Donnerstag, 30. August 2007

"keinen Ausdruck"

WibaS hat nach dem Bericht von Heise "keinen Ausdruck" dafür, dass man die von seinem Ministerium gegebenen Auskünfte als Anlass nimmt, weiter zu hinterfragen:

Er könne nicht akzeptieren, dass man daraus Vorwürfe ableite, betonte Schäuble. Er habe dafür "keinen Ausdruck".


Ich gebe den Ausdruck: Es ist das Wort 'Demokratie' und Diskussionskultur. :-)

Ich hege die mutmaßlich leider falsche Hoffnung, dass WibaS' Sprachlosigkeit zu einem dauerhaften Zustand wird.

Schäubles Staatsekretär August Hanning verteidigte heimliche Online-Durchsuchungen dagegen als "dringend erforderlich".


Was wirklich ganz, ganz, ganz dringend erforderlich ist, dass diejenigen, die die dringende Erforderlichkeit der Online-Durchsuchung immer wieder behaupten, ebendiese endlich einmal plausibel darlegen. Kommt damit und den dazugehörigen Fakten doch endlich einmal auf den Tisch!


Nicht diejenigen, die sich gegen Grundrechteingriffe und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen aussprechen, müssen erklären, warum sie das tun, sondern diejenigen, die gerne in diese Grundrechte eingreifen und deswegen die Gesetze ändern möchten.

Allerunsterste Schublade ist dann noch die widerwärtige Aussage von Schünemann:

Zugleich äußerte Schünemann die Befürchtung, dass sich die SPD – ähnlich wie bei der nach den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen erfolgten Einigung auf die umstrittene Anti-Terror-Datei – "erst bewegt, wenn etwas Schreckliches passiert".


Dafür finde ich jetzt "keinen Ausdruck"...

Mittwoch, 29. August 2007

Bundestrojaner-Presseschau

Seit der Anhörung am 27.o8.2007 überschlagen sich plötzlich die Meldungen zur Online-Schnüffelei. Kein Wunder, so viel offizielle Verlautbarungen auf einmal gab es ja bisher auch nicht:

Bundes-Trojaner sind spähbereit - Neunteiliger Artikel bei SPON

Ausschnitt: Wie teuer ist die Überwachung? Konkret steht in den Schreiben, dass zum Beispiel für die Wahl der Einbringungsmethode "mehrere Personentage /-wochen notwendig werden" könnten und der "Aufwand verdeckter Maßnahmen" generell vor der Durchführung "kaum abschätzbar" sei.

Experten nehmen Bundes-Trojaner auseinander - Sechsteiliger Artikel bei SPON

Ausschnitt: „Die Entwicklung einer einsatzfähigen Version der sogenannten "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software", RFS) könnte "bei Aufhebung des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps unverzüglich abgeschlossen" sein. ... Diese Aussage verblüfft. Denn am 10. April hat die Bundesregierung eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Entwicklungsstand so beantwortet: "Im BKA wird derzeit die technische Umsetzbarkeit einer Online-Durchsuchung im Rahmen eines Entwicklungsprojektes geprüft." Ob diese Maßnahme als polizeiliches Mittel tauglich sei, könne noch gar nicht bewertet werden. Das klingt gar nicht nach einer "einsetzbaren Version". ... Zu diesem Widerspruch sagt Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion...: "Entweder hat die Bundesregierung das Parlament bewusst unvollständig informiert, oder es wurde trotz Entwicklungsstopps heimlich an der Umsetzung der Online-Durchsuchungen weitergearbeitet."

Eben! Dass hier anscheinend gelogen worden ist, haben wir schon vor Monaten gesagt! Im Übrigen funktioniert die Schnüffelei angeblich doch schon seit Ottos Zeiten. Das Problem liegt offensichtlich darin, dass eben nicht klar zwischen den verschiedenen Schnüffeltechnologien unterschieden wird.

Empörung über Trojaner-Pläne - Bei Netzeitung

Ausschnitt: Tagesschau.de berichtete über die Befragung von Herstellern von Anti-Viren-Software. Ihre Einschätzung: Das Projekt «Bundestrojaner» wird scheitern - selbst dann, wenn der Staat die Hersteller zur Zusammenarbeit zwingt. ...Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, kritisierte die Pläne. Die Methode dürfe nicht einmal in Ausnahmefällen angewandt werden, sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger». «Die Polizei darf sich nicht als Jugendamt Köln ausgeben, um eine Ermittlungssoftware auf dem Computer des Betroffenen aufzuspielen.»

Spähsoftware heimlich entwickelt? - Kölner Stadt-Anzeiger

Ausschnitt: Möglich ist aber auch, dass die BKA-Programmierer auch aktuell noch an der Software arbeiten und nur die Aufgabenstellung neu definiert haben. Sie könnten zum Beispiel eine Software entwickeln, mit der Internet-Telefongespräche überwacht werden. Auch dazu müssten die Ermittler in den Computer eines Verdächtigen eindringen. Das Innenministerium sieht darin jedenfalls keine Online-Durchsuchung, sondern eine Telefon-Überwachung - die heute schon zulässig ist. Das BKA sagte dazu gestern nur vieldeutig: „Natürlich forschen wir ständig an neuen kriminaltaktischen Methoden."

Gegenangriff auf Schäuble - Die Zeit

Ausschnitt: Einen Aspekt hat das Innenministerium dabei fast außer Acht gelassen: Das Versenden von Bundestrojanern könnte auch nach hinten losgehen. Denn wer den Trojaner auf seinem Rechner findet und analysiert, kann damit zum Gegenangriff ausholen. "Kriminelle könnten zum Beispiel auf die Selektionskriterien rückschließen und eine Köder-Datei präparieren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls selektiert und übertragen werden kann", erklärt Informatiker Markus Hansen vom ULD. Die ausgespähten Verdächtigen könnten das Ministerium also mit Fehlinformationen oder sogar eigenen Trojanern bombardieren.

Spion im Kühlschrank - Süddeutsche

Ausschnitt: Weitreichende Befugnisse: Der Bundesinnenminister will alle Geräte durchsuchen, die auf das Internet zugreifen können - wie internetfähige Kühlgeräte.

Fazit m.E.: Chaotisch!

45 Fragen - Wenige Antworten - Update

Die hier erwähnte Gegenüberstellung von Fragen und Antworten zur Anhörung im BundesSchnüffelinnenministerium am 27.o8.2007 zum Thema Online-SchnüffeleiDurchsuchung im Antiterror-Blog ließ den Eindruck entstehen, dass viele Fragen des Bundesjustizministeriums bzw. der SPD-Fraktion seitens des Bundesinnenministeriums gar nicht beantwortet worden sind. Dem ist wohl doch nicht so, bei Netzpolitik finden sich der Fragenkatalog des Bundesjustizministeriums nebst Antworten und der Fragenkatalog der SPD-Fraktion nebst Antworten.

Ob diese Antworten wirklich qualitativ befriedigend sind, ist eine andere Frage. Entsprechenden Kommentaren - nach Lektüre derselben - sehen wir gerne entgegen!

abgeordnetenwatch.de - eine Bilanz

Vor einem Monat hatte ich den hiesigen fünf Bundestagsabgeordneten

1. Christian Ahrendt, F.D.P.
2. Dr. Martina Bunge, DIE LINKE
3. Iris Hoffmann, SPD
4. Eckhardt Rehberg, CDU
5. Dr. Harald Terpe, GRÜNE

zwei einfache Fragen gestellt:

Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?
Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?

Ergebnis: Früher oder später gab es von allen eine Antwort, wenn auch von sehr unterschiedlicher Qualität:

Der Kollege Ahrendt (F.D.P.) brauchte immerhin einen Monat. Seine Antwort auf die Frage 1 fällt eher kurz aus: „Konkret ist damit die Fähigkeit, PCs durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes zu sein gemeint." Fazit zur Frage 2: „Deshalb ist aus Sicht der Liberalen die heimliche Online-Durchsuchung ein massiver Grundrechtsverstoß, worauf zum Wohle des Rechtsstaates verzichtet werden muss. Als bürgerrechtliche Partei lehnt die FDP die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen entschieden ab."

