Sonntag, 30. März 2008

Neusprech im Schnüffelstaat

Am heutigen Sonntag ein Hinweis auf eine Sprachanalyse. Nein, nicht die Sprachanalyse, um bestimmte Täter zu finden, sondern:

"Eine linguistische Analyse der Sprache von Politikern

Teilnehmer: Tim Pritlove (Moderation), Martin Haase"


"Weitere Teilnehmer": Zierke, Merkel, Bosbach, WibaS und Co.

Ein hörenswerter Podcast in der Reihe Chaosradio Express #81, der umso unterhaltsamer wird, je länger er dauert.

Samstag, 29. März 2008

100.315 - Merci vielmals!

Am 26. Januar 2007 ist das Schnüffelblog gestartet. 428 Tage später konnten wir den 100.315. Seitenaufruf verzeichnen. Die 100.000er-Grenze ist also geknackt und das Thema glücklicherweise noch aktuell. Vielen Dank allen Lesern für Ihr Interesse und -
BLEIBEN SIE WACHSAM!

Wie die Sachsen, so die Schweizer

Die Schweizer gelten ja oft als etwas langsam. Nur beim Schnüffeln haben sie von den Sachsen und anderen schnell gelernt, wie tagesanzeiger.ch berichtet:

Mit fliegenden Kameras gegen Hooligans
Sie sind klein und fast geräuschlos: Mikrodrohnen helfen zum Beispiel, Hooligans aufzuspüren und zu identifizieren. Zürichs Stadtpolizei prüft jetzt den Kauf solcher Geräte.
...
Wie sich im deutschen Bundesland Sachsen zeigt, eignen sich die Mikrodrohnen für Überwachungsaufträge an Fussballspielen. Jürgen Scherf von der Polizeidirektion Sachsen spricht von einer «sauberen Beweissicherung». Die sächsische Polizei musste an Bundesligaspielen zuletzt bis zu 1000 Mann stellen, zusätzlich unterstützt von Polizei-Hubschraubern, deren Einsatzkosten pro Stunde bei umgerechnet 3000 Franken liegen.

... und auch in den Niederlanden wird schon munter gebastelt. ;-)

Die Beschnüffelten schlagen zurück

Wie heise und andere berichten, protestiert der Chaos Computer Club (CCC) mit einer spektakulären Aktion gegen die fortschreitende Verwertung biometrischer Daten. In der aktuellen Ausgabe der Clubzeitschrift Die Datenschleuder veröffentlichen die Hacker den Fingerabdruck von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.

Die Hacker haben es nicht beim Abdruck von Schäubles Fingerabdruck belassen – dem Heft liegt auch eine fertige Fingerabdruck-Attrappe bei. Die dünne Folie kann auf die Fingerkuppe geklebt werden, um zum Beispiel Fingerabdruckscanner zu täuschen. "Wir empfehlen, die Abdrücke bei erkennungsdienstlichen Behandlungen, bei der Einreise in die USA, bei der Zwischenlandung in Heathrow, aber auch im örtlichen Supermarkt und – prophylaktisch – beim Berühren möglichst vieler Glasflächen zu benutzen" sagt Engling.

Grins!

Donnerstag, 27. März 2008

Trauriger Footer

Gerade am Ende einer e-mail eines Kollegen gesehen:

Bitte beachten Sie, daß dem [grundgesetzwidrigen] Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge, seit dem 1. Januar 2008 jeglicher elektronische Kontakt (E-Mail, Telefongespräche, SMS, Internet-Telefonie, Mobilfunk, Fax) mit mir oder anderen Nutzern verdachtsunabhängig für den automatisierten geheimen Zugriff durch Strafverfolgungs- u. Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst sowie 52 Staaten wie beispielsweise Aserbeidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert wird, einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Anwälten. Mehr Infos zur totalen Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten auf www.vorratsdatenspeicherung.de.

