Wie heise online berichtet, hat Bundesjustizministerin Zypries die Entscheidung unseres Oberschnüffelministers begrüßt, dem Bundesverfassungsschutz das heimliche Online-Ausspähen von privaten Computern zunächst zu untersagen:
"Ich glaube, dass es richtig ist, was Schäuble jetzt gesagt hat: Wir machen jetzt erstmal ein Moratorium, gucken uns die Rechtsgrundlage an und entscheiden dann, ob sie geändert werden muss", sagte die Ministerin laut dpa im RBB-Inforadio. Ob ein derartiger Plauderton diesem brisanten Thema allerdings angemessen ist, mag bezweifelt werden.
Schlimmer aber, dass einmal wieder ein promovierter Volljurist und Ex-Rechtsanwalt sich völlig unbelehrbar zeigt:
„Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hält die heimlichen Online-Durchsuchungen für zulässig. "Ich habe die rechtliche Auffassung, dass wir das im Bereich des Verfassungsschutzes und der präventiv polizeilichen Maßnahmen dürfen", sagte Beckstein am Freitagabend bei einer Gesprächsrunde der Elmshorner Nachrichten."
Aber wer u.a.
- der SPD Fahrlässigkeit in der Terrorismusbekämpfung und der Wahrung der inneren Sicherheit vorwirft bis hin zur möglichen Mitschuld;
- für ein Verbot der NPD eintritt;
- eine viel schärfere Zuwanderungspolitik fordert;
- hier lebende oder einreisende Ausländer bereits bei Verdacht (!) auf Terrorgefahr sofort abschieben will;
- eine starke Verminderung der Zuwanderung befürwortet;
- vermehrtes Nutzen der Videoüberwachung, der Biometrie und der Genanalyse bei Straftätern fordert;
- sog. "Killer-Spiele" wie Kinderpornographie einordnen will, "damit es spürbare Strafen gibt",
(Quelle: Wikipedia)
muss wohl so etwas behaupten - und sei es auch wider besseres Wissen. Oder sollte der Mann von diesem unsäglichen Unsinn - den offensichtlich nicht einmal unser Oberschnüffelminister für richtig hält - tatsächlich überzeugt sein ??
Man lasse sich das einmal auf der Zunge zergehen: Erhebliche Grundrechtseingriffe nur aufgrund eines Marschbefehls des ehemaligen schwarzen Sherrifs Otto Schily, ohne Rechtsgrundlage, ohne richterliche Anordnung sollen als "präventiv-polizeiliche Maßnahme" legal sein??? Wer das glaubt, muss auch beliebige Durchsuchungen von Wohnungen angeblich Verdächtiger ohne jegliche Rechtsgrundlage für legal halten. Dass das nicht richtig sein kann, dürfte nicht nur Juristen absolut klar sein.
Sonntag, 29. April 2007
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