Frau Dr. Bunge (Die Linke) bringt es nach 3 ½ Wochen kurz + knackig auf den Punkt:

„Der Begriff Online-Durchsuchung unterstellt, mit dieser Form der Überwachung wolle man Daten erfassen, wenn ein Computer-Benutzer /online/ ist; also besuchte Homepages, E-Mails, Internet-Telefonie usw. Tatsächlich zeigen die Diskussionen der letzten Monate, dass die Bundesregierung darunter aber viel mehr versteht - nämlich das Ausspähen aller Daten auf PCs; auch der persönlichen. Mit Trojanern soll sich dafür Zugang verschafft werden, um die Daten der Festplatte sichtbar zu machen oder sogar Webcams und Mikrofone "ferngesteuert" zu nutzen.

Die Linksfraktion im Bundestag lehnt Online-Durchsuchungen generell ab. Sie sind Eingriffe in die persönliche Integrität, in die Grund- und Bürgerrechte und nicht mit dem geltenden Recht zu vereinbaren - diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Die Bemühungen der Bundesregierung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen kann ich somit ebenfalls nicht befürworten."

Frau Hoffmann hat anscheinend bei der CDU gelernt und pastet nach 30 Tagen ihren Standardtext:

„Das abgeordnetenwatch-Portal ist keine offizielle Seite des Bundestages. Die Anfragen erreichen mich nicht direkt, sondern werden von dem Internetanbieter an mich weitergeleitet. Leider habe ich mit unpersönlichen und anonymen Diskussionen schlechte Erfahrungen gemacht. Ich wäre Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie mir über meine E-Mail-Adresse iris.hoffmann@bundestag.de Ihre Anschrift übermitteln würden. Ich werde Ihnen dann schnellstmöglich eine persönliche Antwort zukommen lassen."

Daher habe ich meine Frage am 28.o7.2007 nochmals per direkter e-mail gestellt, bisher keine Antwort.

Herr Rehberg „antwortet" zwar am schnellsten (binnen drei Tagen) und sehr ausführlich, gibt aber in Wirklichkeit nur CDU-Standardtext im Copy&Paste-Verfahren zum Besten, wie hier schon ausführlich dargestellt und im Netz oft erwähnt. Hierauf von mir und einem anderen Leser konkret angesprochen, schweigt er sich nunmehr seit 17 Tagen aus. Peinlich!

Wie viel die Damen und Herren von der CDU/CSU vom Internet verstehen, zeigt sich auch daran, dass sie es offensichtlich nicht benutzen und deshalb nicht merken, dass man ihren Copy&Paste-Aktionen auf die Spur gekommen ist. Nach Herrn Rehberg pastete dann auch am o2.o8.2007 Der CSU-Abgeordnete Christian Schmidt den wohlfeilen Unsinn von der Tatvorbereitungswaffe, sowie am 24.o8.2007 dann auch der CDU-Abgeordnete Peter Rzepka. Die nette Passgage mit den „hochprofessionellen und schwerkriminellen Straftätern" fand sich zuletzt am 17.o8.2007 bei dem CDU-Abgeordneten Johann-Henrich Krummacher.

Herr Dr. Terpe ist auch recht schnell (Antwort nach acht Tagen) bringt es auch mit relativ wenig Text dennoch recht vollständig auf den Punkt:

„Die Bezeichnung "Online-Durchsuchung" ist aus meiner Sicht irreführend. Denn um eine temporäre Durchsuchung des Computers handelt es sich ja gerade nicht, diese wäre bei begründetem Verdacht auch durch eine Beschlagnahme des Computers möglich. Vielmehr geht es um eine allumfassende Ausforschung nicht nur der Internetkommunikation (z.B. Chats, VOIP, aufgerufene Webseiten, E-Mails usw.) sondern des gesamten Computers.

Der Bundesgerichtshof hat zu Recht auf die besondere Qualität dieses Eingriffes hingewiesen, der weder mit der Telekommunikationsüberwachung noch wegen der Heimlichkeit mit einer Hausdurchsuchung gleichgesetzt werden darf. ... Es wird abzuwarten sein, wie das Bundesverfassungsgericht im Oktober über die umstrittene Befugnis zu Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz entscheidet. Ich hoffe, dass das Gericht ähnlich urteilt wie bei der akustischen Wohnraumüberwachung.

Ob die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wie von Schäuble und anderen behauptet tatsächlich ein Mehr an Sicherheit bringt, kann man glauben oder nicht. Sollte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zu Online-Durchsuchungen einbringen, werde ich diesen nicht befürworten. Es muß einen Grundbestand freiheitlicher Grundrechte geben, die der Verfügungsgewalt durch den Staat entzogen sind."


Fazit: Dass die sog. „Online-Durchsuchung mehr ist als ein Schlagwort und eben deutlich mehr und Schlimmeres beinhaltet als nur die schnöde Schnüffelei auf fremden PCs per Online-Verbindung, haben nur die beiden Doctores Bunge und Terpe begriffen (bedarf es dafür wirklich einer Promotion ???). Frau Hoffmann hat bisher nicht geantwortet, der Kollege Ahrendt sowie Herr Rehberg produzieren nur Worthülsen - was gerade bei letzterem besonders peinlich ist, stellt er sich doch als Dipl.-Ing. für Informatik und Facharbeiter für Datenverarbeitung vor - ist wohl doch schon lange her. Aber für Copy&Paste reicht’s ja noch. ...

P.S. Wer in den Antworten der/seiner Abgeordneten phrasenverdächtigen Text oder Schlagworte entdeckt, diese(n) einfach mal oben rechts in die Suchmaschine bei abgeordnetenwatch eingeben und staunen.

Nachtrag: Auf meine direkte e-mail vom 28.o7.2007 hat sich Frau Hoffmann fast zwei Monate (!) Zeit gelassen, um dann Unverbindliches zu äußern:

Sie sprechen mit Ihrer ersten Frage einen wichtigen Punkt innerhalb der Debatte um Online-Durchsuchung an. Denn bis jetzt ist weder die technische Durchführbarkeit noch die Frage der Notwendigkeit eines solchen Instrumentes abschließend geklärt. Dies bedeutet, dass noch nicht eindeutig festgelegt bzw. dargestellt wurde, für welche Erkenntnisse der Einsatz eines solchen Instrumentes benötigt wird.

Außerdem ist weiterhin offen, ob zur Einführung der Online-Durchsuchung eine einfache gesetzliche Regelung genügt oder ob eine Verfassungsänderung notwendig wäre. Um die Verfassungskonformität zu klären, muss abgewartet werden, wie die Bundesverfassungs-richter in Bezug auf das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz entscheiden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich mir aufgrund dieser offenen Fragen noch kein abschließendes Urteil über die Einführung von Online-Durchsuchung bilden. Fest steht, dass der Online-Durchsuchung nur zugestimmt werden kann, wenn die Maßnahmen zur Ge-währleistung der Inneren Sicherheit wirklich notwendig und gleichzeitig praktikabel, verhält-nismäßig und verfassungskonform sind. Dies gilt es in den nächsten Monaten zu klären.

Aha, nichts genaues weiß man nicht. Sehr aufschlussreich!

mail from Schnüffelbehörde alias OSM

Wenn das zutrifft, was Tagesschau, ZDNet und andere berichten, könnte die Online-Schnüffelei so langsam tatsächlich zur Lachnummer werden - wenn so viel Inkompetenz und Dilettantismus nicht eher traurig wären (und der Kollateralschaden immens):

Das Bundesinnenministerium will offenbar auch mit Hilfe gefälschter Behörden-E-Mails Späh-Software - den so genannten Bundestrojaner - auf den Computern von Terror-Verdächtigen installieren. ... Dabei soll es sich um einen internen Vermerk des Innenministeriums handeln. Das Ministerium gibt zur Echtheit dieses Dokuments allerdings keine Auskunft. In dem Vermerk heißt es: "Das Versenden von E-Mails unter dem Namen einer anderen Behörde" könne in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.


