internationale Liga für Menschenrechte).

Veranstalter ist der FoeBuD e.V., der sich bereits seit 1987 für den Datenschutz einsetzt - mit charmanten Aktionen und anerkannter Kompetenz. Leitgedanke ist die Erhaltung einer lebenswerten Welt im digitalen Zeitalter.

Der FoeBuD e.V. ist unabhängig und finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Freitag, 19. Juni 2009

Zensieren, Schnüffeln und kein Ende

In der Hektik wegen Zensursulas Frontalangriff auf die Informationsfreiheit ist fast untergegangen, was magnus.de vermeldet:

Behörden dürfen schnüffeln
Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen die Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgeweitet. Um sogenannte Schadprogramme besser aufspüren zu können, darf das BSI künftig alle Daten auswerten, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Bundesbehörden anfallen. Deutschland soll damit angeblich besser gegen Hackerangriffe geschützt werden. ...

Wegen der massiven Kritik hatte die große Koalition den Gesetzentwurf allerdings noch einmal entschärft. So sollen die Nutzungsdaten nur noch anonym gespeichert werden und lediglich bei einem konkreten Verdacht auf schädliche Software «entpseudonymisiert» werden. Verzichtet wurde ferner auf die ursprünglich geplante Protokollierung des Surfverhaltens. ...

Der Opposition gehen die Nachbesserungen aber nicht weit genug. Im Bundestags-Innenausschuss hatten die Grünen beklagt, noch immer könnten zu viele Informationen vom BSI an andere Behörden weitergegeben werden. Die FDP kritisierte ferner den unzureichenden Schutz von Geheimnisträgern. Union und SPD betonten hingegen, es werde keineswegs jede E-Mail durchleuchtet und mitgelesen. Die Kontrolle erfolge durch ein automatisiertes Verfahren, wo Mails nur bei Hinweisen auf Schadprogramme geöffnet würden.

Ja, nee, is klar! Und die Erde ist eine Scheibe!

Montag, 15. Juni 2009

Donnerstag, 4. Juni 2009

Noch’n Anti-Schäuble-Tool

Tecchannel präsentiert ein Tool, mit dem sich die Online-Schnüffelei des OSM & Co. zwar nicht verhindern, eventuell aber jedenfalls feststellen lässt:

Lauschangriff -Verzeichnisse und Laufwerke überwachen
Um Ordner oder Laufwerke auf Löschungen, Umbenennungen oder Zugriffe zu überwachen eignet sich das kostenlose Tool Lauschangriff. Die Ergebnisse der Überwachung lassen sich als Datei exportieren.

Funktionalität: Auf der eigenen Festplatte geschieht oft mehr, als man gemeinhin annehmen möchte. Und die Akteure müssen dabei keineswegs immer Schadprogramme sein. Mit Lauschangriff 1.23 kann man Ordner oder ganze Laufwerke überwachen und dokumentieren, was dort geschieht. Das Tool dokumentiert beispielsweise Schreibzugriffe sowie das Löschen und Umbenennen von Dateien. Ebenso werden Dateiattribute und Sicherheitseinstellungen überwacht. Die ermittelten Daten lassen sich in die Formate xls, csv, txt oder html exportieren.

Und das Beste ist, das Tool kostet nichts.

Donnerstag, 28. Mai 2009

Sie sind nicht allein ...

Wie bei kieslichdaily zu lesen ist, gehört Deutschland zu den zehn Staaten der Welt, in denen die Bürger in Be-zug auf die Nutzung von Informationstechnologien am stärksten überwacht werden.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuell vorgelegte Untersuchung des Sicherheitsunternehmens Cryptohippie. Das Unternehmen aus Chicago hat insgesamt 52 Nationen unter die Lupe genommen und analysiert, wie intensiv die dort lebenden Menschen von den örtlichen Behörden ausspioniert werden.

So weit sind wir also schon, OSM & Co. (kein) Dank!

Dienstag, 26. Mai 2009

Online-Schnüffelei - Sinnlos aber „erfolgreich"?

