Freitag, 20. März 2009

Online-Schnüffelei auch zur Strafverfolgung?

Wie bei redmark.de zu lesen ist, hat die Generalbundesanwältin sich jetzt dafür ausgesprochen, die geheimen Online-Durchsuchungen nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr bei der Terrorbekämpfung sondern auch zur Strafverfolgung einzusetzen:

In dem umstrittenen BKA-Gesetz hatte der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt die Nutzung der geheimen Online-Durchsuchung nur für Zwecke der akuten Gefahrenabwehr gestattet. Geht es dagegen nach den Vorstellungen der Generalbundesanwältin Monika Harms, sollen die Strafverfolgungsbehörden die Erkenntnisse, die mit diesen Maßnahmen gewonnen werden, künftig auch für Zwecke der Strafverfolgung nutzen. Diese Forderung erhob die Generalbundesanwältin jetzt in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt.

Kritik von Datenschützern an derartigen Überwachungsmaßnahmen wollte sie nicht gelten lassen. So verwies sie darauf, dass es Polizei und Staatsanwaltschaften nicht darum gehe, großflächig die Inhalte von PCs einzusehen. Vielmehr komme dieses Verfahren nur in sehr wenigen Fällen zum Einsatz, wobei zudem die Rechte der Beschuldigten gewahrt blieben. Zudem äußerte sie ihr Unverständnis darüber, dass viele Menschen sich vehement gegen die Online-Durchsuchung aussprechen, zugleich jedoch persönliche Daten an vielen Stellen völlig freiwillig preisgeben.

Ihren Vorstoß begründet die Generalbundesanwältin unter anderem mit einer verschlechterten Sicherheitslage in Deutschland aufgrund der anstehenden Bundestagswahl. So sei etwa seit Anfang des Jahres eine deutliche Zunahme der islamistischen Propaganda im Internet zu verzeichnen, die sich explizit an deutsche Bürger richte und die dazu auch in deutscher Sprache verfasst sei. Mittels dieser Propaganda sollten Entscheidungen, etwa über Auslandeinsätze der Bundeswehr, beeinflusst werden, was eine ernst zu nehmende Situation darstelle.

„Nicht mehr nur für präventive Zwecke zur Gefahrenabwehr ... sondern auch zur Strafverfolgung" - Gibt es irgend jemand, der/die nicht darauf gewettet hätte, dass derartige Ausweitung nicht lange auf sich warten lässt???

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nach der Argumentation darf das BKA meinen Rechner gern Online ueberwachen; aber erst, nachdem ich dieser Ueberwachung freiwillig zugestimmt habe.

Am besten fuehren sie ein Formular auf ihrem Internet-Auftritt ein, mit dem man sich dafuer bewerben kann.

Dann bliebe wenigstens die Korrektheit des Vergleichs mit anderen Plattformen gewahrt.

Anonym hat gesagt…

Ich schätze mal das BKA oder auch die Generalbundesanwältin Harms wollen einfach nur endlich mal an die Festpatte des Universitätsdozenten Dr. Andrej Holm ran, denn entschlüseln können sie sie ja nicht..

Herr Dr. Holm, Soziologe der Humboldt Universität wurde wegen Terrorismus verhaftet und in das Berliner Gefängnis Moabit eingesperrt.

Das alles nur, weil er das Wort Gentrifizierung oder Gentrifikation in seinen Schriften benutzt hat!
Der Prozess äuft heute noch und ein Geheimdienst der eigentlich fürs Ausland zuständig sein soll sitzt mit dem BKA in der 1. Reihe im Gericht..

Stichwort: Gefährder..

Der Film von der Berlinale 2009 zur Lage der Nation: Deutschand 09 mit der Episode: Gefährder anzusehen wird sich lohnen. Er kommt Ende März 09 in die Kinos..