Aha: Der OSM schickt - notfalls auch „unter dem Namen einer anderen Behörde" Herrn Osma bin L. eine e-mail, die dieser natürlich auch voller Neugier öffnet und - schwupps ist der böse Trojaner auf Osamas PC installiert und telefoniert munter nach Hause. Ja, nee, is klar!

Neulich wollte man noch bei Verdächtigen einbrechen, um ihren PC zu verpesten, heute kommt die Variante von der Behördenmail. Dass potentielle Terroristen mit Sicherheit nicht jede mail öffnen, auch und gerade, wenn sie von einer Behörde stammt, ist wohl eben so unerheblich, wie der massive Kollateralschaden, der durch derartigen Unfug angerichtet wird: Zukünftig werden nicht nur die bösen Bombenleger behördliche mails mit besonderer Vorsicht betrachten und im Zweifel wohl eher löschen als öffnen.

Das Ganze wird natürlich begleitet von der üblichen Desinformationskampagne:

Im Februar 2007 haben BKA-Chef Ziercke u.a. noch behauptet, von der Schnüffelei wären nur ca. 0,1 der Menschen in Deutschland betroffen - also ca. 82.310 Fälle. Jetzt geht es angeblich "schlicht und einfach um fünf bis maximal zehn solcher Maßnahmen im Jahr". Mehr sei nicht beabsichtigt und auch gar nicht möglich.

„Fünf bis maximal zehn solcher Maßnahmen im Jahr - und dass, wo seine Gesinnungsgenossen doch auch noch die bösen Kinderschänder mit dieser neuen technischen TatvorbereitungsAllzweckwaffe jagen wollen. Das dürfte eng werden!

Dienstag, 28. August 2007

Schon Einstein wusste es ...

 



Sag ich doch !!!

Dank an hetemeel.com

Die Online-Schnüffler - Sie können es nicht!

Erhebliche Zweifel an der Kompetenz des OSM & Co., aber auch des Gesetzgebers; äußert berechtigterweise der CCC, wie tecchannel berichtet:

CCC bescheinigt Innenministerium Inkompetenz
"Die Behauptung des BMI, die Sicherheitsbehörden und das Bundesministerium des Innern (BMI) verfügten "grundsätzlich über genügenden Sachverstand", erscheint angesichts der Unfähigkeit, Spionage-Trojaner selbst in sensibelsten Bereichen wie im Kanzleramt zu verhindern, als Pfeifen im dunklen Wald.", sagte Andy Müller-Maghun, Sprecher des CCC. "Selbst Atomkraftwerkbetreiber scheinen mehr von ihrer Materie zu verstehen als das BMI von Trojanern, sonst würden die Kraftwerke uns im Wochentakt um die Ohren fliegen. Die derzeit von BMI frei jeglicher Ahnung diskutierten Optionen staatlichen Trojanereinsatzes sind schlicht unverantwortlich", sagte Müller-Maguhn weiter.

Besonders beachtenswert sei, dass der chinesische Trojaner auf diversen Regierungs-Rechnern bereits vor mehreren Monaten entdeckt wurde. Unterdessen habe die Bundesregierung die Entwicklung der notwendigen Werkzeuge zur Entdeckung und Abwehr von Spionageprogrammen mit der Änderung des § 202c StGB verboten.

Erst Staatstrojaner basteln, dann die Entwicklung von Sicherheitssoftware faktisch verbieten und dann selbst Opfer von Trojanern werden, wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich über so viel Stümperei köstlich amüsieren - aber auch nur dann!

Montag, 27. August 2007

Die GBAin und die Online-Schnüffelei - Nichts Neues, nichts Kompetentes ...

... steht in der FAZ:

Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich im Streit um die Online-Durchsuchung auf die Seite von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestellt. „Wir müssen bei schwersten Straftaten eine solche Möglichkeit - selbstverständlich unter Richtervorbehalt - haben", sagte Frau Harms im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Straftäter kommunizierten heute so verschlüsselt über das Internet, dass anders an die Informationen nicht heranzukommen sei. „Wir müssen uns beeilen, um in der technischen Entwicklung auf Augenhöhe mit den Straftätern zu kommen. Die elektronische Entwicklung geht so schnell voran, dass wir ansonsten mit dem eher schwerfälligen Instrumentarium der Strafprozessordnung weit abgeschlagen werden", sagte sie.

Wichtig sei, dass die Online-Untersuchung „auch im Bereich der Strafverfolgung, nicht lediglich im präventiv-polizeilichen Bereich" angewendet werden könne. Online-Durchsuchungen wären, so die Generalbundesanwältin, nur in einer geringen Anzahl von Fällen und unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und erforderlich. „Die verbreitete Sorge, die Ermittlungsbehörden wollten in jeden PC hineinschauen, ist völlig unbegründet", entgegnete Harms den Kritikern des Vorhabens.

(Link gefunden bei Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag)
Etwas mehr Kompetenz steckt da schon in einem zwei Tage später erschienenen FAZ-Artikel. Fazit: So einfach, wie (wohl auch von der Frau GBAin) gedacht, ist die Sache eben doch nicht. Schade nur, dass wohl weder Frau Harms noch der in letzter Zeit auffällig ruhig gewordene OSM diesen Artikel lesen oder gar beherzigen werden.

Und bei der von BKA-Präsident Ziercke „derzeit nur einstellige Zahl von Fällen, in denen die Online-Durchsuchung eingesetzt werden könnte", stellt sich nach wie vor die Frage, ob diese die monatelange Diskussion und den hierdurch ohnehin schon angerichteten „Kollateralschaden" wirklich wert sind.

P.S. Im Februar 2007 wurde Ziercke noch wie folgt zitiert: "99,9 Prozent der Menschen in Deutschland haben damit überhaupt nichts zu tun."99,9 % von 82.310.000 sind 82.227.690, es bleiben also 82.310 Fälle. Und jetzt nur noch eine "einstellige Zahl von Fällen"? Was bitte, soll das?

45 Fragen - Wenige Antworten

Heute soll also die Anhörung im BundesSchnüffelinnenministerium zum Thema Online-SchnüffeleiDurchsuchung stattfinden. Laut heise soll das Bundesinnenministerium im Rahmen der Beantwortung des umfangreichen Fragenkatalogs der SPD-Bundestagsfraktion zu heimlichen Online-Durchsuchungen den geplanten Einsatz der "Remote Forensic Software" (RFS) erläutert und dabei unter anderem weitere Hinweise auf die Verbreitungsmöglichkeiten des Schnüffelprogramms gegeben haben. Sonderlich erschöpfend waren die Auskünfte nicht:

Das Antiterror-Blog hat eine Gegenüberstellung der 45 Fragen und wenigen - noch weniger konkreten - Antworten veröffentlicht.

Fazit: Vieles sagen wir nicht, manches wissen wir (anscheinend) nicht und oft reden wir um das Thema herum. Traurig - aber typisch!

Nachtrag: Bei rabenhorst findet sich eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Antworten des Bundesinnenministeriums auf die Fragen des Bundesjustizministeriums zur "Online-Durchuchung" und einige Antworten des BMI auf die Fragen der SPD-Fraktion zum selben Thema. Sehr lesenswert!

Links vom Morgen des 27.08.2007

Ich werd' nicht mehr... Bei einer knappen Stunde Lesen sind mir zwei Links untergekommen, die ich nicht vorenthalten möchte.

Zum einen wurde das, was Skype macht, mal ein bisschen unter die Augen genommen:

In 30 Minuten hat ein 16-jähriger eine Millionen Dollar teure Software zum Schutz vor Pornographie geknackt. Es gab dann ein Update, das in 40 Minuten geknackt war: Story bei news.com


Ich bin auch gespannt, wie sich die Deutsch-Chinesischen Beziehungen entwickeln; und als Folgefrage, wie die zuständigen staatlichen Stellen die Lücken in Rechnersystemen finden und schliessen möchten, nachdem § 202c StGB verabschiedet und in Kraft ist... Ich bin mir aber fast sicher, dass die "Weisheit" der Regierung nicht zu einer öffentlichen Stellkungnahme in dieser Frage führen wird.