Laut heise will das BKA bislang noch keinen PC online durchsucht haben:

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit der Erweiterung des BKA-Gesetzes zu Jahresbeginn noch keinen Computer online durchsucht. "Ich setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, diese Durchsuchungen nur als ultima ratio, also als letztes Mittel einzusetzen, konsequent um", sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke laut dpa dem Westfalen-Blatt. Bislang hätten die "herkömmlichen Ermittlungsmöglichkeiten" zur Aufklärung der Verdachtsfälle ausgereicht. Er rechne dennoch – wie schon im Januar – mit vier bis fünf Online-Durchsuchungen pro Jahr.

Na bravo: Bisher noch keinen (!) PC online durchsucht, zukünftig ggf. vier bis fünf Online-Durchsuchungen pro Jahr - dafür eine jahrelange Debatte geführt, Grundrechte beschädigt und einen extremen Kollateralschaden wissentlich in Kauf genommen, auch und gerade, was das Vertrauen der Bürger in die (leider) Regierenden betrifft. Tolle Bilanz!

Noch 3.376 ...

... Unterzeichner fehlen derzeit, dann hat eine der wohl erfolgreichsten - wahrscheinlich sogar die erfolgreichste - Petition aller Zeiten „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" die magischen Grenze von 100.000 Mitzeichnern erreicht.

Ende Mitzeichnungsfrist ist am 16.o6.2009. Wer noch nicht dabei ist - Mitmachen!

Sonntag, 24. Mai 2009

72 Stunden Countdown für Zensursula-ePetition

Markus hat bei Netzpolitik einen unterstützenswerten Aufruf für die kommenden 72 Stunden gepostet.

Bitte Lesen und Mitmachen!

Freitag, 24. April 2009

Skandal: Die Kennzeichenschnüffelei geht weiter!

Wie SPON berichtet, erfassen laut ADAC noch immer fünf Bundesländer Autokennzeichen per Video. Damit verstoßen sie gegen ein im März 2008 gefälltes Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

München - Ein Gutachten belege Verstöße in Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Baden-Württemberg, teilte der ADAC am Donnerstag in München mit. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel würden Autofahrer weiter nach dem alten, in einzelnen Aspekten verfassungswidrigen Gesetz ohne jeden Anlass überwacht.

Laut ADAC überarbeiteten die Landesregierungen von Bayern und Niedersachsen zwar ihre Regelungen. Diese seien aber noch immer nicht vollständig verfassungskonform. Baden-Württemberg plane trotz der klaren Vorgaben der Karlsruher Richter eine nicht verfassungsgemäße Überwachung des Straßenverkehrs. Die Polizei in Berlin führe mittlerweile sogar ohne erforderliche gesetzliche Grundlage Videokontrollen durch - das Bundesverfassungsgericht hatte aber klare Regelungen verlangt.
...
Nach dem ADAC-Gutachten setzten Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ihre verfassungswidrigen Gesetze in der Praxis aus. Diese seien aber noch nicht geändert. Nur in Brandenburg und Thüringen seien verfassungskonforme Regelungen erfolgt. Ganz auf das Videoscanning werde in Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verzichtet.

Toll, schnüffeln, scannen, speichern, was das Zeug hält. Who t.. f... is BVerfG? Aber wenn schon der sog. „Verfassungsminister" ständig seine absolute Ignoranz und Missachtung unseres höchsten Gerichts zum Ausdruck bringt ...

Donnerstag, 23. April 2009

Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz gestartet

Wie u.a. heise und tagesschau.de berichten, hat frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum gemeinsam mit Verbandsvertretern von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle zum BKA-Gesetz erhoben.

Recht so!!! Wetten, das auch dieses gesetzgeberische Machwerk dieser Prüfung nicht standhält?

Dienstag, 21. April 2009

Erst sperren, jetzt schnüffeln + speichern

Es kommt wie befürchtet: Laut gulli (vgl. auch heise) geht der von der Leyenhafte Unsinn weiter:

In Sachen Internetsperren kommen die Neuerungen nun Schlag auf Schlag: Bereits am nächsten Mittwoch soll die neue Beschlussvorlage der Bundesregierung vom Bundeskabinett verabschiedet werden und diese hat es in sich.

