Freitag, 24. April 2009

Skandal: Die Kennzeichenschnüffelei geht weiter!

Wie SPON berichtet, erfassen laut ADAC noch immer fünf Bundesländer Autokennzeichen per Video. Damit verstoßen sie gegen ein im März 2008 gefälltes Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

München - Ein Gutachten belege Verstöße in Bayern, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Baden-Württemberg, teilte der ADAC am Donnerstag in München mit. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel würden Autofahrer weiter nach dem alten, in einzelnen Aspekten verfassungswidrigen Gesetz ohne jeden Anlass überwacht.

Laut ADAC überarbeiteten die Landesregierungen von Bayern und Niedersachsen zwar ihre Regelungen. Diese seien aber noch immer nicht vollständig verfassungskonform. Baden-Württemberg plane trotz der klaren Vorgaben der Karlsruher Richter eine nicht verfassungsgemäße Überwachung des Straßenverkehrs. Die Polizei in Berlin führe mittlerweile sogar ohne erforderliche gesetzliche Grundlage Videokontrollen durch - das Bundesverfassungsgericht hatte aber klare Regelungen verlangt.
...
Nach dem ADAC-Gutachten setzten Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ihre verfassungswidrigen Gesetze in der Praxis aus. Diese seien aber noch nicht geändert. Nur in Brandenburg und Thüringen seien verfassungskonforme Regelungen erfolgt. Ganz auf das Videoscanning werde in Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verzichtet.

Toll, schnüffeln, scannen, speichern, was das Zeug hält. Who t.. f... is BVerfG? Aber wenn schon der sog. „Verfassungsminister" ständig seine absolute Ignoranz und Missachtung unseres höchsten Gerichts zum Ausdruck bringt ...

Donnerstag, 23. April 2009

Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz gestartet

Wie u.a. heise und tagesschau.de berichten, hat frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum gemeinsam mit Verbandsvertretern von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle zum BKA-Gesetz erhoben.

Recht so!!! Wetten, das auch dieses gesetzgeberische Machwerk dieser Prüfung nicht standhält?

Dienstag, 21. April 2009

Erst sperren, jetzt schnüffeln + speichern

Es kommt wie befürchtet: Laut gulli (vgl. auch heise) geht der von der Leyenhafte Unsinn weiter:

In Sachen Internetsperren kommen die Neuerungen nun Schlag auf Schlag: Bereits am nächsten Mittwoch soll die neue Beschlussvorlage der Bundesregierung vom Bundeskabinett verabschiedet werden und diese hat es in sich.

Mit dem Beschluss sollen auch Provider, die bisher die Sperrlisten nicht umsetzen, zur Umsetzung verpflichtet werden (wovon allerdings, beispielsweise für sehr kleine Provider, Ausnahmen gelten). ... Wichtigste Neuerung gegenüber dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25. März: Die Provider sollen die Sperrseiten (das "Stoppschild") nicht nur selbst hosten, sondern auch Zugriffe darauf mitloggen. Diese wären auf Anfrage der Ermittlungsbehörden herauszugeben. Bei den bisherigen, freiwilligen Sperrverpflichtungen hatte man immer wieder betont, keine Zugriffe mitzuloggen. ... Ebenfalls neu ist, dass man die Idee der "Verlinkungskette" weitertreibt: Nach dem neuen Entwurf sollen nicht nur kinderpornographische Websites gesperrt werden können, sondern auch Angebote, "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen". Wie heise schreibt, könnten damit bei entsprechender Auslegung "auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen" werden. Dann, so befürchtet man, könnten "auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten."

Die Diskussion über die Sperrlisten der letzten Tage und diese Meldung erinnern mich an den alten Spruch:

Sei froh und lächle, denn es könnte schlimmer kommen!
- und ich war froh;
- und ich lächelte;
- UND ES KAM SCHLIMMER!

Montag, 20. April 2009

Die geheimen Hacker-Akten des FBI ...

... überschreibt tecchannel einen Artikel, wonach das US-Magazin Wired auf Anfrage immerhin 152 Seiten eines als geheim klassifizierten Dokuments über Schnüffelpraktiken des FBI erhielt

Besonders beliebt bei den Ermittlern des FBI ist der "Computer and Internet Protocol Address Verifier", kurz CIPAV. Das FBI nutze laut dem Dokument gezielt Sicherheitslücken zum Beispiel im Browser um die Malware auf dem Zielrechner zu installieren. Das Programm sendet dann Informationen über angesteuerte Internetadressen oder angeschriebene Mailadressen. Ähnlich wie die in Deutschland eingesetzte Vorratsdatenspeicherung werden keine Inhalte gespeichert. Was die Software nach Ansicht von Wired besonders gut kann, ist das Enttarnen von Verschleierungstaktiken wie Proxy-Server oder Anonymisierungsdienste.

Dann wird es wohl nicht lange dauern ähnliche Aktivitäten auch in diesem unseren (?) Lande zu beobachten sind.

Freitag, 3. April 2009

Telekom belieferte das BKA - noch’n Skandal

Als Telekom-Kunde sollte man wohl wirklich über einen Providerwechsel nachdenken, will man seine Daten nicht in den Händen von Schlapphüten, Strafverfolgern und anderen freundlichen Mitmenschen sehen. Nach einem Bericht bei Magnus stellte die Telekom dem BKA kritiklos fast alle ihre Kundendaten zur Verfügung:

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat das Bundeskriminalamt (BKA) groß angelegte Rasterfahndungen in Deutschland durchgeführt. Grundlage dafür seien Millionen Kundendaten der Deutschen Telekom gewesen, die das Unternehmen den Strafverfolgern "ohne ersichtliche Rechtsgrundlage" zur Verfügung gestellt habe, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf "gut informierte Konzernkreise".

Ziel der Aktion, die zum Teil in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden habe, sei jedoch nicht eine konkrete Gefahrenabwehr oder die Suche nach bestimmten Tätern, sondern vielmehr "eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kundendatenbeständen der Telekom" gewesen, so die Tageszeitung. ...

Die Telekom drückte sich um eine Stellungnahme. ... Das BKA wollte sich ebenfalls nicht zu der Angelegenheit äußern. Die Telekom sagt, sie helfe Behörden nur nach eingehender juristischer Prüfung. Wenn Ermittler ein Auskunftsersuchen stellen, werde stets dessen Rechtsgrundlage geprüft. Die Quellen berichteten der Tageszeitung jedoch, BKA und Verfassungsschutz seien lange bei der Telekom ein- und ausgegangen. Informationen seien vielfach ohne richterliche Verfügung "auf dem kleinen Dienstweg beschafft" worden. Und die Telekom, bis 1995 als Teil der Bundespost ja selbst im Besitz des Staates, habe willfährig die geforderten Daten herausgegeben, was zu einer massiven Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses geführt habe.

Aber wir haben ja nichts zu verbergen, oder???