Mittwoch, 22. August 2007

45 Fragen ...

Am 27. August soll im BundesSchnüffelinnenministerium eine (wohl nicht öffentliche) Anhörung zum Thema Online-SchnüffeleiDurchsuchung stattfinden. Die SPD hat einen durchaus lesenswerten Katalog von 45 Fragen aufgestellt, der im Netz kursiert, s. auch tepin.aiki und heise.

Ob wir je die Antworten erfahren - So es denn überhaupt welche gibt?

"Gentrification" + "Prekarisierung" + Bibliothek = U-Haft ?!!

Was dabei herauskommt, wenn anhand von „Schlüsselworten" herumgeschnüffelt wird, belegt ein Beispiel, das man eigentlich kaum glauben kann: Insbesondere die Recherche nach bestimmten Begriffen bzw. deren Verwendung in Verbindung mit Zugang zu Bibliotheken kann ausreichen, um jemanden einer fast einjährigen Observation auszusetzen, die schließlich in einer Verhaftung wegen Terrorismusverdachts auf mehr als fragwürdiger Grundlage endet, wie heise berichtet:

Vor drei Wochen wurde der Berliner Stadtsoziologe Andrej H. unter dem Verdacht der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a" festgenommen. Als Grund für die Festnahme nannte die ermittelnde Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Benutzung von Vokabeln, die auch in Schriften der sogenannten "Militanten Gruppe" vorkommen. Außerdem verfügte er nach Angaben der Ermittler "über Zugang zu Bibliotheken, um dort die Recherchen durchzuführen, die notwendig sind, um Texte für eine militante Gruppe zu verfassen."
... BKA-Beamte wurden mit einer Google-Suche nach den Begriffen "Gentrification" und "Prekarisierung" auf den Stadtsoziologen aufmerksam. Die Tatsache, dass der Soziologe zu den Begriffen forschte, die für die Aufwertung oder Abwertung von Stadtvierteln benutzt werden, genügte offenbar den BKA-Beamten, um eine Verbindung zur "militanten Gruppe" herzustellen. "Das reichte für die Ermittlungsbehörden für eine fast einjährige Observation, für Videoüberwachung der Hauseingänge und Lauschangriff", erklärte die Anwältin Christina Clemm der Zeitung.
... Nach Angaben der Anwältin Christina Glemm wurde ihr Mandant heute aus der Haft entlassen - der Haftbefehl sei aber nicht aufgehoben, der Ermittlungsrichter am BGH "hat meinen Mandanten nach Zahlung einer Kaution und unter Auferlegung verschiedener Auflagen von der Untersuchungshaft verschont". Die Bundesanwaltschaft habe mitgeteilt, dass sie dagegen Beschwerde einlegen werde.

Mittlerweile ist ein offener Brief an die Generalbundesanwältin Monika Harms von 2000 Wissenschaftlern und Studenten unterschrieben worden. Wenn die dortigen Angaben zu den Verdachtsmomenten gegen Dr. Andrej Holm und weitere Beschuldigte zutreffen und derartige Ermittlungsmethoden Schule machen, könnte wohl schon bald ein nicht unerheblicher Teil von Wissenschaftlern in U-Haft verschwinden.

Der Protest gegen die Inhaftierung des Wissenschaftlers ist international, vgl. hierzu auch taz:

"Im Grunde steht jeder Wissenschaftler, der sich mit Themen wie Gentrification beschäftigt, mit einem Bein im Knast", sagte Häußermann. Dabei sei das Thema, die Aufwertung von Stadtvierteln für Besserverdienende, bereits seit den Achtzigerjahren Teil der soziologischen Forschung in Deutschland. In den USA gehört Gentrification ohnehin längst zum Standardvokabular.

Entsprechend sind auch die Kommentare US-amerikanischer Stadtforscher zu den Terrorismusvorwürfen in Deutschland. Die Soziologen Richard Sennett und Saskia Sassen sprechen von einem Vorgehen "nach Guantánamo-Art". Dutzende von Soziologen und Stadtforschern aus den USA haben sich inzwischen mit einem eigenen Brief an die Bundesanwaltschaft gewandt. Darin verwahren sich die Wissenschaftler "gegen den unglaublichen Vorwurf, die wissenschaftliche Tätigkeit und das politische Engagement sei als intellektuelle Mittäterschaft in einer angeblichen terroristischen Vereinigung zu bewerten".

Schöne Aussichten, oder? Aber wer nichts zu verbergen hat ...

Das dachte vielleicht sogar der hier Beschuldigte auch, nichts ahnend, wie schnell man in das Raster des BKA und anderer Verfolger geraten kann.

Links gefunden bei smartNUTS

P.S. Noch (27.o8.2007) bin ich auf freienm Fuß ...

Dienstag, 21. August 2007

Die sog. Online-Durchsuchung - Technische Grundlagen und verfassungsrechtliche Aspekte

Markus Hansen vom ULD, Kiel, Prof. Dr. Andreas Pfitzmann von der Fakultät Informatik der TU Dresden und Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Kassel/Saarbrücken stellen in der DRiZ die technischen Grundlagen und verfassungsrechtlichen Aspekte von Infiltration und Datengewinnung dar.

Ein lesenswerter Artikel. Fazit in technischer Hinsicht: Technisch zweifelhaft, nicht ungefährlich und zudem unzuverlässig. „Eine Online-Durchsuchung widerspricht allen Anforderungen, die aus technisch fundierten Gründen an einen sachverständigen Gutachter im Rahmen einer forensischen Analyse gestellt werden." Verfassungspolitisch und -rechtlich ebenfalls problematisch, die Online-Schnüffelei greift u.a. in den von Art. 1 Abs. 1 GG absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung ein, in die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Artikel endet mit den Sätzen:

„Die Begründungen zur Notwendigkeit der Online-Durchsuchung sind diesen verfassungsrechtlichen Kriterien bisher nicht gerecht geworden. Die künftige Debatte wird weitere Informationen, Klärungen und Argumente bieten müssen, um dieses Überwachungsinstrument verfassungsrechtlich rechtfertigen zu können."

Eher ist allerdings zu hoffen, dass die „künftige Debatte" zu dem Konsens führt, dass dieses Instrument wegen dieser diversen technischen und rechtlichen Probleme eben nicht zu rechtfertigen ist!

Der Rechtsausschuss des Bundestags

führt am 21.09.2007 eine Anhörung zum Thema Vorratsdatenspeicherung durch. Dort sind verschiende Sachverständige geladen und sollen und werden zu dem Thema gehört werden.

Bei zweiendrei der Sachverständigen ist mir recht klar, dass sie gegen die VDS sein dürften. Bei einem bin ich mir relativ sicher, dass er dafür ist (alles andere wäre für mich eine riesengroße, dann aber sehr erfreuliche Überraschung). Vier der Geladenen kann ich nicht so wirklich einschätzen, denn ich finde nur ganz vereinzelte Statements von denen zu diesem Themenkreis im Netz.

Gestern hat Kollege Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erwähnt, dass auch er als Sachverständiger für die Anhörung benannt wurde. IMO: good News..

Montag, 20. August 2007

50106 ...

... Seitenaufrufe in den 207 Tagen seit dem Start des Schnüffelblogs am 26. Januar 2007, davon genau 5.000 über JuraBlogs. Die Gelegenheit, auch einmal JuraBlogs für die freundliche Aufnahme zu danken.

Ein bisschen Statistik an dieser Stelle:Das Highlight mit 1.389 Zugriffen war - obwohl nicht wirklich ein "Schnüffelthema" - unser Artikel vom o6.o8.2007 über die Copy&Paste-Spezialisten bei abgeordnetenwatch.de. Hierauf wird in Kürze erneut zurückzukommen sein. Ansonsten natürlich wieder einmal vielen Dank allen Lesern + Kommentatoren! Bleiben Sie uns gewogen, wachsam und kritisch!

Vorratsdatenspeicherung - Nein danke!

