Donnerstag, 6. März 2008

CDU-PM - widerlich!

Schon ein paar Tage alt, aber gerade erst gefunden, eine Pressemitteilung der CDU zum Thema Online-Schnüffelei:

Ralf Göbel, Dr. Hans-Peter Uhl

Gericht bestätigt Schäuble-Entwurf
Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz rechtmäßig

Angesichts der unerträglichen Äußerungen der Kritiker zur heutigen Entscheidung zur Online-Durchsuchung erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Ralf Göbel MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat die von Union und Minister Schäuble geplante Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz für rechtmäßig erklärt. Den nie geplanten Popanz des schrankenlosen Missbrauchs hat das Gericht dagegen zu Recht für verfassungswidrig erklärt.

So viel Verlogenheit in so wenigen Zeilen, und dann noch von diesen beiden Herren - Man kann gar nicht so viel fressen, wie man k..... möchte!

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das hab ich schon vor einer woche genauso erwartet.

Anonym hat gesagt…

Es wäre interessant zu wissen, wie das Bundesverfassungsgericht dazu steht. Für die dortigen Richter wird es sicher interessant sein, zu erfahren, was wirklich Gegenstand ihres Urteils war. Die dachten doch glatt, es ginge in ihrem Verfahren um das Verfassungsschutzgesetz von NRW - wie man sich irren kann.

http://www.doktor-seltsam.de/2008-02-27-001

Anonym hat gesagt…

Kann das Verfassungsgericht auch selbst die Unterlassung der Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen einklagen?