Diese traurige Tatsache kann man seinen Korrespondenzpartnern und allen anderen Betroffenen in der Tat gar nicht oft genug vor Augen führen!

Mittwoch, 26. März 2008

LIDL’s Schnüffel-tv

Wie der STERN berichtet, ließ der Discounter LIDL seine Mitarbeiter bespitzeln:

Stasi-Methoden bei Lidl: Monatelang haben Detektive im Auftrag des Discounters in Filialen Mitarbeiter ausspioniert und intimste Details aus deren Privatleben protokolliert. ... Der Le-bensmitteldiscounter Lidl ließ voriges Jahr systematisch die Beschäftigten in zahlreichen Filialen überwachen. Dem stern und stern.de liegen mehrere Hundert Seiten interner Lidl-Protokolle vor, in denen jeweils mit Tag und Uhrzeit notiert, wann und wie häufig Mitarbeiter auf die Toilette gehen, wer mit wem möglicherweise ein Liebesverhältnis hat, wer nach An-sicht der Überwacher unfähig ist oder einfach nur "introvertiert und naiv wirkt." Die meisten dieser Einsatzberichte stammen aus Lidl-Filialen in Niedersachsen, dazu kommen einzelne Abhörberichte aus Rheinland-Pfalz, Berlin und Schleswig-Holstein.

Aber ansonsten hatten die Mitarbeiter sicherlich "nichts zu verbergen" ... ;-)

Montag, 24. März 2008

VDS - Wieder ein Etappensieg gegen die Schnüffelfans

Zugegeben, am 11. März 2008 hätte hier natürlich sofort der Beschluss des BVerfG 1 BvR 256/08 gewürdigt werden müssen - mal wieder eine Ohrfeige für die Schnüffelfans, die nicht müde werde, ihren (de facto nicht vorhandenen) Respekt vor der Verfassung zu betonen und jede Absage aus Karlsruhe in eine angebliche Bestätigung umzumünzen - und seien die Argumente auch noch so platt.

Zu dem Thema ist in den letzten Tagen schon viel gesagt und geschrieben worden, beschränken wir uns also einstweilen auf die Veröffentlichung der Pressemitteilung der Initiatoren der „Mega-Verfassungsbeschwerde", des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, wo nüchtern und unaufgeregt alles Wesentliche gesagt wird:

Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Datenschützer fordern Zypries' Rücktritt

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: "Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält."

"Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 34.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können", sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. "Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität' [1], während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG- Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert auch inhaltliche Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts: Deutschland muss die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit der der die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung droht, sofort stoppen, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar. Allgemein ist ein Stopp für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze und eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen dringend erforderlich. Eine "systematische Evaluation" fordert inzwischen selbst der Zweite Sicherheitsbericht der Bundesregierung mit der Begründung, "ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen". [3]

Eine weitere Verschleuderung von Steuergeldern droht aus Sicht der Bürgerrechtler aktuell unter anderem bei der geplanten Aufrüstung des Bundeskriminalamts einschließlich der Befugnis zum Einsatz von Online- Spionageprogrammen und bei der Einführung biometrischer Merkmale in Personalausweise. Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt: "Mit der zunehmenden zentralisierten Datenspeicherung geht die fortschreitende Zusammenführung von geheimdienstlichen mit polizeilichen Befugnissen einher, wie beim geplanten neuen BKA-Gesetz. Hier sollen in Zukunft noch dazu Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen. Zusammen mit dem Näherrücken von Innen- und Außenpolitik (Stichwort: Bundeswehr im Inneren) formt sich ein bedrohliches Bild vom Zustand unseres Rechtsstaates." Der Arbeitskreis fordert Union und SPD auf, diese Vorhaben unverzüglich zu stoppen.

Bis zur endgültigen Entscheidung gibt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern auf seiner Webseite Tipps zur Umgehung der Speicherung. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Signal für die tausenden von Menschen, die sich auf der Straße, mit Briefen an Politiker und mit der Verfassungsbeschwerde gegen ihre willkürliche Überwachung zur Wehr gesetzt haben", erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen, etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen.