Ab und zu kann hier auch Positives erwähnt werden, so z.B. ein Bericht bei heise:

Wachsende Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Koalition
In den Reihen der großen Koalition mehren sich die Zweifel an der Effektivität und Verhält-nismäßigkeit der von der schwarz-roten Bundesregierung geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Über 200 Ortsvereine, Mandatsträger und Mitglieder von CDU, CSU und SPD sprechen sich mittlerweile öffentlich für eine Aussetzung der im Raum ste-henden verdachtsunabhängigen Sammlung der Kommunikationsdaten aller Bürger aus, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Montag. ...

Während immer mehr Politiker der großen Koalition sich dem Hinweis des Arbeitskreises auf das Missverhältnis zwischen Aufwand und möglichem Ergebnis der geplanten sechsmonati-gen Datenvorhaltung anschließen, sprechen sich auch Bundestagsabgeordnete aus SPD und CDU/CSU offen erstmals auf anderen Plattformen oder direkt gegenüber besorgten Wählern gegen die rasche Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Entscheid des Europäischen Gerichtshof zu einer Klage gegen die entsprechenden EU-Vorgaben aus. Unter den Kritikern finden sich neben dem CSU-Politiker Peter Gauweiler die SPD-Abgeordneten Andrea Nahles, Ottmar Schreiner und Jörn Thießen. Dieser räumt auf der Plattform Abgeordnetenwatch ein: "Warum eine Maßnahme durchgesetzt werden soll, die nach meiner Überzeugung nichts bringt, horrende Kosten verursacht, juristisch auf tö-nernen Füßen steht, vom Deutschen Bundestag erst 2005 verworfen wurde und auch in der Bevölkerung von einer breiten Mehrheit abgelehnt wird, ist mir persönlich unverständlich."

Statt eines Kommentars nur schlicht: „Bravo!"

Sonntag, 19. August 2007

Online-Schnüffelei als Allzweckwaffe ?!

Manchem CDU-Politiker ist auch nichts peinlich: War’s gerade noch u.a. die wohlfeile Kinderpornografie, müssen laut heise jetzt auch die (mutmaßlichen) Mafia-Morde in Duisburg zur Legalisierung der Online-Schnüffelei herhalten - aber nur vordergründig:

Mit verdeckten Online-Durchsuchungen gegen die Mafia?
Die der Mafia zugeschriebenen jüngsten Mordfälle in Duisburg haben den Streit um die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden weiter angeheizt. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, Deutschland brauche eine Gesetzgebung, die optimale Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung biete. Dazu gehöre auch die von vor allem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte verdeckte Online-Durchsuchung von PCs. "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", betonte Pofalla im Duktus des geplanten CDU-Grundsatzprogramms.

Jedenfalls wird hier sehr schön das eigentliche Prinzip klar: Erst wird die Online-Schnüffelei als unverzichtbares Mittel gegen die allgegenwärtigen bösen islamistischen Terroristen in’s Gespräch gebracht, dann als Waffe gegen Kinderpornografie gepriesen, und dann werden - nur noch vor dem Hintergrund mutmaßlicher Mafia-Morde - „optimale Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung" gefordert, wozu selbstverständlich auch die Online-Schnüffelei gehört. So einfach ist das!

P.S: Verbrechen ist bekanntlich jedes Delikt, das im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist, vgl. § 12 StGB.

Montag, 13. August 2007

Nicht nur Schwarze, auch die Roten ...

... wollen schnüffeln, erfassen, observieren, speichern was das Zeug hält, wie bei heise zu lesen ist:

Laut Berichten von Tageszeitungen der Hauptstadt haben sich die Fraktionen von SPD und der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus daher nun auf einen Entwurf zur Änderung des Polizeigesetz des Landes geeinigt. Kern der Reformpläne ist eine Ausweitung des Zugriffs der Ermittler auf die Videoaufzeichnungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen. Dieser soll künftig 24 Stunden lang auch vorsorglich etwa zur Abwehr von Drogendelikten, Graffiti-Sprühereien oder andere Straftaten möglich sein. Darüber hinaus steht neben einer einfacheren Fahndung mit Gendaten eine Ausweitung der Handy-Überwachung auf der Agenda. So soll die Berliner Polizei künftig mit Hilfe des IMSI-Catchers auch zur Gefahrenabwehr Handys orten dürfen.
...
Nun sollen die Strafverfolger auch bei Großveranstaltungen im öffentlichen Raum wie Sport- oder Konzertereignissen sämtliche Videodaten etwa der Organisatoren präventiv auswerten dürfen. Bisher war eine solche polizeiliche Nutzung der privaten Videoüberwachung höchstens zur Verfolgung bereits verübter Straftaten im Nachhinein gestattet. Nicht Folge leisten will die Koalition aber einer Forderung der Berliner CDU, die staatliche Videoüberwachung auf öffentliche Plätze auszudehnen. Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Kleineidam, ginge "dieser Eingriff zu weit".

Ach, wirklich? Sämtliche Videodaten bei Großveranstaltungen sollen ausgewertet werden dürfen, die BVG plant, bis Ende des Jahres in drei U-Bahn-Linien alle 170 Bahnhöfe (!) flächendeckend mit elektronischen Augen auszurüsten, aber Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen geht zu weit? Oh, habt Dank, Ihr heldenhaften Wahrer der Persönlichkeitssphäre!

„Die Anfertigung von Bewegungsprofilen potenzieller Straftäter werde dagegen nach wie vor nicht erlaubt, sind sich beide Koalitionspolitiker einig."

... und wenn das eine oder andere durch die flächendeckende Schnüffelei dann doch nahezu zwangsläufig rein zufällig entsteht, wird es natürlich sofort gelöscht!? Ja, nee, s’ klar!

Dank an doppelfish für den Hinweis

Google - Datenhamster die 3.

Der OSM ist in Urlaub, dafür mal wieder etwas aus der privaten Schnüffelwelt: Über Googles Datenhamsterei war u.a. hier bereits berichtet worden. Wie nun bei PC-Magazin zu lesen ist, speichert Google-AdSense bei Werbeeinblendungen User-Ids:

Google hat testweise damit begonnen, über sein Adsense-Werbeprogramm noch mehr Daten über die Anwender zu sammeln. Das Ziel dahinter ist klar - die Anzeigen sollen noch stärker auf die Nutzer und deren Interessen zugeschnitten werden, und das geht umso besser, je mehr man über die Nutzer weiß. Wer nicht am Testprogramm teilnehmen möchte, muss es ausdrücklich ausschalten, von Hause aus ist ab sofort jeder Benutzer einfach Testkandidat. Die User bekommen eine eindeutige ID zugeteilt und lassen sich so von Google wiedererkennen.

Nach Informationen des Googlewatchblogs werden neben der Uhrzeit der Bannereinblendung und der Banner-ID nun auch die User-ID und die IP sowie soweit vorhanden auch der Referer gespeichert. Die Opt-Out-Funktion auf den Google-Adsense-Seiten erlaubt es Testunwilligen, aus dem Programm auszusteigen, wobei Google verspricht, auch die bisher gesammelten Daten zu löschen.


Dass Google diese Daten vor der Löschung noch kurz an das SchnüffelInnenministerium überspielt, ist natürlich üble Nachrede ...

Freitag, 10. August 2007

spock.com - Faszinierend?

Der STERN, FTD und andere berichten über eine neue private globale Datenhamsterei namens spock.com:

Eine Suchmaschine, die soziale Netzwerke durchstöbert und mit der sich gezielt nach Menschen suchen lässt: Was für Datenschützer der blanke Horror ist, soll noch im August Realität werden. Dann geht die weltweit erste "Leute-Suchmaschine" an den Start.

Nette Randerscheinung: Die Suchmaschine hat offensichtlich Probleme mit den deutschen Umlauten: Die Eingabe von „Schäuble" führt zu eine Fehlermeldung: „Check that all words are spelled correctly. Try more general terms." Gibt man „Schaeuble" ein, kommen nur drei Fundstellen, die sich eben so (mit „aeu") schreiben. „Wiefelspütz" führt - wen wundert’s, völlig in die Irre: „File Not found. Oops, looks like this file doesn't exist anymore. Try our home page."