Mit dem Beschluss sollen auch Provider, die bisher die Sperrlisten nicht umsetzen, zur Umsetzung verpflichtet werden (wovon allerdings, beispielsweise für sehr kleine Provider, Ausnahmen gelten). ... Wichtigste Neuerung gegenüber dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25. März: Die Provider sollen die Sperrseiten (das "Stoppschild") nicht nur selbst hosten, sondern auch Zugriffe darauf mitloggen. Diese wären auf Anfrage der Ermittlungsbehörden herauszugeben. Bei den bisherigen, freiwilligen Sperrverpflichtungen hatte man immer wieder betont, keine Zugriffe mitzuloggen. ... Ebenfalls neu ist, dass man die Idee der "Verlinkungskette" weitertreibt: Nach dem neuen Entwurf sollen nicht nur kinderpornographische Websites gesperrt werden können, sondern auch Angebote, "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen". Wie heise schreibt, könnten damit bei entsprechender Auslegung "auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen" werden. Dann, so befürchtet man, könnten "auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten."

Die Diskussion über die Sperrlisten der letzten Tage und diese Meldung erinnern mich an den alten Spruch:

Sei froh und lächle, denn es könnte schlimmer kommen!
- und ich war froh;
- und ich lächelte;
- UND ES KAM SCHLIMMER!

Montag, 20. April 2009

Die geheimen Hacker-Akten des FBI ...

... überschreibt tecchannel einen Artikel, wonach das US-Magazin Wired auf Anfrage immerhin 152 Seiten eines als geheim klassifizierten Dokuments über Schnüffelpraktiken des FBI erhielt

Besonders beliebt bei den Ermittlern des FBI ist der "Computer and Internet Protocol Address Verifier", kurz CIPAV. Das FBI nutze laut dem Dokument gezielt Sicherheitslücken zum Beispiel im Browser um die Malware auf dem Zielrechner zu installieren. Das Programm sendet dann Informationen über angesteuerte Internetadressen oder angeschriebene Mailadressen. Ähnlich wie die in Deutschland eingesetzte Vorratsdatenspeicherung werden keine Inhalte gespeichert. Was die Software nach Ansicht von Wired besonders gut kann, ist das Enttarnen von Verschleierungstaktiken wie Proxy-Server oder Anonymisierungsdienste.

Dann wird es wohl nicht lange dauern ähnliche Aktivitäten auch in diesem unseren (?) Lande zu beobachten sind.

Freitag, 3. April 2009

Telekom belieferte das BKA - noch’n Skandal

Als Telekom-Kunde sollte man wohl wirklich über einen Providerwechsel nachdenken, will man seine Daten nicht in den Händen von Schlapphüten, Strafverfolgern und anderen freundlichen Mitmenschen sehen. Nach einem Bericht bei Magnus stellte die Telekom dem BKA kritiklos fast alle ihre Kundendaten zur Verfügung:

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat das Bundeskriminalamt (BKA) groß angelegte Rasterfahndungen in Deutschland durchgeführt. Grundlage dafür seien Millionen Kundendaten der Deutschen Telekom gewesen, die das Unternehmen den Strafverfolgern "ohne ersichtliche Rechtsgrundlage" zur Verfügung gestellt habe, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf "gut informierte Konzernkreise".

Ziel der Aktion, die zum Teil in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden habe, sei jedoch nicht eine konkrete Gefahrenabwehr oder die Suche nach bestimmten Tätern, sondern vielmehr "eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kundendatenbeständen der Telekom" gewesen, so die Tageszeitung. ...

Die Telekom drückte sich um eine Stellungnahme. ... Das BKA wollte sich ebenfalls nicht zu der Angelegenheit äußern. Die Telekom sagt, sie helfe Behörden nur nach eingehender juristischer Prüfung. Wenn Ermittler ein Auskunftsersuchen stellen, werde stets dessen Rechtsgrundlage geprüft. Die Quellen berichteten der Tageszeitung jedoch, BKA und Verfassungsschutz seien lange bei der Telekom ein- und ausgegangen. Informationen seien vielfach ohne richterliche Verfügung "auf dem kleinen Dienstweg beschafft" worden. Und die Telekom, bis 1995 als Teil der Bundespost ja selbst im Besitz des Staates, habe willfährig die geforderten Daten herausgegeben, was zu einer massiven Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses geführt habe.

Aber wir haben ja nichts zu verbergen, oder???

Montag, 23. März 2009

Heute schnüffeln wir im Kongo ...

