Alleine zwischen Januar und Juni 2009 haben Finanzämter, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden 56.975 private Bankkonten überprüft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, berichtet die Rheinische Post. Anlass für die Späh-Aktionen waren demnach einerseits Vermögensüberprüfungen bei Hartz-IV- und Bafög-Empfängern. Andererseits wurden auch Konten von Verdächtigen zur Abwehr von Straftaten überprüft.
Für die Überwachung von Konten gibt es eigentlich klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Wichtigster Punkt: Die Betroffenen müssen nachträglich informiert werden, das ist in der Abgabenordnung so vorgesehen. Ob die Kontoinhaber nach der Späh-Attacke tatsächlich informiert wurden, konnte die Bundesregierung jedoch nicht sagen, heißt es in dem Bericht.
In der FDP herrscht nun Empörung. "Die Bundesregierung beweist eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen", sagte die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. "Bei Maßnahmen wie der Kontoabfrage muss der Betroffene wenigstens hinterher informiert werden. Sonst ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht möglich."
Seit dem Jahr 2003 ist es Behörden gestattet, die Konten verdächtiger Menschen einzusehen. Allerdings darf dies nur im Kampf gegen Steuerhinterziehung oder Terrorismus geschehen. Auch die Arbeitsagenturen dürfen Empfänger staatlicher Transferleistungen überwachen - allerdings nur, wenn die Nachfrage beim Bürger selbst "keine Aussicht auf Erfolg hat".
„Vermögensüberprüfungen bei Hartz-IV- und Bafög-Empfängern - im Kampf gegen Steuerhinterziehung oder Terrorismus" ja, nee, is klar!
Wie ernst man allerdings die Empörung der FDP wirklich nehmen darf, ist eine andere Frage. Kann sie etwa garantieren, dass derartiges sich im Falle ihrer doch ach so herbeigesehnten Regierungsbeteiligung ab Herbst dieses Jahres nicht wiederholt?
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