Freitag, 11. Mai 2007

Unterbindungsgewahrsam ???

Zwar nicht direkt ein „Schnüffelthema", aber auch sehr beispielhaft für den heutigen Umgang der Obrigkeit mit ihren anscheinend chronich "generalverdächtigen" Bürgern:

Unser sicherheitsfanatischer Oberschnüffelminister weist G-8-Gegner freundlicherweise darauf hin, dass in den Polizeigesetzen der Länder der sog. „Unterbindungsgewahrsam" vorgesehen ist. Wer sich schon einmal über die Einzelheiten und die in seinem Bundesland geltenden Vorschriften informieren möchte, kann hier nachlesen.

Bezogen auf Heiligendamm als Austragungsort dieser zweifelhaften Veranstaltung gilt § 55 Abs. I Nr. 2 SOG M-V:

Wie einer Lektüre dieses Paragrafen zu entnehmen ist, kann man sehr schnell in Gewahrsam geraten, so z.B. wenn der Unterbindungsgewahrsam „unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat zu verhindern; die Annahme, dass eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, dass
a) sie die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist."


Ein Sammelsurium von unbestimmten Rechtsbegriffen, im schlimmsten Fall kann es also reichen, ein paar „unpassende" Flugblätter bei sich zu führen, dann ist man zunächst einmal für maximal 47 Stunden und 59 Minuten von der Bildfläche verschwunden, falls die Ingewahrsamnahme nicht richterlich bestätigt wird. vgl. Abs. V:

„(5) Der Gewahrsam ist unverzüglich aufzuheben, sobald der Grund weggefallen oder der Zweck erreicht ist. Der Gewahrsam ist spätestens am Ende des Tages nach der Übernahme in den Gewahrsam aufzuheben, sofern nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung gerichtlich angeordnet worden ist."

Es dürfte sich empfehlen, die Telefonnummer eines (örtlichen) Anwalts dabei zu haben.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Moin moin,

da werden auch schon Haftplätze reserviert, Richter und Staatsanwälte dienstbereit gehalten, plant man da Sonder-, Schnell-, Kriegsgerichte(wie auch immer diese Gebilde dann heißen)? Hoffentlich vergißt man da die Verteidiger nicht oder geht das inzwischen ohne? Ist nicht lustig gemeint.

Herr Melchior, wie lautet ihre Tel.nr.? Ich muß da jeden Tag durch zur Arbeit.

Grüße wolfgang

J. Melchior hat gesagt…

Ohne unerlaubte Werbung machen zu wollen - s. Homepage.

Anonym hat gesagt…

Darf ich vorschlagen, den Titel des Blogs in "Freiheitsblog" umzubenennen? Auf jeden Fall ist es gut, dass hier darauf hingewiesen wird!