... und morgen in ganz Deutschland. Wie golem berichtet, hat der deutsche Auslandsgeheimdienst BND mit der Govware für die umstrittene Onlinedurchsuchung in 90 Fällen Computer in Afghanistan und im Kongo angegriffen.

Na, ist doch ein tolles Testfeld für die geplanten Angriffe an der Heimatfont, oder?

Sonntag, 22. März 2009

Zypries will mehr Online-Schnüffelei allüberall

Dass die Generalbundesanwältin die Online-Schnüffelei auch zur Strafverfolgung einsetzen will, wurde bereits berichtet. Leider handelt es sich hier nicht um ihre Privatmeinung, vielmehr ist der entsprechende Gesetzentwurf bereits fertig, wie bei golem nachzulesen ist:

Der Einsatz der Onlinedurchsuchung soll künftig auch auf die Strafverfolgung erweitert werden. Das hat Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärt. "Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen", so Bosbach.

„Bei gutem Willen aller Beteiligten", nicht verehrter WoBo, befördern sie den Gesetzentwurf ganz schnell dahin, wo er hingehört: In die Tonne!

P.S.: „FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte die Bosbach-Ankündigung, ein solches Gesetzesvorhaben innerhalb weniger Wochen abschließen zu wollen, einen "Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte". Wetten, dass sich das im Herbst ganz anders anhört, wenn eine Regierungsbeteiligung ins Haus steht?

Freitag, 20. März 2009

Online-Schnüffelei auch zur Strafverfolgung?

Wie bei redmark.de zu lesen ist, hat die Generalbundesanwältin sich jetzt dafür ausgesprochen, die geheimen Online-Durchsuchungen nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr bei der Terrorbekämpfung sondern auch zur Strafverfolgung einzusetzen:

In dem umstrittenen BKA-Gesetz hatte der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt die Nutzung der geheimen Online-Durchsuchung nur für Zwecke der akuten Gefahrenabwehr gestattet. Geht es dagegen nach den Vorstellungen der Generalbundesanwältin Monika Harms, sollen die Strafverfolgungsbehörden die Erkenntnisse, die mit diesen Maßnahmen gewonnen werden, künftig auch für Zwecke der Strafverfolgung nutzen. Diese Forderung erhob die Generalbundesanwältin jetzt in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt.

Kritik von Datenschützern an derartigen Überwachungsmaßnahmen wollte sie nicht gelten lassen. So verwies sie darauf, dass es Polizei und Staatsanwaltschaften nicht darum gehe, großflächig die Inhalte von PCs einzusehen. Vielmehr komme dieses Verfahren nur in sehr wenigen Fällen zum Einsatz, wobei zudem die Rechte der Beschuldigten gewahrt blieben. Zudem äußerte sie ihr Unverständnis darüber, dass viele Menschen sich vehement gegen die Online-Durchsuchung aussprechen, zugleich jedoch persönliche Daten an vielen Stellen völlig freiwillig preisgeben.

Ihren Vorstoß begründet die Generalbundesanwältin unter anderem mit einer verschlechterten Sicherheitslage in Deutschland aufgrund der anstehenden Bundestagswahl. So sei etwa seit Anfang des Jahres eine deutliche Zunahme der islamistischen Propaganda im Internet zu verzeichnen, die sich explizit an deutsche Bürger richte und die dazu auch in deutscher Sprache verfasst sei. Mittels dieser Propaganda sollten Entscheidungen, etwa über Auslandeinsätze der Bundeswehr, beeinflusst werden, was eine ernst zu nehmende Situation darstelle.

„Nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr ... sondern auch zur Strafverfolgung" - Gibt es irgend jemand, der/die nicht darauf gewettet hätte, dass derartige Ausweitung nicht lange auf sich warten lässt???

Montag, 9. März 2009

Schäuble enttarnt

„Wie lassen sich Einschränkungen der Bürgerfreiheit als Gewinn für alle verkaufen? Indem man sie sprachlich vernebelt. Ein Katalog des Neusprech zur Inneren Sicherheit" findet sich bei Zeit online

Lesenswert!

