Mittwoch, 26. Dezember 2007

Köhler - unsensibel oder zu zaghaft?

Die Gesetze zur Privatisierung der Flugsicherung sowie für mehr Verbraucherinformationen hatte der Bundespräsident nicht unterzeichnet, weil sie nach seiner Ansicht verfassungswidrig waren. Nun hat er nicht nur das umstrittene Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern durchgewinkt sondern insbesondere auch das zur Vorratsdatenspeicherung. Es hätten nach intensiver Prüfung keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden, wie u.a. die ZEIT berichtet.

Wie sagte er doch so schön in seiner Weihnachtsansprache:

Auch in diesem Jahr habe ich mich wieder recht viel in unserem Land umgeschaut und ich bin dankbar für das, was ich von den Menschen erfahren habe. Sie haben mir von ihren Sorgen und Nöten erzählt ...

Ach, wirklich?

Der Weg zur „Mega-Verfassungsbeschwerde" ist also frei. Einerseits gut so, wenn das BVerfG auf seinem eher kritischen Weg bleibt und das missliebige Gesetz kippt. Andererseits schade, dass der Bundespräsident wohl nicht den Mut hatte, das Gesetz selbst zu stoppen, obwohl namhafte Stimmen es für keineswegs verfassungskonform halten.

Sonntag, 23. Dezember 2007

Die Mega-Verfassungsbeschwerde ...

... vom i.I.a.Z. (ignorantesten Innenminister aller Zeiten) mit einem reichlich geschmacklosen Wortspiel als „größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten" bespöttelt, nimmt tatsächlich ungeahnte Formen an: Wie Telekommunikation und Recht berichtet, ist die Zahl der Beschwerdeführer inzwischen bereits auf 25.000 Bürger angestiegen.

BRAVO! Ein kleiner Lichtblick zum Jahresende, dass sich doch größere Zahlen der Bürger mobilisieren lassen (wenn auch leider insgesamt nur ca. 0,3 % der Gesamtbevölkerung der BRD). Wer noch mitmachen will, kann sich hier anmelden. Einsendeschluss ist der 24.12.2007.

In diesem Sinne wünscht das Schnüffelblog Frohe Festtage, einen Guten Rutsch und
BLEIBEN SIE WACHSAM UND KRITISCH!

Samstag, 22. Dezember 2007

Steigerungen?

Auf einer Mailingliste schrieb ein Rechtsanwalt:


Verschaukelt, verscheißert, verschäubelt. -- SCNR


Danke für den Spruch des (langen) Tages!


Nachtrag 13.o8.2008:

Der Link auf http://www.webmasterwiki.de/SCNR funktioniert leider nicht mehr:

Die Domain "www.webmasterwiki.de" wurde gesperrt.

Sollte uns das zu denken geben ???

Mittwoch, 19. Dezember 2007

Volle Drohnung

Soeben gefunden, eine Meldung bei heise vom 22.o5.2007. Schon etwas älter, aber sicher noch aktuell:

Britische Polizei setzt erste Drohne ein
Bislang wurden Drohnen vornehmlich vom Militär und von Geheimdiensten eingesetzt. In Großbritannien wurde nun die erste Polizeidrohne zur Überwachung in den Dienst gestellt. Der Bezirk Merseyside (1,4 Millionen Einwohner) will die ein Meter lange und weniger als ein Kilogramm schwere Drohne ab Juni für drei Monate testen. Die Briten haben ein Schlupfloch gefunden, um zu vermeiden, dass die Drohne den Regeln der zivilen Luftfahrt entsprechen muss. Sie ist so klein, dass sie als Spielzeug gilt. Sie kann mit ihrer 10-Megapixel-Videokamera Bilder aus einer Höhe von 500 Metern machen.

Eingesetzt werden soll die Drohne zur Bekämpfung von "Verbrechen und antisozialem Verhalten" sowie zur Überwachung der "öffentlichen Ordnung", von Menschenmengen bei großen Ereignissen und Verkehrsstaus. Die Polizei erklärt, dass man mit Drohnen kosteneffizient Beweismaterial sicherstellen und damit mehr Polizisten für Streifen einsetzen könne. Schon jetzt kündigt die Polizei von Merseyside an, dass bei Gelingen des Versuchs weitere Drohnen eingesetzt würden.