Der Arbeitskreis rät Bürgerinnen und Bürgern außerdem, sich wirksam vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:


1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet- Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.

2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.

3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [4].

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die verbreitete "freiwillige" Datenspeicherung durch Anbieter umgangen werden kann [5].

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet- Nutzern und wird von über 45 Bürgerrechtsorganisationen, Berufsverbänden und Gewerkschaften in seiner Arbeit unterstützt [6].

Quellen:

[1] Rede von Brigitte Zypries im Bundestag: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/166/79/

[2] Verwendung von Telekommunikationsdaten: http://www.daten-speicherung.de/index.php/neue-zahlen-zur- ueberwachung-von-telefon-und-internetnutzern/

[3] Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung: http://www.bmj.bund.de/files/-/1485/2.%20Periodischer% 20Sicherheitsbericht%20Langfassung.pdf

[4] Datenfrei kommunizieren: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/77/

[5] CD "Freiheit statt Angst": http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/123/113/

[6] Liste aller Unterzeichner der "Gemeinsamen Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung": http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de

Freundliche Grüße FoeBuD e.V. //padeluun

P.S: Das Anmelden einer e-mail-Adresse unter Phantasiedaten ist wirklich kein Problem, selbst vor Kurzem bei web.de ausprobiert. ;-)

Samstag, 22. März 2008

Anarchisten in Berlin?

Der AK Vorrat hat nach der einstweiligen Anordnung gegen die VDS schon den Kopf von Zypries gefordert. Sie ist in meinen Augen in der Tat nicht die einzige Kandidatin, um ihren Hut zu nehmen - das wäre angesichts der Unverschämtheit einiger ihrer Aussagen längst überfällig.

So stellt sie sich vor Rechtsanwälten hin und fordert die Rechtsanwaltskammern auf, sich rechtswidrig zu verhalten (vgl. BRAK-Mitteilungen Heft 1/2007, S. 12). Das ist für eine Justiz(!)ministerin unwürdig. Ebenso, dass sie sich offen gegen einstimmige(!) Beschlüsse des Bundestages stellt (Stichwort: computerimplementierte Erfindungen). Auch versucht sie, wiederholte Niederlagen der Politik in Karlsruhe als Siege und Einigkeit mit dem BVerfG zu verkaufen (WibaS ist da allerdings noch schlimmer). Das nervt mich inzwischen nur noch...

Ach, wenn es doch nur um ein paar Verrückte ginge. Tatsächlich sind in Berlin offensichtlich an entscheidenden Stellen Anarchisten am Werk, für die Regeln nicht gelten und die nach dem alten Spontispruch handeln: Legal, illegal, scheißegal.


Das ist das Fazit eines sehr lesenwerten Beitrages von Kai Biermann bei Zeit online.

Dienstag, 18. März 2008

VDS - Eher sinnlos, trotzdem gern genommen

Heise berichtet:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Teile des vom Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehaltenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Strafrecht veröffentlicht. Demnach hätte die umstrittene Pflicht zur sechsmonatigen anlassunabhängigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten nur in unter fünf Prozent der analysierten Fälle eventuell die Aufklärungsquote gesteigert. ...

Daraus ergibt sich laut dem Arbeitskreis, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hätte verbessert werden können. Allein durch Zufälle und statistische Einflüsse schwanke die jährliche Zahl der aufgeklärten Straftaten um ein Hundertfaches dieses Betrags. Dass die Erwartungen der Ermittler an die Vorratsdatenspeicherung zu hoch liegen könnten, hatte zuvor just bereits auch eine Studie des Bundeskriminalamtes (BKA) nahegelegt. Demnach könnte die Aufzeichnung der Nutzerspuren die Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent" erhöhen.

