Montag, 27. August 2007

Die GBAin und die Online-Schnüffelei - Nichts Neues, nichts Kompetentes ...

... steht in der FAZ:

Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich im Streit um die Online-Durchsuchung auf die Seite von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestellt. „Wir müssen bei schwersten Straftaten eine solche Möglichkeit - selbstverständlich unter Richtervorbehalt - haben", sagte Frau Harms im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Straftäter kommunizierten heute so verschlüsselt über das Internet, dass anders an die Informationen nicht heranzukommen sei. „Wir müssen uns beeilen, um in der technischen Entwicklung auf Augenhöhe mit den Straftätern zu kommen. Die elektronische Entwicklung geht so schnell voran, dass wir ansonsten mit dem eher schwerfälligen Instrumentarium der Strafprozessordnung weit abgeschlagen werden", sagte sie.

Wichtig sei, dass die Online-Untersuchung „auch im Bereich der Strafverfolgung, nicht lediglich im präventiv-polizeilichen Bereich" angewendet werden könne. Online-Durchsuchungen wären, so die Generalbundesanwältin, nur in einer geringen Anzahl von Fällen und unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und erforderlich. „Die verbreitete Sorge, die Ermittlungsbehörden wollten in jeden PC hineinschauen, ist völlig unbegründet", entgegnete Harms den Kritikern des Vorhabens.

(Link gefunden bei Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag)
Etwas mehr Kompetenz steckt da schon in einem zwei Tage später erschienenen FAZ-Artikel. Fazit: So einfach, wie (wohl auch von der Frau GBAin) gedacht, ist die Sache eben doch nicht. Schade nur, dass wohl weder Frau Harms noch der in letzter Zeit auffällig ruhig gewordene OSM diesen Artikel lesen oder gar beherzigen werden.

Und bei der von BKA-Präsident Ziercke „derzeit nur einstellige Zahl von Fällen, in denen die Online-Durchsuchung eingesetzt werden könnte", stellt sich nach wie vor die Frage, ob diese die monatelange Diskussion und den hierdurch ohnehin schon angerichteten „Kollateralschaden" wirklich wert sind.

P.S. Im Februar 2007 wurde Ziercke noch wie folgt zitiert: "99,9 Prozent der Menschen in Deutschland haben damit überhaupt nichts zu tun."99,9 % von 82.310.000 sind 82.227.690, es bleiben also 82.310 Fälle. Und jetzt nur noch eine "einstellige Zahl von Fällen"? Was bitte, soll das?

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Was diese 99.X%-Argumentation soll, versteh der Geier. Schon eine illegitime Maßnahme kann doch schon zuviel sein. Und überhaupt: In der DDR gab es durchschnittlich 30.000 Häftlinge aus politischen Gründen (Quelle: http://archives.arte-tv.com/de/archive_450063.html). Anders ausgedrückt: Mehr als 99.8% der Menschen in der DDR waren von dieser "Maßnahme" nicht betroffen. War also gar nicht so schlimm in der DDR, oder?

Na, Mahlzeit!