Schon bemerkenswert, was der Schnüffelfanclub heute so wieder alles absonderte:
Beckstein bei SZO:
„Mit Blick auf den kritischen Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar vom Dienstag sagte Beckstein: «Der Datenschutz darf nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Das wird von einseitigen Datenschützern verkannt.»
- Datenschutz als Sicherheitsrisiko - da wird doch jedenfalls deutlich, wo der Mann Prioritäten setzt!
Bosbach bei n-tv:
„ ... eine bundesweite Datei, in der alle Fingerabdrücke gespeichert werden, die einmal abgegeben wurden, um einen elektronischen Pass zu erhalten. Das plant niemand, das ist nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes, ist in der Sache nicht notwendig, unverhältnismäßig und begegnet auch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Kern geht es nur um eine Frage, nämlich: sollen die Fingerabdrücke, die abgegeben wurden zur Erstellung eines Passes, anschließend sofort vernichtet werden oder sollen sie dezentral in den 5.300 Passbehörden aufbewahrt werden, damit man noch nachprüfen kann, ob ein Pass überhaupt ordnungsgemäß erstellt wurde."
- „nicht notwendig, unverhältnismäßig und begegnet auch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken" - Augenwischerei übelster Sorte! Sind die Daten dezentral bei den Passbehörden gespeichert, ist es technisch überhaupt kein Problem, alle Passbehörden online abzufragen - was im Effekt einer zentralen Datenbank gleichkommt.
Bosbach bei pr-inside:
„«Wenn die Sozialdemokraten ohne Vorbehalte in das bevorstehende Spitzengespräch der Koalition zur Sicherheitspolitik gehen, werden wir uns einigen können»"
- Wer - speziell als Politiker - gegen die aktuellen Pläne insbesondere der Union keine Vorbehalte hat, sollte schleunigst zurücktreten! Es bleibt also nur zu hoffen, dass die Einigung scheitert.
Schäuble in der Tagesschau:
„Erneut sprach sich Schäuble für eine Grundgesetzänderung aus, um Online-Durchsuchungen auf eine rechtsstaatliche Basis zu stellen. Es brauche eine eigene Rechtsgrundlage, das sei keine Frage. Wie diese gestaltet werde, "muss man sorgfältig überprüfen". Aber wenn es nötig sei, müsse eben auch der Grundgesetzartikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) geändert werden. Die Menschen erwarteten vom Staat, dass er "kein Nachtwächterstaat ist, sondern dass er Sicherheit gewährleisten kann", sagte Schäuble."
- Das übliche Herumgeeiere - bis heute tut der Herr Dr. iur Schäuble so, als wüsste er nicht genau, ob seine Pläne nun verfassungskonform sind oder nicht. Tatsächlich dürfte es hm sehr wohl klar sein, nachdem er in nahezu allen Interviews der letzten Zeit eine „Ergänzung" des Art. 13 GG befürwortete - und mit diesem Begriff wiederum schönfärberisch zu kaschieren versuchte, dass es sich um eine Änderung des Art. 13 handelt - und zwar in der Richtung, das die - mit der Änderung im Jahre 1998 völlig verwässerten Rechte der Bürger noch weiter eingeschränkt werden.
Mittwoch, 25. April 2007
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