Markus Hansen vom ULD, Kiel, Prof. Dr. Andreas Pfitzmann von der Fakultät Informatik der TU Dresden und Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Kassel/Saarbrücken stellen in der DRiZ die technischen Grundlagen und verfassungsrechtlichen Aspekte von Infiltration und Datengewinnung dar.
Ein lesenswerter Artikel. Fazit in technischer Hinsicht: Technisch zweifelhaft, nicht ungefährlich und zudem unzuverlässig. „Eine Online-Durchsuchung widerspricht allen Anforderungen, die aus technisch fundierten Gründen an einen sachverständigen Gutachter im Rahmen einer forensischen Analyse gestellt werden." Verfassungspolitisch und -rechtlich ebenfalls problematisch, die Online-Schnüffelei greift u.a. in den von Art. 1 Abs. 1 GG absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung ein, in die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Der Artikel endet mit den Sätzen:
„Die Begründungen zur Notwendigkeit der Online-Durchsuchung sind diesen verfassungsrechtlichen Kriterien bisher nicht gerecht geworden. Die künftige Debatte wird weitere Informationen, Klärungen und Argumente bieten müssen, um dieses Überwachungsinstrument verfassungsrechtlich rechtfertigen zu können."
Eher ist allerdings zu hoffen, dass die „künftige Debatte" zu dem Konsens führt, dass dieses Instrument wegen dieser diversen technischen und rechtlichen Probleme eben nicht zu rechtfertigen ist!
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2 Kommentare:
Ich wette um ein Bier, dass all die fach- und sachkundigen Meinungen von der Politik großzügig ignoriert werden und man weiterhin an der Onlinedurchsuchung festgehalten wird. Ähnliches passiert schließlich weiterhin bei der Diskussion um die "Killerspiele".
Sehe ich auch so!
Überall regt sich Widerstand, der von der Politik nicht im mindesten wahrgenommen wird, bzw. ignoriert wird.
Ich befürchte, dass der Überwachungswahn mit noch dreisteren Methoden, als bisher bekannt, durchgesetzt werden wird. Z.B. ein paar Fälle von KiPo und das Volk schreit nach Überwachung!
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