BND - Schnüffeln, was das Zeug hält

Wie magnus.de berichtet, setzt der BND die Online-Durchsuchung intensiv ein

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat laut Spiegel die Angriffssoftware für Online-Durchsuchungen im Ausland intensiv genutzt. 2008 kamen die Tools in über 2.500 Fällen zum Einsatz, zum Teil um Festplatteninhalte zu kopieren und an die Spione zu übermittelt. Auch wurden Keylogger installiert, um Passwörter abzufangen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel.

Betroffen ist aber offensichtlich nicht nur das Ausland:

Erst im März 2008 war bekannt geworden, dass der BND in Afghanistan den Handelsministers Amin Farhang, sein Ministerium und dessen E-Mail-Kommunikation mit der Spiegel-Redakteurin Susanne Koelbl überwacht hatte. Verantwortlich war die Pullacher BND-Stelle "Operative Unterstützung und Lauschtechnik" (Opus), Referat 26E.

Dienstag, 24. Februar 2009

Abhören, lauschen und kein Ende

Kaum wurde Skype von Drogenhändlern als sicheres Kommunikationsmedium „geadelt", kommt auch schon der Gegenschlag, wie Golem berichtet:

Internettelefonie ist ein gutes Medium, um der Vorratsdatenspeicherung und anderen Nachstellungen durch die Behörden zu entgehen. ... Fahnder im italienischen Mailand bemerkten nach eigenen Angaben, dass ein Verdächtiger einen Komplizen auf Skype verwies, um die Details einer Drogenlieferung zu besprechen.

Strafverfolger aus mehreren europäischen Ländern haben deshalb eine Initiative ins Leben gerufen, um künftig die Möglichkeit zu haben, auch Internettelefonate belauschen zu können. Die Koordination der Maßnahmen wird auf Wunsch der italienischen Nationalen Antimafia-Staatsanwaltschaft (Direzione Nazionale Antimafia, DNA) Carmen Manfredda übernehmen. Sie ist das italienische Mitglied der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust). Zu ihren Aufgaben wird gehören, "unter Berücksichtigung verschiedener Datenschutzrichtlinien und Bürgerrechte die technischen und juristischen Hindernisse beim Abhören von Internet-Telefonie-Systemen aus dem Weg zu räumen", heißt es in einer Mitteilung von Eurojust.

"Die Möglichkeit, Internettelefonie abzuhören, ist ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das internationale organisierte Verbrechen in Europa und anderswo", sagte Manfredda nach einem Treffen mit Justizbeamten in Mailand. "Unser Ziel ist nicht, Nutzer davon zu abzuhalten, die Vorteile der Internettelefonie wahrzunehmen, sondern zu verhindern, dass Kriminelle Skype und andere vergleichbare Dienste nutzen, um gesetzeswidrige Handlungen zu planen und durchzuführen."

Bald werden Brieftauben Hochkonjunktur haben. ...

Freitag, 20. Februar 2009

Terrorkinder?

Es wäre eine absolute Lachnummer, wenn es nicht ebenso traurig wie auch bezeichnend für den grassierenden Überwachungsirrsinn wäre, was u.a. Focus berichtet:

Der Verfassungsschutz soll bei Terrorverdacht künftig auch Daten von Minderjährigen speichern können. So will es zumindest die Union. Die Altersgrenze muss für die elektronische Speicherung personenbezogener Daten von derzeit 16 Jahren auf 14 oder 12 Jahre gesenkt werden, sagte der Innenexperte der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), der „Berliner Zeitung" vom Freitag. Ziel sei eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger. ... „Das sind Vorschläge, die mir überhaupt nicht nötig erscheinen", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD).

Ja, nee, is klar! Die „terrorverdächtigen Minderjährigen" lauern ja auch überall. „Überhaupt nicht nötig" haben wir insbesondere Politiker, die derartigen Schwachsinn auch noch öffentlich propagieren!