Damit hätte man in Heiligendamm im Juni 2007 sehr viel Geld und Ärger sparen können. ;-)
Es bleibt abzuwarten, wann das nette Tierchen auch hier auftaucht. ...

Nachtrag: Jetzt, wie SPON berichtet.

Studie zur Abfrage von Verbindungsdaten bleibt unter Verschluss ...

... berichtet heise:

Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einsicht in ein Gutachten zur Auskunftserteilung über Verbindungsdaten zurückgewiesen. Die laut Medienberichten seit Juli vorliegende 472-seitige Studie über die "Rechtswirklichkeit" der staatlichen Abfrage von Informationen, wer wann mit wem per Telefon oder Internet in Kontakt stand, befinde sich nach wie vor im Stadium eines Entwurfs, begründet das Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ablehnung der Akteneinsicht. ...
Der Bundestag hatte die Bundesregierung bereits vor drei Jahren im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Geltungsdauer der Paragraphen 100g und 100h Strafprozessordnung (StPO) aufgefordert, die Anwendung der damit verknüpften Befugnis zur Verbindungsdatenabfrage zu evaluieren. Erst 2006 erteilte das Justizministerium dem Max-Planck-Institut den entsprechenden Auftrag. ...

Honi soit qui mal y pense ...

Dienstag, 18. Dezember 2007

Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung - Jetzt geht’s los

Heise berichtet:
FDP-Abgeordneter zieht gegen Vorratsdatenspeicherung vor das Verfassungsgericht

Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin hat als erster Verfassungsbeschwerde gegen das heftig umstrittene Gesetz (PDF-Datei) zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen eingelegt. Der Liberale hält vor allem die damit verknüpften Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für angreifbar. "Eine solche Totalregistrierung aller Bürger ist verfassungswidrig", erklärte der FDP-Politiker. Die sechsmonatige Aufzeichnung der Verbindungs- und Standortdaten sei auch nicht mit der Terrorabwehr zu rechtfertigen. Die Sicherheitsbehörden von Januar 2008 an eine "gigantische Datenmenge" über die Bürger sammeln, was mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar sei.

Einsendeschluss für eine Teilnahme an der Massen-Verfassungsbeschwerde des AK Vorratsdatenspeicherung ist am 24.12.2007 - Eine Teilnahmeerklärung wäre vielleicht auch ein nettes Weihnachtsgeschenk? ;-)

Nachtrag:

Wieder bei Heise findet sich heute (19.12.2007) eine „Präzisierung":

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Koppelin, war Anfang der Woche mit dem Hinweis vorgeprescht, bereits Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt zu haben. Diese Angabe präzisierte der schleswig-holsteinische Abgeordnete gegenüber heise online noch einmal. Demnach sei alles "vorbereitet", um sofort nach der umkämpften Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Ausfertigung der Verkündungsschrift nach Karlsruhe zu ziehen. Vorher würde das Gericht die Beschwerde nicht annehmen.

On er’s nun nicht besser wusste oder erst durch die Kritik bemerkte, dass sich gegen ein noch nicht verkündetes Gesetz schwerlich Verfassungsbeschwerde einlegen lässt - Das Medienecho hat K. erst einmal für sich - wohl unverdienterweise, wie Kommentatoren hier bereits zu Recht bemängelt haben.

2. Nachtrag: So oder so, jetzt kann's wirklich losgehen.

Montag, 17. Dezember 2007

Googles gläserne User

PC WELT berichtet:

Google hat mit der Funktion "Profile" einen neuen Online-Dienst eingeführt. Die Nutzer haben nun die Möglichkeit private Daten und ein Foto in einer Art Online-Visitenkarte zu hinterlegen. Google hat mit der Funktion "Profile" still und heimlich einen neuen Web-Dienst freigeschaltet. Die Nutzer können sich ein eigenes Profil, dass stark an eine Visitenkarte ähnelt, anlegen.

