Mittwoch, 26. September 2007

Die Abkehr vom Rechtsstaat?

Mir haben sich beim Lesen eben die Fußnägel aufgerollt:

Im R-Archiv findet sich ein Betrag »Folter« & Verwertungsverbot – Teil II (unbedingt Lesen!)

Wenn die Anmerkung des Kollegen ter stimmen sollte - wovon ich ausgehe, weil er immer ganz außergewähnlich gut informiert ist - dann ist er ein unfassbarer Vorgang, dass der BGH unter Folter gegebene "Geständnisse" dazu benutzt, weitere Ermittlungen anzuordnen, die das "Gestandene" verifizieren sollen.

ter führt aus:

Das pakistanische Gericht erklärte, weil der Beschuldigte nicht innerhalb den gesetzlichen Fristen dem Haftrichter vorgeführt wurde – die Fortdauer der Untersuchungshaft und die Verwertung der ISI- Vernehmungsprotokolle für unzulässig, da die Vernehmungsmethoden des Geheimdienstes nicht rechtstaatlichen Anforderungen entsprechen würden.


Andere Ansicht: der Bundesgerichtshof.

Ein Verdächtiger wird gefoltert. Es ist naheliegend, dass er das erzählt, was die "Vernehmenden" hören wollen, damit die Folter aufhört. Und das "Gestandene" wird dann als wahr unterstellt, um eine Untersuchung anzuordnen, die das "Gestandene" möglicherweise verifizieren könnten.

Mich erinnert das Obige fatal an ein Buch von Emil B. König, das ich im Studium gelesen habe...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Moin,

Linktipp:

http://schieflage.blogspot.com
/2007/09/daten-aus-der-dunkelheit.html


Pax