Ralf Göbel, Dr. Hans-Peter Uhl
Gericht bestätigt Schäuble-Entwurf
Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz rechtmäßig
Angesichts der unerträglichen Äußerungen der Kritiker zur heutigen Entscheidung zur Online-Durchsuchung erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Ralf Göbel MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat die von Union und Minister Schäuble geplante Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz für rechtmäßig erklärt. Den nie geplanten Popanz des schrankenlosen Missbrauchs hat das Gericht dagegen zu Recht für verfassungswidrig erklärt.
So viel Verlogenheit in so wenigen Zeilen, und dann noch von diesen beiden Herren - Man kann gar nicht so viel fressen, wie man k..... möchte!
3 Kommentare:
Das hab ich schon vor einer woche genauso erwartet.
Es wäre interessant zu wissen, wie das Bundesverfassungsgericht dazu steht. Für die dortigen Richter wird es sicher interessant sein, zu erfahren, was wirklich Gegenstand ihres Urteils war. Die dachten doch glatt, es ginge in ihrem Verfahren um das Verfassungsschutzgesetz von NRW - wie man sich irren kann.
http://www.doktor-seltsam.de/2008-02-27-001
Kann das Verfassungsgericht auch selbst die Unterlassung der Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen einklagen?
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