"Mit dem Profil können Sie sich auf Google darstellen. So können andere mehr über Sie erfahren", heißt es in den FAQs von Google Profile. Jeder kann bestimmen, welche eingegebenen Informationen sichtbar sein sollen. Neben seinem Namen kann man im Google Profile ein Foto, der Beruf, der Ort und ein paar Links sowie eine kurze Beschreibung abspeichert werden. Wird ein Google-Profile erstmal angelegt und öffentlich geschaltet, können weltweit alle Ihre "Web-Visitenkarte" sehen. Derzeit hat Google den neuen Dienst bei Google Maps, dem RSS-Reader und dem sozialen Bookmark-Dienst Shared Stuff eingerichtet. Jeder Maps-User hat jetzt ein eigenes Profil in dem man den Besuchern ein wenig über sich erzählen kann und weitere Karten findet. Die Funktion soll in nächster Zukunft auch mit weiteren Google-Diensten verknüpft werden.

Dinge gibt’s, die braucht wirklich keiner - es sei denn, er sei vom Drang nach Internet-Exhibitionismus befallen.

Sonntag, 16. Dezember 2007

SPD auf Schnüffelkurs

Kaum hält sich der OSM etwas zurück, kündigt der SPD-Innenpolitiker Edathy Zustimmung zu Online-Durchsuchungen an, wie heise meldet:

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian, hat eine rasche Zustimmung der Sozialdemokraten zu heimlichen Online-Durchsuchungen nach dem Urteil aus Karlsruhe angekündigt. Die SPD sei nie prinzipiell gegen eine Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gewesen, sagte der Sozialdemokrat der B.Z. am Sonntag. Sobald voraussichtlich im Frühjahr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Befugnis für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz vorliege, könne ein entsprechender Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet werden. ...

„Die SPD sei nie prinzipiell gegen eine Regelung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gewesen" - ach so ist das. Ekelhaft!

Bleibt nur zu hoffen, das das BVerfG die Schnüffelfans derartig zurückpfeift, dass diese Pläne ein für allemal vom Tisch sind.

Samstag, 15. Dezember 2007

Der OSM rudert zurück!??

Wie heise berichtet, schaltet der OSM bei Online-Razzien einen Gang zurück:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will einen neuen Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Er müsse respektieren, dass die SPD erst die Entscheidung aus Karlsruhe vor einer weiteren Beratung der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) mit der umkämpften Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" abwarten wolle.

Eigentlich eine gute Nachricht, aber irgendwie traue ich dem Frieden noch nicht so ganz. Dass tatsächlich nur echte Einsicht hinter dieser Kehrtwende steckt, erscheint mir irgendwie unwahrscheinlich. ...

Ein öffentlicher Wunsch nach Diktatur?

Nein, nicht nur, dass sich auf der Webseite des Bindesjustizministeriums diverse sachlich falsche Informationen finden - dazu eine tägliche Serie vom 25.12.07 bis zum Neujahrstag an dieser Stelle - ter hat auf seiner Webseite eben einen Hinweis auf einen Bericht beim Focus veröffentlicht, der Folgendes berichtet:

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will Wohnungen von Terrorverdächtigen heimlich durchsuchen lassen.


Eine heimliche Durchsuchung ist angesichts des damit einhergehenden Grundrechtseingriffs im bestehenden Wertesystem undenkbar. Auch wenn es Einzelnen nicht passt: Jeder hat Grundrechte - auch die Personen bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich terroristisch betätigen wollen. Auch deren Würde muß der Staat bei seiner Ermittlungsarbeit achten und schützen.

Aber es kommt noch härter:

Die Terror-Experten von Bund und Ländern wollen zudem bei Islamismus-Verfahren den Anwälten von Verdächtigen gerichtliche Beweise vorenthalten. Um Ermittlungen nicht zu gefährden, sei zu prüfen, ob in so genannten in-camera-Verfahren einzelne Aktenteile „nur für das Gericht einsehbar sein sollen“.


Die Verurteilung einer Person mittels von in-camera-Verfahren gefundenen Beweisen hat mit einem rechtsstaatlich geführten Strafverfahren nichts mehr zu tun. Der Angeklagte würde zum schlichten Objekt staatlichen Handelns gemacht, wenn er sich nicht gegen angebliche Beweise verteidigen kann, weil er sie nichteinmal kennt und diese überprüfen kann. Geheime Beweisfindung ist ein typisches Zeichen einer Diktatur.

