München - Ein Gutachten belege Verstöße in Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Baden-Württemberg, teilte der ADAC am Donnerstag in München mit. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel würden Autofahrer weiter nach dem alten, in einzelnen Aspekten verfassungswidrigen Gesetz ohne jeden Anlass überwacht.
Laut ADAC überarbeiteten die Landesregierungen von Bayern und Niedersachsen zwar ihre Regelungen. Diese seien aber noch immer nicht vollständig verfassungskonform. Baden-Württemberg plane trotz der klaren Vorgaben der Karlsruher Richter eine nicht verfassungsgemäße Überwachung des Straßenverkehrs. Die Polizei in Berlin führe mittlerweile sogar ohne erforderliche gesetzliche Grundlage Videokontrollen durch - das Bundesverfassungsgericht hatte aber klare Regelungen verlangt.
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Nach dem ADAC-Gutachten setzten Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ihre verfassungswidrigen Gesetze in der Praxis aus. Diese seien aber noch nicht geändert. Nur in Brandenburg und Thüringen seien verfassungskonforme Regelungen erfolgt. Ganz auf das Videoscanning werde in Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verzichtet.
Toll, schnüffeln, scannen, speichern, was das Zeug hält. Who t.. f... is BVerfG? Aber wenn schon der sog. „Verfassungsminister" ständig seine absolute Ignoranz und Missachtung unseres höchsten Gerichts zum Ausdruck bringt ...
1 Kommentar:
Die bereits gekauften Geräte müssen sich doch amortisieren. Was schert da ein Bundesverfassungsgerichtsurteil.
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