Mittwoch, 26. Dezember 2007

Köhler - unsensibel oder zu zaghaft?

Die Gesetze zur Privatisierung der Flugsicherung sowie für mehr Verbraucherinformationen hatte der Bundespräsident nicht unterzeichnet, weil sie nach seiner Ansicht verfassungswidrig waren. Nun hat er nicht nur das umstrittene Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern durchgewinkt sondern insbesondere auch das zur Vorratsdatenspeicherung. Es hätten nach intensiver Prüfung keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden, wie u.a. die ZEIT berichtet.

Wie sagte er doch so schön in seiner Weihnachtsansprache:

Auch in diesem Jahr habe ich mich wieder recht viel in unserem Land umgeschaut und ich bin dankbar für das, was ich von den Menschen erfahren habe. Sie haben mir von ihren Sorgen und Nöten erzählt ...

Ach, wirklich?

Der Weg zur „Mega-Verfassungsbeschwerde" ist also frei. Einerseits gut so, wenn das BVerfG auf seinem eher kritischen Weg bleibt und das missliebige Gesetz kippt. Andererseits schade, dass der Bundespräsident wohl nicht den Mut hatte, das Gesetz selbst zu stoppen, obwohl namhafte Stimmen es für keineswegs verfassungskonform halten.

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