SPON berichtet:
Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche sollen künftig vor Abhörmaßnahmen des BKA nicht mehr absolut geschützt sein. In den jüngsten Entwurf des neuen BKA-Gesetzes ist der Abhörschutz weiter eingeschränkt worden, bestätigte das Bundesinnenministerium. In den jüngsten Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes sei "eine Ausnahme vom Schutz der Berufsgeheimnisträger eingefügt" worden, erklärte ein Sprecher.
Demnach sollen im Einzelfall auch Telefone und Räume bislang besonders geschützter Be-rufsgruppen abgehört werden können, "soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist." Das sei beispielsweise bei einer Gei-selnahme denkbar. Die Daten dürften in diesen Fällen jedoch ausschließlich zur Abwehr der jeweiligen Gefahr verwendet werden. Die Regelung sei "fachlich erforderlich und verfas-sungsrechtlich nicht zu beanstanden", erklärte der Sprecher. Durch die enge Zweckbindung sei eine - missbräuchliche - weitere Verwendung der Daten ausgeschlossen.
„Missbräuchliche Verwendung der Daten ausgeschlossen" - ja, nee, is klar! Wer’s glaubt - wird selig - oder wandert ggf. in U-Haft, je nachdem.
Mittwoch, 16. Januar 2008
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