Die Polizei nutzt Telefonverbindungsdaten immer häufiger für Fahndungszwecke. Dies ergibt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts (MPI) für aus-ländisches und internationales Strafrecht. Von 2000 bis 2005 hat sich die Nutzung dieser Fahndungsmethode verachtfacht. Rund 40.000 Mal forderte die Polizei im Jahr 2005 bei den Telefonfirmen Verbindungsdaten von Kunden an, haben die MPI-Forscher hochgerechnet.
Die Verbindungsdaten der Telekommunikation helfen der Polizei auf unterschiedliche Weise. Meist werden dabei Vorgänge in der Vergangenheit rekonstruiert. Klassisch ist die Über-prüfung der angerufenen Telefonnummern. So können die Ermittler feststellen, wer zu einer bestimmten Zeit kontaktiert wurde oder - bei monatelanger Auswertung - wer wen wie gut kennt. Überprüft werden dabei meist die Telefone des Verdächtigen und seines Umfelds, oft aber auch der Anschluss des Opfers einer Straftat. Häufig dient die Analyse der Daten dazu, anschließend bei den identifizierten Gesprächspartnern das Telefon abzuhören oder die Wohnung zu durchsuchen. ...
Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht die MPI-Studie erhalten und wertet sie aus. Sie wird demnächst eine Rolle spielen, wenn über den Eilantrag von 30.000 Bürgern entschieden wird, die fordern, die Vorratsdatenspeicherung sofort auszusetzen. Mit einem Beschluss wird in Karlsruhe im März oder April gerechnet.
Die Hoffnung stirbt zuletzt ...
1 Kommentar:
Die angeblich "unveröffentlichte" Studie ist schon seit einer ganzen Weile abrufbar.
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