Die Zahl der Abfragen von Verbindungsdaten ist dem Gutachten zufolge trotzdem seit Jahren exponentiell angestiegen – auf 41.000 im Jahr 2005. Neuere Angaben aus Bayern belegen, dass das Wachstum zumindest im Freistaat weiter stark zunimmt. Darin ist von Steigerungsraten von 60 Prozent von 2006 auf 2007 die Rede. ...

Die Studie warnt zudem, dass sich durch die zusätzlichen Datenbestände neue Missbrauchsgefahren etwa durch unberechtigte Zugriffe von innen oder außen eröffnen. Ferner steige das Potenzial "für die strategische Überwachung" größerer Gruppen wie etwa in sozialen Netzwerken.

Fazit: Egal ob’s nützt und was es kostet, Hauptsache, wir können unserer Lieblingsbeschäftigung nachgehen: Schnüffeln und speichern.

Der Aprilscherz findet nicht statt

Wie PC WELT berichtet, ist die ursprünglich für den 1. April 2008 geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte aufgegeben. Besser ist das:

Für fragwürdig halten Computer-Experten den Datenschutz rund um die elektronische Gesundheitskarte. Persönliche Daten und Krankenakten eines jeden Karteninhabers sollen auch nach Jahren noch nachverfolgt werden können, kritisiert jetzt der Chaos Computer Club. Die Stammdaten aller Versicherten werden zentral und unverschlüsselt gespeichert sowie zur Authentifizierung genutzt. Zusätzlich wird die bislang freiwillige elektronische Patientenakte (ePA) zentral gespeichert. Die Regierung betont indes, die Kontrolle über die gespeicherten Daten bliebe allein beim Versicherten.

Ja, nee, is klar! Der Versicherte bleibt Herr seiner zentral (und wo sonst noch auch immer) gespeicherten Daten. Wer’s glaubt ...

Bisher sind einige Tests mit der als "eCard" bezeichneten elektronischen Gesundheitskarte gelaufen. Hierbei hat es laut der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) Probleme mit dem Zugriff auf die Karten sowie mit dem Einsatz des neuen elektronischen Rezeptes (eRezept) gegeben. Die ursprünglich vorgesehenen Feldtests mit 100.000 Karten wurden daraufhin gar nicht erst gestartet.

Tja, schade eigentlich, oooder ???

... und mal wieder die Mautdaten

Gerade hat das BVerfG dankenswerterweise der Kennzeichenschnüffelei einen Riegel vorgeschoben, geht die unselige Diskussion schon wieder los, wie heise berichtet:
Politiker wollen Eignung von LKW-Mautdaten für Fahndungszwecke prüfen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum automatischen Scannen von KFZ-Kennzeichen ist Bewegung in die Frage gekommen, mit welchen Daten der von der Firma Toll Collect betriebenen LKW-Maut überhaupt gefahndet werden darf. Dabei offenbaren Politiker aller Couleur ihre (Un-)Kenntnis darüber, wie das Mauterhebungssystem überhaupt funktioniert.

Das wundert doch nun wirklich niemanden, oder ???

Nun soll laut Informationen der Süddeutschen Zeitung eine Abordnung von Parlamentariern zusammen mit Beamten aus dem Justizministerium das Unternehmen Toll Collect besuchen und klären, welche Daten überhaupt vorhanden sind.

Oha!

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Uwe Beckmeyer sah in seiner Stellungnahme ein Ende der Debatte um das Mautgesetz (PDF-Datei), das seinerzeit mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedet wurde und eine strikte Zweckbindung der LKW-Mautdaten allein für Abrechnungszwecke vorgab. Beckmeyer erklärte alle Pläne von Innenminister Schäuble, die Mautdaten als Fahndungsdaten zu nutzen, für obsolet. Die Strafverfolgung mit Hilfe von Mautdaten sei von Karlsruhe ausgebremst worden.

