Zwischen den Regierungsparteien CDU und FDP in Baden-Württemberg zeichnet sich eine Auseinandersetzung um verschärfte Sicherheitsmaßnahmen ab. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten will die Landtags-CDU künftig Online-Durchsuchungen ermöglichen und strebt deshalb eine Änderung des Landespolizeigesetzes an. Ziel sei es, die Fahndung bei der Kinderpornografie und bei der Suche nach potenziellen Terroristen effektiver zu machen. "Wir brauchen dringend dieses Ermittlungsinstrument, weil die klassischen Mittel der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung in solchen Fällen nicht wirken", begründete der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Blenke den Vorstoß.
Experten der Polizei begrüßten das Vorhaben. Mit dem Instrument der Online-Durchsuchung könne man zum Beispiel bei Kinderpornohändlern "deutlich schneller an das ganze Netzwerk" kommen, sagte der Leiter der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, Günther Freisleben, dem Blatt. Laut Landeskriminalamt gab es alleine im vergangenen Jahr landesweit 550 Fälle von Kinderpornografie, 380 davon hätten ihre Wurzeln im Internet gehabt. Aus Sicht der CDU rechtfertigt die Entwicklung die Aufnahme der Online-Durchsuchung in das Polizeigesetz. "Man muss mit den Ermittlungen früher als bisher beginnen können, auch wenn es noch keinen konkreten Tatverdacht gibt", forderte Blenke.
Ist sie nicht schön, diese Offenheit? Mit den Ermittlungen früher als bisher beginnen, auch ohne konkreten Tatverdacht - da ist sie wieder, die verdachtsunabhängige Kontrolle, das Durchschnüffeln fremder Festplatten, nur weil man polizeilicherseits meint, irgendjemand könnte ja vielleicht ...
P.S.:
Wetten, dass Herr Blenke ebenso so wenig wie der OSM auch nur die geringste Ahnung davon hat, was Online-Durchsuchungen eigentlich sind bzw. wie diese funktionieren? - Übrigens, nochmals der Tipp: Fragen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten - Sie werden sich wundern, welch’ unglaublich kompetente Auskunft Sie da erhalten - wenn denn überhaupt eine kommt. Dazu hier in Kürze mehr.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen