Montag, 10. September 2007

Denunziantentum als Bürgerpflicht gem. StGB?

Wahr ist, dass der OSM das Volk mal wieder mit tollen Vorschlägen und juristischen Halbwahrheiten beglückt, wie AFP berichtet:

Schäuble: Islamverbände müssen radikale Mitglieder anzeigen
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Islamverbände in Deutschland zur Mithilfe bei der Fahndung nach radikalen Islamisten aufgefordert. "Die Anzeige von schweren Verbrechensplanungen ist heute schon Bürgerpflicht, das steht im Gesetz", sagte Schäuble der "Welt am Sonntag". Er erwarte auch von den Islamverbänden, dass sie auf Personen, die erkennbar in "radikale Milieus" ab-gleiten, hinweisen. Zuvor hatte bereits Justizministerin Brigitte Zypries gefordert, dass muslimische Gemeinden in Deutschland künftig radikale Mitglieder den Sicherheits-behörden melden müssten.

Halbwahr ist, dass die "Anzeige von schweren Verbrechensplanungen" heute schon Bürgerpflicht ist und steht im Gesetz steht, vgl. § 138 StGB - Nichtanzeige geplanter Straftaten. Zudem kann gem. § 139 StGB u.a. von Strafe abgesehen werden, wenn die in § 138 StGB genannte Tat nicht versucht worden ist.

Wahr ist, dass zwischen einem nebulösen Abgleiten in „radikale Milieus" und den in § 138 StGB genannten schweren Straftaten ein erheblicher qualitativer Unterschied besteht. Der OSM (und auch Frau Zypries) sollten also nicht so tun, als ob sie etwas Selbstverständliches forderten.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Moin moin,

hab beim Farlion schon darauf hingewiesen, dass ja das Beichtgeheimnis die Anzeige von geplanten oder begangenen schwersten Straftaten wie Massenmord verbietet, was auch respektiert wird soweit ich weiß.
Passt ja dann nicht so gut mit der christlichen Leitkultur zusammen.

Anonym hat gesagt…

aber wenn doch § 138 StGB so eindeutig ist ...dann müssen wir doch zB sofort den Vertidungsminsiter Jung anzeigen, der plant - trotz Verbotes durch das Verfassungsgericht - ein von terroristen entführtes Fluigzeug abzuschießen ... Markus