Fällt dem Staat, seinen Angestellten und Repräsentanten, eigentlich nichts besseres ein, als die Werteordnung des Staates bewußt zu sabotieren, um diese Wertodnung - angeblich jedenfalls - zu schützen?

Statt die Polizeiarbeit über bessere Ausstattung und mehr Personal zu verbessern, sollen die Rechte der Verdächtigen weiter eingeschränkt werden: welch grandioser Lösungsansatz!

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Volksverdummung a la OSM

Wie pr-inside bedrichtet, verteidigt der OSM (natürlich) die Vorratsdatenspeicherung:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen die anhaltende Kritik verteidigt. «Die Menschen sind bei neuen Dingen immer etwas unsicher», antwortete der CDU-Politiker am Mittwoch im ARD-»Morgenmagazin» auf Zuschauerfragen. «Sie glauben ja wirklich, dass alle Telefone flächendeckend abgehört werden. Dies werde nur dann erfolgen, wenn ein begründeter Verdacht bestehe, sagte Schäuble. Ansonsten würden allein die Verbindungsdaten gespeichert. «Das liefert der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden Anhaltspunkte, um Anschläge zu verhindern.» Der Minister versicherte, dass alle Telefon-, Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nach der gesetzlich vorgesehenen Frist vernichtet würden. «Da können sie ganz sicher sein. Sechs Monate werden sie gespeichert und danach müssen sie gelöscht werden», sagte Schäuble.

Die Vorratsdatenspeicherung soll also Anhaltspunkte liefern, um Anschläge zu verhindern. Schlichter Unsinn!

Zur Erinnerung: Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass die Provider verpflichtet sind, alle Telefon-, Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern - und eben nicht staatliche Stellen, wie auch Frau Zypries betonte. Um also mit diesen Daten überhaupt etwas anfangen zu können, müssten die Strafverfolgungsbehörden diese also erst einmal dort abrufen und auswerten. Bestenfalls wird sich hieraus ergeben, wer - wann - mit wem - in den letzten sechs Monaten kommunikativ in Kontakt stand.

Der Inhalt der Kommunikation wird nicht gespeichert. Möge der OSM also einmal konkret erklären, wie er anhand bloßer Kenntnis der Daten früherer Verbindungen Anschläge verhindern will. Praktische Beisiele sind jedenfalls - soweit ersichtlich - nicht vorhanden. Demgegenüber dürften haltlose Verdächtigungen erheblich zunehmen, wie das Beispiel des Berliner Stadtsoziologen Andrej H. zeigt.

Schöne Neue Welt !

Dienstag, 11. Dezember 2007

Bundesanwalt bezweifelt Sinn von Online-Razzien

SPON berichtet:

Als dringend notwendig im Kampf gegen den Terror hat Generalbundesanwältin Harms die politisch umstrittene Online-Durchsuchung stets erachtet. Nun befindet ihr Stellvertreter: Die vermeintliche Wunderwaffe sei nahezu wirkungslos. Auf einer Tagung in Triberg sagte Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum heute: "Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere."

In der Praxis sei es häufig nicht möglich, Computer heimlich zu durchsuchen. Denn die Verdächtigen wechselten ständig ihre Laptops und betrieben ein regelrechtes "Call-Shop-Hopping", so Griesbaum. Dass Straftaten mittels Online-Durchsuchung aufgedeckt oder vereitelt würden, bilde eher die Ausnahme.

Ein Mann mit Durchblick. Wie lange er seinen Job wohl noch behält?

Die Schnüffelpläne in der EU...

Der Westen berichtet über die Schnüffelpläne, die in der EU momentan auf der Agenda sind.

