Mit einem Großversuch hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen sechs Monaten im deutsch-polnischen Grenzraum die automatische Erfassung von Autokennzeichen getestet. Die ist juristisch höchst umstritten. Datenschützer kritisieren den flächendeckenden Einsatz der Lesegeräte, weil damit alle Fahrzeuge registriert werden und im Missbrauchsfall Bewegungsprofile von Bürgern erstellt werden könnten.
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Nach Polizeiangaben wurden bei 49 Kontrollen von Mitte Dezember bis Mitte Juni im Bereich bis 30 Kilometer vor der Grenze insgesamt mehr als 73 000 Fahrzeugkennzeichen erfasst. Zum Einsatz kam das sogenannte Kfz-Kennzeichenlesegerät PoliScan, das die Firma Votronic in Wiesbaden lieferte. ...
So weit, so schlimm. Nicht viel besser liest sich allerdings, was der Datenschutzbeauftragte von sich gegeben haben soll - wenn er das denn tatsächlich so gesagt haben sollte:
Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter, Karsten Neumann, fordert, weitere Einsätze der Automatischen Kennzeichen-Lesegeräte bis zur Klärung oder Rechtsgrundlagen auszusetzen. „Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern muss geändert werden", sagte er. Denn laut Paragrafen 43a und 27a dürfe die elektronische Datenerfassung nur zur „Gefahrenabwehr beziehungsweise zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung" angewandt werden.
Falls der Datenschutzbeauftragte tatsächlich der Meinung ist, das SOG M-V müsse (im Sinne von „solle") geändert werden, um derartige Schnüffelaktionen zu legalisieren, sollte er wohl lieber seinen Hut nehmen.
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