Dienstag, 15. Mai 2007

Verfassungsbeschwerden gegen KFZ-Scanning

Wie heise online berichtet, haben Datenschutzaktivisten gegen das in Schleswig-Holstein geplante Scannen von KFZ-Kennzeichen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. ... Datenschutzaktivist Patrick Breyer moniert, dass jeder Fahrer damit rechnen müsse, dass "Fahrverhalten erfasst und gespeichert wird". ... Die Datenschutzaktivisten berufen sich auf Zahlen aus Bayern, die zeigten, dass sich bei 99,97 Prozent der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergäben. Die Maßnahme habe "ihren Schwerpunkt im Bagatellbereich" und diene "nur dem Schutz von Eigentumsrechten und Vermögensinteressen".
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Der Hessische Staatsgerichtshof hat laut Breyer für August einen Termin zur mündlichen Verhandlung über eine Klage gegen den dort in der Neufassung des Polizeigesetzes vorgesehenen verdachtslosen Abgleich von KFZ-Kennzeichen mit Fahndungsdateien anberaumt.

Bleibt zu hoffen, dass ähnliche Klagen alsbald auch in den anderen Bundesländern eingereicht werden, die diese Schnüffelei bereits gesetzlich vorgesehen haben oder selbiges planen, wie z.B. Rheinland-Pfalz, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Inzwischen hat das klagende Mitglied der Piratenpartei das Aktenzeichen bekanntgegeben: 1 BvR 1254/07