Dienstag, 29. Januar 2008

Reichstagsbrand-Verordnung

Bald ist es erst - oder schon - 75 Jahre her: In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 brannte der Reichstag lichterloh, was die Nazis dazu veranlasste die staatliche Komplettüberwachung einzuführen. Nur einen Tag später trat die Reichstagsbrand-Verordnung in Kraft, mit der die Grundrechte der Bürger sehr stark beschnitten wurden. Dieses Gesetz schränkte persönliche Rechte wie Briefgeheimnis und freie Meinungsäußerung wie auch die Pressefreiheit ein. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen legalisierten die Nazis ebenso. "Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" war der erste Grundstein zur Etablierung der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.

Und heute? Heutzutage geht das Ganze offensichtlich auch ohne Reichstagsbrand, es heißt nur etwas anders, „Vorratsdatenspeicherung" zum Beispiel, oder auch „Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren", was auch noch zynisch als „mehr Grundrechtsschutz als bisher" verkauft wird. Insider sprechen eher von „Online-Durchsuchung light"

Wenn sich Geschichte wiederholt, wie ein altes Sprichwort sagt, steht uns noch einiges bevor!

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