Naja, man ist ja noch in der Betaphase. ...

Mittwoch, 8. August 2007

ABM durch den OSM ?!

Ein Kommentator zum letzten Beitrag wies darauf hin, dass IBM offensichtlich die Zeichen der Zeit erkannt hat und mit „Lösungen für die innere Sicherheit" Geschäfte machen will, wie heise berichtet:

IBM sieht angesichts der von Geheimdiensten ausgemachten veränderten Bedrohungslagen durch den islamistischen Terrorismus neue Geschäftsfelder im Bereich innere Sicherheit. ... Konkret hat IBM Deutschland zu diesem Zweck am heutigen Mittwoch im E-Government-Center des Konzerns direkt neben dem Bundesinnenministerium in Berlin neue Ansätze zur Videoüberwachung, zu einem weit aufgefassten "Identitätsmanagement" für Behörden sowie zu einer "sicheren Logistikkette" vorgestellt.

"Direkt neben dem Bundesinnenministerium" - wirklich sehr passend!

Für die Videoüberwachung hat IBM die Smart Surveillance Solution im Angebot. Damit könne man etwa die Bewegungsrichtung von Personen ermitteln, Autokennzeichen auslesen oder gezielt nach farbigen Autos suchen, erläuterte Benedikt Giese, IT-Architekt bei Big Blue. Abweichende "Ereignisse" würden automatisch einen Alarm auslösen und so dem Wachpersonal unter die Arme greifen. ...

Bei der Gesichtserkennung kooperiert IBM mit dem Gesichtserkennungsspezialisten Cognitec, der unter anderem an dem vom Bundeskriminalamt (BKA) als noch nicht praktikabel bezeichneten Projekt zur biometrischen Fotofahndung beteiligt war. ... In Großbritannien und den Niederlanden hätten entsprechende Systeme bereits ihren Normalbetrieb aufgenommen, auch im halbprivaten Bereich wie in Einkaufszentren oder Sportstätten für die Erkennung bekannter Diebe oder Hooligans. ...

Das BKA nutzt die FaceVACS-Software von Cognitec für Abgleiche mit seiner Datenbank mit vier Millionen Gesichtsbildern. Das Bundesverwaltungsamt in Köln verwaltet damit neun Millionen Bilder für die Visa-Antragsprüfung, eine Führerscheinbehörde in Florida sogar 52 Millionen. "Die sind in drei bis vier Sekunden durchsucht", berichtete Pampus.

Sind doch wirklich nützlich, solche Datenbanken mit insgesamt 13 Millionen Bildern, oder?

Beim Identitätsmanagement rückt IBM die Sicherstellung der Korrektheit, Vollständigkeit, Eindeutigkeit und Konsistenz der Daten als "eigentliche Aufgabe" in den Vordergrund. ... Es gäbe schließlich Gründe zur Verschleierung von Identitäten wie illegale Migration oder Sozialversicherungsbetrug. Big Blue wolle daher helfen, aus unterschiedlichen, teils anonymen Daten, Namen oder weiteren Merkmalen auf eine Identität schließen zu können. IBM vermarktet in diesem Bereich die "Global Name Recognition"-Datenbank. Dabei handelt es sich laut Seliger um eine Wissensbasis von etwa einer Milliarde Namenseinträgen, die auf Syntax, Phonetik, Schreibweisen und Geschlecht oder andere Attribute ausgerichtet sei.

Im Kern gehe es dabei darum, Tippfehler, optionale Bestandteile wie Titel, Schreibweisen, Verschleierung, Spitznamen, Hör- oder Schreibfehler auszusortieren und eine Wahrscheinlichkeitsbewertung zur Übereinstimmung mit gespeicherten Namen zu liefern. Einen Schritt weiter gehe die Entity Analytics Solution. ... "Wir wollen sicher alle nicht, dass alle Informationen zentralisiert werden und wir eine Art Überwachung bekommen", forderte Seliger den Gesetzgeber aber auch zum Errichten klarer Hürden und Zugriffsrechte beim Gebrauch solcher Anwendungen auf. Diesen Ansatz erläuterte Jörg Scholz, der im Auftrag von IBM Sicherheitsbehörden berät und nach eigenen Angaben "am gläsernen Terroristen" arbeitet. ...

IBM arbeitet „am gläsernen Terroristen" - Ja nee, is klar, natürlich nur daran ... Ob man vielleicht andere IBM-Produkte nicht mehr kaufen sollte, damit der Konzern mehr Kapazitäten frei hat für diese staatstragenden Projekte?!

Dienstag, 7. August 2007

Steinbrück nicht besser als Schäuble? Schon wieder neue Zentraldatenbank geplant!

Die Datensammelwut unserer (?) Politiker nimmt absolut kein Ende, wie die Berliner Zeitung berichtet:

Bund plant gläsernen Steuerzahler
Die Pläne der Bundesregierung, für die Steuererhebung eine umfangreiche Datenbank über die gesamte Bevölkerung aufzubauen, sind bei Datenschützern und Steuerexperten auf deutliche Bedenken gestoßen. Im Gesetz mit dem unverfänglichen Namen "Jahressteuergesetz 2008", das morgen vom Kabinett beschlossen werden soll, ist vorgesehen, alle für die Berechnung der Lohnsteuer relevanten Informationen in einer Zentraldatei zu speichern. Das sind Daten zum Ehepartner und zu den Kindern, zur Religionszughörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen.
...
Die Wirtschaftsverbände schrieben in ihrer Stellungnahme: "Insbesondere ist eine Ausdehnung der staatlichen Überwachung durch Datenabgleich zu befürchten." Mangels konkreter Regelungen sei nicht ausgeschlossen, dass andere Behörden auf die Daten der Finanzbehörde zugreifen können.

Die Bundessteuerberaterkammer wies darauf hin, dass die Verknüpfung der Datensätze von Ehepartnern und Kindern an zentraler Stelle völlig unnötig sei. "Da außerdem der Zugriff von Arbeitgebern aus Haftungsgründen gespeichert werden muss, entsteht eine Datenbank über das gegenwärtige und vergangene Arbeitsleben eines jeden Arbeitnehmers."

Erst die unselige Steuer-Identifikationsnummer oder auch Personenkennziffer (Ex-DDR-Bürgern noch bestens bekannt) und dann - sicherlich konsequenterweise - die Zentraldatei mit einer Menge sensibler Daten, das Ganze schön heimlich und unauffällig verpackt im Jahressteuergesetz 2008.

Mehr dazu s. auch bei heise.

Wieder ein Beispiel, dass dieser Irrsinn nie aufhören, sondern immer mehr zunehmen wird, wenn die Bürger sich nicht massiv wehren. Der Oberschnüffelminister wird begeistert sein und sicherlich bald an Peer Steinbrücks Tür klopfen - oder aber wieder einen neuen Gesetzentwurf zur Übernahme dieser Datei präsentieren.

Montag, 6. August 2007

abgeordnetenwatch.de - Pure Volksvera....... oder Phrasomat at work!

Am 29. Juli hatte ich hier die Idee publiziert, an Bundestagsabgeordnete die beiden folgenden Fragen zu richten:

1. Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?
2. Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?

Bisher haben sich lediglich zwei der angesprochenen fünf Abgeordneten, gemeldet, u.a. Eckhardt Rehberg (CDU). Wer allerdings glaubt, hier wirklich die eigene Meinung eines Politikers zu erfahren, irrt offensichtlich gewaltig:

Zitat Rehberg:

"Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können."

Irgendwie kam mir (nicht nur) diese Passage bekannt vor, und siehe:

"Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste müssen deshalb in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können."

... antwortete Peter Altmaier (CDU), seines Zeichens Staatssekretär des OSM, auf die Anfrage eines Bürgers

Und noch einmal Herr Rehberg:

"Es darf nicht verkannt werden, dass sich das Internet zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt hat. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online- Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden."

