Der Kollege Boecker hatte hier gerade einen Lesebefehl erteilt. Ein weiterer von mir gilt einem Artikel von Burkhard Schröder bei Telepolis. Einleitung und Fazit:
"Die aktuellen juristischen Gutachten zur "Online-Durchsuchung" sind sich in zwei Fragen einig: Technisch ist sie kaum machbar, und gegen sie sprechen schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken."
Sachlich, objektiv, unaufgeregt, überzeugend, kurz: Lesenswert!
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4 Kommentare:
Auch wenn sie technisch nicht machbar sein sollten... das Hauptproblem sehe ich in der generellen Sammelwut der Verantwortlichen, und vor allem deren - zumindest geplanten - Umgang mit der Verfassungskonformität.
Na, dann können wir uns alle ja beruhigt zurücklehnen und Big Schäuble machen lassen, oder? Ich bin da jedoch ganz anderer Meinung. "Online-Durchsuchung", worunter jeder etwas anderes versteht, kann weder auf technischer noch auf verfassungsrechtlicher Ebene verhindert werden. Die Frage gehört in die Politik! Mein Blogeintrag zu diesem TP-Artikel findet sich hier
Die Diskussion um die Durchführbarkeit sollte schnell verlassen und der Blick wieder auf die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Probleme gelenkt werden.
Denn der Umstand, dass man anfängt über die Details der Umsetzung zu sprechen, kann so gedeutet werden als habe man der Forderung im Kern bereits stillschweigend zugestimmt.
Was Burkhard S da mal wieder zusammengeschrieben hat, ist nur dummerweise technisch Unsinn. Natürlich ist es möglich, Rechner abzuschnorcheln. Zur Not greift man die Abstrahlung des Rechners (Tempest) ab, und fängt Eingaben per Keylogger ab. Nirgens im BKA-Gesetz steht, dass die Ausspitzelung nur per Software erfolgen darf. Für eine etwas fundiertere Betrachtung des Themas empfehle ich diesen Vortrag vom 24C3. Da wird auch ein nicht näher benannter Journalist erwähnt, der behauptet, die Bundeswanze wäre unmöglich.
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