Als vorbildlicher Bürger der EU greife ich die dort aufgeführten Fragen mal auf und beantworte sie in vorauseilendem Gehorsam:
  • Familienstand
Ledig.
  • Datum des Beginns der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Welcher? Der ersten, der letzten? Der, wo es mir am meisten weh tut, dass sie ein Ende gefunden hat?
  • Üblicher Erwerbsstatus
Freiberufler.
  • Freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten
Diverse.
  • Art des Arbeitsplatzes
Schreibtisch.
  • Übliche Arbeitszeit
24/7 und ab und zu wird geschlafen.
  • Zeitweilige Unterbeschäftigung
Eher selten.
  • Dauer der Erwerbslosigkeit
In meinem Leben? 2, 3 Tage.
  • Hauptquelle des Lebensunterhalts
Selbständigkeit.
  • Einkommen
Vorhanden.
  • Bildungsabschlüsse
Ebenfalls vorhanden.
  • Studienfach
Rechtswissenschaft.
  • Schulbesuch
Vor dem Studium, ja, natürlich.
  • Lese- und Schreibkompetenz
Ist hinreichend vorhanden.
  • Computerkenntnisse
Hinreichend.
  • Üblicher Aufenthaltsort fünf Jahre vor der Zählung
Irgendwo auf der Welt unterwegs. Ich führe eher selten Tagebuch und 5 Jahre ist lange, lange her...
  • Ethnische Zugehörigkeit
Tatsächliche oder gefühlte? Letzteres: Weltbürger.
  • Sprache
Deutsch und weitere.
  • Religion
Ja.
  • Behinderung
Nein.
  • Miete
Fällt Leasing auch hierunter?
  • Gebrauchsgüter im Besitz des Haushalts
Der Haushalt kann keinen Besitz ausüben, denn der Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft. Ich als Person besitze einige Gebrauchsgüter und das sind nicht immer zwingend meine eigenen.
  • Zahl der dem Haushalt zur Verfügung stehenden Autos
Immer mindestens eins.
  • Verfügbarkeit eines Parkplatzes
Normalerweise: ja. Ab und zu dauert es ein bisschen länger...
  • Telefon- und Internetanschluss
Jeweils mehr als einen.
  • Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Sind in der Nachbarschaft vorhanden.
  • Großfamilie
Ja, unsere Familie ist - ausgehend von meinen Vorfahren väterlicherseits (Colon Johann Boecker, * um 1635, Gest. 15.10.1720) eine echte Großfamilie. Bei unseren Familientreffen (nicht die Nachfahren des Colon Boecker, sondern meines (wenn mich nicht alles täuscht) Ur-, Ur-Großvaters) rennen um die 70 Leute durch die Gegend...
  • Typ der Patchworkfamilie
Nie gehört den Begriff, was ist das?
  • Art der Unterkunft
Eine Unterkunft in Kölle.



Haben die bei der EU eigentlich nichts Wichtigeres zu erledigen, als sich solche Fragen auszudenken?

Montag, 10. Dezember 2007

Schnüffelinflation

Deutsche Geheimdienstler haben 2006 im „Gefahrenbereich internationaler Terrorismus" mehr als 460.000 Telefonate, Briefe und Faxe erfasst. Das waren 25mal so viel wie im Jahr 2004, wie FOCUS unter Berufung auf den jüngsten Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste meldet.

Eine Steigerung um das 25-fache (!) in zwei Jahren. Die Stasi war ein Kindergarten dagegen.

Veranstaltungshinweis für Berlin am 14.12.2007

Einladung zur Podiumsdiskussion:
Das Ende der Privatsphäre? Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, informationelle Selbstbestimmung.

Veranstaltungsort: dbb forum, Friedrichstraße 169/170
10117 Berlin (U-Bhf Französische Straße)

Datum & Zeit: 14.12.2007, 19.30 - 21.30 Uhr

Seit dem politischen und juristischen Streit um die so genannte "Online-Durchsuchung" privater Rechner ist der Schutz der Privatsphäre ein Thema, das nicht nur Bürgerrechtler interessiert. Das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung berührt nicht nur die informationelle Selbstbestimmung von Privatleuten, sondern auch die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und alle Berufe, deren Reputation unter anderem darauf beruht, dass sie ihre Geheimnisse und die ihrer Kunden bewahren können - Juristen, Journalisten, Steuerberater, Mediziner, Geistliche.

Gibt es aber ein Recht auf Anonymität - nicht nur im Internet? Kann und sollte man seine Daten vor dem potenziellen Zugriff Unbefugter schützen - und wie?