Diesen Teil hat er - bzw. sein Ghostwriter - offensichtlich bei Ute Granold (CDU) abgeschrieben:

"Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden."

... und diese Dame bzw. ihre Schreiberlinge wiederum bei Dr. Karl A. Lamers (CDU):

"Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb in meinen Augen verantwortungslos und wird der Sache nicht gerecht, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden."


Die Liste ließe sich sicherlich noch fortsetzen. Wer es selbst testen möchte: Eine markante Passage bei Google eingeben, suchen lassen und staunen. Also nix eigene Meinung, dafür Phrasen, Phrasen, Phrasen. Mal sehen, was Herr Rehberg auf entsprechende Nachfrage sagt. ...

P.S.: Es wird immer schöner: Das Ganze (evtl. auch das Original?) findet sich - leider ohne Datum - auch als offizielles Statement auf der Homepage des Münchener BT-Abgeordneten Dr. Hans Peter Uhl, CSU.

Hilfreich auch der Tipp vom Anonym: Bestimmte Phrasen (in Anführungszeichen setzen) bei scroogle.org suchen.

Noch'n Tipp: Einfach den Suchbegriff „Hochprofessionelle" (auch ein Standardbegriff in dem CDU-Statement) in die Suchmaschine bei abgeordnetenwatch.de eingeben - und schon werden immerhin acht CDU-Abgeordnete enttarnt, die den Sermon als - scheinbar - eigene Meinung publizieren.

P.S. Nachtrag: Inzwischen (29.10.2007) ergibt diese Suche 22 (!) Treffer. Eine der eifrigsten Copy&Pasterinnen scheint Beatrix Philipp von der CDU (natürlich) zu sein.

Al-Qaida war's - wirklich? Beweisvideo gefälscht

Seit 9/11 werden der OSM und Konsorten nicht müde, die Angst vor dem Terrorismus zu schüren, um den angeblichen Kampf gegen denselben als Standardargument für immer neue Grundrechtseingriffe zu missbrauchen. Auch ohne jetzt Verschwörungstheorien diskutieren zu wollen: Dass die Geschehnisse des 11. September 2001 sich jedenfalls nicht so abspielten, wie man es uns offiziell weismachen möchte, sollte nicht ernsthaft zweifelhaft sein.

Sehr interessant in diesem Zusammenhang eine Meldung, die u.a. bei Standard.at, bei Radio Utopie und in der Jungen Welt verbreitet wird:

US-Computerexperte weist Manipulationen an Aufnahmen nach
Der amerikanische Computerexperte Neal Krawetz hat auf der »BlackHat-Konferenz« für Computersicherheit, die bis Freitag in Las Vegas stattfand, Beweise dafür vorgelegt, daß sogenannte Al-Qaida- Videos in der Regel digital manipuliert wurden. Urheber sei die Firma IntelCenter, die dem Pentagon nahe steht und für die Herausgabe der Videobänder verantwortlich zeichnet. Mit der von Krawetz vorgestellten neuen Technologie läßt sich zurückverfolgen, wann und mit welcher Kamera ein digitales Bild aufgenommen wurde sowie wann und wie es mit welchem Bildbearbeitungsprogramm geändert wurde. Seinen Coup präsentierte Krawetz bei der Analyse eines Videos von 2006, auf dem Bin-Laden-Stellvertreter Aiman Al Zawahiri gezeigt wird. Neben anderen Manipulationen konnte Krawetz nachweisen, daß sowohl das As-Sahab-Logo der angeblichen Medienabteilung von Al Qaida als auch das Logo von IntelCenter zu genau der gleichen Zeit dem Video beigefügt wurden.

Man darf gespannt sein, welche weiteren „Beweis"-Videos noch als Fälschungen enttarnt werden. Bei dieser Gelegenheit sei auch einmal wieder die Frage erlaubt, wie glaubhaft es eigentlich erscheint, dass nicht nur die USA Osama Bin Laden angeblich seit fast sechs Jahren intensiv suchen, aber bis zum heutigen Tage nicht gefunden haben. Man stelle sich vor: Bin Laden vor einem (amerikanischen) Gericht, und man könnte ihm die Urheberschaft der 9/11-Attentate nicht nachweisen - ein Super-Gau, oder?

Was soll das, Herr Dr. iur Struck?

Erst nennt er den OSM einen Amokläufer dann wieder hält er einen Einigung mit dem potentiellen Staatsterroristen nicht für ausgeschlossen, sowohl was die „vorbeugende Festsetzung potenzieller Gefährder" angeht als auch die unselige Online-Schnüffelei, wie bei heise zu lesen ist:
Eine Einigung im Kern der Sache hat SPD-Fraktionschef Peter Struck aber nicht mehr ausgeschlossen. ... Doch zugleich nannte Struck als Bedingung für die Einführung der Lizenz zur umstrittenen Netzbespitzelung für das Bundeskriminalamt (BKA) die so genannte Richterband-Lösung, die auch die Union ins Spiel gebracht hat. Dabei sollen alle zu erhaltenden Kommunikationsinhalte zunächst von den Ermittlern aufgezeichnet werden und ein Richter dann über ihre Verwertbarkeit entscheiden.

Auch wenn sich beide Seiten damit einander angenähert haben, wies Struck die Forderung des Innenministers zurück, die Novelle des BKA-Gesetzes einschließlich der verdeckten Ausforschung von Festplatten privater PCs vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema zu verabschieden: "Es wäre doch absurd, jetzt ein Gesetz zum Bundeskriminalamt inklusive Online-Durchsuchungen zu beschließen, um kurz darauf aus Karlsruhe einen Kriterienkatalog an die Hand zu bekommen, der dies rechtlich sauber regelt."

Eben! Die Online-Schnüffelei vor einer Entscheidung des BVerfG gesetzlich regeln zu wollen, ist nichts als blinder Aktionismus und würde mit ziemlicher Sicherheit nur dazu führen, das Gesetz nach der Entscheidung wieder ändern zu müssen. Bis dahin sollte man theoretische Planspielchen einfach lassen, auch das Geschwafel vom sog. „Richterband".

Und überhaupt - warum ist es eigentlich so schwer zu bereifen, dass es einen Bereich der Privatsphäre gibt, der den Staat nichts, aber auch gar nichts angeht und schlicht und ergreifend tabu ist? Schade, dass hier wieder einmal ein promovierter Volljurist dumm auffällt und dazu noch den Unfug vom sog. „Richterband" für akzeptabel hält. Tabu ist tabu und nicht „im Prinzip tabu unter Freigabevorbehalt"!

Zudem - daran kann nicht oft genug daran erinnert werden - es geht hier um einen extremen Grundrechtseingriff, der auch nach Angaben seiner Befürworter nur in einigen wenigen Fällen erforderlich sein soll - und dafür will man die FDGO über Bord werfen?

Samstag, 4. August 2007

Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an...

Nein, ausnahmweise sind WibaS&Co. mal nicht das Thema (es ist ja Sommerpause ;-)). Der ist nämlich Baujahr '42.

66 Jahre... In diesem Alter sollte man eigentlich die Zeit der feuchten Träume hinter sich gelassen haben. Aber dieser Generation geht's offensichtlich besser, als jemals zuvor...

Wir definieren als Rundfunk im Internet nur Angebote mit einem genügend hohen Verbreitungsgrad.


"Wir"? WTF?

Ihr seid Dinosaurier. Ihr werdet aussterben, so ihr noch nicht tot seid (was ich bezweifele), und ihr habt es noch nicht gemerkt; Gratulation! Überflüssig wie ein Kropf, sowohl, dass ihr (noch) da seid, wie auch das Fakt, dass ihr noch nicht gemerkt habt, dass ihr aus einer Zeit stammt, die nicht mehr ist und niemals wieder sein wird (was muß man tun, um dermaßen ignorant zu werden?).

