Wie heise berichtet, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, falls die Bundesregierung dem Vorhaben der EU-Kommission zur 13-jährigen Speicherung von Fluggastdaten zustimmt. "Mit der Registrierung Millionen unbescholtener Urlauber und Geschäftsreisender droht der nächste Verfassungsbruch", warnt Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. "Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorratsdatenanhäufung eindeutig verboten – egal für welche Zeitdauer und welche Personen", ergänzt der Jurist.
Gut so !

Montag, 14. Januar 2008
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
1 Kommentar:
Ich kann nicht sagen, daß ich mich von der sich ankündigenden Verfassungsbeschwerde bedroht fühle. Ganz im Gegenteil.
Kommentar veröffentlichen