Donnerstag, 8. Januar 2009

Bundestrojaner angeblich einsatzbereit

Das Neue Jahr hat kaum begonnen, schon häufen sich die schlechten Nachrichten:

Bundestrojaner ist angeblich einsatzbereit

Nach Angaben des Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke ist rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen BKA-Gesetzes die heftig umstrittene Spionage-Software für die heimliche Online-Durchsuchung fertiggestellt worden. Das offiziell unter dem Namen Remote Forensic Software entwickelte Programm müsse allerdings noch für die jeweiligen Fälle individuell angepasst werden, erklärte Ziercke. Weitere Einzelheiten zu dem Spionage-Werkzeug machte er nicht. Ebenso bleibt ungeklärt, wie die Software auf die Rechner der verdächtigen Personen gelangen soll.

Ziercke geht davon aus, dass die Online-Durchsuchung von PCs ausschließlich in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen zum Einsatz kommen soll. Derartige Fälle könnten seiner Meinung nach lediglich drei- bis viermal pro Jahr auftreten. Damit bleibt der BKA-Präsident nochmals unter seinen bisherigen Schätzungen von etwa zehn geheimen Online-Durchsuchungen, die er im Vorfeld der Gesetzentscheidung mehrfach geäußert hatte.

„Lediglich drei- bis viermal pro Jahr" - und dafür nimmt man den bisher angerichteten riesigen Kollateralschaden natürlich gerne in Kauf, oder?

Zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft

Pünktlich zum Jahreswechsel ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, durch die nun nach den Telefonunternehmen auch die Internetprovider dazu verpflichtet sind, Verbindungsdaten ihrer Kunden zu sammeln und für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Zu den hierbei gespeicherten Daten gehören etwa die zugewiesen IP-Adresse, Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus, Zeitdauer der Verbindung sowie die jeweilige Anschlusskennung. Bei der E-Mail-Nutzung und auch beim Telefonieren per Internet (VoIP) werden zudem die Netzkennungen von Sender und Empfänger (bzw. der Gesprächspartner) gespeichert.
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Gegen die Vorratsdatenspeicherung laufen verschiedene Verfassungsklagen, wobei Datenschützer vor allem auf Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme hinweisen. In einem Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten bereits beschränkt und diese Regelung einmal verlängert. Noch in diesem Jahr soll das Hauptverfahren in dieser Sache eröffnet werden. Wann jedoch mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest.

Die Bundesregierung räumt den Klagen, ähnlich wie bei den angekündigten Verfassungsbeschwerden gegen das neue BKA-Gesetz mit der Option zur heimlichen Online-Durchsuchung, keine Chancen ein.

Das wäre ja nicht das erste Mal, dass unsere (?) verehrte (??) Regierung sich in verfassungsrechtlichen Fragen gründlich irrt!

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