Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Beschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien sind erste Zahlen zum Einsatz des Verfahrens in Hessen bekannt geworden. Die hessische Polizei hat demnach seit März eine Million Nummernschilder mit ihren neuen automatischen Kennzeichenlesegeräten gescannt. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken soll dabei 300 Treffer ergeben haben, wie das hessische Innenministerium dem Nachrichtenmagazin Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Als größeren Erfolg wertet das Innenministerium laut dem Bericht die Festnahme einer Einbrecher-Truppe.
Dass die Daten nicht auch noch zu anderen Zwecken verwendet wurden, glaubt doch niemand wirklich, oder?
Nachtrag: Soeben in der ZEIT gefunden: Die geschätzte Meinung des OSM zum Thema:
"Um ein anderes Beispiel zu nennen: Ist die Freiheitsverkürzung, die in einer automatischen Ablesung von Autokennzeichen und dem sofortigen Abgleich mit der Fahndungsdatei gestohlener Autos liegt, wirklich relevant im Vergleich zur Freiheitsverkürzung, die mit der Gefahr häufig unaufgeklärter und damit sanktionsloser Autodiebstähle verbunden ist?"
So einfach kann man es natürlich auch sehen (wenn man denn so schlichten Gemüts ist).
1 Kommentar:
die gängige argumentation ist eigentlich ganz einfach: nur in der hand eines unrechtsstaates wären solche maßnahmen furchtbar. da wir aber per definitionem kein unrechtsstaat sein können, soll, wer so etwas behauptet, hassprediger sein.
klingt alles so, als sei der rechtsstaat nur durch seine abschaffung wirkungsvoll zu erhalten.
mein eimer ist voll. wer soll das nur alles sauber machen.
.~.
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