Ganz anders interpretierte für die CDU der Innenpolitiker Wolfgang Bosbach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung vertrat er die Ansicht, es sei genug Raum dafür vorhanden, elektronisch erfasste Mautdaten für die Verfolgung von "sehr schweren Straftaten" zu nutzen. Er kündigte einen Besuch bei der Firma Toll Collect an, um zu erfahren, welche technischen Möglichkeiten es tatsächlich gebe, um Tätern mit Hilfe der Mautdaten auf die Spur zu kommen.

Natürlich, der OSM-Adlatus Bosbach mal wieder! Geht denn das schon wieder los ???

Von der technischen Seite her ist die Fahndung mit Mautdaten vor allem eine Frage der Softwareprogrammierung und der Hardware-Skalierung. Derzeit erfassen die "Mautbrücken", die als Enforcement-Stationen auf deutschen Autobahnen installiert sind, alle Vehikel.

Selbst das wissen viele nach wie vor nicht. Daher nochmals zur Sicherheit: Es werden ALLE Fahrzeuge erfasst, die sich der Mautbrücke nähern!

Nach Auswertung der Größe werden die PKW-Daten gelöscht, die LKW-Kennzeichen überprüft. ...

So man das denn glaubt ...

Unabhängig von der Debatte um die "Mautfahnung" deutet sich auf europäischer Ebene ein Umdenken bei der Maut an. Auf dem Jahresempfang der Internationalen Straßentransport-Union in Brüssel hat der zuständige EU-Kommissar Jacques Barrot eine Neufassung der europäischen Mautrichtlinie zum 10. Juni angekündigt. Mit der Neufassung soll eine Zweckbindung der Mauteinnahmen kommen, die es bisher nicht gibt. Danach dürfen Mautgelder künftig nur für Ausbau und Optimierung des Verkehrsnetzes eingesetzt werden oder dazu benutzt werden, schadstoffarme LKW zu fördern.

Schön wär’s - aber auch das wird die Schnüffelfans voraussichtlich nicht von ihren Phantasien abbringen.

Schnüffelei international

Wie silicon.de berichtet, werden Deutschland und die USA auf der Basis des am 11. März 2008 abgeschlossenen Abkommens verstärkt DNA-Daten, Fingerabdrücke und andere personenbezogene Daten austauschen. Erste Sicherheitsanbieter warnen vor Schnüffeleien durch US-Geheimdienste:

Es hat Vorbildfunktion für ganz Europa. Allerdings muss es noch durch den Bundestag und den Bundesrat gehen und in Gesetzesform gegossen werden. Das Abkommen zwischen beiden Staaten sieht den automatisierten Datenbank-Abgleich von Genprofilen und Fingerabrücken vor. Das Problem: In den USA gelten Datenschutzbestimmungen lediglich für Informationen, die aus dem eigenen Land stammen. Für Firmen sieht Utimaco allein deshalb schon "höchste Alarmstufe". Denn Daten aus dem Ausland - wie etwa aus Deutschland - sind davon ausgenommen.

Feine Sache, nicht? Lassen wir also unsere US-amerikanischen Freunde für uns schnüffeln und fragen dann dort ganz unverbindlich nach ...

Dienstag, 11. März 2008

Späte Einsichten durch das BVerfG ?

Schon erstaunlich, was, was so über plötzliche - wenn auch späte - Einsichten des schleswig-holsteinischen Innenministers Hay zu lesen ist:

«Die Karlsruher Richter haben heute Politik und Staat wiederholt ermahnt, bei Operationen am offenen Herzen des Rechtsstaats nicht zu tief zu schneiden», sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Lothar Hay (SPD) am Dienstag in Kiel. ... Hay sprach sich zugleich gegen einen erneuten Vorstoß zur Anpassung der Regelung an die Vorgaben des Gerichts aus. ... Bei der automatischen Kennzeichenerfassung gebe es «ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag», sagte Hay. So wurden seit Beginn der Erprobungsphase im August des vergangenen Jahres bis heute lediglich 26 Verstöße gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz festgestellt. Kein einziger gestohlener Wagen habe sich unter den 131 000 Autos befunden, deren Kennzeichen gescannt wurde.

