Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen u.a. sowie der Fraktion der FDP ist ja schon an vielen Orten diskutiert worden. Sie kann (und sollte zu Informationszwecken) im Volltext (*.pdf) auf den Seiten des Bundestages abgerufen werden,
Besonders entlarvend, aber absolut charakteristisch für den gesamten Text - und wohl auch das gesamte Vorhaben „Online-Durchsuchung" - ist folgende Passage:
Frage 12: „Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Erkenntnis- und Beweisvorteile einer Online-Durchsuchung auf der einen Seite gegenüber einer Präsenzdurchsuchung mit Beschlagnahme der entsprechenden Datenträger und der Überwachung der elektronischen Post im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung auf der anderen Seite?"
Antwort: „Die Bundesregierung prüft derzeit die technischen Möglichkeiten und die rechtlichen Voraussetzungen so genannter Online-Durchsuchungen. Die Frage wird sich erst nach Abschluss dieser Prüfung beantworten lassen."
Insgesamt ein trauriges Beispiel von Konzeptionslosigkeit und mangelnder Fachkompetenz in ganz erheblichem Umfang. Man beachte, es handelt sich hier um die offizielle Antwort der Bundesregierung, der bekanntlich auch Herr Dr. Schäuble angehört! Dieser fordert wieder und wieder mit Vehemenz die Legalisierung der Online-Durchsuchungen und hält diese für unverzichtbar, betontermaßen gerade deshalb, weil sie effektiver sein sollen als Hausdurchsuchungen u.ä.
Wie unser Oberschnüffelminister und einige andere bei dieser unzureichenden Erkenntnislage zu einer solchen Forderung kommen, ist derzeit schlicht nicht nachvollziehbar - wenn denn die Antworten tatsächlich dem Erkenntnisstand der Bundesregierung entsprechen.
P.S.. ... oder geht es gar nicht um die Sache selbst, sondern um Verhandlungsmasse, wie im Kommentar bei heise vermutet wird?
Freitag, 20. April 2007
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