Dass die Bundesregierung - entgegen dem Eindruck, den W.i.b.a.S. & Co. zu erwecken versuchen - anscheinend kaum eine Ahnung davon hat, ob und wie die Online -Schnüffelei überhaupt konkret technisch funktioniert, ist spätestens seit ihrer Antwort auf eine umfassende Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag bekannt, vgl. z.B. bei heise:
„Konkrete Aussagen zur geplanten Technik würden sich noch nicht treffen lassen."
Um so mehr muss es verwundern, wenn dennoch gleich wieder vollmundige Ankündigungen verbreitet werden:
„Die Schaffung von Sicherheitslücken werde bei möglicherweise bald legalen Online-Durchsuchungen privater Festplatten und Speicherplattformen im Netz nicht angestrebt, versichert das Innenministerium. Derzeit werde davon ausgegangen, dass eine missbräuchliche Nutzung der einzusetzenden Programme durch Dritte für eigene Zwecke durch technische Maßnahmen allerdings nur "weitestgehend" verhindert werden könne. Insgesamt stuft die Bundesregierung ein Entdeckungsrisiko der verwendeten Software als gering ein. Eine Manipulation eines entsprechenden Beschnüffelungsprogramms sei "im Vergleich zu anderen über den Markt bereits bestehenden Möglichkeiten" zur Ausnutzung von Sicherheitsschwachstellen auf gängigen PCs zudem "extrem aufwendig".
Wie bitte, kann man solche Behauptungen aufstellen, wenn man überhaupt nicht weiß, von welchen technischen Eingriffen überhaupt die Rede ist ???
Auch ansonsten zeigt man sich wie gehabt völlig beratungsresistent:
„Die von den Liberalen, Forschern und Hackern skizzierte Gefahr eines "digitalen Wettrüstens" zwischen staatlichen Online-Durchforstern und Internet-erfahrenen Kriminellen sieht das Innenministerium nicht."
Ach, wirklich nicht ???
"Das Ergreifen möglicher Gegenmaßnahmen durch die "Zielperson" und eine Reaktion der Ermittlungsbehörden darauf sei "tägliche Praxis"."
Es gibt durchaus Fachleute, die ganau das für das Problem halten!
Einen möglichen Vertrauensverlust der Bevölkerung in das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befürchtet die Bundesregierung ebenfalls nicht, da die Bonner Behörde im Gegensatz zum BKA nicht mit der Entwicklung technischer Verfahren zur Durchführung von Online-Durchsuchungen beauftragt sei."
Das ist nun an Blauäugigkeit und Ignoranz kaum noch zu überbieten!
Montag, 16. April 2007
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