O.K., hier wurde - entgegen ersten Erwartungen - einmal nicht versucht, eine Ohrfeige aus Karlsruhe in einen Sieg umzumünzen. Trotzdem höchst bedauerlich, dass es erst wieder einer BVerfG-Entscheidung bedurfte, um diese mehr als nahe liegenden Einsichten zu wecken.

Weniger einsichtig ist offensichtlich sein Wiesbadener Kollege Bouffier (CDU), wie heise berichtet:

Zugleich bedauerte er, dass die Entscheidung "die Bekämpfung der Kriminalität erschwert". Es müsse geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Lesegeräte zum Zweck der Gefahrenabwehr eingesetzt werden könnten.

Naja, von Mitgliedern dieser Partei wohl auch nicht anders zu erwarten. ...

Etwas schräg die Stellungnahme der GdP, ebenfalls bei heise zu finden:

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt nun "zügig" verfassungskonforme Rechtsgrundlagen zur automatischen Kennzeichenerfassung. ... Zudem würden es die Politiker ein um das andere Mal versäumen, ihre Vorhaben gegenüber Bürgern verständlich zu erläutern. Dies würde Ängste und Misstrauen in der Bevölkerung schüren, während die Polizei auf ein gutes Vertrauensverhältnis angewiesen sei.

Dass es einem „guten Vertrauensverhältnis" am ehesten förderlich wäre, nicht ständig die Bürger zu beschnüffeln, zu bespitzeln, zu erfassen und deren Daten zu speichern, erschließt sich der GdP wohl eher nicht?!

P.S. Nachtrag: Wer hier natürlich mal wieder dumm auffällt, ist nach einem Bericht vpn paz-online
http://www.paz-online.de/newsroom/politik/zentral/politik/niedersachsen/art668,546507

der bekennende Ober-Schnüffelfan Schünemann, seines Zeichens (leider) Innenminister in Niedersachsen:

Das Karlsruher Urteil zur Kontrolle von Autokennzeichen per Videokamera hat laut Innenminister Schünemann (CDU) keine Folgen für Niedersachsen. „Wir haben die Vorgaben von Anfang an eingehalten", sagte Schünemann am Dienstag.

Ja, nee, is klar! Ansonsten zeigt sich der Herr absolut beratungsresistent wie immer, wie beim Göttinger Tageblatt zu lesen ist:

Schünemann kündigte gestern sogar einen deutlich verstärkten Einsatz von Kennzeichenlesegeräten auf den Straßen an. Zurzeit gibt es in Niedersachsen vier mobile Geräte. Sie können außerhalb und innerhalb von Autos eingesetzt werden – auch während der Fahrt. In den kommenden Tagen sollen weitere neun Geräte an die Polizeidirektionen ausgeliefert werden, berichtete Ministeriumssprecher Michael Knaps.

Einen Kommentar erspare ich mir an dieser Stelle, sonst wird's unhöflich.

Deutsch-amerikanisches Datenbingo

Wie bei Magnum (powered by golem) zu lesen ist, bemängelt Peter Schaar unzureichenden Datenschutz beim Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA:

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) haben mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff und US-Justizminister Michael Bernard Mukasey ein neues Abkommen zum Datenaustausch zwischen den beiden Ländern unterzeichnet. Damit solle der Kampf gegen den Terror intensiviert werden und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpft werden. Das neue Sicherheitsabkommen sieht vor, künftig Personendaten auch ohne Antrag zu übermitteln, sofern der Verdacht besteht, dass die betreffende Person terroristische Verbrechen begehen will.

