ZDF heute.de berichtet:
„Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Sicherheitsgesetze strikt ab. "Unsere Freiheit schwindet", mahnte DAV-Präsident Hartmut Kilger am Donnerstag auf dem Deutschen Anwaltstag in Mannheim. Die geplanten Vorratsdatenspeicherungen und heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer griffen massiv in die vom Grundgesetz geschützten Bürger- und Freiheitsrechte ein.
Die Anwälte befürchten, dass mit der geplanten Speicherung von Fingerabdrücken und anderer Personenmerkmale die Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. "Damit verabschieden wir uns von rechtsstaatlichen Grundsätzen", kritisierte Kilger. Der DAV wolle sich dafür einsetzen, dass es einen Freiheitsstaat und keinen Sicherheits- und Überwachungsstaat gebe. Bedenklich an den immer weitergehenden Vorschlägen zu Gesetzesverschärfungen im Rahmen der Terror-Abwehr sei vor allem die allmähliche Beweislastumkehr.
In einer Resolution forderte der DAV deshalb unter anderem die Berücksichtigung rechtsstaatlicher Garantien in weiteren Gesetzgebungsverfahren. So dürfe die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nicht hergestellt werden, indem man das Grundgesetz ändere. Außerdem seien Online-Durchsuchungen ohne Verdacht ein nicht hinnehmbarer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Kilger kritisierte die Methode als "Staatshacking".
Der Anwaltverein sprach sich stattdessen dafür aus, dass künftig alle Bürger nach Abschluss der Ermittlungen über Eingriffe in ihre Persönlichkeitsrechte informiert werden sollten. Ein gesetzlich festgelegtes Kontrollsystem dieser Art könne einen zu lässigen Umgang mit erweiterten Befugnissen ausschließen.
Der Verband lehnt auch die geplante Erweiterung der Kronzeugenregelung ab. "Die Regelungen sind unpraktikabel und fördern das Denunziantentum", sagte Vizepräsident Georg Prasser. Mit dem Vorhaben werde die Wahrheitsfindung der Gerichte erheblich erschwert, denn sie stifte Zeugen mit "Strafrabatten" zur Falschaussage an. In Zukunft könnten weit mehr Absprachen in Hinterzimmern geschlossen werden als bisher."
Schön, dass endlich von kompetenter Stelle klar gegen die Pläne des Oberschnüffelministers Stellung bezogen wird (vgl. auch hier). Es steht allerdings zu befürchten, dass er sich auch hiervon in keiner Weise beeindrucken lassen wird.
Nachtrag:
Mehr dazu auch in der FTD, wo sich allerdings auch Komplimente für den Oberschnüffelminister finden:
Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins: „Ich glaube, Herr Schäuble ist ein ausgezeichneter Jurist, wie auch der Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung beweist."
Ulrich Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer: „Schäuble ist ein nachdenklicher und kluger Mann, der nicht dafür bekannt ist, Dinge aus Marketinggesichtspunkten zu betreiben."
Diesbezüglich, sehr geehrter Herr Kollegen, erlauben Sie mir bei allem Respekt bitte, gänzlich anderer Meinung zu sein. Wenn diese Einschätzungen zuträfen, wäre uns W.i.b.a.S.’ Angriffswelle auf die Verfassung der letzten Wochen und Monate wohl erspart geblieben, es sei denn ...
Freitag, 18. Mai 2007
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2 Kommentare:
Die Meinung von Herrn Kilger, er "glaube", Herr Schäuble sei ein ausgezeichneter Jurist, wie der Einigungsvertrag "beweise", kann ich nun wirklich nicht teilen. Da wird politisches Wollen mit juristischem Können verwechselt.
Wer wie ich das zweifelhafte Vergnügen hatte, umfänglich mit den Regelungen des Einigungsvertrages zu den offenen Vermögensfragen bei Liegenschaften und Immobilien zu arbeiten (besser gesagt zu kämpfen), wird meinen Unmut bei solchen Äußerungen verstehen, die ignorieren, dass viele diesbezügliche Regelungen des Vertrages nachgebessert werden mußten.
Von Herrn Schäubles Grundgesetzkenntnissen mal ganz abgesehen, ist er auch sonst wohl eher kein guter Jurist, obgleich sein Verhandlungspartner beim Einigungsvertrag, Herr Krause, in die Kategorie "Sparringspartner" gehört hat ...
ach wissen Sie, ob nun Hartmut Kilger oder Ulrich Scharf etwas beim Innenminister und Ehrendoktor anmahnen oder es gibt die tausendste Internetseite gegen "IHN".
Bringt alles nix. Mahnungen gehoeren zum Geschaeft.
Solange keine konkrete Anzeige beim ordentlichen Gericht eingeht, ist alles nur warme Luft.
Ausserdem glaub ich, dass der bedauernswerte Herr nur gelobt und geliebt werden will. Ist das zuviel verlangt?
fpanyre
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