Samstag, 31. Januar 2009

Hartz-IV-Schnüffler

Ein Kommentator wies uns darauf hin, dass Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Abenteuerliches berichtet:

Hartz-IV-Bezieher sollen für mobile Observation des Verfassungsschutzes vermittelt werden. Bei Ablehnung sind Sanktionen nicht ausgeschlossen.
(aus jW vom 27. 1. 09)

Dem Verfassungsschutz gehen offenbar die Spitzel aus. Denn solche werden jetzt schon per Stellenausschreibung unter Erwerbslosen rekrutiert. So erhielt Hartz-IV-Bezieher Thomas Waldbauer (Name von der Redaktion geändert) aus Berlin zu Jahresbeginn über die Agentur für Arbeit ein Angebot des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Gesucht werden Observationskräfte und Truppführer für den mobilen Einsatz. ... Erwartet wird in jedem Fall die Bereitschaft, zu ungünstigen Zeiten – auch nachts und am Wochenende – zur Verfügung zu stehen sowie viel Geduld für die Bespitzelung mitzubringen. Dafür winken Spitzeltruppführern eine Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes und eine Sicherheitszulage. Auch in Köln sind Stellen für Schlapphüte frei. Bis Ende Januar läuft die Bewerbungsfrist.

Eine Nichtbewerbung auf die Stellen könnte unter Umständen zu Sanktionen führen, heißt es aus der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom 20. Januar. Voraussetzung sei, daß der Leistungsempfänger bei der Übersendung des Vermittlungsvorschlags über die Rechtsfolgen einer Ablehnung informiert wurde. ...
Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit sei es allerdings »nicht zweckdienlich, wenn Leistungsempfänger ›angehalten‹ werden, sich auf Stellen beim Verfassungsschutz zu bewerben«, heißt es weiter in der Antwort an die Linksfraktion. Die Tätigkeiten bei der Behörde setzten eine starke Identifikation mit der Aufgabe voraus. »Aus diesem Grund sollten die Stellen nur solchen Leistungsempfängern vorgeschlagen werden, die ein Interesse an derartigen Aufgaben haben. Eine Pflicht zur Bewerbung auch für nicht interessierte Leistungsempfänger soll nicht begründet werden.«

So weit sind wir also schon! Aber was tut man nicht alles für die Aussicht auf eine „Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes und eine Sicherheitszulage".

Mittwoch, 28. Januar 2009

Der europäische Datenschutztag

ist heute, am 28.01.2009. Vor 28 Jahren wurde die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet.

Bin gespannt, ob sich einer der typischen Kandidaten da reinsetzt. Zuzutrauen wäre es einigen...

Montag, 26. Januar 2009

Das Schnüffelblog wird zwei ...

... nein, nicht Schnüffelblogs, sondern Jahre alt. ;-) Gelegenheit, allen Lesern und inbesondere Kommentatoren für ihr Interesse zu danken und: Bleiben Sie wachsam!

P.S. Falls noch jemand als Co-Autor mitwirken möchte, bitte kurze Mail an das Schnüffelblog.

Sonntag, 25. Januar 2009

Schäuble kriegt den Hals nicht voll


Die Datensammelwut des OSM kennt keine Grenzen, wie u.a. das Morgenweb berichtet:

Datenschützer laufen wieder einmal Sturm gegen eine Vorlage aus dem Hause Schäuble. Der CDU-Bundesinnenminister hat in einem Gesetzentwurf "zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes", der das Kabinett bereits passiert hat, einen unscheinbaren Paragraphen versteckt: Demnach darf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) automatisch alle Daten auswerten, die bei der Kommunikation von Unternehmen und Bürgern mit Bundesbehörden anfallen. Ferner sollen Anbieter von Internetdiensten das Surfverhalten ihrer Nutzer aufzeichnen dürfen, um Störungen einzugrenzen und zu beseitigen.

Genau das ist es, was beispielsweise den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) auf die Palme bringt. "Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", heißt es beispielsweise bei dem informellen Netzwerk, das 2005 als bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern, Organisationen und Internet-Nutzern gegründet wurde, um ein gemeinsames Vorgehen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu koordinieren.
...
Sie fordern Regierung, Bundestag und Bundesrat auf, diesen Passus komplett aus dem Gesetzentwurf zu streichen. "Herr Schäuble und die gesamte Regierung widersprechen damit offen ihrem nach den Datenskandalen des letzten Jahres öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern", heißt es im AK Vorrat.

Nicht nur das. Auch die Regierung selbst widerspricht sich. Denn noch im November hat sich Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) - nach einem offenen Brief von Datenschützern - bei seinen EU-Kollegen dafür stark gemacht, eine solche verdachtsunabhängige Speichererlaubnis aus einem auf EU-Ebene geplanten Gesetz ("Telekom-Paket") zu streichen. Leider habe die Bundesregierung in Brüssel noch keine Mehrheit dafür gefunden.