Dazu meint Peter Schaar: "Hier wurde ein weit reichender Informationsaustausch zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbart, u.a. mit gegenseitigem Online-Zugriff auf die Fingerabdruckdateien und auf die DNA-Dateien. Dagegen bleiben die Datenschutzvorkehrungen weit unter dem Niveau, das bei Datenübermittlungen in Europa üblich ist." So fehle eine unabhängige Datenschutzkontrolle und die Regelungen zur Zweckbindung seien unzureichend. Unklar sei zudem, welche US-Stellen überhaupt auf die Daten zugreifen dürfen, denn es gebe dort allein 17.000 unabhängig voneinander agierende Strafverfolgungsbehörden. Schaar findet es bedauerlich, dass sich die beiden Staaten "nicht einmal auf eine nationale Kontaktstelle einigen" konnten.

Dass die Betroffenen weder ein Auskunftsrecht hinsichtlich der über sie gespeicherten Daten haben noch die Verwendung ihrer Daten in den USA gerichtlich überprüfen lassen, können, sei nur am Rande erwähnt. Da muss wohl auch noch noch das BVerfG ran. ;-)

Kfz-Kennzeichen-Scanning verfassungswidrig

Das BVerfG hat dem Schnüffelstaat mal wieder seine Grenzen aufgezeigt, s. PM des BVerfG und das entsprechende Urteil. Besonders schön der Leitsatz zu 4):

Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.

Aber wahrscheinlich werden die Schnüffelfans in ihrer grenzenlosen Verblendung auch dieses Urteil wieder als Bestätigung Ihrer Schnüffelpläne zu verkaufen versuchen.

Sonntag, 9. März 2008

Demo in Köln am 15. März 2008 ...

... gegen die zunehmende Schnüffelei. Der AK Vorratsdatenspeicherung und andere rufen auf:

Parteien, Bürgerinitiativen und Berufsverbände rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die immer weiter fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft auf. Am Samstag, dem 15.03.2008, werden die Bürger in Köln unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit!" auf die Straße gehen.

Treffpunkt für die Teilnehmer wird um 14.00 Uhr der Roncalli-Platz ("Domplatte") in Köln sein.



Verbindungsdatenschnüffelei ufert aus

Laut taz belegt eine unveröffentlichte Studie, dass die Polizei zur Fahndung immer häufiger die bei den Providern registrierten Verbindungsdaten der Kunden nutzt:

Die Polizei nutzt Telefonverbindungsdaten immer häufiger für Fahndungszwecke. Dies ergibt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts (MPI) für aus-ländisches und internationales Strafrecht. Von 2000 bis 2005 hat sich die Nutzung dieser Fahndungsmethode verachtfacht. Rund 40.000 Mal forderte die Polizei im Jahr 2005 bei den Telefonfirmen Verbindungsdaten von Kunden an, haben die MPI-Forscher hochgerechnet.

Die Verbindungsdaten der Telekommunikation helfen der Polizei auf unterschiedliche Weise. Meist werden dabei Vorgänge in der Vergangenheit rekonstruiert. Klassisch ist die Über-prüfung der angerufenen Telefonnummern. So können die Ermittler feststellen, wer zu einer bestimmten Zeit kontaktiert wurde oder - bei monatelanger Auswertung - wer wen wie gut kennt. Überprüft werden dabei meist die Telefone des Verdächtigen und seines Umfelds, oft aber auch der Anschluss des Opfers einer Straftat. Häufig dient die Analyse der Daten dazu, anschließend bei den identifizierten Gesprächspartnern das Telefon abzuhören oder die Wohnung zu durchsuchen. ...

Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht die MPI-Studie erhalten und wertet sie aus. Sie wird demnächst eine Rolle spielen, wenn über den Eilantrag von 30.000 Bürgern entschieden wird, die fordern, die Vorratsdatenspeicherung sofort auszusetzen. Mit einem Beschluss wird in Karlsruhe im März oder April gerechnet.

