Donnerstag, 31. Mai 2007

Mißbrauch bei der Wahrnehmung gesetzlicher Befugnisse

Ermittlungsbehörden, d.h. Staatsanwaltschaft und die Polizei, haben nicht nur bestimmte (Eingriffs-)Befugnisse, sondern ihnen werden bei Ihrer Tätigkeit auch Regeln und Pflichten auferlegt. Zum Beispiel müssen für bestimmte Ermittlungsmaßnahmen gerichtliche Beschlüsse eingeholt werden.

Eigentlich müßte man wegen der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht davon ausgehen, dass sich Ermittlungsbehörden an diese Regeln halten und entsprechende Gerichtsbeschlüsse erwirken.

Es gibt eine Entscheidung des BGH, die in bemerkenswerter Deutlichkeit darlegt, dass sich - zumindest in dem konkreten Verfahren - die Ermittlungsbehörden nicht an diese Regeln gehalten haben.


Ich befürchte, dass ähnliches passieren könnte, wenn Überwachungsbefugnisse, gleich welcher Art, weiter ausgebaut werden. Wer gibt die Sicherheit, dass der Staat diese Befugnisse nicht mißbraucht? zB bei der geplanten Online-Durchsuchung? Die Sanktion bei einem Mißbrauch - nach Abwägung aller Umstände evtl. ein Verwertungsverbot - scheint mir angesichts des nicht unerheblichen Potentials und der Sensibilität der ermittlungsfähigen Daten nicht sonderlich geeignet, von einem Mißbrauch abzuhalten. Was tun? Hoffen, dass der Staat sich an die Regeln hält? Oder bei einer Ausweitung der Überwachung zugleich auch Regelungen treffen, was - ggf. auch mit dem ermittelnden Beamten persönlich - passiert, wenn die Ermittlungen rechtswidrig waren?

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Tja, letztendlich läuft es wieder auf die alte Frage hinaus: Wer überwacht die Wächter?
Die Antwort müsste in dem Fall wohl lauten "niemand", denn eine derart komplexe Materie wie die verstärkte Datensammelei der Ermittler ist doch kaum noch zu überblicken, für die Gerichte nicht und für den Bürger schon gar nicht.
Das einzige, was wirklich einen gewissen Schutz vor Missbrauch bieten würde, wäre, derartige Genehmigungen gar nicht erst zu vergeben. Aber dazu ist es wohl zu spät.

Anonym hat gesagt…

"Aber dazu ist es wohl zu spät." Das glaube ich auch. Allein die Briefschnüfelei in Hamburg hat bereits gezeigt, dass sich immer ein Richter finden lässt, der von Bürgerrechte keine Ahnung hat.

Ich denke, es wird nicht mehr lange dauern, dann wird sich auch hier jeder blogger irgendwo registrieren lassen müssen (Beispiel: China).