Der Kompromiss zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA ist nach Meinung des EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx eine Gefahr für die europäischen Bürgerrechte. In einem Brief übt er scharfe Kritik an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der das Abkommen mit der amerikanischen Regierung ausgehandelt hat.
Künftig sollen die US-Behörden nur noch Zugriff auf 19 statt bisher 34 persönliche Daten von europäischen Flugreisenden in die USA haben, darunter der Name und die Adresse des Reisenden bis hin zur Kreditkarten- und Telefonnummer. Im Gegenzug wird die Speicherdauer von dreieinhalb auf 15 Jahre erhöht. Mit Hilfe der Fluggastdaten will Washington den internationalen Terrorismus bekämpfen.
In den ersten sieben Jahren gelten die Daten nach einem internen EU-Dokument als "aktiv", für den Rest der Zeit als "schlafend". In diesen letzten acht Jahren bedarf es nach Angaben von EU-Diplomaten einer Sondergenehmigung des mächtigen US-Heimatschutzministeriums, damit Behörden wie das FBI die Angaben nutzen können.
"Ich habe große Zweifel, ob das Ergebnis dieser Verhandlungen voll mit den europäischen Grundrechten übereinstimmt", schreibt Datenschützer Hustinx in seinem Brief an Schäuble. Insbesondere die lange Speicherdauer von 15 Jahren sei problematisch. Hustinx bemängelte, dass es "keine Grenze gibt, was US-Behörden mit den Daten tun können". EU-Bürger hätten keinerlei stabile rechtliche Handhabe gegen einen möglichen Missbrauch ihrer persönlichen Angaben.
„Was US-Behörden mit den Daten tun können" - das ist die eine drängende Frage. Die andere ist die, ob nicht auf diese elegante Weise deutsche und europäische Datenschutzbestimmungen unauffällig umgangen werden können. Der Oberschnüffelminister hat sich ja auch schon bei anderer Gelegenheit äußerst tolerant gezeigt, was die Nutzung illegaler Quellen angeht. Wer sagt bzw. garantiert also, dass die in den USA langfristig gespeicherten Daten nicht auch wieder von deutschen Behörden genutzt werden können?
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