Deshalb vermutet der Arbeitskreis, dass der Bundesinnenminister noch vor dem EU-Beschluss, der frühestens im Sommer fallen soll, Fakten schaffen will. So sieht es wohl auch der Bundesdatenschutzbeauftragte. Peter Schaar hofft deshalb auf "die Unterstützung in den parlamentarischen Beratungen".

Und wieder ein Schritt weiter in den Überwachungsstaat. Man darf gespannt sein, wie der CDU-Wahlverein Wunsch-Koalitionspartner der CDU darauf reagiert, der eigentlich strikt dagegen sein müsste.

Wer sich lieber selbst wehrt anstatt sich auf Politiker zu verlassen, findet beim AK Vorratsdatenspeicherung Anregungen.

Montag, 19. Januar 2009

10 Minuten-Mail-Adresse

Kleiner Tipp zur Postfachhygiene:

Beim Klicken auf den untenstehenden Link, erhältst Du eine temporäre e-Mail-Adresse. Jede e-Mail, die an diese Adresse geschickt wird, erscheint automatisch auf der Webseite. Du kannst diese lesen, links anklicken und sogar darauf antworten. Die e-Mail-Adresse erlischt nach 10 Minuten.

Das ganze gibt’s bei 10minutemail.com. Die 10 Minuten-Frist können Sie beliebig oft verlängern.

Wie unsere (?) Vorratsdatenspeicherer das wohl finden?

Donnerstag, 8. Januar 2009

Bundestrojaner angeblich einsatzbereit

Das Neue Jahr hat kaum begonnen, schon häufen sich die schlechten Nachrichten:

Bundestrojaner ist angeblich einsatzbereit

Nach Angaben des Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke ist rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen BKA-Gesetzes die heftig umstrittene Spionage-Software für die heimliche Online-Durchsuchung fertiggestellt worden. Das offiziell unter dem Namen Remote Forensic Software entwickelte Programm müsse allerdings noch für die jeweiligen Fälle individuell angepasst werden, erklärte Ziercke. Weitere Einzelheiten zu dem Spionage-Werkzeug machte er nicht. Ebenso bleibt ungeklärt, wie die Software auf die Rechner der verdächtigen Personen gelangen soll.

Ziercke geht davon aus, dass die Online-Durchsuchung von PCs ausschließlich in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen zum Einsatz kommen soll. Derartige Fälle könnten seiner Meinung nach lediglich drei- bis viermal pro Jahr auftreten. Damit bleibt der BKA-Präsident nochmals unter seinen bisherigen Schätzungen von etwa zehn geheimen Online-Durchsuchungen, die er im Vorfeld der Gesetzentscheidung mehrfach geäußert hatte.

„Lediglich drei- bis viermal pro Jahr" - und dafür nimmt man den bisher angerichteten riesigen Kollateralschaden natürlich gerne in Kauf, oder?

Zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft

Pünktlich zum Jahreswechsel ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, durch die nun nach den Telefonunternehmen auch die Internetprovider dazu verpflichtet sind, Verbindungsdaten ihrer Kunden zu sammeln und für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Zu den hierbei gespeicherten Daten gehören etwa die zugewiesen IP-Adresse, Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus, Zeitdauer der Verbindung sowie die jeweilige Anschlusskennung. Bei der E-Mail-Nutzung und auch beim Telefonieren per Internet (VoIP) werden zudem die Netzkennungen von Sender und Empfänger (bzw. der Gesprächspartner) gespeichert.
...
Gegen die Vorratsdatenspeicherung laufen verschiedene Verfassungsklagen, wobei Datenschützer vor allem auf Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme hinweisen. In einem Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten bereits beschränkt und diese Regelung einmal verlängert. Noch in diesem Jahr soll das Hauptverfahren in dieser Sache eröffnet werden. Wann jedoch mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest.

Die Bundesregierung räumt den Klagen, ähnlich wie bei den angekündigten Verfassungsbeschwerden gegen das neue BKA-Gesetz mit der Option zur heimlichen Online-Durchsuchung, keine Chancen ein.

Das wäre ja nicht das erste Mal, dass unsere (?) verehrte (??) Regierung sich in verfassungsrechtlichen Fragen gründlich irrt!