Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Teile des vom Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehaltenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Strafrecht veröffentlicht. Demnach hätte die umstrittene Pflicht zur sechsmonatigen anlassunabhängigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten nur in unter fünf Prozent der analysierten Fälle eventuell die Aufklärungsquote gesteigert. ...
Daraus ergibt sich laut dem Arbeitskreis, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hätte verbessert werden können. Allein durch Zufälle und statistische Einflüsse schwanke die jährliche Zahl der aufgeklärten Straftaten um ein Hundertfaches dieses Betrags. Dass die Erwartungen der Ermittler an die Vorratsdatenspeicherung zu hoch liegen könnten, hatte zuvor just bereits auch eine Studie des Bundeskriminalamtes (BKA) nahegelegt. Demnach könnte die Aufzeichnung der Nutzerspuren die Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent" erhöhen.
Die Zahl der Abfragen von Verbindungsdaten ist dem Gutachten zufolge trotzdem seit Jahren exponentiell angestiegen – auf 41.000 im Jahr 2005. Neuere Angaben aus Bayern belegen, dass das Wachstum zumindest im Freistaat weiter stark zunimmt. Darin ist von Steigerungsraten von 60 Prozent von 2006 auf 2007 die Rede. ...
Die Studie warnt zudem, dass sich durch die zusätzlichen Datenbestände neue Missbrauchsgefahren etwa durch unberechtigte Zugriffe von innen oder außen eröffnen. Ferner steige das Potenzial "für die strategische Überwachung" größerer Gruppen wie etwa in sozialen Netzwerken.
Fazit: Egal ob’s nützt und was es kostet, Hauptsache, wir können unserer Lieblingsbeschäftigung nachgehen: Schnüffeln und speichern.
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