Mittwoch, 23. Mai 2007

Das GG wird 58 - gibt's Geschenke?

Unser aller Grundgesetz - oder das, was nach einigen Verschlimmbesserungen davon übrig geblieben ist - hat heute 58. Geburtstag. Schade nur, dass die Koalition ihr Geburtstagsgeschenk nicht rechtzeitig fertig bekommen hat - das neue „Grundrecht für die Freiheit im Internet". Klingt doch toll, oder? Ein neues eigenes Grundrecht, ein echtes Kind des noch jungen 21. Jahrhunderts, ganz im Stil unserer modernen IT-Gesellschaft!!!

Nur leider ist das Geschenk noch in Arbeit, über die noch andauernden Bastelarbeiten berichtet heise online:

„Grundgesetz soll an moderne Kommunikationsgesellschaft angepasst werden

Politiker von SPD und CDU/CSU planen eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Es soll ein neues Grundrecht geben für die Freiheit im Internet, berichtet der Berliner Tagesspiegel. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz und CDU-Innenexperte Ralf Göbel hoffen demnach, bis zum Ende der Legislaturperiode könne ein Gesetzentwurf stehen. "Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt, in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen", begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. Diese Welt solle sich auch im Grundgesetz als ein Raum der Freiheit wiederfinden." ... Für Göbel und die CDU ist der Ansatzpunkt die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung. Vor einem Eingriff in ein Grundrecht - wie bei der Online-Durchsuchung - müsse definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt."

Wirklich toll - oder aber unglaublicher Schwachsinn? Leider Letzteres!

Zitiert werden hier zwei Volljuristen, die eigentlich gelernt haben sollten, dass Grundrechte klassischerweise Freiheits- bzw. Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind. Das GG geht von der Freiheit des Menschen als naturgegeben aus, vgl. schon Art. 2 GG Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben:


(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.



Ein „Grundrecht für die Freiheit im Internet" zu propagieren heißt demnach, ein ohnehin schon verfassungsrechtlich garantiertes Recht zu fordern - ziemlich sinnlos, oder? Da fragt sich doch, wollen diese beiden studierten Juristen dem Volk wirklich derartige Plattitüden zumuten?

Der Herr Göbel allerdings hat ja schon bei anderer Gelegenheit deutlich gemacht, dass ihm kaum ein Schwachsinn peinlich ist. Hatte er doch jüngst behauptet, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern. Deutlicher kann mein seine absolute Unkenntnis vom Wesensgehalt der Grundrechte kaum demonstrieren!

Von ähnlicher Qualität ist seine jetzige Äußerung, vor einem Eingriff in ein Grundrecht - wie bei der Online-Durchsuchung - müsse definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt.

Richtig daran ist allein, dass staatliche Online-Schnüffelei massiv in Grundrechte der Betroffenen eingreift, insbesondere in Art 13 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung; das scheint selbst der Oberschnüffelminister inzwischen begriffen zu haben. Nur warum muss das vor einem solchen Eingriff „definiert" werden? Tatsache ist, dass staatliche Online-Schnüffelei nach ganz überwiegender Auffassung ganz erheblich in Bürgerrechte aus Art. 13 GG eingreift und nach derzeit geltendem Recht mangels entsprechender Rechtsgrundlage unzulässig ist.

Ein „Grundrecht für die Freiheit im Internet" schaffen zu wollen, kann also in Wahrheit nichts anderes bedeuten, als die tatsächlich ohnehin gegebene Freiheit einschränken zu wollen, indem z.B. die Grenzen der Freiheit und staatliche Eingriffsmöglichkeiten grundgesetzlich normiert werden - ganz auf der Linie der - mit Verlaub - schwachsinnigen Logik, eine Grundgesetzänderung bewirke keinen Abbau von Grundrechten, sondern erweitere den Grundrechtsschutz.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

"Zur Zeit arbeiten Bundesregierung und Gesetzgeber scheinbar Hand in Hand, wenn es darum geht, möglichst schnell umfassend unsere Grundrechte einzuschränken. Wohl eher mit Belustigung wird dabei von Presse und Blogs aufgenommen, dass inzwischen schon regelmässig Grundrechtseinschränkungen vom Gesetzgeber als Grundrechtserweiterungen verkauft werden. Wenn der Staat aber beginnt, seine Bürger aktiv in der gesetzgebenden Einflußnahme auf Grundrechte zu belügen ist das mehr als nur lügen: Das ist staatliche Propaganda. Und staatliche Propaganda ist nicht nur nicht mit einem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar, sie ist auch nicht lustig oder ein Kuriosum, sie ist schlicht gefährlich. "