Die Hoffnung stirbt zuletzt ...

Freitag, 7. März 2008

Ach wie gut, dass niemand weiß ...

... woher ich gerade komme, gerade in Zeiten der VDS. Besucht man eine Webseite, ist bekanntlich nachvollziehbar, woher der Aufruf kommt - und genau das wird u.a. gespeichert. Es sei denn ...

... man nutzt einen Anonymisierungsservice, z.B. anonym.to. Schnüffelblog-Fans, die unerkannt und ungespeichert hier reinschauen wollen, benutzen z.B. folgenden Link:
http://anonym.to/?http://spitzelblog.blogspot.com


Wer sich noch etwas mehr tarnen will, sollte sich mal mit TOR beschäftigen.

Vorratsdatenspeicherung - Was tun?

Ein informatives Merkblatt gibt es bei der Piratenpartei als *.pdf-Dokument.

Themen u.a.:
Die Vorratsdatenspeicherung: Zustandekommen und Auswirkungen
Umgehung der Vorratsdatenspeicherung im Fall von Emails
Umgehung der Vorratsdatenspeicherung durch Anonymisierungsdienste

Lesenswert!

(Link gefunden bei der herrschenden Meinung)

Donnerstag, 6. März 2008

CDU-PM - widerlich!

Schon ein paar Tage alt, aber gerade erst gefunden, eine Pressemitteilung der CDU zum Thema Online-Schnüffelei:

Ralf Göbel, Dr. Hans-Peter Uhl

Gericht bestätigt Schäuble-Entwurf
Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz rechtmäßig

Angesichts der unerträglichen Äußerungen der Kritiker zur heutigen Entscheidung zur Online-Durchsuchung erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Ralf Göbel MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat die von Union und Minister Schäuble geplante Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz für rechtmäßig erklärt. Den nie geplanten Popanz des schrankenlosen Missbrauchs hat das Gericht dagegen zu Recht für verfassungswidrig erklärt.

So viel Verlogenheit in so wenigen Zeilen, und dann noch von diesen beiden Herren - Man kann gar nicht so viel fressen, wie man k..... möchte!

330.000.000 € - für Nichts?!

PC WELT berichtet:

Die deutsche Internetwirtschaft hat auf der CeBIT die hohen Kosten durch die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beklagt. Allein die Software, die dafür an den Datenumschlagsknoten installiert werden müsse, koste die Anbieter von Internetzugängen hunderttausende Euro, betonte Thomas von Bülow vom Branchenverband eco am Dienstag auf der Computermesse CeBIT in Hannover. Insgesamt schätzt die Branche die Kosten auf 330 Millionen Euro.

Seh viel Geld für noch mehr Schwachsinn, das letztlich die User zahlen müss(t)en. Möge das BVerfG und/oder notfalls der EuGH diesem Unfug bald ein Ende setzen!

Montag, 3. März 2008

34.443 Beschwerdeführer(innen) ...

... unterstützen die „Mega-Verfassungsbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung. Am Freitag reichten Bürgerrechtler zwölf Kisten mit einem Beschwerdeschriftsatz und 34.443 Vollmachten beim Bundesverfassungsgericht ein, wie Tecchannel berichtet.

Über den zusätzlich gestellten Eilantrag will der Erste Senat noch im März entscheiden. Man darf gespannt sein (und angesichts des jüngsten Urteils wohl vorsichtig hoffen, das die unselige Vorratsdatenspeicherung das Verfahren nicht unbeschadet überstehen wird).

Sonntag, 2. März 2008

Andere Ansicht: Ziercke

Klar ist, dass die öffentliche Debatte über die Online-Durchsuchung und deren Technik jetzt ein Ende haben muss.


sagt der BKA-Chef in einem Interview.

Für mich ist völlig klar, dass die Diskussion um die "Online-Durchsuchung" und deren Technik jetzt erst so richtig ihren Anfang nehmen wird.