Twister hat angekündigt, dass sie gegen das Verfassungsschutzgesetz NRW, das eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen schafft, Verfassungsbeschwerde einlegen wird.
Sie hat ihr Einverständnis erteilt, dass der Text ihrer Verfassungsbeschwerde (bis auf den sie persönlich betreffenden Teil der Zulässigkeit) veröffentlicht wird: Telepolis
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