Ein Pickel, den sehr wenige haben wollen und den inzwischen und vor allen Dingen niemand mehr braucht. Euer Etat wäre perfekt zu sparen und er würde gut passen, um den Haushalt ein wenig in Ausgleich zu bringen oder die Schulden der BRD abzubauen (jedenfalls ein kleiner Beitrag dazu). Der Welt würde nichts, wirklich rein gar nichts, fehlen (außer lustigen und völlig verqueren Vorschlägen, an denen ersichtlich wird, dass ihr die Entwicklung der letzten 10 Jahre offensichtlich völlig verschlafen habt).

Was soll dieser Beitrag? Nun, Bitte lest bei Thomas Knüwer nach (und Thomas ist hiermit ausdrücklich nicht gemeint).

Wenn ich jung wäre, würde ich den Betreffenden zum Faustkampf fordern (4 Unzen unter den Linden, bitte Sekundanten mitbringen). Da aber auch ich älter werde, bleibt es beim Kampf mit Worten, die ich mir ganz frei bei Dieter Nuhr entlehne: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.


Dieser Beitrag passt eigentlich nicht in dieses themenbezogene Blog. Ich bitte den Kollegen JM gleichwohl um Nachsicht (für den jungen Kollegen). Ich habe mich über diesen Zombie grade richtig geärgert (und WibaS ist zum Ärgern ja nicht da... ;-)).

Freitag, 3. August 2007

Neues vom Bundestrojaner ...

ist bei heise nachzulesen:

"Bundestrojaner" heißt jetzt angeblich "Remote Forensic Software"

Das Bundeskriminalamt (BKA) wirbt weiter für heimliche Online-Durchsuchungen und gibt dabei an, die Schnüffelsoftware hauptsächlich physisch nach dem Eindringen in die Wohnung Verdächtiger installieren zu wollen. Im Endeffekt soll es sich bei dem Programm laut jüngsten Verlautbarungen der Wiesbadener Polizeibehörde um einen aufgebohrten, mit einer Spyware-Komponente ausgerüsteten Keylogger handeln. Mit einer solchen Überwachungswanze, die von Ermittlern heimlich direkt auf Zielcomputern installiert wird, lassen sich unter anderem die Tastatureingaben für Passwörter, Login-Daten und PINs vor einer möglichen Verschlüsselung von Informationen aufzeichnen. Davon erhofft sich das BKA, alle Zugangsdaten für genutzte Dienste per Fernübertragung frei Haus geliefert zu bekommen.

... Demnach soll die "Remote Forensic Software" (RFS) getaufte Schnüffelapplikation in der Regel nicht online auf den Zielrechner etwa mit einer E-Mail, einer manipulierten Website oder Huckepack über normale Downloads im Internet aufgespielt werden. ... Konkret soll sich nach "Umfeld-Analysen" mit Hilfe verdeckter Ermittler ein BKA-Team heimlich in die vier Wände einer zu überwachenden Person vorarbeiten, dort zunächst Kopien von allen zu findenden Festplatten ziehen und die Daten analysieren. Wie BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits wiederholt ankündigte, werde daraufhin gleichsam in Einzelanfertigung die RFS gebastelt und direkt auf das Zielsystem zugeschnitten. Im Rahmen einer erneuten "Wohnungsöffnung" soll das modulare Überwachungsprogramm dann auf dem bereits in Grundzügen ausgeforschten PC installiert werden. Dies habe den Vorteil, auch gleich dort bereits installierte Sicherheitssoftware wie Firewalls neu einzustellen. Damit soll verhindert werden, dass diese beim "Nach-Hause-Telefonieren" der Schnüffelsoftware Alarm schlägt. Warum das BKA aber plötzlich heimlich in Wohnungen eindringen darf und wie bei der beschriebenen Vorgehen der spätestens nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Großen Lauschangriff der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung ausgespart werden soll, bleibt auch nach den jüngsten Äußerungen aus dem BKA unklar.

Die letzten beiden Fragen sind mehr als berechtigt. Man lasse sich diesen Unsinn einmal auf der Zunge zergehen: Das BKA bricht bei einem Verdächtigen ein, durchforstet dessen PC - so man denn die sicherlich vorhandenen Sicherungen überwindet und an diesen herankommt, kopiert bei dieser Gelegenheit die Festplatte(n), marschiert wieder nach Hause, programmiert spezielle Software, bricht dann wieder bei dem Verdächtigen ein und installiert das Programm, um dann zukünftig den Verdächtigen permanent abzuhören - alles natürlich streng im Rahmen der FDGO, versteht sich. Und wenn Informationen aus dem „geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" betroffen sind, hört man eben schnell weg, oder?

Wie sagte doch der OSM: "Unter Online-Durchsuchung wird Verschiedenes verstanden, das ist wahr, da wird zum, da wird sowohl verstanden der Telekommunikation, der, der Verkehr, als auch die Durchsuchung in den Systemen selbst, weil die technische Entwicklung eben so ist."

„Die Durchsuchung in den Systemen selbst" - ob er hiermit auch einen Einbruch beim Verdächtigen gemeint hat?

Donnerstag, 2. August 2007

Zypries - Doch ernsthaft gegen Online-Schnüffelei ??

echo-online berichtet:

Den Plänen des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU) zur Online-Durchsuchung erteilte sie erneut eine Absage. Zypries ist dagegen, dass der Staat Sicherheitssysteme knackt und private Internet-Computer ausspäht. Sie befürchtet, dass ansonsten wegen drei bis vier möglichen Fällen im Jahr die in Deutschland aufgebaute IT-Sicherheit „kaputt gemacht" wird. Die Szenarien der Befürworter der Online-Durchsuchung hält die Bundesjustizministerin für „schamlose Übertreibungen".


Der Gegenschlag aus dem BMI dürfte nicht lange auf sich warten lassen, auch wenn der Hausherr z.Zt. im Urlaub weilt. ...

Online-Schnüffelei: Immer neue Begehrlichkeiten

Welche Begehrlichkeiten die allgegenwärtige Forderung nach der sog. Online-Durchsuchung wecken kann, ist bei heise nachzulesen:

Zwischen den Regierungsparteien CDU und FDP in Baden-Württemberg zeichnet sich eine Auseinandersetzung um verschärfte Sicherheitsmaßnahmen ab. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten will die Landtags-CDU künftig Online-Durchsuchungen ermöglichen und strebt deshalb eine Änderung des Landespolizeigesetzes an. Ziel sei es, die Fahndung bei der Kinderpornografie und bei der Suche nach potenziellen Terroristen effektiver zu machen. "Wir brauchen dringend dieses Ermittlungsinstrument, weil die klassischen Mittel der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung in solchen Fällen nicht wirken", begründete der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Blenke den Vorstoß.

Experten der Polizei begrüßten das Vorhaben. Mit dem Instrument der Online-Durchsuchung könne man zum Beispiel bei Kinderpornohändlern "deutlich schneller an das ganze Netzwerk" kommen, sagte der Leiter der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, Günther Freisleben, dem Blatt. Laut Landeskriminalamt gab es alleine im vergangenen Jahr landesweit 550 Fälle von Kinderpornografie, 380 davon hätten ihre Wurzeln im Internet gehabt. Aus Sicht der CDU rechtfertigt die Entwicklung die Aufnahme der Online-Durchsuchung in das Polizeigesetz. "Man muss mit den Ermittlungen früher als bisher beginnen können, auch wenn es noch keinen konkreten Tatverdacht gibt", forderte Blenke.


Ist sie nicht schön, diese Offenheit? Mit den Ermittlungen früher als bisher beginnen, auch ohne konkreten Tatverdacht - da ist sie wieder, die verdachtsunabhängige Kontrolle, das Durchschnüffeln fremder Festplatten, nur weil man polizeilicherseits meint, irgendjemand könnte ja vielleicht ...

P.S.:
Wetten, dass Herr Blenke ebenso so wenig wie der OSM auch nur die geringste Ahnung davon hat, was Online-Durchsuchungen eigentlich sind bzw. wie diese funktionieren? - Übrigens, nochmals der Tipp: Fragen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten - Sie werden sich wundern, welch’ unglaublich kompetente Auskunft Sie da erhalten - wenn denn überhaupt eine kommt. Dazu hier in Kürze mehr.