Vom 17. bis 19. Mai 2007 fand in Mannheim der Anwaltstag statt. Auf dem Anwaltstag wurde von den Teilnehmern eine Resolution verabschiedet, deren Pressemitteilung verschiedentlich bereits zitiert wurde. Anbei der Link auf die Resolution.
Die Überschriften der zwei DIN-A4-Seiten:
1. Die Verfassungsmäßigkeit eines verfassungswidrigen Gesetzes darf nicht dadurch hergestellt werden, dass man die Verfassung ihm anpasst.
2. Verdachtslose Onlinedurchsuchungen, insbesondere Staatshacking, sind ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
3. Die freie und vertrauensvolle Kommunikation ist Grundvoraussetzung für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung.
4. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht in Verdachtskarteien geführt werden, die zu einer lückenlosen Überwachung des Einzelnen führt.
5. Über Art und Umfang konkreter Eingriffe zur Gefahrenabwehr muss in jedem Fall nach Abschluss der Maßnahmen jeder, der von ihnen betroffen war, aktiv informiert werden, jedermann muss ein Recht auf nachträgliche richterliche Überprüfung haben, und es muss Sanktionen geben, wenn ein Eingriff rechtswidrig war.
6. Ohne den überzeugenden Nachweis der Eignung zur Gefahrenabwehr darf es keine gesetzlichen Eingriffe in Freiheitsrechte geben. Sie müssen zudem befristet sein.
Ein Punkt klingt höchst interessant: "(...) es muss Sanktionen geben, wenn ein Eingriff rechtswidrig war.". Sanktionen, wenn ein Eingriff rechtswidrig war. Sanktionen gegen wen?
Den Politiker, der an dem Erlaß eines verfassungswidrigen Gesetzes mitwirkt; den Bundespräsidenten, der das verfassungswidrige Gesetz unterschreibt - oder nachdem das Gesetz in Kraft ist: den Beamten, der die auf das Gesetz gestützte Maßnahme anordnet, beantragt oder ausführt; den Richter, der einen verfassungswidrigen Beschluss (zB TÜ) erlässt oder den/die Richter, die im Rechtsmittelzug der verfassungswidrigen Maßnahme nicht abhelfen?
Samstag, 19. Mai 2007
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
3 Kommentare:
Bei all der Überwachungplanerei herrlich erfrischend, das ganze auch mal abseits der Grundrechtevorlesung aus dem zweiten Semester zu hören. Ganz so, wie man es (als Idealfall?) gelernt hat.
Wenn das doch nur bei irgendwem ankäme...
Hallo Frau Kollegin,
es kommt bei Dir und den anderen Lesern dieses Blogs an. :-) Und nach den Besucherzahlen, die Kollege Melchior hier immer wieder mal mitteilt, wächst die Leserschaft stetig - herzlichen Dank dafür.
Sanktionen? ... eine funktionierende Amtshaftung wäre ja schon mal sehr hilfreich + Anrecht auf Entschädigung. Die fällt dann halt der Staatskasse zur Last ... wenns signifikant was kostet, fängt irgendwer schon mal an, diesen ganzen Mist zu hinterfragen.
Kommentar veröffentlichen