Montag, 17. September 2007

Mahnt die GEZ auch die Bild ab?

Prinzipiell stehen wir Meldungen der Blöd-Zeitung ja eher kritisch gegenüber. Aber die heutige Schlagzeile „Die Methoden der GEZ-Schnüffler" passt zum Thema dieses Blogs und die Meldung hat m.E. auch einen nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeitsgrad:

„Wie aber die 993 hauptamtlichen GEZ-Mitarbeiter und 1800 Außendienstfahnder mittlerweile ganz Deutschland ausspähen, beweist nun ein BILD vorliegendes Geheimdokument. In dem vom Südwestrundfunk (SWR), Abteilung Rundfunkgebühren, erstellten Schriftsatz sind detailliert ganze Gebiete und Straßen mit der präzisen Anzahl von „Schwarzsehern" verzeichnet. ..."

Abgesehen davon, dass so eine Liste natürlich kein „Schriftsatz" ist, bleibt abzuwarten, ob die GEZ jetzt in ihrer bekannten Art auch die Blöd-Zeitung abmahnt oder sich verschämt in Schweigen hüllt - z.B. weil die Nachricht eben doch wahr ist.

Nachtrag:
Abgemahnt wurde bisher zwar nicht, wie aber PC Magazin berichtet, hält der SWR das Vorgehen für gerechtfertigt:

Die Bildzeitung hatte am 17. September 2007 die GEZ als Datenschnüffler bezeichnet. Dies gefiel dem SWR, der nach eigenen Angaben das Marketing zum Thema Rundfunkgebühren federführend betreibt, überhaupt nicht. In einer Stellungnahme nannte der SWR das Vorgehen der GEZ weder illegal noch verwerflich, sondern legitim und gerecht.

Die Bildzeitung habe aus einem vermeintlichen Papier des Südwestrundfunks zitiert, doch enthalte der Artikel mehrere sachliche Fehler, so der SWR. Es gibt eine Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten, was dem geltendem Gesetz entspreche.

Es handele sich um ein offenes und transparentes Verfahren, bei dem rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich zugängliche statistische bzw. nicht personenbezogene Erhebungen zurückgegriffen werde. Dabei würden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Dieses Verfahren sei von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert, so der SWR.

Nicht alles, was legitimiert ist, ist auch datenschutzrechtlich unbedenklich.

Vgl. auch den ausführlichen Artikel bei heise - und nun (22.10.2007) auch einen Nachtrag.

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