Mit den Stimmen der rot-roten Senatskoalition hat der Innenausschuss am Montag die geplanten Änderungen im Berliner Polizeigesetz gebilligt. Nach der Senatsvorlage soll die Polizei in Zukunft leichter auf die Videoaufzeichnungen aus U-Bahnen, Bussen oder Bahnhöfen zugreifen können. Zudem wurde die Handyortung erlaubt.
Der CDU ging der Koalitionsentwurf nicht weit genug. ... Die Grünen nannten den Gesetzentwurf einen "Dammbruch" zu Lasten der Bürgerrechte. ... Die FDP wollte die Gesetzesänderungen mit einer Verfallsklausel versehen. ... Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach hingegen von einer behutsamen Änderung und Ergänzung des Polizeigesetzes. Menschen, die vermisst werden oder verwirrt und selbstmordgefährdet sind, dürfen nach dem neuen Gesetz mit Hilfe ihrer Handys gesucht und geortet werden. Dazu war bislang ihre Zustimmung nötig.
Vermisste, Verwirrte und Suizidenten suchen, ja, nee, is klar!
2 Kommentare:
Schön wäre es, wenn es wirklich nur um diesen doch relativ kleinen Teil wirklich gefährdeter Menschen gehen würde. In der beschriebenen Form finde ich so eine Änderung sogar begrüßenswert.
Allerdings dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die ersten unangenehmen Personen plötzlich vermisst werden.
Man kann, wenn man seinen Fokus auf die Berührungspunkte unterschiedlicher Bewegungsprofile legt , nahezu jede politische Organisation verfolgen bzw. ausschalten.
Aber die meinen es bestimmt nur gut mit uns...
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