Die erhoffte Eilentscheidung lässt auf sich warten - weil sich die Richter darum streiten, wer das spannende Verfahren bearbeiten darf. ... Eigentlich ist das ein klarer Fall für den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der die meisten Grundrechtsklagen bearbeitet. Dort ist der liberale Richter Wolfgang Hoffmann-Riem für den Datenschutz zuständig. ... Doch auch der konservative Udo Di Fabio aus dem Zweiten Senat will das Verfahren betreuen. Sein Argument: Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung setzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie um - und für Europarecht sei nun mal er zuständig.
Jetzt hängen die Eilanträge in der Luft. Denn bis zur Klärung der Zuständigkeit ist niemand für den Fall verantwortlich. In Karlsruhe wird damit gerechnet, dass die Richter zunächst lange Schriftsätze wechseln, in denen sie begründen, warum ihr Senat den Fall bekommen soll und der andere nicht.
Das darf doch wohl nicht wahr sein!
(Link gefunden im law blog)
5 Kommentare:
Was wäre denn Ihr Vorschlag? Wer zuerst "hier" schreit, gewinnt und darf das Verfahren übernehmen?
Anders als die Kommentatoren im LawBlog haben Sie doch mal Jura studiert und sollten wenigstens eine Idee von der Bedeutung von Zuständigkeitsfragen haben.
Selbstverständlich habe ich „wenigstens eine Idee von der Bedeutung von Zuständigkeitsfragen", und trotzdem wird man sich doch wohl einmal spontan ärgern dürfen, dass gerade deshalb hier die Bescheidung des Eilantrages sich (wohl nicht unerheblich) verzögert.
Hoffentlich bekommt Wolfgang Hoffmann-Riem den Fall. Wir beide haben zusammen am Rechtshaus in Hamburg studiert; er war im Freundeskreis schon damals unser rechtliches Idol.
Na, denn legen Sie bei dem Kollegen doch schon mal ein gutes Wort für die Freiheit ein. ;-)
In dubio pro libertate!
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