Es diskutieren:

• Falk Lüke, Redakteur bei Zeit Online (Moderation)

• Ulf Buermeyer, Richter des Landes Berlin (zuletzt Strafrichter am Amtsgericht Tiergarten), derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts und Redakteur der Online-Zeitschrift Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht (www.hrrs.de)

• Jakob Erkes, (ITERGO Informationstechnologie) als Vertreter der Ingenieure für Kommunikation e.V. (IfKom)

• Burkhard Schröder, Journalist und Vorsitzender des Vereins German Privacy Foundation

• Rechtsanwalt Dennis Sevriens, Kanzlei SEWOMA Berlin, die u.a. spezialisiert ist auf IT-Recht und Datenschutz

• Martin Engers, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz -Leiter des für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zuständigen Referats R B 3,, das den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung pp. erstellt hat

Wir möchten nach einer Diskussion auf dem Podium auch mit Ihnen ins Gespräch kommen. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Gelegenheit zu vertiefenden Gesprächen in kleinen Gruppen.

Sie sind herzlich eingeladen!

Bitte melden Sie sich unter info@privacyfoundation.de zur Veranstaltung an.


Über den Verein German Privacy Foundation:

Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Die zunehmende Überwachung der Kommunikation erfordert das Recht auf und den Schutz der Privatsphäre. Die Freiheit in der digitalen Welt muss verteidigt werden. Das Recht auf ungehinderte Kommunikation ist ein Menschenrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also auch auf Anonymität, ein unverzichtbares Bürgerrecht und eine Grundfeste des Datenschutzes. Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Informationen er oder sie über sich selbst preisgibt. Solange nicht ein staatliches Gesetz oder die Rechte anderer entgegenstehen, kann jeder Mensch sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Form ausüben, dass er anonym auftritt und sich insbesondere im Internet anonym bewegt.

Der gemeinnützige Verein German Privacy Foundation e.V. informiert über sichere Kommunikation im Internet und organisiert und unterstützt Weiterbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Erwachsene und Jugendliche. Wir sind Spezialisten für Anfragen zu den Themen Kryptographie (insbesondere Verschlüsselung von E-Mails) und Anonymität im Internet. Wir arbeiten eng mit Journalisten- und Bürgerrechtsorganisationen zusammen und wollen erreichen, dass das Thema "Sicherheit im Internet" besser und sachgerechter in den Medien dargestellt wird. Zu unserem Verein gehören unter anderem IT-Fachleute, Juristen und Journalisten.

Privatsphäre im Internet ist ein dynamischer Prozess, der immer wieder neu hinterfragt werden muss. Der gemeinnützige Verein German Privacy Foundation e.V. stellt sich diesen Fragen und bietet Schulungen und Tutorien an - insbesondere für Journalisten.

Die "naive" Konzeption heute üblicher Protokolle im Internet bietet wenig Sicherheit und Vertraulichkeit für die Kommunikation. Anonymisierende Netze nutzen die bestehende Infrastruktur des WWW und bieten eine technische Möglichkeit, sich zunehmender Kontrolle zu entziehen. Die German Privacy Foundation e.V. beteiligt sich aktiv am Ausbau dieser Netze und bemüht sich, IT-Kompetenz, juristische Unterstützung, finanzielle Ausstattung und Pressekontakte zusammenzubringen.

Online-Schnüffelei - Der Wahnsinn nimmt kein Ende!

Heise berichtet:

Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter drängen nach einem Bericht, den der Spiegel in seiner Ausgabe am Montag veröffentlichen will, auf eine erhebliche Ausweitung ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten. Die Beobachtung von Internet-Cafés solle ausgebaut werden. Die Polizeichefs forderten zudem die bundesweite Beschaffung sogenannter WLAN-Catcher.

Außerdem solle der große Lauschangriff durch eine optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras, den "großen Spähangriff" gesetzlich ergänzt werden. In einem vertraulichen Bericht des BKA an die Innenminister von Bund und Ländern werde weiter gefordert, präventivpolizeilich Telefonate abhören zu können, selbst wenn ein Betroffener noch gar kein Beschuldigter sei.

Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter rechtfertigen ihre Initiative mit dem Vorwurf, die Arbeit der Geheimdienste sei in der Vergangenheit anfangs "sehr zurückhaltend und lückenhaft" erfolgt, weshalb es "zu erheblichen Informationsdefiziten" bei der Polizei gekommen sei.

Die Beobachtung von Internet-Cafés ausbauen, präventivpolizeilich Telefonate abhören, selbst wenn ein Betroffener noch gar kein Beschuldigter (!) ist - warum nicht gleich eine Standleitung von jedem internetfähigen PC und jedem Telefon zum BKA einrichten? IRRSINN!!!

(Link gefunden im RA-Blog)

Mittwoch, 5. Dezember 2007

Noch’n Anti-Schäuble-Tool ...

... gibt’s nur heute kostenlos bei PC WELT:

Folder Castle versteckt Ihre vertraulichen Dateien, Bilder und Ordner. Diese können dann weder gelesen, noch kopiert, verschoben oder gelöscht werden - die Dateien werden vollkommen unsichtbar. Auch mit dem Windows Explorer oder einem anderen Dateimanager auf dem PC kann sie niemand entdecken. Außerdem schützt das Programm alle versteckten Dateien vor Viren, Trojanern und Spyware.

Für besondere Sicherheit sorgt der Stealth Modus - er beugt jedem Versuch von Hackern vor, auf Ihre vertraulichen Dateien zuzugreifen. In diesem Modus wird niemand merken können, dass das Programm auf dem PC installiert ist und einige Dateien versteckt wurden.

BS: Windows 2000/XP/2003/Vista; 256Mb RAM; 8Mb free space on HDD

Montag, 3. Dezember 2007

Sicherheitsmaßnahmen beim ePass unzureichend

PC Magazin berichtet:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein Vorgänger Otto Schily haben das große Maß an Sicherheit gepriesen, das der neue Reisepass mit Chip und biometrischen Merkmalen bringen soll. Doch gerade mal einen Monat nach der Einführung des neuen Reisepasses muss sich das Bundesinnenministerium gerade mit dem Mangel an Sicherheit beim so genannten ePass beschäftigen. Datenschützer aus mehreren Bundesländern waren auf "gravierende Mängel" bei der Sicherheit gestoßen und hatten Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar davon berichtet, der wiederum das Innenministerium informierte. Das Innenministerium überprüft nun die Hinweise.

Bereits vor zwei Wochen hatte der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. Während der Testphase hatte Neumann bei mehreren Passämtern im Land Mecklenburg-Vorpommern Stichproben durchgeführt und dabei erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt. So sei das Antragsverfahren unzureichend überprüfbar und die Daten seien unsicher an die Bundesdruckerei übermittelt worden. Die "technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfassung von Passantragsdaten in den Passbehörden Mecklenburg-Vorpommerns und bei der Übermittlung der Daten an den Passhersteller" seien, resümierte Neumann, "völlig unzureichend". Neumann empfahl deshalb der Passbehörde und dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns, das Verfahren vorläufig auszusetzen.

„Das große Maß an Sicherheit" - ja, nee, is klar, deshalb versteckt Herr Ziercke seinen ePass ja auch in Alufolie.

Microsofts Funktastaturen - Feind hört mit

PC Magazin berichtet:

Das Schweizer Sicherheitsunternehmen Dreamlab Technologies hat nach eigener Aussage die Verschlüsselung von Microsofts Funktastaturen ausgehebelt. Dadurch lässt sich der gesamte Datenverkehr leicht belauschen, um so etwa an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die Mitarbeiter von Dreamlab Technologies zeigten sich sehr überrascht, wie einfach es ihnen gelang, die Verschlüsselung in den Funktastaturen von Microsoft auszuhebeln. Denn zur Verschlüsselung wurde nur ein einfacher XOR-Mechanismus mit einem 1 Byte langen Schlüssel verwendet. Somit werden lediglich 256 verschiedene Schlüssel generiert, um die drahtlose Verbindung abzusichern. Dabei wird dieser eine Schlüssel so lange verwendet, bis die drahtlose Verbindung der Tastatur neu generiert wird, was üblicherweise selten geschieht.

Tja, der Teufel steckt nicht nur im Innenministerium, sondern auch im Detail - Microschrott eben.